Abschiebungen im Jahr 2016
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen, Harald Petzold (Havelland), Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nachdem die Zahl der Abschiebungen von 9 617 im Jahr 2007 auf 7 651 im Jahr 2012 gesunken war, steigt sie seit 2013 wieder deutlich an, vor allem infolge gestiegener Asylzahlen. Im Jahr 2014 gab es 10 884 Abschiebungen, 2015 waren es bereits 20 888 (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf regelmäßige Kleine Anfragen der Fraktion DIE LINKE., zuletzt auf Bundestagsdrucksache 18/7588). Hinzu kamen 1 481 Zurückschiebungen (innerhalb von sechs Monaten nach unerlaubter Einreise) und 8 913 Zurückweisungen (direkt an der Grenze, im Regelfall auf den Flughäfen, nach Einführung von EU-Binnengrenzkontrollen jedoch auch vermehrt an den Landesgrenzen).
Vor allem Menschen aus den Westbalkanländern Kosovo, Serbien, Albanien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina waren im Jahr 2015 von Abschiebungen betroffen. Zugleich gab es 3 597 Abschiebungen (Überstellungen) in andere EU- bzw. Schengen-Mitgliedstaaten im Rahmen der EU-Dublin-Verordnung.
Die Zahl der freiwilligen Ausreisen von Ausreisepflichtigen ist größer als die Zahl der Abschiebungen. Zwar wird diese Angabe statistisch nicht verlässlich erfasst (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862, Antwort zu Frage 29), für das Jahr 2015 gibt die Bundesregierung jedoch 37 220 durch Bund-Länder-Programme (REAG/GARP – Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme) geförderte freiwillige Ausreisen an (2014: 13 636, Bundestagsdrucksache 18/7588, Antwort zu Frage 22). Hinzu kommen durch die Bundesländer geförderte freiwillige Ausreisen (2014: 9 400), bei denen es jedoch zu Überschneidungen mit den Bund-Länder-Programmen kommen kann (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862, Antwort zu Frage 29). Die Bundesregierung erläutert, dass es „eine größere Anzahl“ geförderter freiwilliger Ausreisen gebe, als aus dem Ausländerzentralregister (AZR) ermittelbar, weil bei Betroffenen eine Ausreisepflicht noch nicht eingetreten oder noch nicht im AZR erfasst sein kann (ebd.). Ausreisen von ausreisepflichtigen Personen ohne Förderung werden nicht erfasst (ebd.).
Aus dem AZR ergibt sich, dass im Jahr 2015 insgesamt 51 575 (im Jahr 2015 und in den Jahren zuvor) abgelehnte Asylsuchende „ausgereist“ sind und sich nicht mehr in Deutschland aufhalten (Bundestagsdrucksache 18/7588, Antwort zu Frage 21) – hierbei werden auch abgeschobene Personen mitgezählt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg wurden im Jahr 2016 von deutschen Flughäfen aus durchgeführt (bitte nach Flughäfen, Zielländern und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln; bitte noch einmal gesondert die Zahl der Abschiebungen in EU-Mitgliedstaaten bzw. Schengen-Staaten nennen)?
Wie viele Abschiebungen in welche Länder erfolgten im Jahr 2016 auf dem Land- bzw. Seeweg (bitte nach Zielländern und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln und gesondert die Zahl der Abschiebungen in EU-Mitgliedstaaten bzw. Schengen-Staaten nennen)?
Wie viele Überstellungen erfolgten im Jahr 2016 in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. Schengen-Staaten im Rahmen der Dublin-Verordnung (bitte nach Zielstaaten und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren und die jeweilige Zahl der Minderjährigen nennen)?
Wie viele Zurückweisungen und Zurückschiebungen fanden im Jahr 2016 an deutschen Flughäfen statt (bitte nach Flughäfen, Zielstaaten und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln)?
Wie viele Zurückweisungen und Zurückschiebungen fanden im Jahr 2016 an den Land- bzw. Seegrenzen statt (bitte nach Landesgrenzen bzw. Bundespolizeipräsidien und Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Wie viele Minderjährige und wie viele unbegleitete Minderjährige waren im Jahr 2016 von Abschiebungen, Zurückschiebungen bzw. Zurückweisungen betroffen, wie viele unbegleitete Minderjährige wurden an den Außengrenzen festgestellt (bitte nach Feststellungen an Grenzen und Feststellungen nach Staatsangehörigkeit auflisten), und wie viele von ihnen wurden in die Obhut der Jugendämter gegeben?
Was waren die Gründe der Einreiseverweigerungen/Zurückweisungen im Jahr 2016 (bitte nach Zurückweisungsgrund und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeit differenzieren und wie in der Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/7588 darstellen)?
In welcher Zuständigkeit erfolgten die Abschiebungen, Zurückweisungen und Zurückschiebungen im Jahr 2016, bzw. wer hat sie veranlasst (bitte jeweils nach Bund und den einzelnen Bundesländern differenzieren)?
In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2016 Zwangsgelder gegen Beförderungsunternehmen nach § 63 des Aufenthaltsgesetze (AufenthG) verhängt, wie hoch war die Gesamtsumme, und wie hoch die durchschnittliche Summe pro Beförderungsunternehmen (bitte auch nach Fluggesellschaft, Bus- und Bahnunternehmen, Taxis usw. differenzieren)?
Wie viele Personen wurden im Jahr 2016 im Zuge von so genannten Sammelabschiebungen entweder direkt in ihr Herkunftsland bzw. über Flughäfen anderer Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben (bitte nach Sammelabschiebungen der EU bzw. in nationaler bzw. Länderzuständigkeit differenzieren und einzeln aufführen)?
An welchen gemeinsamen Abschiebemaßnahmen der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen Frontex hat sich Deutschland im Jahr 2016 beteiligt, welches Zielland hatten diese Maßnahmen jeweils und
a) bei welchem Staat (für Deutschland: Behörde) lag jeweils die Federführung für die Abschiebemaßnahme, welche Bundesländer waren von deutscher Seite darüber hinaus beteiligt,
b) welche Fluggesellschaften wurden mit der Durchführung der Flüge beauftragt, von welchen deutschen Flughäfen starteten sie bzw. machten sie eine Zwischenlandung,
c) wie hoch waren die Kosten der Flüge jeweils, und wer hat die Kosten getragen,
d) wie viele Personen aus welchen Herkunftsstaaten wurden bei den Abschiebemaßnahmen aus Deutschland jeweils abgeschoben und
e) wie viele Bundesbeamte wurden als Begleitpersonal auf diesen Flügen jeweils eingesetzt?
Wie viele der Abschiebungen im Jahr 2016 erfolgten
a) unbegleitet,
b) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei,
c) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Länderpolizeien oder anderer Länderbehörden,
d) in Begleitung von Vollzugsbeamtinnen und -beamten anderer Mitgliedstaaten,
e) in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten (bitte nach Zielstaaten aufschlüsseln),
f) in Begleitung von Sicherheitskräften der Luftverkehrsgesellschaften (bitte nach Fluggesellschaften aufschlüsseln) und
g) in Begleitung von medizinischem Personal?
Wie viele Abschiebungsversuche mussten im Jahr 2016 aufgrund von Widerstandshandlungen der/des Betroffenen abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?
Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg mussten im Jahr 2016 wegen medizinischer Bedenken abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen und den medizinischen Gründen aufschlüsseln)?
Wie viele Abschiebungsversuche mussten im Jahr 2016 abgebrochen werden, weil sich die Fluggesellschaft oder der Flugzeugführer weigerten, die Personen, die zur Abschiebung anstanden, zu transportieren (bitte nach Datum, Flughafen und der jeweiligen Fluggesellschaft aufschlüsseln)?
Wie viele Abschiebungen scheiterten im Jahr 2016 an der Weigerung der Zielstaaten, die Abgeschobenen aufzunehmen (bitte nach Zielstaaten differenzieren)?
Welche Kosten sind dem Bund im Jahr 2016 durch die Sicherheitsbegleitung entstanden (bitte so genau wie möglich differenzieren)?
Wie viele Ausreiseentscheidungen gegenüber Drittstaatsangehörigen bzw. EU-Angehörigen bzw. gegenüber abgelehnten Asylsuchenden (bitte differenzieren, auch nach den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern) wurden im Jahr 2016 erlassen, und wie viele Ausreisen von Drittstaatsangehörigen bzw. EU-Angehörigen bzw. abgelehnten Asylsuchenden gab es im Jahr 2016 (bitte differenzieren, auch nach den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern, bei abgelehnten Asylsuchenden auch nach dem Jahr der Asylablehnung)?
Wie viele ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige haben Deutschland im Jahr 2016 freiwillig verlassen, wie viele Ausreisen davon wurden finanziell gefördert, und welche Angaben kann die Bundesregierung zur Zahl der von den Bundesländern geförderten freiwilligen Ausreisen machen (bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten und den Bundesländern differenziert angeben)?
Welche Angaben kann die Bundespolizei machen zu den freiwilligen Ausreisen von Personen mit einer Grenzübertrittsbescheinigung (bitte auch nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten und dem Weg der Ausreise differenzieren)?