Europäisches Migrationsmanagement mit und in Mali
der Abgeordneten Niema Movassat, Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am Sonntag, den 11. Dezember 2016, verkündete der Außenminister der Niederlande, dass er im Auftrag der Europäischen Union (EU) eine Vereinbarung mit Mali geschlossen habe, die die Rückführung sich irregulär in der EU befindlicher malischer Staatsbürger vorsehe (www.government.nl/ministries/ministry-of-foreignaffairs/news/2016/12/11/koenders-concludes-migrant-return-agreement-with-malifor-eu). Wenige Tage später dementierte der malische Außenminister dies jedoch: „zu keinem Zeitpunkt" sei davon die Rede gewesen, ein Abkommen zu unterzeichnen, das die "Ausweisung von illegal in Europa lebenden Landsleuten erlauben" sollte (www.zeit.de/news/2016-12/19/eu-mali-bestreitet-abschluss-vonabkommen-mit-eu-zur-fluechtlingsrueckkehr-19232009).
Unbestritten ist, dass Mali eines der ersten afrikanischen Länder ist, mit denen die EU sogenannte Migrationspartnerschaften anstrebt. Für die EU spielen dabei die Rückführung bzw. die Rückübernahme von illegalisierten Migranten durch die Herkunftsländer sowie das sogenannte Migrationsmanagement, das unter anderem die Sicherung der Grenzen sowie die leichte Identifizierung afrikanischer Flüchtlinge und Migranten (beispielsweise durch die Erhebung biometrischer Daten) vorsieht, eine Schlüsselrolle. Diese deutschen und europäischen Interessen stoßen bei afrikanischen Regierungen und der Zivilgesellschaft der betreffenden Länder nicht immer auf Gegenliebe. Gerade Mali hat sich lange Zeit gegen Vereinbarungen verwehrt, die den Staat zur Aufnahme von Abschiebung bedrohter Malier verpflichtet hätte. Die Europäische Kommission schreibt in einem internen Dokument, welches an die Öffentlichkeit gelangt ist, dass die malische Regierung Migration in die EU grundsätzlich als Ressource sehe, selbst wenn diese teilweise irregulär sei (https://download.taz.de/migcontrol/mali/EU_Mali_Strategic%20Paper_2016.02.24_eng.pdf, S. 3).
Die EU hat jedoch in letzter Zeit den Druck auf afrikanischen Staaten erhöht, um sie zur Zusammenarbeit in diesem sensiblen Bereich zu bewegen. Die Europäische Kommission hat klargestellt, dass neben positive auch sogenannte negative Anreize Mali zu einer Kooperation bei Rückführung und Migrationsmanagement bewegen sollen (sogenannte Konditionalisierung). So schreibt die Kommission offen, dass Mali in hohem Masse von der finanziellen sowie militärischen Unterstützung der EU abhängig sei und dadurch eine ständige Plattform für Dialog gegeben ist (ebenda, S. 5 bis 6). Es ist bezeichnend, dass die Europäische Kommission allein die humanitäre Hilfe als Druckmittel ausschließt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass alle anderen außen- wie innenpolitischen Maßnahmen, die Mali betreffen, zur Verhandlungsmasse gehören. Innerhalb der Bundesregierung gibt es unterschiedliche Ansichten dazu, ob Mali und andere Entwicklungsländer auch mit negativen Anreizen zur verstärkten Kooperation bei Rückführungen gezwungen werden sollen (http://ffm-online.org/2017/01/12/debatte-ruecknahme-von-asylbewerbern-stabilitaet-mit-der-peitsche/).
Der Druck auf Mali scheint jedenfalls Wirkung zu zeigen. Nach Aussagen des Europäischen Rates steht die EU mit Mali kurz vor einer Einigung bezüglich von Standardverfahren für die Identifizierung und Rückkehr bzw. Rückführung malischer Staatsangehöriger, die sich ohne Papiere in der EU aufhalten. Dazu zählen unter anderem der Zugriff auf biometrische Daten in Mali sowie die standardmäßige Einrichtung von Identifizierungsmissionen, die die Identität vermeintlicher malischer Staatsangehöriger überprüfen sollen (https://download.taz.de/migcontrol/eu/EU_Mali%20Draft%20Readmission%20Identification%20Procedure%202016.12.06_de.pdf).
Die Arbeit mit Identifizierungsmissionen ist aber nicht neu. Im November 2016 beispielsweise erhielten 118 Personen in Deutschland die Aufforderung, zur Überprüfung ihrer Identität bei einer malischen Identifizierungskommission vorzusprechen. Von 43 Menschen, die dieser Aufforderung nachkamen, wurden jedoch anscheinend nur 10 Personen als Malier identifiziert (https://afrique-europe-interact.net/files/2016_aei-zeitung_web.pdf). Dass Deutschland seine Gangart gegenüber vermeintlichen malischen Migranten verschärft, zeigt auch die Abschiebung von Amadou B. und Mamadou D. am 6. Januar 2017 per Minicharter (www.jungewelt.de/2017/01-09/069.php). Die Bundesregierung plant im ersten Quartal nach eigenen Angaben zudem auch eine oder mehrere Sammelabschiebung(en) nach Mali vor (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 18 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 18/10797).
In Mali selbst hat die sich anbahnende verstärkte Zusammenarbeit der malischen Regierung mit der EU und deren Mitgliedstaaten bei der Rückführung bzw. Rückübernahme malischer Staatsbürgern Proteste ausgelöst (vgl. www.maliweb.net/societe/immigration-emigration/accord-mali-ue-de-readmission-migrantsmaliens-reclament-tete-de-ministre-diop-complices-1987512.html). Der Paradigmenwechsel in der malischen Migrationspolitik untergräbt somit die ohnehin stark angekratzte Legitimität der malischen Regierung weiter und droht in den Augen der Fragesteller zu einer weiteren Destabilisierung des Landes zu führen (www.maliweb.net/societe/immigration-emigration/suppose-accord-dereadmission-migrants-maliens-manoeuvre-dindividus-insoucieux-de-stabilite-pays-2-1980062.html).
Deutschland und die EU bauen nicht nur an Rückführabkommen mit Mali, sondern versuchen auch, in und von Mali aus die westafrikanische Migration zu steuern. Wie in andere afrikanische Länder soll auch nach Mali ein europäischer Verbindungsbeamte für Migration entsandt werden (COM(2016) 960 final, S. 15). Aus Mitteln des EU-Treuhandfonds für Afrika (EUTF) soll u. a. ein Projekt zur Erstellung eines biometrischen Einwohnerregisters finanziert werden (ebenda, S. 8). Der Auswärtige Dienst der EU schreibt zudem, dass in naher Zukunft die Aufstockung der Arbeit mit Mali bezüglich der Transit-Dimension von Migration Priorität habe (https://eeas.europa.eu/sites/eeas/files/factsheet-mali_en.pdf, S. 2).
Nach Informationen eines Caritas-Mitarbeiter in Gao werden auch die MINUSMA-Streitkräfte zur Bekämpfung von Migranten eingesetzt. Wenn Menschen nachts in Gao ankommen, werden sie laut dessen Angaben oft von MINUSMA-Soldaten aufgegriffen, der Gendarmarie übergeben und in weiterer Folge wegen „nächtlicher Herumtreiberei“ zu bis zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt (https://afrique-europe-interact.net/files/2016_aei-zeitung_web.pdf, S. 3).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Welchen juristischen Stellenwert hat das Kommuniqué, das der niederländische Außenminister im Auftrag der EU mit Mali am 11. Dezember 2016 unterzeichnet hat, für die Bundesregierung? Handelt es sich ihrer Auffassung nach dabei um ein völkerrechtlich verbindliches Dokument oder um eine reine Absichtserklärung?
Inwiefern gibt es zwischen der EU und Mali bzw. Deutschland und Mali bereits verbindliche Regelungen, die die Rückführung bzw. Rückübernahme von malischen Staatsangehörigen regelt?
Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, mit Mali ein klassisches Rückübernahmeabkommen (zwischen EU und Mali oder bilateral zwischen Deutschland und Mali) abzuschließen?
Wann rechnet die Bundesregierung damit, dass zwischen der EU und Mali ein Standardverfahren für die Identifizierung und Rückkehr bzw. Rückführung von illegal aufhältigen Personen abgeschlossen bzw. in Kraft treten wird?
Welche Argumente und Anreize haben die malische Regierung, nach Kenntnis und Meinung der Bundesregierung, dazu gebracht, beim Migrationsmanagement und der Rückübernahme malischer Staatsbürger verstärkt zu kooperieren und damit einen Paradigmenwechsel in ihrer Migrationspolitik zu vollziehen?
Welche Diskussionen und (unterschiedliche) Positionen gab und gibt es innerhalb der EU und der Bundesregierung darüber, die malische Regierung sowohl durch positive als auch negative Anreize zu einer Kooperation bei der Rückführung bzw. Rückübernahme von malischen Staatsbürgern zu bewegen? Welche Positionen nehmen zu dieser Frage in Deutschland das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, das Bundesministerium des Innern sowie das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ein?
Wie gedenkt die Bundesregierung, mit unterschiedlichen Ansichten einzelner Bundesministerien, etwa zwischen Justiz-, Wirtschafts- und Entwicklungsministerium, zur Sinnhaftigkeit negativer Anreize wie der Kürzung von Entwicklungsgelder, um Entwicklungsländer zur verstärkten Kooperation bei Rückübernahmen zu bewegen, umzugehen?
In welcher Form haben die EU und Deutschland gegenüber Mali mit positiven Anreizen gearbeitet, um besseres Migrationsmanagement und bessere Rückübernahme von malischen Staatsbürgern zu forcieren?
In welcher Form haben die EU und Deutschland gegenüber Mali auch mit negativen Anreizen gearbeitet, um die die malische Regierung zu einer Kooperation zu bewegen?
Inwiefern ist eine Kooperation der EU und Deutschlands mit Mali in folgenden Bereichen, abhängig von der Bereitschaft der malischen Regierung, bei der Rückübernahme malischer Staatsbürger zu kooperieren: Sicherheitszusammenarbeit, legale Einwanderungsmöglichkeiten in EU-Länder, Zusage von EUTF-finanzierten Projekten, Unterstützung im Bereich des malischen Grenzmanagements, Budgethilfe oder Projekte der allgemeinen Entwicklungszusammenarbeit?
Inwiefern definiert die Bundesregierung oder die EU Kennzahlen oder Merkmale eines kooperativen Verhaltens seitens der malischen Regierung? Wenn ja, um welche Merkmale oder Kennzahlen handelt es sich, und wie und durch wen sind sie definiert?
Mit welchen offiziellen und informellen Mitteln hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf ihrer Reise nach Mali am 9. Oktober 2016 versucht, die malische Regierung zu einem Migrationsabkommen oder intensivierter Kooperation in Migrationsfragen zu bewegen?
Inwiefern sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass Kürzungen in der Budgethilfe oder in anderen Zuwendungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit einer destabilisierenden Wirkung auf Mali entfalten könnten?
Welche möglichen Auswirkungen kann nach Einschätzung der Bundesregierung ein Rückgang der Rücküberweisungen infolge vermehrten Rückführungen auf die wirtschaftliche Entwicklung Malis haben?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass der Druck auf die malische Regierung, bei Rückführungen bzw. Rückübernahmen verstärkt zu kooperieren, zu einer weiteren Destabilisierung der politischen Lage in Mali führen könnte, worauf zahlreiche Proteste aus der Zivilgesellschaft hinweisen (bitte auch begründen, wenn die Bundesregierung diese Einschätzung nicht teilt)?
Aus welchen Mitgliedern setzte sich die malische Identifizierungskommission zusammen, die im November 2015 die Herkunft von 118 vermeintlichen malischen Staatsbürgern überprüfen sollte?
Welche Personengruppen können Mitglied der Identifizierungsmissionen werden, die die EU im Rahmen eines Standardverfahrens für die Identifizierung und Rückkehr bzw. Rückführung von sich irregulär in der EU aufhaltenden Personen nach Mali standardmäßig einrichten möchte?
Inwiefern hält es die Bundesregierung für akzeptabel, einen eigenen Verwaltungsakt (den der Abschiebung) auf ein Verfahren (Identifizierungsmission) zu begründen, das in den Augen der Fragesteller willkürlich, und rechtlich nicht reguliert ist?
Wie sollen nach Meinung der Bundesregierung Standardverfahren für die Überprüfung und mögliche Rückführung ausreisepflichtiger Malier in Deutschland zukünftig konkret aussehen?
Auf welcher rechtlichen Grundlage soll zukünftig der Zugriff Deutschlands und anderer EU-Mitgliedstaaten auf die biometrische Datenbank Malis erfolgen? Wie soll die Kontaktstelle in der nationalen Direktion für Personenstandsfragen des Ministeriums für Gebietsverwaltung der Republik Mali, über die Anfragen zu biometrischen Daten laufen sollen, besetzt und finanziert werden?
Inwiefern hält die Bundesregierung den Aufwand für die Abschiebung der zwei Malier Amadou B. und Mamadou D. mit einem eigenen Charterflugzeug am 6. Januar 2017 für gerechtfertigt?
In welchen Fällen lohnt sich nach Meinung der Bundesregierung der Aufwand, einzelne ausreisepflichtige Personen (n<10) mit einem eigenen Charterflugzeug abzuschieben? In wie vielen Fällen ist dies in den letzten vier Jahren passiert (bitte um Auflistung der Flüge, der Zieldestinationen und der Anzahl der abgeschobenen Personen)?
Wie viele weitere Personen sollen derzeit aus Deutschland nach Mali abgeschoben werden?
Wie viele Sammelabschiebungen nach Mali plant das Bundespolizeipräsidium nach Mali im ersten Quartal 2017, und wann sollen diese Abschiebungen stattfinden?
Welche Informationen besitzt die Bundesregierung über den Europäischen Verbindungsbeamten für Migration für Mali (Name, Qualifikation, Beginn der Tätigkeit) und dessen genauen Aufgabenbereich?
Welche Projekte, die dem Migrationsmanagement, der Grenzsicherung und der Identifizierung von Personen dienen, werden in Mali aktuell aus Mitteln des EUTF sowie anderen Finanzierungsquellen der EU und Deutschlands finanziert, und welche weiteren Projekte sind geplant (bitte um Auflistung der einzelnen Projekttitel, Projektinhalte und -ziele, Projektlaufzeit, Kosten, Finanzierungsquelle(n), beteiligte Organisationen und Behörden)?
Welches Material, das im weitesten Sinn zum Migrationsmanagement verwendet werden kann (z. B. Grenzsicherung, Identitätsfeststellung), wurde von Deutschland und der EU bisher nach Mali geliefert, und welche weiteren Lieferungen sind in Planung (bitte um einzelne Auflistung des Materials, des Materialwerts, der Projekttitel und Finanzierungsquelle(n), der Empfänger)?
Inwiefern unterstützen die deutsche Bundeswehr oder deutsche Polizeikräfte, welche in der UN-Mission MINUSMA, der EU Trainingsmission EUTM Mali oder der EUCAP Sahel Mali engagiert sind, Aktivitäten, die Schleuseraktivitäten und irreguläre Migrationsströme zu unterbinden?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, ob MINUSMA-Streitkräfte an der Verhaftung von Flüchtlingen bzw. Migranten in Gao beteiligt waren bzw. sind, inwiefern deutsche Soldaten bisher an solchen Verhaftungen beteiligt waren, und welche Ermächtigungsgrundlagen diese kolportierten Festnahmen haben?
Was bedeutet nach Kenntnis der Bundesregierung die Vorgabe des Auswärtigen Dienstes der EU, dass die Aufstockung der Arbeit mit Mali bezüglich der Transit-Dimension von Migration Priorität? Welche konkreten Vorhaben und Planungen sind mit dieser Prioritätensetzung verbunden?