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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Bedarfsgerechte Anlageberatung

Rolle von Beratungsprotokollen, Verbesserung der Beratungsdokumentation, Geeignetheitserklärung und -prüfung sowie weitere Regelungen im Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz, Zinsüberschuss und Provisionsüberschuss bei Banken, Verkauf hauseigener Produkte beim Filialgeschäft, Vereinbarkeit mit bestmöglichem Kundeninteresse, Stärkung und Anteil der unabhängigen Beratung, Wettbewerbshindernisse, Anteile von Festpreis- und Kommissionsgeschäften, Deckelung von Provisionen und anderen Vertriebsanreizen, Offenlegungsvorschriften, internationale Erfahrungen mit Provisionsverboten, langfristige Ziele bei Anlageberatungen, Finanzdienstleistungsaufsicht über Finanzanlagevermittler, Erleichterung der Beweislast für Anleger bei Falschberatungen, verbesserte Qualifikationsstandards für Berater, Verbraucherbeschwerden im letzten Jahr u.a.<br /> (insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

28.02.2017

Antwortdauer

34 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1101725.01.2017

Bedarfsgerechte Anlageberatung

der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Renate Künast, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Immer wieder klagen Kundinnen und Kunden über schlechte Anlageberatung. Viele sehen nicht ihr Interesse im Mittelpunkt der Beratung, sondern die Eigeninteressen der Bank oder der Beraterin beziehungsweise des Beraters. Eine Umfrage ergab, dass eine Mehrheit der Befragten lieber eine Direktbezahlung für die Beratung möchte (siehe www.dasinvestment.com/anleger-umfrage-deutschewollen-unabhaengige-anlageberatung-statt-honorarberatung/). Angesichts dessen bleiben jedoch die durchgeführten unabhängigen Beratungen weit dahinter zurück und die auf oftmals intransparenten Provisionen und Margen basierte Beratung bleibt der Normalfall. Dabei werden in vielen Fällen die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht bedarfsgerecht beraten. Dies verdeutlicht auch die mangelnde Wirkung von Beratungsprotokollen, die vermeintlich einen besseren Schutz der Kundinnen und Kunden gewährleisten sollten.

Im aktuellen Zinsumfeld kommt hinzu, dass das Provisionsgeschäft für die Banken immer wichtiger wird (siehe www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Veroeffentlichungen/Monatsberichte/2016/2016_09_monatsbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 76). Die Gewerkschaft Deutscher Bankangestellten-Verband e. V., bestätigt, dass der Druck in den Banken aufgrund der Zinsentwicklungen gestiegen sei, dubiose Geschäfte abzuschließen (siehe DIE ZEIT: Gib mir dein Geld! vom 6. Oktober 2016, S. 21f.). Aktuell ergibt sich im Rahmen des Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes die Chance, für einen besseren Anlegerschutz in Deutschland zu sorgen.

Wir fragen die Bundesregierung

Fragen26

1

Welche Evaluationen liegen der Bundesregierung bezüglich der Rolle von Beratungsprotokollen vor, und zu welchem Ergebnis kommen diese?

2

Warum sichern sich aus Sicht der Bundesregierung so viele Banken durch eine Kundenunterschrift auf den Beratungsprotokollen ab, obwohl diese eigentlich gar nicht vorgesehen ist? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Entwicklung?

3

Welche Evaluationen liegen der Bundesregierung bezüglich der Herausgabe der Beratungsprotokolle vor? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2014 zur Verbesserung der Beratungsdokumentation vorgenommen?

4

Zu welcher Einschätzung kommt die Bundesregierung bezüglich der Rolle von Beratungsprotokollen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie für die Umsetzung der Geeignetheitserklärung im Rahmen des Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes daraus?

5

Wie soll diese Erklärung demnach konkret ausgestaltet werden? Was hält die Bundesregierung davon, die in der Zweiten Europäischen Finanzmarktrichtlinie (MiFID 2) aufgeworfene Geeignetheitsprüfung stärker oder komplett zu einer Bedarfsanalyse auszubauen, wie es der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) fordert (Antwort bitte ausführen, siehe www.vzbv.de/sites/default/files/vzbv_stellungnahme_anlageberatung.pdf, S. 9)?

6

Wie hat sich nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung bei den Banken der Zinsüberschuss im Vergleich zum Provisionsüberschuss in den letzten zehn Jahren entwickelt (Antwort bitte anhand konkreter Zahlen ausführen und soweit keine Erkenntnisse über den gesamten Zeitraum vorliegen, bitten wir um Beantwortung in Form des vorhandenen Datenmaterials)?

7

In wie viel Prozent der Fälle eines Filialgeschäfts werden nach Kenntnis der Bundesregierung hauseigene Produkte verkauft? Wie stehen diese Geschäfte im Zusammenhang mit dem bestmöglichen Kundeninteresse?

8

Wie groß ist der relative Anteil von unabhängigen Beratungen an Anlageberatungen, und wie groß ist die absolute Anzahl dieser Beratungen nach Kenntnis der Bundesregierung? Welche Entwicklungen sind dabei über die letzten drei Jahre zu beobachten, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

9

Was unternimmt die Bundesregierung, um die unabhängige Beratung zu stärken?

10

Welche Wettbewerbshindernisse bestehen nach Ansicht der Bundesregierung zwischen der unabhängigen und der nichtunabhängigen Anlageberatung? Was tut die Bundesregierung gegen diese Hindernisse?

11

Warum ist nach dem derzeitigen Referentenentwurf für ein Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz für die unabhängige Beratung nur ein Provisionsverbot für Anlageprodukte vorgesehen?

12

Welche Umgehungspraktiken von Finanzakteuren sind der Bundesregierung bekannt, um die Offenlegung von Vertriebsanreizen zu umgehen? Was tut die Bundesregierung dagegen?

13

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor, wie sich der Anteil von Festpreisgeschäften im Vergleich zu Kommissionsgeschäften seit 2007 im Anlagebereich entwickelt hat, oder falls dies nicht der Fall ist, wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung ein?

14

Warum sieht die Bundesregierung weiterhin keine konsequente Offenlegung von allen finanziellen Vertriebsanreizen, insbesondere im Fall von (hausinternen) Festpreisgeschäften, und Abschlussgebühren im § 70 des Entwurfes des Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes (WpHG-E) vor?

15

Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass diese Ausnahme von der Umsetzung der MIFID 2 nicht EU-rechtskonform ist?

16

Warum ist es aus Sicht der Bundesregierung nicht sinnvoll, dass Unternehmen im Finanzbereich nur noch mit Nettotarifen (Ausweisung der Produkte ohne die eingerechnete Provision etc.) werben dürfen?

17

Wie beurteilt die Bundesregierung die Deckelung von Provisionen und anderen Vertriebsanreizen?

18

Hat die Bundesregierung die Wirkung einer Deckelung von Provisionen und anderen Vertriebsanreizen überprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

19

Welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus den Erfahrungen mit dem Verbot von Provisionen in Großbritannien und den Niederlanden? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für ihre eigenen Handlungsansätze?

20

Welche langfristigen Ziele hat die Bundesregierung im Bereich der Anlageberatungen (bitte anhand von konkreten Zahlen unterlegen)?

21

Wäre die Umsetzung der Richtlinie aus Sicht der Bundesregierung ein geeigneter Anlass, auch Finanzanlagevermittler der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder einer anderen zentralen Behörde zu unterstellen? Wenn nein, warum nicht?

22

Welche Schritte hat die Bundesregierung abgesehen von den Beratungsprotokollen unternommen, damit Anlegerinnen und Anleger leichter den Beweis der Falschberatung erbringen können, und sieht die Bundesregierung hier weitere Maßnahmen vor, um die Beweislast für die Anlegerinnen und Anleger zu erleichtern?

23

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Qualifikationsanforderungen an Anlageberaterinnen und Anlageberater derzeit ausreichend und für alle Formen der Beratung weitestgehend einheitlich und verbindlich geregelt sind (Antwort bitte begründen)? Falls nein, welche Maßnahmen will die Bundesregierung abgesehen von den in der Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie vorgesehenen Schritte ergreifen, um in Zukunft verbesserte verbindliche Qualifikationsstandards von Beraterinnen und Beratern sicherzustellen?

24

Wie viele Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern hat die BaFin im letzten Jahr erhalten (mit der Bitte um Kategorisierung anhand der Beschwerdegründe sowie Institutsgruppen)? Welcher Fall sorgte im vergangenen Jahr für die meisten Beschwerden? In wie vielen Fällen wurden aufsichtsrechtliche Maßnahmen (unter anderem Bußgelder) gegen die betroffenen Institute ergriffen? Wenn ja, welche?

25

Wie viele Kontakte von Whistleblowern mit der BaFin erfolgten, wo es um die Themen Beratung von Verbraucherinnen und Verbrauchern ging? Was waren die Themen? Wie wurden die aufgeworfenen Missstände durch die BaFin weiterverfolgt, und warum wurden gewisse Missstände nicht weiterverfolgt?

26

Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, Testkundinnen und Testkunden für die Überprüfung der Anlageberatung durch die BaFin einzusetzen? Gibt es hierfür konkrete Pläne?

Berlin, den 24. Januar 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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