Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2016
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Frank Tempel, Katrin Kunert, Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und Anerkennungsbzw. Ablehnungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden anerkannten, abgelehnten oder (noch) nicht anerkannten Flüchtlingen und genauere Angaben zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen nur schwer verfügbar, weshalb die Fraktion DIE LINKE. sie seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8321 und zuletzt Bundestagsdrucksache 18/7800). Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) hat im Jahr 2013 seine statistische Erfassung von in Deutschland lebenden Personen mit einem Flüchtlingsstatus geändert und den Antworten der Bundesregierung auf die parlamentarischen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. angepasst (siehe Hinweis in: „UNHCR Mid-Year Trends 2013“, S. 6).
Aufgrund der Angaben der Bundesregierung ergibt sich, dass die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Flüchtlinge im Jahr 1997 mit über einer Million Menschen weitaus höher war als etwa Ende 2014 mit etwa 629 000 Geflüchteten. Der Begriff „Flüchtlinge“ umfasst in dieser Vorbemerkung nicht nur anerkannte Flüchtlinge im Rechtssinne, sondern auch Asylsuchende, Geduldete und Geflüchtete mit einem humanitären Aufenthaltsstatus. Von 1997 bis 2011 sank die Zahl der in Deutschland lebenden Flüchtlinge auf unter 400 000, seit dem Jahr 2012 steigt sie wieder an. Ende 2015 wurden im Ausländerzentralregister (AZR) etwa 950 000 Geflüchtete erfasst, allerdings fehlte hierbei eine größere Zahl Asylsuchender (ca. 300 000), die aufgrund behördlicher Engpässe noch keinen Asylantrag stellen konnten.
Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge (Asylberechtigte und Personen mit Flüchtlingsschutz) verringerte sich von über 200 000 im Jahr 1997 auf 113 000 im Jahr 2011, vor allem infolge massenhafter Asylwiderrufe (über 70 000 im letzten Jahrzehnt), aber auch durch Einbürgerungen und Ausreisen. Ende 2015 lebten dementgegen wieder über 250 000 anerkannte Flüchtlinge in Deutschland, davon mehr als 100 000 allein aus Syrien. Zudem hatten gut 50 000 Menschen einen so genannten subsidiären Schutzstatus, ihre Zahl steigt infolge einer geänderten Asylentscheidungspraxis seit März 2016 deutlich an.
Rund 62 000 Personen verfügten Ende 2015 über eine Aufenthaltserlaubnis infolge von Bleiberechts- oder Aufnahmeregelungen (§§ 22, 23 Absatz 1, §§ 104a, 18a und 25a des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG), knapp 50 000 wegen langjährigen Aufenthalts und unzumutbarer Ausreise (§ 25 Absatz 5 AufenthG) und knapp 25 000 Personen wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe (§ 25 Absatz 4 AufenthG). Weitere gut 6 000 Personen verfügten über einen Aufenthaltstitel aufgrund einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG.
Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten und asylsuchenden Flüchtlinge sank zunächst von knapp 650 000 Ende 1997 auf etwa 134 000 im Jahr 2011 und stieg dann bis Ende 2015 wieder auf über 500 000 an (zuzüglich der benannten Dunkelziffer).
Nach Einführung und Implementierung eines Kerndatensystems im AZR und der inzwischen abgeschlossenen Nachregistrierung aller Schutzsuchenden, die in den Jahren 2015 und 2016 eingereist sind und zunächst noch keinen formellen Asylantrag stellen konnten, dürften die Angaben des AZR zum Stand 31. Dezember 2016 wieder ein halbwegs realistisches Bild über die Zahl der insgesamt in Deutschland lebenden Flüchtlinge geben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Wie viele Asylberechtigte lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten?
b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?
Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte Flüchtlinge (vgl. § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes – AsylG – und § 60 Absatz 1 Satz 1 AufenthG) lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?
b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?
Wie viele Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25 Absatz 2 bzw. einem Abschiebungsschutz nach § 25 Absatz 3 AufenthG (internationaler bzw. nationaler subsidiärer Schutz, bitte differenzieren, auch bei den Unterfragen) lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?
b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundesländer?
Bei wie vielen der in den Fragen 1 bis 3 benannten Personen war ein Widerrufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 31. Dezember 2016 anhängig (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und dem Status differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestoppanordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und welche Abschiebestoppregelungen gelten derzeit in den einzelnen Bundesländern?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und § 18a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis c AufenthG differenzieren)?
Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis zum 31. Dezember 2016 infolge verschiedener politischer Anordnungen in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, und Bundesländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG bzw. nach § 23 Absatz 2 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte jeweils nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. 104b AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach § 25 Absatz 4 Satz 1 bzw. 2 AufenthG differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. 4b (bitte differenzieren) AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Unterabsätzen bzw. Sätzen, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG (bitte ebenfalls nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern, Absätzen und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und gegebenenfalls ungefähre Schätzwerte nennen, falls noch keine validen Daten vorliegen sollten), und wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen und Ergebnisse in Bezug auf die Neuregelung des § 25b AufenthG?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei, vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach Bundesländern, nach Alter – null bis elf, zwölf bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 29, 30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter als 70 Jahre – und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren; bitte in gesonderten Tabellen eine Auflistung der genauen Duldungsgründe nach § 60a AufenthG (vgl. Plenarprotokoll 18/126, S. 12263, Anlage 29), differenziert nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern, vornehmen)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Ankunftsnachweis (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele Ankunftsnachweise wurden bis heute insgesamt erteilt, wie lang war deren durchschnittliche und wie lang ist deren aktuelle durchschnittliche Gültigkeit, und was ist der Stand der Überlegungen der Bundesregierung in Bezug auf die mögliche Zusammenführung von Ankunftsnachweis und Aufenthaltsgestattung (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9765, Antwort zu Frage 11, bitte ausführen)?
Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der GFK anerkannte Personen lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren) wurden im Jahr 2016 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bzw. – soweit vorliegend – durch Gerichte (bitte differenzieren) ausgesprochen (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 31. Dezember 2016 mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Status, Bundesländern, Jahr der Asylentscheidung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen waren zum 31. Dezember 2016 im AZR erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung besaßen, wie viele EU-Bürgerinnen und -Bürger waren hierunter, wie viele dieser Personen waren unmittelbar ausreisepflichtig (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie hoch war Ende 2015 die Zahl der Ausreisepflichtigen ohne Duldung, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen, und wie erklärt die Bundesregierung eine etwaige Differenz zwischen dieser Zahl und der Zahl der im AZR zum selben Zeitpunkt registrierten Ausreisepflichtigen ohne Duldung anders als damit, dass diese Personen ausgereist oder untergetaucht sein müssen?
Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand 31. Dezember 2016 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen hatten zum Stand 31. Dezember 2016 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, den Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern und gesondert nach den ausstellenden Mitgliedstaaten differenzieren)?
Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 des AZR-Gesetzes – AZRG –: illegale Einreise/Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum 31. Dezember 2016 im AZR erfasst, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
a) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR im Jahr 2016 nach § 54 Absatz 2 Nummer 6 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2016 noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
b) Wie viele Personen wurden im Jahr 2016 bzw. waren zum 31. Dezember 2016 zur Festnahme ausgeschrieben, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Stichtag noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus, Grund der Ausschreibung, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
c) Wie viele Personen wurden im Jahr 2016 aufgegriffen, die über keinen Aufenthaltstitel verfügten bzw. deren Aufenthaltstitel/Visum abgelaufen war (bitte differenzieren und jeweils auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Geschlecht differenzieren)?
Bei wie vielen Personen hat die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2016 bzw. insgesamt bis zum 31. Dezember 2016 die Zustimmung zur Beschäftigung erteilt bzw. verweigert (bitte differenzieren, auch im Folgenden), und wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2016 noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Geschlecht und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
a) Wie viele Zustimmungen im Jahr 2016 erfolgten ohne Vorrang-Prüfung nach § 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bzw. Nummer 2 des Aufenthaltsgesetzes (bitte nach Geschlecht und den einzelnen Gründen differenzieren)?
b) Wie viele Zustimmungen wurden im Jahr 2016 nach § 32 der Beschäftigungsverordnung (BeschV) an geduldete Personen oder Asylsuchende erteilt (bitte nach Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
c) In wie vielen Fällen kam im Jahr 2016 die Zustimmungsfiktion nach § 36 BeschV zur Anwendung, und wie häufig nutzten Arbeitgeber die Beschleunigungsmöglichkeit nach § 36 Absatz 2 BeschV?
d) Wie häufig wurde im Jahr 2016 eine Zustimmung nach § 37 BeschV erteilt?
Wie viele der im Jahr 2014, 2015 bzw. 2016 (bitte differenzieren und gesonderte Tabellen erstellen) rechts- oder bestandskräftig abgelehnten Asylbewerber waren nach Angaben des AZR zuletzt noch in Deutschland aufhältig (bitte jeweils differenzieren nach den wichtigsten zehn Herkunftsländern, Bundesländern und dem jetzigen Aufenthaltsstatus), und wann und wie genau wird im AZR die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht vermerkt bzw. im Zeitverlauf gegebenenfalls wieder geändert?
Wieso ist die Bundesregierung im Unterschied zur Beraterfirma McKinsey & Company nicht dazu in der Lage abzuschätzen, wie viele ausreisepflichtige Personen ungefähr sich Ende 2017 voraussichtlich in Deutschland aufhalten werden (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 24 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 18/10695 und Nachbeantwortung des Bundesministeriums des Innern vom 20. Dezember 2016 hierzu), wieso wurde eine solche Prognose durch kostenpflichtige Beauftragung einer privaten Beraterfirma erstellt, wenn diese sich, so die Bundesregierung, „wegen der vielen hierfür entscheidenden Parameter und Annahmen als schwierig erweist“ (Nachbeantwortung vom 20. Dezember 2016), und inwieweit ist die Prognose von McKinsey schon deshalb fraglich, weil dabei eine Gesamtschutzquote von 53 Prozent angenommen wurde, während die (unbereinigte) Gesamtschutzquote für das Jahr 2016 bei 62,4 Prozent lag (Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom 11. Januar 2017)?