Leistungen von Berufsunfähigkeitsversicherungen
der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Markus Kurth, Renate Künast, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die, seitdem die Berufsunfähigkeitsrente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung 2001 für nach dem 1. Januar 1961 Geborene abgeschafft wurde, bekannt gewordenen Fälle, anhaltende Kritik von Verbraucherschützern und Verbraucherschützerinnen und die mediale Berichterstattung machen eine kritische Überprüfung der tatsächlichen Leistungen von Berufsunfähigkeitsversicherungen notwendig (www.welt.de/print/wams/finanzen/article151675853/Zu-teuer-und-wertlos.html). Rund jede vierte Person über 14 Jahren hat eine Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen (siehe https://de.statista.com/statistik/daten/studie/167890/umfrage/versicherungsschutz-derhaushalte-in-deutschland/). Dass diese Versicherung durchaus ihre Berechtigung hat, wird daran deutlich, dass im Jahr 2007 mehr als ein Viertel der Bevölkerung im Alter zwischen 51 und 60 Jahren berufsunfähig waren (siehe https://de.statista.com/statistik/daten/studie/186763/umfrage/anteil-der-berufs-unfaehigen-nach-alter/). Berufsunfähigkeitsversicherungen sollen im Falle der Berufsunfähigkeit den Verlust des Einkommens zumindest teilweise kompensieren und somit die wirtschaftliche Existenz von Versicherten und gegebenenfalls deren Familien sichern. Die Versicherten bauen dementsprechend darauf, dass ihr Versicherungsschutz im Notfall auch wirklich greift. Dafür braucht es transparente Produkte, die deutlich benennen, was sie bieten und was nicht. Die Vertragsbedingungen wären entsprechend rechtlich klar auszuformulieren. Doch dies ist oftmals nicht der Fall, wie Analysen zeigen (siehe www.handelsblatt.com/ finanzen/vorsorge/versicherung/berufsunfaehigkeit-die- vertragsbedingungengleichen-einer-black-box/12714058.html). Unklare Rechtsbegriffe und Formulierungen im Vertragstext führen mitunter dazu, dass die Versicherten im Schadensfall nicht die erwartete Leistung erhalten, was für die Betroffenen zusätzlich zu ihrer Notsituation zu großen finanziellen Problemen führen kann. Zudem dauert es dadurch gegebenenfalls lange, bis es zu Zahlungen durch die Versicherungen kommt.
Es bestehen weitere Probleme: Pauschale und nur einseitig verbindliche Antragsfragen nach Krankheiten, welche die Versicherungsnehmerinnen und -nehmer vor Versicherungsbeginn beantworten, haben nicht nur Unklarheiten zur Folge, sondern bringen zudem das Risiko der Falschbeantwortung aufgrund mangelnden medizinischen Einschätzungsvermögens mit sich. Hinzu kommt, dass im Leistungsfall die Versicherungsnehmerinnen und -nehmer neben Vertragsanfechtungen mitunter schwer erfüllbaren Unwägbarkeiten bei Nachweisen zur Feststellung einer graduellen Einschränkung ausgesetzt sind. Dies führt trotz existenziellen Leistungsbedarfs oftmals zur Resignation oder zu einer vergleichsweise geringen Einigung. In einigen Fällen erfolgen statt einer versprochenen Rente bis zum Vertragsende nur eine Entschädigungszahlung oder Auszahlungen über wenige Monate. Laut einer Studie des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft selbst betrug 2014 das Verhältnis zwischen eingereichten und anerkannten Leistungsanträgen rund 77 Prozent (siehe www.handelsblatt.com/ finanzen/vorsorge/versicherung/berufsunfaehigkeit-versicherungen-bewilligten- 77-prozent-der-antraege/12800308.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Entwicklung des Anteils der Bevölkerung, der eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, über die vergangenen 17 Jahre (falls nur Daten für einen abweichenden Zeitraum vorliegen, bitten wir um Angabe dieser Zahlen; dies gilt auch für die folgenden Fragen)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Bevölkerung, der berufsunfähig ist (Daten bitte zusätzlich anhand von Alterskohorten und nach Grund der Berufsunfähigkeit aufschlüsseln)? Wie viele der Betroffenen verfügen über keinen Versicherungsschutz? Wie ist die Entwicklung dieser Zahlen über die letzten 17 Jahre?
Sieht die Bundesregierung, auch angesichts der tatsächlich geleisteten Versicherungsleistungen, die Bevölkerung als ausreichend gegen die Berufsunfähigkeit versichert, oder gibt es eine Versorgungslücke (bitte begründen)?
Inwiefern sieht die Bundesregierung auf dem Markt der Berufsunfähigkeitsversicherungen genügend Transparenz gegeben? Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, dass Vertragsbedingungen klarer und rechtsverbindlicher formuliert werden (bitte begründen)?
Sieht die Bundesregierung auch im Hinblick auf die im Folgenden erfragten Daten eine Verbesserung oder eine Verschlechterung der Versicherungsleistungen zwischen dem aktuellen Stand und dem Stand, seitdem die Berufsunfähigkeitsrente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung 2001 für nach dem 1. Januar 1961 Geborene abgeschafft wurde (bitte ausführen)?
Bis zu welchem Endalter sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Renten durchschnittlich abgeschlossen, und wie ist die Entwicklung dieser Zahl über die letzten 17 Jahre? Wie stuft die Bundesregierung diese Zahlen ein?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlich versicherten Renten, und wie ist die Entwicklung dieser Zahl über die letzten 17 Jahre? Wie stuft die Bundesregierung diese Zahlen ein?
Wie viele Leistungsanträge gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung pro Jahr, und wie ist die Entwicklung dieser Zahl über die letzten 17 Jahre?
Wie viele Leistungsanträge werden nach Kenntnis der Bundesregierung pro Jahr abgelehnt, und wie ist die Entwicklung dieser Zahl über die letzten 17 Jahre (absolut und relativ)? Wie stuft die Bundesregierung diese Zahlen ein?
Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für die Leistungsablehnungen (vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung etc.), und wie groß ist deren jeweiliger Anteil? Wie ist die Entwicklung dieser Zahlen über die letzten 17 Jahre?
Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt die Antwort auf Leistungsanträge, und wann folgen im Durchschnitt die ersten Zahlungen an die Versicherten? Wie ist die Entwicklung dieser Zahlen über die letzten 17 Jahre? Wie stuft die Bundesregierung diese Zahlen ein?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Rente der stattgegebenen Leistungsanträge (auch in Relation zur versicherten Summe)? Wie ist die Entwicklung dieser Zahlen über die letzten zehn Jahre? Wie stuft die Bundesregierung diese Zahlen ein?
Über welchen Zeitraum erfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt Zahlungen an die Versicherten? Wie ist die Entwicklung dieser Zahl über die letzten 17 Jahre? Wie stuft die Bundesregierung diese Zahlen ein?
In wie vielen Fällen werden nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum Ende der Vertragslaufzeit Zahlungen geleistet (absolut und relativ)? Wie ist die Entwicklung dieser Zahlen über die letzten 17 Jahre? Wie stuft die Bundesregierung diese Zahlen ein?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Quote an Leistungsfällen, die unter Einbeziehung eines Gutachtens entschieden werden? Wie ist die Entwicklung dieser Zahl über die letzten 17 Jahre? Wie stuft die Bundesregierung diese Zahlen ein?
Wie viele Leistungsanträge werden nach Kenntnis der Bundesregierung mit Einschalten eines Anwalts, einer Anwältin oder eines Dienstleisters entschieden? Wie ist die Entwicklung dieser Zahl über die letzten 17 Jahre? Wie stuft die Bundesregierung diese Zahlen ein?
In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung gegen eine Leistungsablehnung der gerichtliche Klageweg bestritten? Wie ist die Entwicklung dieser Zahl über die letzten 17 Jahre? Wie stuft die Bundesregierung diese Zahlen ein?
In wie vielen Fällen erging nach Kenntnis der Bundesregierung ein gerichtliches Urteil zugunsten der versicherten Person oder zugunsten des Versicherers? Wie ist die Entwicklung dieser Zahlen über die letzten 17 Jahre? Wie stuft die Bundesregierung diese Zahlen ein?
Wie viele Fälle werden nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt gerichtlich und außergerichtlich verglichen (absolut und relativ)? Wie ist die Entwicklung dieser Zahlen über die letzten 17 Jahre? Wie stuft die Bundesregierung diese Zahlen ein?
Inwiefern wäre es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, vor Vertragsabschluss eine beidseitig verbindliche Gesundheitsüberprüfung durchzuführen, die nur noch im Falle eines nachweisbaren, bewussten Verschweigens revidiert werden kann, sodass Nachuntersuchungen durch die Versicherung seltener oder nicht mehr notwendig sind?
Wie schätzt die Bundesregierung das Problem ein, dass die Versicherten aufgrund eines mangelnden Einschätzungsvermögens von Krankheitsbildern Antragsfragen falsch beantworten? Welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Wie schätzt die Bundesregierung allgemein diese Formulare und das damit verbundene Vorgehen ein (bitte begründen)?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass durch die zunehmende Erhebung von Gesundheitsdaten potenzieller Versicherungsnehmerinnen und -nehmer durch die Versicherungsbranche der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für viele Menschen zunehmend schwieriger beziehungsweise nicht finanzierbar wird (bitte begründen)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Ablehnungsquote für Versicherungsanträge bei Berufsunfähigkeitsversicherungen? Wie ist die Entwicklung dieser Zahl über die letzten 17 Jahre? Wie stuft die Bundesregierung diese Zahlen ein?
Wie häufig wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Versicherungsantrag aufgrund bestimmter Vorerkrankungen abgelehnt (bitte für die einzelnen Vorerkrankungen angeben)? Aus welchen Gründen werden nach Kenntnis der Bundesregierung Versicherungsanträge abgelehnt? Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Ablehnungsquote bei Versicherungsanträgen von Menschen mit einer psychischen Erkrankung? Wie stuft die Bundesregierung diese Zahlen ein?
Wie häufig wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Versicherungsantrag aufgrund unvollständiger bzw. falscher Gesundheitsdaten abgelehnt? Wie stuft die Bundesregierung diese Zahlen ein?