Polizeikontrollen zu Silvester 2016/2017
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Massive Übergriffe auf Frauen, Diebstähle usw. wie zu Silvester 2015/2016 in Köln konnten vor dem Hintergrund eines massiven Polizeiaufgebots zum Jahreswechsel 2016/2017 verhindert werden. Allerdings gibt es in diesem Zusammenhang auch Berichte über polizeiliche Kontrollen aufgrund des Aussehens bzw. der Herkunft der Betroffenen (racial profiling). Offiziell wird dies von Seiten der Polizei und der Innenbehörden bestritten, es seien Personen nur wegen ihres aggressiven Verhaltens oder Alkoholkonsums kontrolliert worden.
Allerdings ist die Lageabschlussmeldung des Kölner Polizeipräsidiums nach Angaben der „taz.die tageszeitung“ (www.taz.de/Interne-Notiz-aus-Koelner-Silvesternacht/!5373047/) ein starkes Indiz dafür, dass Personen tatsächlich vor allem aufgrund ihres Aussehens und ihrer – vermeintlichen oder tatsächlichen – nordafrikanischen Herkunft kontrolliert wurden. Darin heißt es: „Ab 22:00 Uhr befanden sich in und um den Kölner Hbf bis zu ca. 1 000 Personen mit nordafrikanischem Hintergrund. Alle Personen, die dem nordafrikanischen Spektrum zugeordnet werden konnten, wurden außerhalb des Hbf im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten einer Identitätsfeststellung unterzogen.“ Von einem aggressiven Verhalten oder Alkoholkonsum als Grund der näheren Kontrollen ist in der Meldung keine Rede. Für einen Tweet der Polizei am Silvesterabend, am Kölner Hauptbahnhof würden „mehrere Hundert Nafris überprüft“ (Nafri ist ein internes Polizeikürzel für Nordafrikanische Intensivstraftäter), hatte sich der Kölner Polizeipräsident Jürgen Mathies wegen des Begriffs „Nafri“ entschuldigt (www.tagesschau.de/inland/silvester-koeln-131.html).
Laut Augenzeugen- und Presseberichten haben Bundespolizisten die Ausgänge des Kölner Hauptbahnhofs in der Stunde vor Mitternacht kontrolliert und den Betroffenen zwei verschiedene Türen zugewiesen: „Weiße und Gruppen, zu denen Frauen gehören“, hätten die linke Tür nehmen dürfen, „Männer anderer Hautfarbe oder mit südländischem Aussehen“ hätten die rechte Tür nehmen müssen und seien dann in einem abgetrennten Bereich von Landespolizisten kontrolliert worden (www.taz.de/Nach-dem-zweiten-Silvester-in-Koeln/!5368783/). Die Kontrolleure würden „ihre Klientel kennen“, habe eine Sprecherin noch in der Nacht gesagt, im Nachhinein habe die Bundespolizei erklärt, es seien nur Menschen mit „aggresiver Grundstimmung“ oder solche die „stark alkoholisiert gewesen seien oder Feuerwerk dabei gehabt hätten“ (ebd.) entsprechend behandelt worden. An letzterer Darstellung gibt es Zweifel, ein Betroffener fragte einen Polizisten, warum er festgehalten werde, „[w]eil ihr ausseht wie die Täter im letzten Jahr“, sei die Antwort gewesen (ebd.). Nach Auskunft des Polizeipräsidenten Jürgen Mathies sei die Kontrolle durch die Bundespolizei nicht Teil des Sicherheitskonzepts gewesen, sondern spontan beschlossen worden (www.taz.de/Interne-Notizaus-Koelner-Silvesternacht/!5373047/).
Die erste Darstellung der kontrollierten Personen durch die Kölner Polizei für die Medien, wonach fast ausschließlich Nordafrikaner (98 Prozent) überprüft worden und mehrere Hundert junge Nordafrikaner nach Köln gereist seien (www.ksta.de/koeln/bundespolizei-1000--fahndungsrelevante--personen-an-silvester-nach-koelngereist-25464620), erweist sich im Nachhinein als grob falsch (www.tagesschau.de/inland/silvester-koeln-polizei-103.html). Eine erste Auswertung der Kontrollen ergab, dass von 425 kontrollierten Personen, deren Nationalität festgestellt worden sei, lediglich 13 Algerier und 17 Marokkaner waren (9,4 Prozent). Demgegenüber kamen 99 Kontrollierte aus dem Irak, 94 aus Syrien, 48 aus Afghanistan und 46 hatten die deutsche Staatsangehörigkeit.
Auch Angaben der Bundespolizei bestätigten nicht den medial dominierenden Eindruck, erneut hätten Männer nordafrikanischer Herkunft versucht, zum Kölner Domplatz zu gelangen. Nach Angaben der Bundespolizei habe es 170 Identitätsfeststellungen gegeben, darunter seien 56 Deutsche, 23 Syrer, 22 Algerier und 17 Marokkaner gewesen (www.taz.de/Nach-dem-zweiten-Silvester-in-Koeln/!5368783/).
Einschätzungen, etwa des Abgeordneten und Obmanns des Innenausschusses des Deutschen Bundestages Armin Schuster (CDU/CSU): „Die haben versucht, den deutschen Staat anzutanzen.“, „Dass sich in der Silvesternacht erneut so viele Menschen derselben Herkunft wie im Vorjahr nach Köln aufgemacht haben, das war eine Machtprobe“ (www.focus.de/politik/deutschland/gruppenvon-jungen-nordafrikanern-cdu-politiker-zu-silvesternacht-2016-haben-versucht-deutschen-staat-anzutanzen_id_6444222.html), sind angesichts der vorliegenden Angaben zur Herkunft der Kontrollierten nicht belegbar. Umso überraschender war die Aussage eines Vertreters der Bundesregierung in der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 18. Januar 2016 zu diesem Thema, der ungeachtet der vorliegenden Erkenntnisse von bis zu 2 000 Migranten, die vorwiegend aus dem nordafrikanischen Raum gekommen seien, sprach.
Die Sprecherin der LINKE. in Nordrhein-Westfalen, Özlem Demirel, wurde infolge ihrer Kritik an dem Polizeieinsatz massiv bedroht und rassistisch beleidigt (www.taz.de/Archiv-Suche/!5373045&s=Linkspartei/). In einer Pressemitteilung hatte sie am 1. Januar 2017, wie auch die Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dr. Simone Peter, die Verwendung des Begriffs „Nafri“ im Tweet der Polizei kritisiert. Dadurch sei ein Verdacht allein aufgrund der vermuteten Herkunft der Kontrollierten aus dem nordafrikanischen Raum ausgesprochen worden. „Es kann aber nicht sein, auf die sexuellen Übergriffe im vergangenen Jahr nun mit Rassismus zu antworten“, erklärte sie. „Es wäre Aufgabe des Innenministers und der Polizei gewesen, ein Sicherheitskonzept zu entwickeln, das Menschen nicht aufgrund ihrer Haar- und Hautfarbe diskriminiert“ (www.dielinke-nrw.de/nc/politik/presseerklaerungen/detail_nachrichten/zurueck/nachrichten-1/artikel/polizeieinsatz-in-koeln-linke-kritisiert-racial-profiling/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten waren am Silvesterabend anlassbezogen oder routinemäßig im Einsatz (bitte differenzieren und auch angeben, wie viele von ihnen im Bereich Köln eingesetzt wurden)?
Wie lauteten dabei der Einsatzbefehl oder handlungsleitende Vorgaben an die eingesetzten Kräfte der Bundespolizei, welche Vorgaben wurden insbesondere zur Kontrolle von Personen gemacht (bitte jeweils angeben, wie lautete in jedem Fall der Wortlaut einer Vorgabe dazu, welche Personen besonders zu kontrollieren seien bzw. wie mit einzelnen Gruppen umgegangen werden soll)?
Wie viele Platzverweise wurden am Silvesterabend durch die Bundespolizei ausgesprochen (bitte nach genauerem Ort des ausgesprochenen Platzverweises, nach Grund des Platzverweises differenzieren und Angaben zur Herkunft, Nationalität, Alter, Geschlecht usw. der Betroffenen machen)?
Inwieweit gibt es, soweit ein „aggressives Verhalten“, starker Alkoholkonsum oder die Mitnahme pyrothechnischer Produkte Anlass für Kontrollen oder Maßnahmen der Bundespolizei waren, konkretere Vorgaben für die Kräfte der Bundespolizei zur Feststellung eines aggressiven Verhaltens, eines starken Alkoholkonsums oder eines Indizes dafür, das die Mitnahme legaler, frei im Handel erhältlicher pyrothechnischer Produkte am Silvesterabend eine besondere Kontrolle oder polizeiliche Maßnahmen rechtfertigt?
Welche Angaben zu den Ergebnissen der Identitätsfeststellungen der Bundespolizei zu Silvester kann die Bundesregierung machen (bitte differenziert auflisten)?
Wie bewertet es die Bundesregierung, dass demnach, soweit es presseöffentlich wurde (www.taz.de/Nach-dem-zweiten-Silvester-in-Koeln/!5368783/), die größte Gruppe der Kontrollierten Deutsche waren (zu einem Drittel bei 170 Identitätsfeststellungen), während nur eine Minderheit aus dem nordafrikanischen Raum stammte (22 Algerier, 17 Marokkaner)?
Wie ist vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse der Identitätsfeststellungen der Bundespolizei einzuschätzen, um welche Personen(gruppen) es sich bei den Kontrollierten handelte, und mit welchen Motiven sie an Silvester unterwegs waren?
Inwieweit ist insbesondere eine Erklärung denkbar, dass es sich um Menschen handelte, die zu Silvester an einem bekannten Platz in der Öffentlichkeit feiern wollten, wobei die Mitnahme von frei erhältlicher Pyrotechnik, ein übermäßiger Alkoholkonsum und eine Aggressivität von Männergruppen zu diesem Anlass nicht untypisch sein dürfte?
Inwieweit gibt es insbesondere Indizien oder Belege für die Annahme, bestimmte Gruppen (insbesondere nordafrikanischer Herkunft) hätten es gezielt auf eine Machtprobe mit dem Staat angelegt (bitte ausführen)?
Wann hat das Bundesministerium des Innern auf welcher personellen/politischen Ebene von den oben genannten Ergebnissen der Identitätsfeststellungen der Bundespolizei erfahren, und warum wurde nicht der demnach falschen medialen Darstellung widersprochen, wonach es sich fast ausschließlich um Nordafrikaner gehandelt habe, die kontrolliert worden seien bzw. polizeilichen Maßnahmen unterworfen wurden?
Welche Hinweise aus welchen Quellen im Vorfeld oder im Nachhinein haben Behörden im Verantwortungsbereich des Bundes dazu erhalten, dass ähnliche Straftaten wie zu Silvester 2015/2016 geplant waren (einzeln oder gemeinschaftlich, bitte konkret darlegen)?
Welche konkreten Aufgaben haben die Kräfte der Bundespolizei am Kölner Hauptbahnhof übernommen, welche Absprachen mit der Kölner Polizei bspw. im Rahmen eines Einsatzplanes für Silvester gab es (bitte im Einzelnen auflisten)?
Welche Rolle hat die Bundespolizei bei den Kontrollen beim Verlassen des Kölner Hauptbahnhofs gespielt, und inwieweit sind insbesondere Berichte zutreffend (siehe Vorbemerkung), wonach die Bundespolizei eine Trennung vorgenommen hat nach Kriterien der Hautfarbe bzw. ob auch Frauen Teil der kontrollierten Gruppen waren (wenn nicht, was war der Fall, bitte nachvollziehbar darlegen)?
Inwiefern wurden an die Kontrollen bzw. Trennungen Kriterien zum äußeren Erscheinungsbild angelegt, und inwiefern gehörte die Hautfarbe oder ein (vermeintliches) „nordafrikanisches“ Erscheinungsbild dazu (und woran sollte dies ggf. festgemacht werden)?
Welche mündlichen oder schriftlichen Vorgaben für die Kontrollen an den Ausgängen des Kölner Hauptbahnhofs gab es für die Einsatzkräfte der Bundespolizei (bitte, soweit möglich, im Wortlaut angeben)?
Ist es zutreffend, dass es durch die Bundespolizei am Kölner Hauptbahnhof eine Zählung von Passagieren mit „augenscheinlichem Migrationshintergrund“ gab (www.taz.de/!5367335/)?
Wer hat diese angeordnet, und wer hat sie vorgenommen?
Wie lautete der genaue Wortlaut der entsprechenden Anweisung bzw. Vorgabe?
Nach welchen Kriterien sollte der „augenscheinliche Migrationshintergrund“ festgestellt werden, und was waren die Ergebnisse dieser Zählung (bitte so genau wie möglich ausführen)?
Inwiefern kann die Hautfarbe eines Menschen ein Kriterium zur Feststellung eines „augenscheinlichen Migrationshintergrundes“ sein?
Gibt es konkrete Hinweise darauf, dass es sich bei den durch die Bundespolizei Kontrollierten um Intensivtäter oder Personen mit krimineller Vorgeschichte handelte, und wie viele solcher Personen welcher Nationalität waren unter den zu Silvester Kontrollierten?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, inwiefern Augenzeugenbzw. Presseberichte zutreffen, wonach eingesetzte Beamte erklärt haben sollen, dass der Grund für genauere Kontrollen war: „Weil ihr ausseht wie die Täter im letzten Jahr“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Berichten?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der ersten – nachweislich falschen – Darstellung des Kölner Polizeipräsidenten, wonach fast ausschließlich Nordafrikaner kontrolliert worden seien, und inwieweit sieht es die Bundesregierung als problematisch an, von der äußeren Erscheinung von Menschen auf die genaue Herkunftsregion schließen zu wollen (bitte ausführen)?
Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswertung der Kontrollen durch die Kölner Polizei?
Wie viele Beschwerden hat es in Bezug auf den Einsatz der Bundespolizei an Silvester mit welcher Begründung gegeben, und wie wurden diese bewertet?
Inwieweit kann die Bundesregierung es ausschließen, dass Einsatzkräfte der Bundespolizei bei Kontrollen und Maßnahmen an die Hautfarbe bzw. Herkunft der Betroffenen angeknüpft haben (bitte darstellen)?
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung der Fragesteller zu, dass die Lageabschlussmeldung des Kölner Polizeipräsidiums (siehe Vorbemerkung: „Alle Personen, die dem nordafrikanischen Spektrum zugeordnet werden konnten, wurden außerhalb des Hbf im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten einer Identitätsfeststellung unterzogen“) ein starkes Indiz dafür ist, dass diese Personen nach Herkunft und Aussehen für eine Kontrolle ausgesucht wurden, zumal in der Abschlussmeldung von einem angeblich aggressiven Verhalten, einem übermäßigen Alkoholkonsum oder der Mitnahme pyrotechnischer Geräte keine Rede war (wenn nein, bitte ausführlich begründen)?
Inwieweit handelt es sich bei dem in der vorigen Frage beschriebenen Vorgang, an dem die Bundespolizei durch die Vorauswahl an den Ausgängen des Bahnhofs maßgeblich beteiligt war, nach Einschätzung der Bundesregierung um verbotenes racial profiling (bitte ausführlich begründen)?
Inwiefern gibt der beschriebene Vorgang Anlass dafür, bundesweit erneut auf das Verbot von racial profiling hinzuweisen?