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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Rechtswidrige US-Einreisekontrollen an europäischen Flughäfen

Anfragen an EU-Staaten durch US-Behörden für vorgelagerte Einreisekontrollen, Kontrolle von Reisenden auf deutschem Hoheitsgebiet durch ausländische Behörden, Zusammenarbeit zwischen Bundesbehörden und dem Nationalen Sicherheitsrat der USA, neue Verschärfungen der US-Einreisebestimmungen (Z.B. Visa Waiver Programm, Angabe von Social Media-Konten), &quot;countries of concern&quot;, Auswirkungen von US-Reiseverboten auf grenzpolizeiliche Praxis der EU-Staaten, Thematisierung auf EU-Ebene, Treffen mit US-Heimatschutzminister<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

09.03.2017

Antwortdauer

24 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1125013.02.2017

Rechtswidrige US-Einreisekontrollen an europäischen Flughäfen

der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Harald Petzold (Havelland), Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im sogenannten Pre-Clearance-Programm (http://gleft.de/1AN) haben die Einwanderungsbehörden der Vereinigten Staaten ihre Einreisekontrollen in einige Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorverlagert. Das Personal wird hierfür an europäischen Flughäfen stationiert und mit hoheitlichen Rechten ausgestattet. Die Passagiere können in einer zweiten Kontrolllinie befragt und durchsucht werden, im Zweifel dürfen die Beamtinnen und Beamten auch Reiseverbote verhängen. Zu den Pionieren dieser Kooperation gehören die irischen Flughäfen Dublin und Shannon. Als Reaktion auf das umstrittene Trump-Dekret zur Einführung von Reiseverboten für Menschen aus sieben mehrheitlich muslimischen Ländern hat die irische Regierung jetzt eine Überprüfung der Praxis beschlossen (The Irish Times vom 31. Januar 2017, „Irish airport pre clearance may be contributing to rights violations“).

Im Jahr 2015 hatte das US-Heimatschutzministerium mehrere europäische Flughäfen für eine Erweiterung des Pre-Clearance-Programms ins Auge gefasst (http://gleft.de/1AO). Unter ihnen sind Brüssel (Belgien), Oslo (Norwegen), Madrid-Barajas (Spanien), Heathrow und Manchester (Großbritannien) sowie Istanbul Atatürk (Türkei). Wenige Tage vor der Wahl in den USA hatte die Obama-Administration die Liste abermals erweitert. Das Heimatschutzministerium will demnach auch mit zu den Flughäfen Edinburgh (Schottland), Keflavik (Island), Malpensa und Fiumicino (Italien) sowie dem Flughafen auf dem niederländischen Archipel St. Maarten verhandeln. Die schwedische Regierung hat der Einführung von Pre-Clearance-Kontrollen am Flughafen Stockholm im November vergangenen Jahres zugestimmt. Eine bereits vor mehreren Jahren in den Niederlanden eingegangene Anfrage für Kontrollen auf dem Flughafen Amsterdam-Schiphol wurde von der Regierung in Den Haag im November 2016 positiv beschieden.

Die ebenfalls kontaktierte französische Regierung wollte ihre Zustimmung von einer Beteiligung der USA an der Finanzierung der notwendigen Maßnahmen abhängig machen. Ähnliche Anfragen sind laut der Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, Dr. Emily Haber, an die Flughäfen Manchester, Brüssel-Zaventem, Paris-Charles de Gaulle und London Heathrow gerichtet worden (Bundestagsdrucksache 18/9266, Antwort zu Frage 7). Die Flughäfen Madrid-Barajas und Warschau hätten demzufolge „Interesse signalisiert“. Auch die Bundesregierung war bereits zu Kontrollen am Flughafen Frankfurt kontaktiert worden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Welche weiteren EU-Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung nach der Beantwortung der Bundestagsdrucksachen 18/7262 und 18/9266 „offizielle Angebote“ oder sonstige Vorschläge von US-Behörden für vorgelagerte US-Einreisekontrollen erhalten?

1

Mit welchen weiteren Flughäfen außer Stockholm-Arlanda, Amsterdam-Schiphol, Manchester, Brüssel-Zaventem, Paris-Charles de Gaulle und London Heathrow stand oder steht die U.S. Customs and Border Protection hierzu „in Verbindung“?

1

Welche weiteren europäischen Flughäfen außer Madrid-Barajas und Warschau haben nach Kenntnis der Bundesregierung „Interesse signalisiert“?

1

Wann hat die schwedische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung der Einführung von Pre-Clearance-Kontrollen am Flughafen Stockholm zugestimmt?

1

Welchen Status hat die vor mehreren Jahren in den Niederlanden eingegangene Anfrage für Kontrollen auf dem Flughafen Amsterdam-Schiphol?

2

Inwiefern ist die U.S. Customs and Border Protection nach Kenntnis der Bundesregierung erneut an einen deutschen Flughafen herangetreten, um die Möglichkeit einer Teilnahme am „Preclearance Border Control“-Programm zu erörtern (Bundestagsdrucksache 18/9266)?

3

Aus welchem Grund wurde die Thematik die Möglichkeit einer Teilnahme am „Preclearance Border Control“-Programm bezüglich der Flughäfen Frankfurt am Main und München „vorerst zurückgestellt“ (Bundestagsdrucksache 18/9266)?

4

Welche weiteren deutschen Flughäfen außer Frankfurt am Main und München haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung an einer Teilnahme „grundsätzlich interessiert gezeigt“?

5

Welche Behörden welcher Regierungen erhalten von der Bundesregierung das Recht, Reisende bereits beim Abflug in diese Länder auf deutschem Hoheitsgebiet zu befragen oder zu kontrollieren, wie es beispielsweise über israelische Grenzbehörden am Flughafen Berlin-Schönefeld bekannt ist?

5

In welchen Abkommen oder Verträgen sind diese Rechte geregelt, und welche Beschränkungen müssen eingehalten werden?

5

Inwieweit dürfen bei den Kontrollen auch Durchsuchungen vorgenommen oder elektronische Geräte geöffnet oder deren Inhalte ausgelesen werden?

5

Auf welche Weise wird die Umsetzung der in den Abkommen oder Verträgen geregelten Rechte überwacht?

5

Welche Verstöße gegen die Bestimmungen hat die Bundesregierung seit Bestehen der Abkommen oder Verträge festgestellt?

5

Wo können betroffene Reisende etwaige Beschwerden gegen die Kontrollen oder Durchsuchungen einreichen?

5

Wie viele Beschwerden sind der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren bekannt geworden (bitte nach den einzelnen Jahren auflisten)?

6

In welcher Form arbeiten welche Bundesbehörden mit dem „Nationalen Sicherheitsrat“ der Vereinigten Staaten zusammen?

6

An welchen regelmäßigen Veranstaltungen oder Konferenzen nehmen die Bundesbehörden mit dem „Nationalen Sicherheitsrat“ teil?

6

Um welche Konferenz handelt es sich bei der auf Bundestagsdrucksache 18/11106 genannten Veranstaltung, bei der die „USA einen größeren Personenkreis [über Hackerangriffe auf Server der Demokraten] informiert“ habe (Antwort zu Frage 9)?

7

Was ist der Bundesregierung nach der Beantwortung der Bundestagsdrucksachen 18/7262 und 18/9266 über neue Maßnahmen zur Verschärfung des US-Visa-Waiver-Programms bekannt, wann sollen einzelne Maßnahmen dieses Gesetzes greifen, und wie sollen diese umgesetzt werden?

8

Welche sonstigen neuen Verschärfungen der US-Einreisebestimmungen sind der Bundesregierung nach der Beantwortung der Bundestagsdrucksachen 18/7262 und 18/9266 bekannt geworden, und hinsichtlich welcher Verfahren ist sie davon betroffen?

9

Was ist der Bundesregierung zur Umsetzung der abermals angekündigten Praxis von US-Behörden bekannt, einzelne Reisende vor Einreise in die USA zur Preisgabe ihre Nutzerdaten für soziale Medien zwingen zu wollen (Der Standard, Onlineausgabe vom 5. Februar, „Trump ordnet strenge Einreisekontrollen an“)?

9

Wann hat die US-Einwanderungsbehörde nach Kenntnis der Bundesregierung das ESTA-Formular mit einem (zunächst optionalen) Feld zur Angabe von Social-Media-Konten ergänzt?

9

Welche Nachteile könnten deutschen Reisenden bei Nichtausfüllung aus Sicht der Bundesregierung entstehen?

10

Welche Länder werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit außer Libyen, Jemen und Somalia als „Countries of Concern“ eingestuft, wonach deren Staatsangehörige nach den Änderungen des US-Visa-Waiver-Programms für die Einreise ein US-Visum beantragen müssen?

11

Inwiefern hat das mittlerweile vor US-Gerichten ausgefochtene Trump-Dekret zur Einführung von Reiseverboten für Menschen aus sieben mehrheitlich muslimischen Ländern aus Sicht der Bundesregierung auch Implikationen für die Praxis von Grenzbehörden in Mitgliedstaaten der Europäischen Union?

12

Inwiefern stehen die US-Reiseverbote aus Sicht der Bundesregierung mit den an einige Flughäfen der Europäischen Union vorverlagerten US-Einreisekontrollen in Konflikt?

13

Welche Regierungen welcher Mitgliedstaaten haben hierzu mit welchem Ergebnis die Vereinbarkeit mit nationalem Recht geprüft?

14

Hinsichtlich welcher Fragestellungen und mit welchem Ergebnis waren oder sind Ratsarbeitsgruppen der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung mit Fragen der vorgelagerten US-Einreisekontrollen durch von US-Behörden befasst?

15

Hinsichtlich welcher Fragestellungen und mit welchem Ergebnis war oder ist die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung mit Fragen der vorgelagerten US-Einreisekontrollen durch von US-Behörden befasst?

16

Was ist der Bundesregierung über die Arbeitsfelder und diesbezüglich einzelnen Themen bekannt, über die der US-Heimatschutzminister John Kelly mit dem EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos bei dessen Antrittsbesuch in den USA besprach (Pressemitteilung Department of Homeland Security vom 8. Februar 2017)?

16

Auf welche Weise will die USA wie von John Kelly versprochen die EU-Anstrengungen gegen terroristische Bedrohungen im Bereich Grenzsicherung und Luftfahrtsicherheit unterstützen?

16

Welche Zusammenarbeit bei „technischen Lösungen“ bot der US-Minister an, mit deren Hilfe „biometrische und biografische Daten“ gesammelt und analysiert werden könnten?

16

Auf welche Weise sollen dabei nach Vorstellung des US-Heimatschutzes sowohl Reisende als auch Migranten und Flüchtlinge(„travelers, irregular migrants and refugees“) gescreent werden?

Berlin, den 13. Februar 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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