Erkenntnisse und Konsequenzen des letztjährigen Justizgipfels zur Bekämpfung extremistischer Gewalt
der Abgeordneten Katja Keul, Renate Künast, Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Auf dem vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführten „Justizgipfel zur Bekämpfung extremistischer Gewalt“ (am 17. März 2016) wurde mit den anwesenden Justizministerinnen und Justizministern der Länder u. a. Folgendes vereinbart:
Der Justizgipfel „begrüßte“ es, dass inzwischen ein regelmäßiger Austausch (zwischen dem Bundeskriminalamt – BKA –, den Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Verfassungsschutzbehörden) über politisch motivierte Taten und Tatmuster existieren würde. Neben den reinen Statistiken würden aber auch die Berichte der Staatsanwaltschaften an die Landesjustizverwaltungen eine wichtige Informationsquelle darstellen, die die Ausmaße politisch motivierter Kriminalität (PMK) und bestehende Schwierigkeiten der Ermittlungsbehörden aufzeigen können. Diese unterschiedlichen Informationskanäle wolle man fördern – sowohl zwischen den Ländern als auch mit dem Generalbundesanwalt – damit extremistische und terroristische Netzwerke frühzeitig erkannt werden können. Dazu hätten die zuständigen Behörden „gemeinsame Kriterien zur frühzeitigen Erkennung politisch motivierter Gewalt entwickelt“.
Der Justizgipfel erklärte zudem, dass es „wichtig“ sei, auf Grundlage „aussagekräftiger Zahlen“ einen Überblick über die Entwicklung von PMK-Strafverfahren zu haben, „damit wir wissen, wie viele Delikte tatsächlich verfolgt wurden, wie viele zur Anklage kamen und zu welchen Ergebnissen die Gerichte bei der Aburteilung der Taten gelangten“. Man wolle sich daher dafür einsetzen, dass die „statistischen Erhebungsmerkmale abgestimmt und in den bestehenden IT-Systemen umgesetzt werden“. Der Bund versprach den Ländern, sie „bei der Koordinierung dieser Bemühungen [zu] unterstützen“.
Und schließlich „begrüßte“ es der Justizgipfel auch, dass das Land Berlin zu einer länderoffenen Arbeitsgruppe (AG) eingeladen hatte, die sich mit der statistischen Erfassung speziell der Hasskriminalität befasse. Man wolle, „dass sichtbar wird, welche Dimensionen und Entwicklungstendenzen es im Bereich der Hasskriminalität gibt“. Die Teilnehmenden des Justizgipfels wollen daher auch diese AG unterstützen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
In welcher Form findet heute bereits der vom Justizgipfel erwähnte regelmäßige Informationsaustausch zwischen dem BKA, den Polizeibehörden, den Staatsanwaltschaften und den Verfassungsschutzbehörden über „politisch motivierte Taten und Tatmuster“ statt?
a) Welche Behörden oder Behördenvertreter treffen sich hierfür, in welchem institutionellen Zusammenhang, in welchem Rhythmus, und in welcher Form werden Zwischenergebnisse dieser Treffen festgehalten?
b) In welchem Zusammenhang steht dieser Informationsaustausch mit der Arbeit des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ)?
Fließen die Ergebnisse dieses behördlichen Informationsaustausches über politisch motivierte Taten und Tatmuster in die PMK-Statistiken des BKA bzw. in die Erhebung der Landesjustizverwaltungen zu „rechtsextremen und fremdenfeindlichen Straftaten“ ein?
a) Wenn ja, wie sieht die Verarbeitungs- und Umsetzungsprozess der Ergebnisse dieses Informationsaustausches bei der Polizei bzw. bei der Justizverwaltung aus?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wurden seitens des Justizgipfels Schwachstellen oder Reformbedarfe im Hinblick auf den derzeitigen Informationsaustausch erkannt?
Wenn ja, welche, und durch welche konkreten Maßnahmen möchte der Justizgipfel diesen Informationsaustausch verbessern?
Wie lauten die Ergebnisse und gewonnenen Erkenntnisse des Workshops des Bundesjustizministeriums zur „statistischen Erhebung zu rechtsextremistischen/fremdenfeindlichen Straftaten in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 12. Februar 2016?
a) Inwiefern ist es zutreffend, dass auf diesem Workshop u. a. zwischen den Ländern zum Teil deutliche Unterschiede im Hinblick auf die technische Durchführung der Erfassung politisch motivierter Straftaten respektive bei der statistischen Erfassung einzelner Deliktgruppen festgestellt wurden, und wenn ja, bei wie vielen Ländern wurden Defizite welcher Art bei der Erfassung politisch motivierter Straftaten respektive welcher Deliktgruppen (z. B. „Hakenkreuz-Schmierereien“) festgestellt, und welche Lösungsvorschläge wurden diesbezüglich auf dem Workshop oder im Nachgang dazu nach Kenntnis der Bundesregierung erörtert?
b) Ist es zutreffend, dass auf diesem Workshop zum Teil ebenfalls unterschiedliche Berichtspflichten der jeweiligen Staatsanwaltschaften gegenüber den Landesjustizverwaltungen festgestellt wurden, und wenn ja, bei wie vielen Ländern wurden Unterschiede welcher Art festgestellt, und welche Lösungsvorschläge wurden diesbezüglich auf dem Workshop erörtert?
c) Ist es zutreffend, dass auf diesem Workshop empfohlen wurde, Möglichkeiten zur Verbesserung der diesbezüglichen statistischen Erhebungsmethoden zu prüfen, und wenn ja, welche Verbesserungsmöglichkeiten wurden empfohlen (z. B. der Abschied von der – spätestens seit dem Jahr 2001 – veralteten Systematik der Landesjustizverwaltungen, denn jene erfassen ja anders als die Polizei noch immer nicht politisch motivierte Kriminalität in all ihrer Breite, sondern lediglich „rechtsextreme und fremdenfeindliche Straftaten“)?
Inwiefern fließen die vom Justizgipfel erwähnten Berichte der Staatsanwaltschaften an die Landesjustizverwaltungen derzeit in den behördlichen Informationsaustausch ein, und wie möchte der Justizgipfel diese „wichtige Informationsquelle“ künftig effektiver nutzen?
Wurde beim Justizgipfel bzw. im Zuge der Umsetzung seiner Beschlüsse über die Verbesserung des behördlichen Informationsaustauschs auch eine strukturierte Einbeziehung des – ja unbestritten qualifizierten – Fachwissens der Zivilgesellschaft über Form und Ausmaß politisch motivierter Kriminalität in Deutschland erwogen bzw. empfohlen?
a) Wenn ja, was wurde diesbezüglich empfohlen?
b) Wenn nein, warum nicht?
In welcher Weise – und durch wen – sollen die statistischen Erhebungsmerkmale für rechtsmotivierte Straftaten besser abgestimmt werden bzw. wurden sie bislang abgestimmt, und in welchem Dokument wurden diese Verbesserungen niedergelegt?
Und in welchen IT-Systemen sollen diese Verbesserungen dann durch welche Maßnahmen umgesetzt werden?
Welches Gremium hat wann – wie vom Justizgipfel erwähnt – die „gemeinsame[n] Kriterien zur frühzeitigen Erkennung politisch motivierter Gewalt entwickelt“ bzw. beschlossen?
a) Handelt es sich hier tatsächlich um „gemeinsame“ – also um für die Polizei und die Justiz gleichermaßen verbindliche – Kriterien?
b) Wie lauten diese Kriterien, und in welchem Dokument sind diese niedergelegt?
Worin bestand bzw. besteht die versprochene Koordinierungsleistung des Bundes, um die einschlägigen statistischen Erhebungsmerkmale und die Umsetzung der erfassten PMK-Delikte in den bestehenden IT-Systemen zu verbessern?
Hat sich der Justizgipfel – im Hinblick auf seinen Wunsch zu „wissen, wie viele [PMK-]Delikte tatsächlich verfolgt wurden, wie viele zur Anklage kamen und zu welchen Ergebnissen die Gerichte bei der Aburteilung der Taten gelangten“ – auf seiner Tagung im März 2016 oder auch in der Phase der Umsetzung seiner Beschlüsse – mit der Empfehlung des 1. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages zum sog. Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) auseinandergesetzt, nämlich der „Einführung eines verbindlichen gegenseitigen Informationsaustausches zwischen Polizei und Justiz (ggf. eine ‚Verlaufsstatistik PMK‘) – zumindest bei PMK-Gewaltdelikten“ (s. Bundestagsdrucksache 17/14600, S. 861)?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht?
In welcher institutionellen Form und mit welchen konkreten Ergebnissen hat der Bund dafür Sorge getragen, die Beschlüsse des Justizgipfels zusammen mit den Ländern umzusetzen?
Beteiligt sich das BMJV an der länderoffenen AG zur besseren statistischen Erfassung von Hassdelikten, und wenn ja, inwiefern?
a) Ist auch das Bundesamt für Justiz in die Arbeit dieser länderoffenen AG eingebunden, und wenn ja, inwiefern?
b) Hat die Bundesregierung eigene Anliegen oder Ziele, die sie in dieser länderoffenen AG verfolgt? Wenn ja, welche? Und wenn nein, sieht die Bundesregierung tatsächlich keinerlei Verbesserungsbedarf im Hinblick auf die statistische Erfassung von Hassdelikten durch die Justiz?