Planungen zur Einführung eines Bund-Länder-Portalverbunds für Serviceportale des E-Governments und zum Ausbau von Onlinedienstleistungen
der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Ulla Jelpke, Jan Korte, Katrin Kunert und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Eine zunehmende Anzahl von Dienstleistungen der Verwaltung ist elektronisch über das Internet nutzbar, auch wenn die Angebote und deren Nutzung in Deutschland noch deutlich hinter einigen anderen Ländern zurückbleiben. Mit dem Ausbau von Onlineangeboten werden sowohl das Ziel eines einfacheren Zugangs zu Dienstleistungen der Verwaltung als auch Kostenersparnisse bei der Verwaltung selbst verfolgt. Das Gutachten „E-Government in Deutschland: Vom Abstieg zum Aufstieg“ des Nationalen Normenkontrollrats von November 2015 berechnet für die 60 am stärksten nachgefragten Dienstleistungen ein Einsparpotential auf Verwaltungsseite von ca. 700 Mio. Euro im Jahr. Demgegenüber stehen als Untergrenze für die nötige Anfangsinvestition ca. 1 660 Mio. Euro.
Die Zuständigkeit für Verwaltungsdienstleistungen und somit auch für E-Government-Dienste verteilt sich auf den Bund, die Länder und die Kommunen. Dementsprechend existieren eine Vielzahl eigenständiger Lösungen und eigene Serviceportale der Länder und Kommunen. Letzteren kommt dabei eine besondere Rolle zu, da ihre Onlineangebote einerseits am stärksten nachgefragt werden, andererseits im Vergleich noch oft überschaubar sind (in der Erhebung des Normenkontrollrats liegt der Median bei den untersuchten Kommunen bei zwei bereitgestellten Onlinedienstleistungen).
2009 wurde im Zuge der Föderalismusreform II das Grundgesetz um Artikel 91c ergänzt, der Bund und Ländern die Zusammenwirkung bei Planung, Errichtung und Betrieb informationstechnischer Systeme erlaubt und Vereinbarungen zu Standards und Sicherheitsanforderungen bei der Kommunikation zwischen IT-Systemen ermöglicht. Auf dieser Grundlage wurde 2010 der IT-Planungsrat als Gremium der Koordination zwischen Bund und Ländern geschaffen.
Der IT-Planungsrat hat im Juni 2016 einen Beschluss zur Einrichtung eines Portalverbunds gefasst, der Serviceportale von Bund, Ländern und Kommunen miteinander verknüpfen soll. Ziel soll es sein, mit dem Zugang auf ein Serviceportal auch auf alle anderen Dienstleistungen im Verbund zugreifen zu können.
Am 14. Oktober 2016 hat die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern in Zusammenhang mit der Neuordnung der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern beschlossen, dass die „Onlineanwendungen der öffentlichen Verwaltung […] für alle Bürger/innen und die Wirtschaft über ein vom Bund errichtetes zentrales Bürgerportal erreichbar gemacht“ werden sollen, „über das auch die Länder ihre online Dienstleistungen [sic] bereitzustellen haben“. Des Weiteren solle zur Erhöhung der onlinefähigen Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung beim IT-Planungsrat für die Weiterentwicklung der IT-Verfahren ein Budget bereitgestellt werden.
Am 14. Dezember 2016 hat die Bundesregierung einen Entwurf gesetzlicher Änderungen zur Umsetzung der Beschlüsse von Oktober 2016 vorgelegt. Dies beinhaltet eine Änderung von Artikel 91c des Grundgesetzes, der dem Bund die Zuständigkeit für die Gesetzgebung zum „übergreifenden informationstechnischen Zugang zu den Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern“ überträgt, und ein „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG)“, das Regelungen zum Betrieb eines Portalverbunds trifft, dem Bund mehrere Verordnungsermächtigungen erteilt und Bund und Länder verpflichtet, spätestens zum Ablauf des fünften auf die Verkündung des Gesetzes folgenden Kalenderjahres ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten, sofern diese Leistungen sich dazu eignen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Aus welchen Gründen werden seitens der Bundesregierung die bestehenden Regelungen des Artikels 91c des Grundgesetzes (GG) als nicht ausreichend betrachtet, um mit den Ländern die Einrichtung eines Portalverbunds zu vereinbaren?
Plant die Bundesregierung, die neu zu schaffende Zuständigkeit in Artikel 91c GG für über den Entwurf des Onlinezugangsgesetzes hinausgehende gesetzliche Regelungen zu nutzen, und wenn ja, welchen Inhalts sollen diese Regelungen sein?
Inwieweit waren die Länder und Kommunen an der Erarbeitung des Entwurfs des Onlinezugangsgesetzes beteiligt und tragen dessen Inhalte mit?
Bestehen über den konkreten Inhalt des Entwurfs des Onlinezugangsgesetzes hinausgehende Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern oder Kommunen, die in Zusammenhang mit dem Portalverbund oder der Verpflichtung zur Einführung elektronischer Angebote stehen, und wenn ja, welchen Inhalts?
Mit welchen Kosten bzw. Folgekosten rechnet die Bundesregierung für die Einführung des Portalverbunds und der entsprechenden Schnittstellen, und wie soll die Finanzierung geregelt werden?
Welcher Zeitplan wird für die Einführung des Portalverbunds verfolgt?
Aus welchem Grund ist im Entwurf des Onlinezugangsgesetzes vorgesehen, dass die Standards zur Gewährleistung der IT-Sicherheit des Portalverbunds ohne Beteiligung des IT-Planungsrats festgelegt werden, obwohl zu dessen originären Aufgaben die Festlegung derartiger Standards in der Zusammenarbeit von Bund und Ländern gehört?
Welcher Begriff der „Eignung“ von Verwaltungsleistungen, elektronisch angeboten zu werden, liegt § 1 Absatz 1 Satz 2 des Entwurfs des Onlinezugangsgesetzes zugrunde?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine fehlende Eignung nicht allein darin bestehen kann, dass die Einführung eines elektronischen Angebots die Änderung rechtlicher Vorschriften voraussetzen würde?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine fehlende Eignung nicht allein darin bestehen kann, dass eine direkt auf diesen Einsatz zugeschnittene Software noch nicht existiert?
Plant die Bundesregierung eine systematische Überprüfung der in ihrer Zuständigkeit angebotenen Verwaltungsleistungen auf ihre Eignung hin? Wenn ja, in welchem zeitlichen Rahmen, und wenn nein, warum nicht?
Mit welchen ungefähren Kosten rechnet die Bundesregierung dafür, binnen fünf Jahren sämtliche geeignete Verwaltungsleistungen auch elektronisch verfügbar zu machen (unabhängig von den mittel- bis langfristig zu erwartenden Kostenersparnissen)? Welcher Anteil dieser Kosten fällt jeweils in den Bereich des Bundes, der Länder und der Kommunen?
Was ist der aktuelle Stand zur Bereitstellung eines Budgets für die Weiterentwicklung der IT-Verfahren beim IT-Planungsrat?
Welchen Umfang soll dieses Budget haben?
Wie soll sich dieses Budget zusammensetzen?
In welchem zeitlichen Rahmen sollen daraus Mittel zur Verfügung gestellt werden?
Nach welchen Kriterien soll über die Verwendung der Mittel entschieden werden?
In welchem Zusammenhang steht das Vorhaben der Bereitstellung eines solchen Budgets mit dem am 13. Oktober 2016 beschlossenen Digitalisierungsprogramm des IT-Planungsrats?
Was ist der aktuelle Stand der Umsetzung dieses Programms?
Welche Mittel sollen dafür zur Verfügung gestellt werden?