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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Entwicklung und Verbraucherschutz beim Crowdfunding in Deutschland nach dem Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes

Entwicklung des Crowdfunding-Marktes, wichtigste Anlage- und Beteiligungsformen, Entwicklung der aktiven Plattformen für Investments, Provisions- und Vertriebsinteressen, durchschnittliche Anlagesummen und Projektgrößen, Gewinnbeteiligungen, Ausfallraten und Anlagepleiten, Maßnahmen zur Unterstützung des Marktes und gegen betrügerische Angebote bzw. Schneeballsysteme, weitere Missstände, behördliche Aufsichtstätigkeit, Ausnahmen von der Prospektpflicht, Missbräuche, Änderungsbedarf betr. Verbraucherschutz, Wachstum ausländischer Portale, europäische Regulierungsperspektive, fachgerechte Risikobeurteilung durch Plattformanbieter und Anleger, Haftungsregelungen, Investitionsobergrenze u.a.<br /> (insgesamt 34 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

07.04.2017

Antwortdauer

51 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1131715.02.2017

Entwicklung und Verbraucherschutz beim Crowdfunding in Deutschland nach dem Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes

der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Renate Künast, Luise Amtsberg, Kerstin Andreae, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Markus Kurth, Dr. Tobias Lindner, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes am 10. Juli 2015 kam es auch zu weitreichenden Änderungen für das Crowdfunding in Deutschland. Dabei wurde für diesen Bereich der grundsätzlich richtigen Intention des Gesetzes gefolgt, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Insolvenzen im Bereich des Grauen Kapitalmarkts besser zu schützen. Nach rund eineinhalb Jahren stellt sich die Frage, ob für das Crowdfunding die richtige Balance zwischen Sicherheit und der Förderung innovativer Finanzierungs- und Geschäftsmodelle gefunden wurde.

Auf der einen Seite wird geklagt, dass dieser weltweit an Bedeutung gewinnende Anlagebereich an manchen Stellen einer zu starken Regulierung in Deutschland unterworfen ist (siehe www.bundesverband-crowdfunding.de/wp-content/uploads/2016/09/20160908_Bundesverband_Crowdfunding_KASG_Evaluation.pdf), auf der anderen Seiten sieht beispielsweise der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Ausnahmen, die im Kleinanlegerschutzgesetz für Crowdfunding getroffen wurden, kritisch und fordert, Crowdfunding-Plattformen unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu stellen (siehe www.svr-verbraucherfragen.de/wp-content/uploads/2016/07/Crowdfunding-ordentlich-regeln.pdf). Der Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. hat vor betrügerischen Angeboten bzw. Schneeballsystemen in diesem Bereich gewarnt (siehe www.marktwaechter.de/pressemeldung/marktwaechterwarnung-zweifelhafte-geldanlagen-im-internet), wobei es sich hierbei um Unternehmen handelte, die als vermeintliche Crowdfunding-Anbieter agierten, aber außerhalb der Regulierung standen.

Der Crowdfunding-Markt in Deutschland entwickelt sich bei Betrachtung der absoluten Zahlen positiv. Im Jahr 2015 waren 249 Mio. Euro in diesen Markt investiert, womit sich Deutschland hinter Großbritannien (4,3 Mrd. Euro) und Frankreich (319 Mio. Euro) auf Platz 3 in Europa befindet. Das Wachstum des Marktes betrug zwischen 2013 und 2014 115 Prozent und zwischen 2014 und 2015 78 Prozent. Doch bei Betrachtung der Relationen fällt auf, dass der Rückstand zu den beiden genannten anderen europäischen Märkten größer geworden ist, in Großbritannien rund das 17-Fache im Bereich des Crowdfundings eingezahlt wird und bei den Pro-Kopf-Investitionen in diesem Bereich Deutschland im Ranking mit 3,05 Euro pro Person auf Platz 10 zurückfällt (siehe www.jbs.cam.ac.uk/fileadmin/user_upload/research/centres/alternative-finance/downloads/2016-european-alternative-finance-report-sustaining-momentum.pdf). Diese Zahlen sind auch in dem Zusammenhang zu sehen, dass für einzelne Anlageklassen maximale Investitionssummen festgelegt wurden, um die Anlegerinnen und Anleger vor zu großen Verlusten im Bereich dieser oftmals mit einem hohen Risiko einhergehenden Investitionen zu schützen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung des Crowdfunding-Marktes angesichts der oben beschriebenen absoluten und relativen Entwicklung in Deutschland ein?

Warum bleibt aus Sicht der Bundesregierung Deutschland gegenüber einigen anderen europäischen Staaten zurück?

2

Welche Anlage- und Beteiligungsformen spielen beim Crowdinvesting die wichtigste Rolle (Antwort bitte anhand von Zahlenmaterial unterlegen)?

Wie entwickelten sich die Anteile der wichtigsten Anlage- und Beteiligungsformen seit 2011?

3

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Entwicklung der aktiven Plattformen, auf denen Crowdfunding-Investments getätigt werden können, in den letzten fünf Jahren?

4

Welche Renditen werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt mit Anlagen im Bereich Crowdfunding erzielt, bzw. liegen der Bundesregierung diesbezüglich Schätzungen vor, und wie hat sich die Rendite in den letzten Jahren entwickelt (soweit verfügbar, Daten gern auch für einzelne Anlageklassen im Bereich Crowdfunding aufschlüsseln)?

Wie stuft die Bundesregierung diese Zahlen im Vergleich zu anderen Anlagen ein?

5

Welche Provisionen, Gebühren und anderen Vertriebsanreize erhalten die Plattformbetreiber nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt (falls keine konkreten Durchschnittsdaten vorliegen, bitte Erfahrungswerte wiedergeben)?

Welche Maßnahmen gelten, um Provisions- und Vertriebsinteressen gegenüber potentiellen Anlegern deutlich zu machen?

6

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Anlagesummen von Anlegerinnen und Anlegern?

Wie groß sind die durchschnittlich zu finanzierenden Projekte, welche auf den Plattformen veröffentlicht werden?

7

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen Unternehmen bei partiarischen Darlehen nicht ihren Versprechungen auf Gewinnbeteiligung nachgekommen sind?

8

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausfallraten im Bereich Crowdfunding, und wie haben sich diese in den letzten Jahren entwickelt (soweit verfügbar, Daten gern auch für einzelne Anlageklassen im Bereich Crowdfunding aufschlüsseln)?

Wie stuft die Bundesregierung diese Zahlen im Vergleich zu anderen Anlagen ein, und welche weitere Entwicklung der Zahlen erwartet die Bundesregierung, da es sich noch um einen relativ kurzen Beobachtungszeitraum handelt?

9

Welche Anlagepleiten mit welchem Volumen gab es im Bereich dieser Investments in den letzten fünf Jahren (bitte die Entwicklung anhand von Zahlenmaterial aufführen)?

10

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Crowdfunding-Markt in Deutschland zu unterstützen?

11

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung angesichts der Marktwächterwarnung von Oktober 2016 ergreifen, um Schneeballsysteme, hinter denen sich teils ausländische Briefkastenfirmen verbergen, zu verhindern (siehe www.marktwaechter.de/pressemeldung/marktwaechterwarnung-zweifelhaftegeldanlagen-im-internet)?

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass von den Verbraucherinnen und Verbrauchern missbräuchlich agierende Anbieter leichter identifiziert werden können?

12

Welche Maßnahmen gelten heute, die sicherstellen, dass die Kapitalaufnahme tatsächlich den anvisierten unternehmerischen Aufgaben zur Verfügung steht und eine missbräuchliche Verwendung für offene Verbindlichkeiten auszuschließen ist?

13

Sieht die Bundesregierung im Bereich des Crowdfundings weitere konkrete Missstände von Seiten der Portalbetreiber oder der Unternehmen, in die investiert werden soll?

Wie will sie diese ggf. beheben?

14

Gibt es nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung bestimmte Anlageklassen (Immobilien etc.), in denen gewisse Missstände immer wieder auftreten, und wenn ja, welche sind dies, und welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung dagegen zu ergreifen?

15

Wie oft und aus welchen Gründen mussten nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufsichtsbehörden im Bereich des Crowdfundings in den letzten Jahren tätig werden?

Welche Vermittlerlizenzen hatten die jeweils betroffenen Plattformen?

16

Wie kam die Bundesregierung zu der Schwelle von 2,5 Mio. Euro bezüglich der Ausnahmen von der Prospektpflicht für einzelne Beteiligungsformen?

Sieht diese die Bundesregierung immer noch als die passende Schwelle an?

17

Warum wird in Deutschland der Sonderweg gegangen, dass nur die Ausgabe von Nachrangdarlehen und partiarischen Darlehen ohne Prospektpflicht bis zu einer gewissen Grenze möglich ist?

Welche Aspekte rechtfertigen die Sonderstellung dieser beiden Anlageformen?

18

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen Unternehmen die Ausnahmeregelungen von der Prospektpflicht zu ihren Zwecken missbraucht haben und dadurch die Prospektpflicht umgangen haben?

Was unternimmt die Bundesregierung dagegen?

19

Welche Handlungsschritte plant die Bundesregierung wegen der EU-Verordnung zu Prospektvorschriften zu unternehmen (www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/12/20-prospectus)?

20

Wäre es aus Sicht der Bundesregierung im Sinne des Verbraucherschutzes und der Wirtschaftsförderung begrüßenswert, soweit man Ausnahmen grundsätzlich will, wenn nicht nur die Ausgabe von Nachrangdarlehen und partiarischen Darlehen ohne Prospektpflicht möglich ist, sondern man beispielsweise mit einer Investition auch einen Anteil am Eigenkapital erwirbt?

21

Wie betrachtet die Bundesregierung die Forderung des Bundesverbands Crowdfunding nach der Einführung einer „Aktiengesellschaft Light“?

Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für ein solches Instrument, und welche dagegen (siehe www.bundesverband-crowdfunding.de/wp-content/uploads/2016/09/20160908_Bundesverband_Crowdfunding_KASG_Evaluation.pdf)?

22

Welche Anteilsarten dürfen in anderen europäischen Ländern beim Crowdfunding ohne Prospektpflicht bis zu einer bestimmten Finanzierungsschwelle vertrieben werden?

Aus welchen Gründen wird dies jeweils in Deutschland anders gehandhabt?

23

Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung ein zunehmendes Bestreben ausländischer Portale, auf den deutschen Markt zu drängen (bitte ggf. und soweit möglich mit konkretem Zahlenmaterial belegen)?

Liegen die Wachstumsraten größerer, ausländischer Plattformen nach Kenntnis der Bundesregierung über denen ihrer deutschen Konkurrenten, und wenn ja, warum?

24

Können nach Auffassung der Bundesregierung Anlagen wegen des deutschen Sonderwegs im europäischen Ausland schlechter vertrieben werden?

Wie sieht die Bundesregierung die europäische Regulierungsperspektive, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung auch vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen zur so genannten Kapitalmarktunion (www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2016/12/08-capitalmarkets-union/)?

25

Ist es ein Anliegen der Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für eine Art „Europäischen Pass“ im Bereich Crowdfunding einzusetzen, um die Regelungen zu harmonisieren?

Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung dahingehend, und wie könnte aus Sicht der Bundesregierung eine sinnvolle Regulierungslösung aussehen?

26

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die von Plattformanbietern oftmals beworbene, vorgenommene Beurteilung des Risikogehaltes von Anlagen fachgerecht erfolgt, oder gibt es hier Fälle, bei denen Missstände identifiziert wurden (Antwort bitte ausführen)?

Wie wird aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt, dass die Plattformbetreiber über die entsprechende Fachkenntnis verfügen?

27

Inwiefern haften die Plattformbetreiber für die Qualitätsprüfung der Projekte?

Bestehen aus Sicht der Bundesregierung bei den Plattformbetreibern Interessenskonflikte, da sie möglichst viele Darlehensverträge verwalten wollen, um dafür Provisionen zu erhalten und den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein attraktives Portfolio hinsichtlich erwarteter Rendite und Risiko zur Verfügung stellen wollen?

28

Sieht es die Bundesregierung insbesondere bei Anlagenvermittlern außerhalb des Kleinanlegerschutzgesetzes als gewährleistet an, dass den Anlegerinnen und Anlegern ausreichende Informationen für eine Investitionsentscheidung vorliegen, beispielsweise hinsichtlich potenzieller Interessenskonflikte, Dienstleistungs- und Produktkosten sowie Zuwendungen (Antwort bitte ausführen)?

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Anlegerinnen und Anleger die Risiken bei Crowdfunding richtig einschätzen können, und wenn ja, welche?

29

Inwiefern sieht die Bundesregierung die Selbstauskunftsverfahren für Anlegerinnen und Anleger auf den Plattformen verbraucherschutzfreundlich umgesetzt?

30

Welche Maßnahmen im Vertrieb gelten heute, um sicherzustellen, dass über dieses Verfahren hinaus nur entsprechend risikobereite Anleger, die diese Risiken auch tragen können, sich für eine solche Investition entscheiden?

31

Wie erklärt sich die absolute Investitionsobergrenze von genau 10 000 Euro pro Projekt für Anlegerinnen und Anleger beim Crowdfunding?

Ist hier eine Neuregelung zum Beispiel in Form einer einkommens- oder vermögensabhängigen Obergrenze aus Sicht der Bundesregierung denkbar, und wenn ja, wie wäre diese konkret zu gestalten?

32

Wie wird aus Sicht der Bundesregierung verhindert, dass im Fall einer positiven Entwicklung des Projekts Anlegerinnen und Anleger beispielsweise durch einen so genannten Ankerinvestor leicht aus dem Projekt gedrängt werden können?

33

Wie wird aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt, dass im Fall einer Anhebung der angestrebten Finanzierungssumme das Investitionsziel nicht verwässert wird und dabei zudem der Zweck des neuen Mittelbedarfs im Verborgenen bleibt?

34

Welche Eindrücke gewinnt die Bundesregierung angesichts der eingegangenen Stellungsnahmen zum Kleinanlegerschutzgesetz für den Bereich Crowdfunding, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

Berlin, den 14. Februar 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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