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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Mögliche Verfahrensmängel im Asylverfahren infolge interner Erledigungsvorgaben

Stellungnahme zur Kritik des Gesamtpersonalrats beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bzgl. interner Zielvorgaben für Asylanhörungen und Entscheidungen, weitere Reaktionen auf das Schreiben, Zielsetzungen des BAMF im Bereich der Asylbearbeitung für 2017, Umsetzung der Zielvorgaben, Mitbestimmungsrechte des Personalrats, Gerichtsverfahren zur Beschäftigungspolitik im BAMF, Einheit von Anhörer und Entscheider, Prüfung von Verfahrens- und Qualitätsmängeln, Schulungsmaßnahmen, Umsetzung von Referatsleitern, Klageverfahren gegen Entscheidungen des BAMF über Asylanträge<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

18.04.2017

Antwortdauer

34 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1171715.03.2017

Mögliche Verfahrensmängel im Asylverfahren infolge interner Erledigungsvorgaben

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Katrin Kunert, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nach Kenntnis der Fragesteller hat sich der Gesamtpersonalrat beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit einem Schreiben vom 10. Februar 2017 an die neue Präsidentin des BAMF, Jutta Cordt, gewandt. Anlass ist die interne Zielsetzung, anhängige Asylverfahren bis Ende Mai 2017 weitgehend abzuarbeiten (es war die Rede von einer Abarbeitung bis auf einen Restbestand von maximal 90 000 Verfahren). Vor allem die Art und Weise interner Zahlen-Vorgaben zur Erreichung dieses Ziels wird in dem Schreiben kritisiert. Das Vorgehen bringe die Gefahr einer Demotivation der Beschäftigten im BAMF mit sich, heißt es. Weiterhin wurde nach Kenntnis der Fragesteller die Befürchtung geäußert, dass auf diese Weise systemische Ursachen für fachliche und rechtliche Verfahrensfehler bei der Bewertung der vorgetragenen Asylgründe und der Auswertung von Erkenntnisquellen gelegt würden.

Beispielhaft werden nach Informationen der Fragesteller in dem Brief Vorgaben von Vorgesetzten genannt, wonach alle Entscheiderinnen und Entscheider durchschnittlich täglich drei Anhörungen und 3,5 Entscheidungen zu erbringen haben – unabhängig vom jeweiligen Schwierigkeitsgrad der Fallbearbeitung.

Anhörerinnen und Anhörer seien angewiesen worden, die Regelarbeitszeit bei Bedarf zu überschreiten (es hieß, es solle keiner den Dienst beenden, bevor nicht alle terminierten Anhörungen erledigt seien). Zur Zielerreichung solle zudem ein Personalstand von 80 Prozent sichergestellt werden (20 Prozent in Urlaub/Krankheit), was nach Einschätzung des Gesamtpersonalrats selbst bei restriktiver Urlaubsgenehmigungspraxis überwiegend nicht erreichbar sei.

Es wird angemahnt, dass langjährige Praktiker aus dem Asylverfahren die kommunizierten Zielvorgaben 2017 als nicht zu erreichende Erwartungen ansähen, die sich letztlich demotivierend auswirken würden und mangelnde Wertschätzung für ihre Arbeit ausdrückten, heißt es nach Kenntnis der Fragesteller in Bezug auf negative Auswirkungen auf die Beschäftigten. Auch die Qualität der Asylverfahren drohe demnach Schaden zu nehmen, so begünstigten die in den Vorgaben geäußerten Erwartungen und zugrunde gelegten Rahmenbedingungen eine fehlerhafte und oberflächliche Arbeitsweise.

Das Schreiben des Gesamtbetriebsrats des BAMF liegt den Fragestellern vor, besorgte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde haben es übersandt (siehe auch: www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-bamf-mitarbeiter-klagen- ueber-druck-und-ueberlastung-a-1136197.html). In einem Begleitschreiben wird beklagt, es drehe sich im Amt nur noch um Zahlen. Der Mitarbeiter als Mensch spiele keine Rolle mehr, der Asylbewerber sowieso nicht. Die Zahlenfetischisten regierten durch – Rechtsbrüche seien vollkommen egal. Frank Jürgen Weise sei mit seinem Ziel, 1,1 Mio. Asyl-Entscheidungen zu treffen, gescheitert (vgl. auch: www.migazin.de/2017/01/13/schoenrechnerei-ex-bamf-chef-weise/). Dennoch würden alle entscheidungserheblichen Positionen im BAMF mit „Gefolgsleuten von Weise“ besetzt. Das BAMF sei zu einer Zweigstelle der Bundesagentur für Arbeit (BA) verkommen. Wer Widerspruch erhebe, erhalte einen neuen Job.

Aus einer anderen Quelle wurden den Fragestellern die Zielvorgaben bis Mai 2017 für das Anhörungszentrum Offenbach kenntlich gemacht. Der zuständige Referatsleiter erklärt den Beschäftigten in einer E-Mail, er habe Ende Januar 2017 eine „Zielvorgabe“ zur Abarbeitung der anhängigen Verfahren bis Mai 2017 unterschrieben. In dem den Fragestellern zur Kenntnis gebrachten Schreiben fordert die Amtsleitung ab sofort je anwesendem Entscheider/Anhörer mindestens drei Anhörungen oder 3,5 Bescheide pro Tag. Anhörungen würden zunächst auf diejenigen verteilt, die ausschließlich anhören könnten. Entscheider sollten sich auf die Bescheiderstellung fokussieren. Die zu erreichenden Ziele sollten bei der täglichen Arbeit im Hinterkopf behalten werden, Mehrarbeit sei wieder möglich. Anhörer und Entscheider sollten sich eigenständig melden, wenn Sie merkten, dass sie nicht ausreichend Arbeit hätten (für Entscheider gelte die Faustregel, sich bei weniger als 20 Akten im Arbeitskorb zu melden). Im gehobenen Dienst müsse eine Anwesenheitsquote von 80 Prozent sichergestellt werden, deshalb solle geprüft werden, ob Urlaube gegebenenfalls in die zweite Jahreshälfte verschoben werden könnten. Mehrarbeitsstunden seien bis Ende Mai 2017 generell dienstlich notwendig, eine rückwirkende Anordnung der Mehrarbeit wurde angekündigt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Kann die Bundesregierung die Existenz und den Inhalt des in der Vorbemerkung der Fragesteller dargestellten Briefs des Gesamtpersonalrats beim BAMF an die Präsidentin Jutta Cordt vom 10. Februar 2017 bestätigen, und wann hat das Bundesministerium des Innern, wann der Flüchtlingskoordinator der Bundesregierung von diesem Brief erfahren?

2

Was ist gegebenenfalls aus Sicht der Bundesregierung in dem Schreiben vom 10. Februar 2017 unzutreffend dargestellt, in welchen Punkten ist das Schreiben zutreffend (bitte darlegen)?

3

Wie haben die Präsidentin des BAMF, das Bundesinnenministerium oder der Flüchtlingskoordinator der Bundesregierung auf die in dem Schreiben enthaltenen Beschreibungen, Umstände, Warnungen und Besorgnisse reagiert bzw. ist beabsichtigt, zu reagieren – gegenüber dem Gesamtpersonalrat bzw. gegebenenfalls in Form entsprechender Rundschreiben, geänderter Zielvorgaben usw. (bitte konkret mit Datum auflisten)?

4

Welche Zielsetzungen wurden für das BAMF für das Jahr 2017 ausgegeben, insbesondere im Bereich der Asylbearbeitung, wer hat diese Zielsetzungen aufgrund welcher konkreten Annahmen und Berechnungen in welchem Amt/Bundesministerium erstellt, und wann wurden diese in welcher Form den Beschäftigten im BAMF im Bereich der Asylbearbeitung übermittelt (bitte so genau wie möglich ausführen)?

5

Wer hat konkret die Zielvorgabe formuliert, bis Ende Mai 2017 die anhängigen Verfahren weitgehend abzuarbeiten (bis auf einen Restbestand), wie wurde die Machbarkeit dieser Vorgabe berechnet (bitte im Detail darlegen), und wer hat das BAMF wann in welcher Form angewiesen, dieses Ziel zu erreichen?

6

Ist es zutreffend, dass Referatsleiter oder andere Beschäftigte konkrete Zielvorgaben unterschreiben müssen, und wie sehen solche Erklärungen genau aus (bitte den Wortlaut der Zielvorgabe zur Abarbeitung anhängiger Asylverfahren bis Ende Mai 2017 nennen)?

7

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Besorgnis des Gesamtpersonalrats beim BAMF, dass die Zielvorgabe einer weitgehenden Abarbeitung aller anhängigen Asylverfahren bis Ende Mai 2017 nicht zu erreichen sei und damit die „Gefahr einer Demotivation“ der Beschäftigten im BAMF verbunden ist (bitte begründen)?

8

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Besorgnis des Gesamtpersonalrats beim BAMF, dass mit der besagten Zielvorgabe „systemische Ursachen für fachliche und rechtliche Verfahrensfehler bei der Bewertung der vorgetragenen Asylgründe und der Auswertung von Erkenntnisquellen gelegt werden“ und dass damit „eine fehlerhafte und oberflächliche Arbeitsweise“ begünstigt wird – vor dem Hintergrund, dass auch viele fachkundige Verbände beklagen, dass es in Anhörungen öfter zu mangelhafter Sachverhaltsaufklärung, zu fehlenden Vorhaltungen bzw. Aufklärungen von Widersprüchen, fehlenden Rückübersetzungen, unpassenden Textbausteinbegründungen usw. kommt (vgl. www.proasyl.de/news/memorandum-zu-asylverfahrenzeigt-qualitaetsmaengel-beim-bamf/; bitte begründen)?

9

Welche konkreten Vorgaben gibt es derzeit hinsichtlich der Zahl der im Durchschnitt täglich (oder wöchentlich) zu erledigenden Anhörungen bzw. Bescheide (bitte differenzierte Angaben machen und darstellen, inwieweit es unterschiedliche Vorgaben für Entscheider und „Nur-Anhörer“ oder in unterschiedlichen Außenstellen oder Dienstbereichen gibt), wie wurden diese Vorgaben aufgrund welcher Annahmen von wem errechnet, und ist es zutreffend, dass diese Zielvorgaben ungeachtet des Schwierigkeitsgrades der jeweils zu bearbeitenden Fälle gelten (bitte darlegen)?

10

Wie ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 18/10575, es gäbe seitens der Leitung des BAMF „Erwartungswerte zur Zahl der Anhörungen“, die hinsichtlich der Chancen und Grenzen der Umsetzung regelmäßig besprochen würden und darauf basierten, wie viele Anhörungen „je nach Komplexität pro Woche“ durchführbar seien, vereinbar mit dem im Brief des Gesamtpersonalrats explizit genannten Umstand, dass der Schwierigkeitsgrad der Fälle gerade nicht bei der Umsetzung der Zielvorgaben berücksichtigt würde?

11

Ist die Nachbeantwortung zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 18/10575 (Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 17. Januar 2017), wonach „das Nichterreichen der vom BAMF formulierten Erwartungswerte durchaus zu einem Gespräch mit dem Vorgesetzten führen kann – Hintergrund dieser Gespräche ist allerdings in erster Linie, eventuelle Qualifizierungsbedarfe festzustellen, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser auf die Arbeitsanforderungen vorzubereiten, oder individuelle Arbeitsschwerpunkte zu verlagern, um den Fähigkeiten der Beschäftigten möglichst nahe zu kommen“, so zu interpretieren, dass die Gründe für das Nichterreichen der Zielvorgaben nur auf Seiten der Beschäftigen gesucht werden und nicht hinterfragt wird, ob die Zielvorgabe realistisch ist – (bitte ausführen)?

12

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung des Gesamtpersonalrats beim BAMF, dass die geforderte Anwesenheitsquote beim Personal in Höhe von 80 Prozent „überwiegend nicht erreichbar“ sei, und welche konkreten Vorgaben wurden diesbezüglich für welche Bereiche aufgrund welcher Annahmen und Berechnungen gemacht (bitte so genau wie möglich ausführen)?

13

Inwieweit sieht die Bundesregierung in Anweisungen wie „keiner beendet den Dienst, bevor alle terminierten Anhörungen erledigt sind“ eine unzulässige Anordnung von Mehrarbeit, und welche konkreten Vorgaben zu Mehrarbeiten wurden für welche Bereiche aufgrund welcher Annahmen und Berechnungen gemacht, was ist rechtlich zulässig, und welche Grenzen der Belastung sieht die Bundesregierung aufgrund der bereits seit längerem im BAMF andauernden Überlastungssituation (bitte so genau wie möglich ausführen)?

14

In wie vielen Gerichtsentscheidungen wurde festgestellt, dass die Mitbestimmungsrechte des Gesamtpersonalrats beim BAMF verletzt wurden und worum ging es dabei jeweils (vgl. z. B.: https://bayrvr.de/2017/02/23/vg-ansbach-gericht-staerkt-die-mitbestimmungsrechte-des- gesamtpersonalratsbeim-bamf/), und wie viele solcher Verfahren sind noch anhängig (bitte alle Entscheidungen und Verfahren mit Datum, Aktenzeichen und Inhalt auflisten), und wie bewertet dies die Bundesregierung – ist sie insbesondere der Auffassung, dass Mitbestimmungsrechte angesichts der großen Anforderungen im BAMF zurückstehen müssen, oder ist sie der Auffassung, dass die Wahrung der Mitbestimmungsrechte gerade auch in solchen Zeiten wichtig ist, um z. B. auch die Motivation der Beschäftigten wahren zu können?

15

Wie viele Gerichtsverfahren wegen strittiger Entlassungen oder Nichtverlängerungen von wie vielen Beschäftigten im BAMF gab es in den letzten beiden Jahren mit welchen Ergebnissen, wie viele solcher Verfahren sind noch anhängig, und um welche Themen oder Probleme geht es dabei vor allem (bitte darstellen)?

16

Wird das Ziel, zur Einheit von Anhörer und Entscheider zurückzukehren, „sobald es die Zahl der zu bearbeitenden Asylanträge wieder zulässt“ (Nachbeantwortung zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 18/10575, Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 17. Januar 2017), zugunsten des vorrangigen Ziels der Abarbeitung der anhängigen Asylverfahren bis Ende Mai 2017 wieder aufgegeben, oder war die Antwort so zu verstehen, dass die weiterhin gültige Vorgabe in der „Dienstanweisung Asyl“, eine Identität von Anhörer und Entscheidung anzustreben, bis zur weitgehenden Abarbeitung anhängiger Asylverfahren nicht gilt (bitte ausführen)?

17

In welchem ungefähren Umfang wird derzeit das Prinzip der Einheit von Anhörer und Entscheider in der Praxis nach fachkundiger Einschätzung des BAMF in den Ankunftszentren, Außenstellen und der Zentrale des BAMF (soweit möglich bitte differenzieren) gewahrt, und wie viele Entscheidungen (bitte absolute und relative Zahlen angeben) werden derzeit (letzter Monat) in Entscheidungszentren getroffen?

18

Inwiefern hat das BAMF die von einem Bündnis mehrerer fachkundiger Verbände dokumentierten Verfahrens- und Qualitätsmängel im Asylverfahren bzw. deren entsprechende Lösungsvorschläge (vgl. „Memorandum“: www. proasyl.de/news/memorandum-zu-asylverfahren-zeigt- qualitaetsmaengelbeim-bamf/) zur Kenntnis genommen, bewertet und geprüft (wenn ja, wann und durch wen), und welche Schlussfolgerungen wurden hieraus gezogen, welche konkreten Maßnahmen angeordnet (bitte im Einzelnen mit Datum auflisten; wenn es keine Änderungen gab, warum nicht)?

19

In welchem Umfang werden Abstriche bei der Qualitätssicherung zur Erreichung des Ziels der Abarbeitung anhängiger Asylverfahren bis Ende Mai 2017 gemacht, und in welchem Umfang finden derzeit welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung im BAMF statt (bitte mit Zeitplan, Art der Maßnahmen, quantitativem Umfang usw. auflisten)?

20

Welchen Umfang haben derzeit Schulungen für neue Anhörerinnen und Anhörer bzw. Entscheiderinnen und Entscheider im BAMF (zeitlicher Umfang, inhaltliche Aspekte, Aufbau der Schulung, Betreuung/Begleitung durch erfahrenes Personal usw.)?

21

Welche Abberufungen oder Versetzungen von Referatsleiterinnen oder Referatsleitern hat es in den letzten eineinhalb Jahren im BAMF im Asylbereich mit welcher Begründung gegeben, welche und wie viele Stellen im BAMF sind derzeit mit Entsandten oder früheren Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit besetzt (bitte ausführen)?

22

Was entgegnet die Bundesregierung der Kritik, dass viele fehlerhafte Bescheide des BAMF die Verfahren lediglich in die Rechtsprechung verlagern und damit auch verlängern, zumal die Verwaltungsgerichte personell kaum dazu in der Lage sind, die stark ansteigende Zahl von Asylverfahren in angemessener Zeit zu bewältigen (bitte ausführen und verfügbare Zahlen zum Anstieg der gerichtlichen Verfahren nennen)?

Berlin, den 10. März 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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