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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Gemeinsame Terrorabwehr-Übung "GETEX" von Polizei und Bundeswehr

Übungsszenario, Beteiligte, Ort und Ablauf der Übung, Legitimität des Bundeswehreinsatzes im Innern, Einbindung der Bundespolizei, Anträge an die Bundeswehr bzgl. Hilfeleistungen, Materialeinsatz, Rolle von Strukturen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit sowie von Sicherungs- und Unterstützungskräften, Alarmierungszeit von Feldjägereinheiten, Kommunikation zwischen Übungsteilnehmern, Schlussfolgerungen aus Übungsverlauf<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

25.04.2017

Antwortdauer

36 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1175920.03.2017

Gemeinsame Terrorabwehr-Übung „GETEX“ von Polizei und Bundeswehr

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Annette Groth, Dr. André Hahn, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Jan Korte, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Martina Renner, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Vom 7. bis 9. März 2017 führten die Polizeien mehrerer Bundesländer eine gemeinsame Übung mit der Bundeswehr durch, der simulierte Terroranschläge in mehreren Bundesländern zugrunde lagen. Die Tätigkeiten der Bundeswehr umfassten dabei nicht nur bloße Amtshilfe auf Grundlage von Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG), sondern auch die Anwendung von Zwangsmitteln auf Grundlage von Artikel 35 Absatz 2 GG. Mithin wurde bei der Stabsrahmenübung auch der militärische Einsatz im Inland zu Friedenszeiten geübt, nach Kenntnis der Fragesteller erstmals seit Ende des Zweiten Weltkrieges. An der Übung nahmen die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Saarland sowie Schleswig-Holstein teil. Das Übungsszenario wurde bewusst „systematisch verschärft, um die Grundlage für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren zu schaffen“ (bundeswehr.de vom 9. März 2017, „Verfahren erprobt, Erkenntnisse gewonnen – GETEX in Bayern“).

Verfassungsrechtlich zulässig ist ein solcher Einsatz nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes nur, sofern er zur Bewältigung von Ereignissen „von katastrophischen Dimensionen“ erforderlich ist (2 PBvU 1/11). Die Fragesteller bezweifeln, dass diese Voraussetzung bei GETEX gegeben war. Soweit bekannt (vgl. SPIEGEL ONLINE, 7. März 2017, „Bundeswehr und Polizei üben gemeinsam den Antiterrorkampf“) lagen dem Szenario terroristische Angriffe in verschiedenen Städten des Bundesgebietes zugrunde, wie eine Explosion am Münchner Hauptbahnhof und dem Düsseldorfer Flughafen, ein Amoklauf an einer Schule in Bremen und ein verlorener Lkw aus Hamburg. Das Szenario sieht vor, dass die zuständigen Landespolizeien mit der Bewältigung der jeweiligen Lagen überfordert seien und auch keine Unterstützung von anderen Landespolizeien erhielten, weswegen sie die Bundeswehr rufen müssten.

Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings betont, es stelle „nicht jede Gefahrensituation, die ein Land mittels seiner Polizei nicht zu beherrschen imstande ist, allein schon aus diesem Grund einen besonders schweren Unglücksfall im Sinne des Artikel 35 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 GG dar, der den Streitkräfteeinsatz erlaubte.“ Allfällige Fähigkeitslücken auf Seiten der Polizei dürfen demzufolge nicht einfach von der Bundeswehr geschlossen werden, jedenfalls nicht im Bereich hoheitlicher Maßnahmen. Anders als im Vorfeld angenommen, umfassten die simulierten Anträge der Bundesländer an die Bundeswehr zu einem Drittel genau solche hoheitliche Tätigkeiten, unter anderem Objektschutz, auch die Evakuierung von Stadtgebieten (bundeswehr.de vom 9. März 2017 „Gute Vorbereitung auf den Ernstfall“).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welches Szenario lag der Übung GETEX zugrunde (bitte ausführlich angeben bzw. wenn möglich das vollständige Szenario übermitteln)?

2

Wie viele Mitarbeiter welcher Behörden und Dritter waren an der Durchführung der Übung insgesamt beteiligt (bitte nach Behörden und Ländern aufgliedern), wo befand sich ihr Wirkungsplatz, und was war ihr jeweiliger spezifischer Aufgabenbereich dabei?

3

In welchem Umfang fanden Teile der Übung außerhalb geschlossener Räume, auf Kasernenhöfen, „auf der Straße“ usw. statt (bitte jeweils ausführlich beschreiben und angeben, wie viele Polizisten, Soldaten und andere Mitarbeiter welcher Behörden daran mitgewirkt haben)?

4

Auf welcher Grundlage wurde davon ausgegangen, dass die im Szenario beschriebenen mutmaßlichen terroristischen Ereignisse zu einer Überforderung der vorhandenen Polizeikräfte führen?

5

Wer traf bei der Übung die Entscheidung, dass die angenommenen Terroranschläge „von katastrophischen Dimensionen“ im Sinne der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung seien, und nach welchen Kriterien wurde dabei der vom Bundesverfassungsgericht nicht näher erläuterte Begriff Katastrophe definiert?

a) Inwiefern fand ein juristischer Gegencheck dieser Entscheidung statt? Inwieweit wurde dabei die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt, nicht jede von der Polizei nicht beherrschbare Lage legitimiere einen hoheitlichen Einsatz der Bundeswehr, und warum genau wurde bei der Übung davon ausgegangen, dass hier ein solcher Einsatz der Bundewehr (also auf Grundlage von Artikel 35 Absatz 2 GG) legitim sei?

b) Hat es auf Seiten der Bundesregierung mittlerweile den Versuch gegeben, den Begriff Katastrophe näher zu definieren, nachdem sie auf Bundestagsdrucksache 18/9617 noch angegeben hatte, das werde „im jeweiligen Einzelfall“ entschieden (bitte ggf. näher erläutern)?

c) Inwiefern wurde die Legitimität des Bundeswehreinsatzes auch in Hinsicht auf Artikel 87a Absatz 4 GG geprüft (bitte jeweils die diesbezüglich angefertigten Rechtsgutachten darlegen bzw. möglichst der Antwort beifügen)?

6

In welchem Umfang wurde die Bundespolizei in die Übung eingebunden, der Einsatz wie vieler Polizisten (GSG 9 und andere Spezialeinheiten bitte gesondert darstellen) und welchen Materials wurde dabei geübt (bitte ausführlich Ort, Dauer und Zweck des simulierten Einsatzes darlegen)?

7

Welche Anträge auf Unterstützung wurden von den an der Übung beteiligten Behörden sowie Dritten an die Bundeswehr gestellt, und in welchem Umfang und auf welcher Rechtsgrundlage wurde diese Unterstützung gewährt bzw. verwehrt?

a) Um welche Leistungen seitens der Bundeswehr wurde dabei jeweils von wem ersucht?

b) Wie viele Soldaten aus welchen Einheiten und welches Material wurden dabei erbeten?

c) Welche Tätigkeiten sollten die Soldaten dabei jeweils ausführen, und welchem Zweck sollte dies dienen?

d) Inwiefern wurde plausibel dargelegt, dass die erbetenen Leistungen nicht ohne die Bundeswehr ausgeführt werden können, und welche Mechanismen, eine solche Überforderung auch zu verifizieren, wurden angewandt?

e) Inwiefern und mit welchem Ergebnis wurde bei Anträgen auf Grundlage von Artikel 35 Absatz 2 GG auf Seiten des BMVg geprüft, ob selbst bei angenommener Überforderung der Polizei der Antrag aus rechtlichen Gründen zurückgewiesen werden muss?

f) Wie lange dauerten die Entscheidungsprozesse bei diesen Anträgen (bitte für jeden einzelnen Antrag und jeden einzelnen Übungstag angeben)?

g) Auf welcher Ebene und von wem wurde auf Seiten der Bundeswehr bzw. des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) die Entscheidung über Durchführung oder Ablehnung der erbetenen Unterstützungsleistungen jeweils getroffen (bitte besonders für Einsätze auf Grundlage von Artikel 35 Absatz 2 GG ausführlich darlegen), und inwiefern hat es hierbei eine Dynamik bzw. Verlagerung gegeben)?

h) Wie ist bei einer nur 20-minütigen Prüfzeit (Angabe der Verteidigungsministerin auf bundeswehr.de vom 9. März 2017, Video: „Im Ernstfall muss die Zusammenarbeit klappen“) die Durchführung einer gründlichen rechtlichen Prüfung gerade bei hoheitlichen Einsätzen gewährleistet?

i) Inwiefern wurden bei der Übung die Durchführung konkreter hoheitlicher Maßnahmen seitens der Bundeswehr geübt (simuliert) (bitte ausführlich angeben unter Nennung von Örtlichkeiten und Umständen), und inwiefern wurde hierbei auch die Durchführung von Zwangsmaßnahmen gegen Bürgerinnen und Bürger geübt?

j) In welchem Umfang wurden bei der simulierten Durchführung hoheitlicher Maßnahmen durch die Bundeswehr Waffen bzw. Waffensysteme, gepanzerte Fahrzeuge (mit oder ohne Bewaffnung) und anderes, militärtypisches, Gerät eingesetzt bzw. in Bereitschaft gehalten (bitte genaue Angaben zu Ort, Zeit, Dauer, Anlass, Zweck, beteiligten Soldaten und simulierten Anwendungen gegenüber Zivilistinnen und Zivilsten machen)?

8

Inwiefern trifft es zu, dass bei der Übung die Evakuierung eines Stadtviertels geübt wurde (bitte ggf. Szenario und Ablauf sowie konkrete Rolle der Bundeswehr und deren Einsatz ausführlich darlegen)?

9

Welche Rolle spielten bei der Übung die Strukturen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene, und inwieweit war deren Personal jeweils in die Übung involviert?

10

Welche Rolle spielten bei der Übung die Strukturen der Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte sowie sonstige Reservisten, und inwieweit waren diese in die Übung involviert?

11

Inwiefern gab es im Rahmen der Übung auch andere Unterstützungsanträge (keine Amtshilfe) von Behörden oder Dritten (bitte ausführlich darlegen und ausführen, inwieweit diesen Anträgen stattgegeben wurde)?

12

Inwiefern sind bei der Übung die rechtlichen Fragen, für welche Aufgaben die Bundeswehr zur Verfügung steht, weiter geklärt worden, und wie wirkte sich dies aus?

13

Welche Rolle spielten bei der Übung die Voraussetzungen der räumlichen Nähe von entsprechenden Einrichtungen der Bundeswehr sowie der Wahl von Werktagen, und welche Erfahrungen hinsichtlich eines Szenarios, das an Wochenenden sowie weit entfernt von Katastrophenschutzkapazitäten der Bundeswehr abläuft, wurden aus Sicht der Bundesregierung bei dem Szenario gewonnen, und welche Schlussfolgerungen leitet sie daraus?

14

Welche Alarmierungszeit (Zeit bis zur Durchführung eines tatsächlichen Einsatzes bei gegebener räumlicher Nähe) haben die Feldjägereinheiten der Bundeswehr?

15

Wie erfolgte bei der Übung die Kommunikation zwischen Bundeswehr und Polizei sowie weiteren Beteiligten (Digitalfunk, Analogfunk, Dienst- bzw. Privat-Mobiltelefone usw.), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den dabei gemachten Erfahrungen?

16

Inwiefern hat die Übung aus Sicht der Bundesregierung vorhandene Defizite bei der Zusammenarbeit von Polizei und Bundeswehr aufgezeigt, und was will sie unternehmen, um diese zu beheben (bitte ausführlich darlegen)?

17

Welche Kapazitäten bzw. Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, allfällige Fähigkeitsdefizite auf Seiten der Polizei oder zivilen Hilfsorganisationen zu schließen, um einen (hoheitlichen) Einsatz der Bundeswehr zu vermeiden, und inwieweit will sie gemeinsam mit den Ländern dazu beitragen, diese tatsächlich zu schließen?

18

Inwiefern hält es die Bundesregierung für sinnvoll, im Rahmen einer weiteren, ähnlichen Übung weitere hoheitliche Einsätze der Bundeswehr zu simulieren (bitte ausführen und begründen), und inwiefern hält sie eine „reale“ Übung „auf der Straße“ hierbei für sinnvoll? Inwiefern gibt es diesbezügliche Absprachen mit den Ländern?

19

Welche weiteren Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung bisher aus dem Verlauf der Übung gezogen, und bis wann will sie eine abschließende Auswertung vornehmen? Inwiefern sind an dieser Auswertung auch andere, nicht an der Übung selbst beteiligte Behörden und Organisationen beteiligt, und inwiefern wird dabei verfassungsrechtlicher Rat eingeholt?

Berlin, den 20. März 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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