Umsetzung des Kuttenverbotes für Rocker durch Verschärfung des Vereinsgesetzes
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Susanna Karawanskij, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Aufgrund einer Verschärfung des Vereinsgesetzes dürfen Mitglieder von Rockerclubs seit dem 16. März 2017 die Symbole ihrer Kutten mit den Abzeichen ihres Clubs bundesweit nicht mehr tragen, wenn eine einzelne Ortsgruppe (Charter/Chapter) des Clubs verboten wurde. Auch an Clubhäusern oder auf Internetseiten dürfen die Symbole dann nicht mehr verwendet werden. Die Befürworter des Gesetzes sehen darin eine Möglichkeit, den Missbrauch des Vereinsrechts für Formen der organisierten Kriminalität zu bekämpfen, da Vereinigungen insbesondere im Bereich krimineller Rockergruppierungen einen Deckmantel für vielfältige Formen der schweren und organisierten Kriminalität wie zum Beispiel Menschenhandel und Drogengeschäfte bieten könnten. Kritiker beklagen dagegen, dass das Gesetz zu unbestimmt ist und auch nichtkriminelle Mitglieder von Motorradclubs damit in ihren Rechten eingeschränkt werden. Mehrere große Rockerclubs haben angekündigt, gemeinsam vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde einzulegen (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw03-de-vereinsgesetz/487070; www.bz-berlin.de/berlin/gaucknimmt-den-berliner-rockern-die-kutten-weg).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Ortsgruppen (Charter/Chapter) von welchen Rockerclubs wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann und in welchen Bundesländern aufgrund welcher Straftatbestände verboten (Clubs bitte namentlich nennen)?
Welche Rockerclubs im Einzelnen mit wie vielen Mitgliedern sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der Verschärfung des Vereinsgesetzes betroffen (bitte namentlich nennen)?
a) Über wie viele Ortsgruppen mit wie vielen Mitgliedern verfügen die betroffenen Clubs bundesweit (bitte Verteilung nach Bundesländern angeben)?
b) Aufgrund welcher wann zuvor verbotener Ortsgruppen dürfen die betroffenen Clubs nach Inkrafttreten der Änderung des Vereinsgesetzes ihre Symbole nicht mehr tragen?
c) Welche der betroffenen Rockerclubs sind auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland vertreten bzw. international organisiert?
d) Inwieweit sind derzeit auch rockerähnliche Gruppierungen von der Verschärfung des Vereinsgesetzes betroffen (bitte Gruppierungen nennen)?
Welche konkreten Reaktionen aus der Rockerszene auf die Änderungen des Vereinsgesetzes sind der Bundesregierung bekannt geworden?
Welche Rockerclubs bzw. Ortsgruppen von Rockerclubs haben nach Kenntnis der Bundesregierung zum Inkrafttreten der Änderungen des Vereinsgesetzes nunmehr verbotene Symbole von ihren Clubhäusern oder Internetauftritten (auch Facebook) entfernt?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von Versuchen von Rockerclubs oder einzelnen Ortsgruppen, die durch die Änderung des Vereinsgesetzes erfolgten Verbote ihrer Symbole durch Ersatzsymbole, Farben-, Zahlen- oder Buchstabencodes oder dergleichen zu umgehen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus bezüglich der beabsichtigten Wirksamkeit der Gesetzesänderung?
Welche zustimmenden oder kritischen Reaktionen der Polizeibehörden von Bund und – nach Kenntnis der Bundesregierung – Ländern sowie anderen Strafverfolgungsbehörden auf die Änderung des Vereinsgesetzes sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Maßnahmen haben die Bundesregierung oder nach ihrer Kenntnis die Landesregierungen getroffen, um Rockerclubs über das Inkrafttreten der Änderung des Vereinsgesetzes zu informieren?
Welche konkreten Maßnahmen (z. B. Schulungen der Polizeibeamtinnen- und Polizeibeamten zur Identifikation der nunmehr verbotenen Symbole) haben Polizei- und Strafverfolgungsbehörden von Bund – und nach Kenntnis der Bundesregierung – Ländern zur Umsetzung der Verschärfung des Vereinsrechts getroffen?
Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um zu verhindern, dass ausländische Rocker mit Kutten oder sonstigen Symbolen von Rockerclubs einreisen, die aufgrund der Änderung des Vereinsgesetzes in Deutschland nicht mehr getragen werden dürfen?
Inwieweit wurden die Bundespolizei und die Grenzbehörden geschult, um entsprechende Symbole identifizieren zu können?
Ist der Bundesregierung eine Kooperation eigentlich verfeindeter oder konkurrierender Rockerclubs aufgrund der Verschärfung des Vereinsgesetzes zur Kenntnis gelangt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Kann die Bundesregierung generell eine verstärkte Kooperation oder zumindest Koexistenz eigentlich verfeindeter oder konkurrierender Rockerclubs etwa durch gemeinsame öffentliche Auftritte erkennen, und wenn ja, wann, wo und zu welchen Gelegenheiten, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?