Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis bis Frühjahr 2017
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Dr. André Hahn, Martina Renner, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Zahl von Neonazis, die per Haftbefehl gesucht werden, steigt seit Jahren kontinuierlich an. Mit Stichtag 10. Oktober 2016 waren erneut mehr offene Haftbefehle gegen polizeibekannte Rechtsextremisten erfasst als zuvor (vgl. Bundestagdrucksache 18/10584). Es lagen 598 Haftbefehle zu insgesamt 454 Personen vor.
Gestiegen ist auch die Zahl von Personen, die wegen eines spezifisch rechtsextrem motivierten Delikts gesucht werden (von 79 im März 2016 auf 92) oder wegen eines Gewaltdelikts (von 93 auf 108).
Die Fragesteller sind besorgt über die Tatsache, dass 263 der offenen Haftbefehle aus den Jahren 2015 oder früher stammen. Ein relevanter Teil der gesuchten Nazis entzieht sich damit über einen längeren Zeitraum der Festnahme, was die Frage aufwirft, inwiefern diese gezielt untergetaucht sind. Diese Frage verdient, gründlich untersucht zu werden.
Vor diesem Hintergrund sind die Fragesteller nicht beruhigt über die Information der Bundesregierung (Antwort zu Frage 4 auf Bundestagdrucksache 18/10584) zu den diesbezüglichen Besprechungen der AG Personenpotenziale im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ). Die AG hat sich ausschließlich mit 36 Personen befasst, die aufgrund einer Terrorismus- oder Gewaltstraftat gesucht wurden und seit mindestens einem halben Jahr unauffindbar waren, wohingegen zu Personen, die wegen weiterer Delikte mit oder ohne PMK-Bezug gesucht wurden, keine Besprechungen stattfanden. Zudem gab es nur zwei solcher Besprechungen von jeweils einer Stunde Dauer, was bedeutet, dass pro flüchtigem, gewalttätigem Neonazi im Schnitt gerade einmal 3,3 Minuten gesprochen wurde.
Fragen nach der Sorgfalt der polizeilichen Ermittlungen wirft aus Sicht der Fragesteller auch die Tatsache auf, dass von den insgesamt 108 Neonazis, die wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden, nur ganze drei in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst sind.
Die Fragesteller bitten darum, die Antwort auf die Kleine Anfrage nach Auswertung der dafür notwendigen Zahlenwerte zu übermitteln und sind insoweit mit einer Verlängerung der Antwortfrist einverstanden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Gegen wie viele Neonazis lagen zum Zeitpunkt der letzten Erfassung (bitte Datum angeben) wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle vor?
Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines PMK-Deliktes vor (Mehrfachnennungen bitte angeben)?
Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines Gewaltdeliktes vor, und bei wie vielen Personen handelte es sich um ein Gewaltdelikt aus dem PMK-Bereich (Mehrfachnennungen bitte angeben)?
Wie untergliedern sich die Haftbefehle in solche zur Sicherung des Strafverfahrens, zur Strafvollstreckung und zur Durchführung asyl- oder aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen?
Wie viele der gesuchten Personen halten sich nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden mutmaßlich im Ausland auf?
Welche Delikte liegen den Haftbefehlen im Einzelnen zugrunde (bitte vollständig auflisten und anmerken, ob das Delikt als PMK und/oder als Gewaltdelikt aufgeführt wird)?
Wie viele Fälle werden nach Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II (Gewaltdelikte) und Priorität III (sonstige) bewertet?
In welchen Jahren sind die aktuellen Haftbefehle jeweils ausgestellt worden (dabei bitte Anzahl der gesuchten Personen nennen und zusätzlich angeben, ob der Haftbefehl wegen eines PMK-Deliktes, eines Gewaltdeliktes bzw. eines PMK-Gewaltdeliktes ausgestellt wurde, und ob die jeweilige Person in polizeilichen oder geheimdienstlichen Informationssystemen als gewaltbereit eingestuft ist)?
Wie viele Fälle, bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden ist, wurden seit 10. Oktober 2016 einer besonderen Betrachtung im GETZ unterzogen?
Falls sich der Zeitrahmen von 3,3 Minuten pro gesuchtem gewalttätigem Neonazi nicht wesentlich geändert hat (vgl. Bundestagdrucksache 18/10584), inwiefern hält die Bundesregierung diesen Zeitrahmen für ausreichend?
Aus welchem Grund beschäftigt sich die AG Personenpotenziale nur mit solchen Personen, die wegen Priorität I oder II (Terrorismus oder Gewaltstraftat) gesucht werden, und nicht mit solchen, die wegen Priorität III (sonstige Delikte mit oder ohne PMK-Bezug) gesucht werden, oder wenigstens mit jenen sonstigen Delikten, die einen PMK-Bezug aufweisen?
Inwiefern kann die Bundesregierung Angaben zum konkreten Nutzen dieser besonderen Betrachtungen machen?
In welchem Umfang wurde infolge der Besprechungen eine PMK-Einschätzung in welcher Hinsicht geändert?
Welche Angaben kann die Bundesregierung zum spezifischen Beitrag der Geheimdienste zur Auffindung gesuchter Neonazis machen?
Welches Ergebnis erbrachten die von der AG Personenpotenziale angestellten Erörterungen, inwiefern sich die betroffenen Personen möglicherweise gezielt der Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen, und welche konkreten Handlungsoptionen bestehen, dies zu verhindern?
Welche Erkenntnisse liegen den Sicherheitsbehörden (ggf. auch außerhalb der AG Personenpotenziale und ggf. aufgrund von Einschätzungen nach erfolgter Festnahme) vor, ob sich Straftäter gezielt ihrer Festnahme entzogen hatten?
In welchen einschlägigen Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden sind jeweils wie viele der mit offenem Haftbefehl gesuchten Neonazis gespeichert (bitte auch die hierbei gespeicherten personengebundenen Hinweise angeben)?
Wie viele jener Neonazis, die wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst?
Wie viele jener Neonazis, die wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst?
An welche Behörden von EU- und Drittstaaten bzw. internationale Agenturen (bitte genau aufschlüsseln) wurden Datensätze über wie viele gesuchte Personen weitergegeben?
Wie viele der gesuchten Personen werden mit europäischem bzw. internationalem Haftbefehl gesucht?
Wie viele der gesuchten Personen sind im Schengener Informationssystem ausgeschrieben?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass zum 10. Oktober 2016 nur drei von insgesamt 108 wegen eines Gewaltdeliktes gesuchten Neonazis in der Gewalttäterdatei rechts erfasst waren, für die Sorgfalt der zuständigen Landespolizeibehörden im Umgang mit dieser Datei bzw. den Ermittlungen?
Welche Schlussfolgerungen zieht sie für die Relevanz der Gewalttäterdatei?
Wird über diese Frage ebenfalls im GETZ gesprochen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Besprechungen?
Welche weiteren Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entwicklung der Zahl mit Haftbefehl gesuchter Neonazis und der Beschäftigung der Sicherheitsbehörden mit der Problematik?