Einführung der Speicherung von Fluggastdaten
der Abgeordneten Jan Korte, Frank Tempel, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 13. März 2017 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf „über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/681“ (FlugDaG) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Fluggastdaten aller Flüge aus der und in die Bundesrepublik Deutschland zentral gespeichert werden. Die hierfür in der Richtlinie ebenfalls vorgesehene „Passenger Information Unit“ (PIU) soll durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) betrieben werden. Durch das Bundeskriminalamt (BKA) sollen die Daten dann abgeglichen und analysiert werden. Der Datenabgleich findet mit den Fahndungsdateien des Bundes sowie mit so genannten Mustern statt. Diese „Muster“ werden vom BKA selbst aus bekannten Details über Reisebewegungen von solchen Personen generiert, die terroristischer oder anderer schwerer Straftaten verdächtigt werden. „Treffer“ werden dann einer genaueren Analyse unterzogen und müssen mit einer verschärften Kontrolle und Befragung bei der Einreise rechnen. Die „Treffer“-Daten können außerdem an die deutschen Geheimdienste übermittelt werden. Es bestehen im Gesetzentwurf keinerlei Löschungsregelungen für übermittelte „Treffer“, bei denen ein Terrorverdacht falsifiziert werden kann. Auch die Daten ohne Treffer werden für einen Zeitraum von fünf Jahren gespeichert. Die Daten enthalten in 20 Kategorien umfassende Angaben zu den Flugreisenden, von Angaben zur Person, zu Zahlungsverbindungen über die Daten der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Reisebüro bis hin zu detaillierten Angaben zu Mitreisenden oder zu den Reiseumständen unbegleiteter Minderjähriger.
Es handelt sich bei diesem Vorhaben nach Ansicht der Fragesteller um die erste polizeiliche Anwendung in Deutschland, bei der aus der Verarbeitung von auf Vorrat gespeicherten Massendaten („Big Data“) eine Verdachtsgenerierung stattfinden soll. Der Gesetzentwurf spricht in seiner Begründung von „verdachtsbegründenden Prüfungsmerkmalen“ (S. 27), obwohl hier in einem strafprozessualen Sinne von „Verdacht“ keine Rede sein kann. Dies ist nach Auffassung der Fragesteller mit den Grundsätzen von Rechtsstaatlichkeit, bei denen die Sicherheitsorgane auf eine konkrete Gefahr oder auf Hinweise auf eine Straftat reagieren, nicht vereinbar. Dass Personen allein aufgrund eines bestimmten Reiseverhaltens, das ohne ihre Absicht oder eigenes Zutun zufällig ein identisches Muster wie das vermeintlicher Terroristen oder ihrer Unterstützer aufweist, in den Fokus der Sicherheitsorgane geraten und in der Folge Grundrechtseingriffe (Speicherung in Dateien, Befragungen, Kontrollen etc.) erdulden müssen, ist mit diesen rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar. Diese Art der Vorratsdatenspeicherung von Bewegungsdaten solch einer Detailtiefe steht zudem offensichtlich in Widerspruch zur höchstrichterlichen und europäischen Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten. Trotz dieser massiven Bedenken hat die Mehrheit des Deutschen Bundestages weit vor Vorliegen dieses Gesetzentwurfs im November vergangenen Jahres mit dem Haushaltsgesetz bereits 123,5 Stellen für die Umsetzung dieses Vorhabens bei BVA und BKA bereitgestellt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Welche Kosten sind bei Behörden des Bundes in Zusammenhang mit der Einführung der Fluggastdatenspeicherung bereits entstanden
a) für die Vorbereitung der technischen Umsetzung (inklusive Beratungsleistungen u. Ä.),
b) für Maßnahmen der Personalwerbung,
c) durch bereits erfolgte Anstellungen oder Umsetzungen in Zusammenhang mit dem erwarteten Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens?
Liegen der Bundesregierung Angaben zu den Kosten der Umsetzung des FlugDaG bei den betroffenen Unternehmen vor, die von der Schätzung von einmalig 3,96 Mio. Euro für die Einrichtung des Systems und 594 000 bis 3,7 Mio. Euro an jährlichen Kosten abweichen oder diese Berechnungen präzisieren, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung für die Anschaffung der benötigten Hard- und Software bereits eine Marktsichtung vorgenommen, und mit welchem Ergebnis?
Wurde bereits ein Ausschreibungsverfahren für die benötigte Hard- und Software begonnen, in welchem Stadium befindet sich das Verfahren, und wie wird es durchgeführt?
Welche Berichte, Evaluationen, wissenschaftliche Begleitforschung etc. pp. liegen der Bundesregierung vor, die sich mit dem Erfolg von Fluggastdatensystemen befassen, und zu welchen Ergebnissen kommen diese Dokumente jeweils?
Trifft es zu, dass von den Befürwortern von PNR-Systemen bereits die Identifizierung von Personen zur näheren Kontrolle und Befragung als „Erfolg“ des Systems gewertet wird, und welche Schlussfolgerung lässt sich daraus für die „Effizienz“ von PNR-Systemen für Gefahrenabwehr und Strafverfolgung ziehen?
Mit welchen Zahlen von „Treffern“ i. S. d. § 4 Absatz 2 FlugDaG-E unter den 170 Millionen Fluggästen bzw. den etwa 340 Millionen übermittelten Fluggastdatensätzen jährlich, die voraussichtlich von den Fluggesellschaften übermittelt werden, rechnet die Bundesregierung?
Welche Prozesse werden sich einem „Treffer“ i. S. d. § 4 Absatz 2 FlugDaG-E anschließen?
Wie begründet die Bundesregierung, dass bereits die „Treffer“ i. S. d. § 4 Absatz 2 FlugDaG-E und ihre Verarbeitungsergebnisse nach § 6 Absatz 2 FlugDaG-E an die Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst übermittelt werden dürfen, und zwar nach dem Wortlaut des Entwurfs selbst dann, wenn kein Verdachtsfall generiert wurde?
In welchen Gremien auf EU-Ebene und international ist die Bundesregierung in welcher Form vertreten, die sich mit Speicherung, Verarbeitung oder Auswertung von Fluggastdaten, der Umsetzung von Vereinbarungen oder gemeinsam getroffener Regelungen zum Umgang mit Fluggastdaten oder anderen Thematiken in diesem Zusammenhang beschäftigen?
Was ist im Rahmen der internationalen Debatte unter dem Begriff „PNR-targeting“ zu verstehen?
Wann und zu welchen Gelegenheiten haben Mitarbeiter des Bundesministeriums des Innern (BMI) oder ihm nachgeordneter Behörden sich in welchen anderen Staaten Funktions- und Arbeitsweise von PNR-Systemen vorführen lassen?
Wann rechnet die Bundesregierung mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Verfahren zum Fluggastdatenübereinkommen zwischen der EU und Kanada, und was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die lange Zeitdauer seit Vorlage des Gutachtens des Generalanwalts beim EuGH?
Welche Gründe haben die Bundesregierung dazu veranlasst, noch vor der ausstehenden Entscheidung des EuGH, einen Gesetzentwurf „über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/681“ in den Deutschen Bundestag einzubringen?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung in diesem Zusammenhang dem Tele2-Urteil des EuGH bei, mit dem eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten für unvereinbar mit der EU-Grundrechtecharta erklärt wurde?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Antrag des Landes Brandenburg zum Entwurf eines Gesetzes über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/681 (Fluggastdatengesetz – FlugDaG) (Bundesratsdrucksache 161/17), in dem der Deutsche Bundestag gebeten wird, die EuGH-Entscheidung in den parlamentarischen Beratungen zu berücksichtigen, um so zu verhindern, dass ein europarechtswidriges Gesetz verabschiedet wird?
Wieso hat die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf nicht von der in Artikel 2 der PNR-Richtlinie enthaltenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, nur Informationen von Flügen zu verarbeiten, die von Drittstaaten starten bzw. diese ansteuern und keine innereuropäischen Daten zu speichern, und wieso hat sie dies nicht bereits vor der Abstimmung im Europäischen Parlament öffentlich erklärt?
Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen Attentäter während der letzten zehn Jahre innerhalb Europas kurz vor ihrer Tat mit dem Flugzeug gereist sind, und in welchen der betroffenen Staaten gab es zu diesem Zeitpunkt bereits ein PNR-System (bitte nach Datum, Anschlag, Täter, Mitgliedstaat und Reiseroute auflisten)?
Wie viele und welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen andere Mitgliedstaaten der EU, die bereits über ein PNR-System verfügen, aufgrund der Erkenntnisse aus diesem System die Ein-, Aus- oder Durchreise von mutmaßlichen dschihadistischen Kämpfern (foreign fighters) oder Attentätern verhindern konnten?