Relocationverfahren von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen aus Griechenland
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In den sogenannten Hotspots in Griechenland und Italien befindet sich eine große Zahl von Geflüchteten, unter ihnen auch viele Kinder, die auf die Möglichkeit zur Umverteilung (Relocation) innerhalb der EU warten. Von insgesamt 160 000 im Rahmen des Relocationprogramms vorgesehenen Umverteilungen sind mit Stand vom 4. April 2017 nur gut 16 000 vorgenommen worden (https://ec.europa.eu/home-affairs/sites/homeaffairs/files/what-we-do/policies/european-agenda-migration/press-material/docs/state_of_play_-_relocation_en.pdf). In diesem Zusammenhang stellen sich drängende Fragen bezüglich der Hindernisse im Relocationverfahren, zumal sich die Berichte über Misshandlungen und Übergriffe auf der Balkanroute häufen, die nicht wenige Geflüchtete beschreiten, wenn keine legale Weiterreise möglich ist (www.die-linke.de/nc/presse/presseerklaerungen/detail/zurueck/presseerklaerungen/artikel/klarer-bruch-der-fluechtlingskonvention-mussfolgen-haben-wegschauen-bei-misshandlungen-ist-eine-a/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Hat die Bundesregierung den griechischen Behörden Vorschläge zu den Kriterien, die beim sogenannten Matchingverfahren, mit dem Geflüchtete im Rahmen von Relocation (vgl. Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/10152) eingeordnet werden, eine Rolle spielen sollten, gemacht? Wenn ja, welche?
Welche Kriterien werden nach Kenntnis der Bundesregierung beim Matching-Verfahren in Griechenland angewandt?
Wie viele Relocation-Ersuchen wurden von deutschen Behörden im Jahr 2016 aus welchem Grund zurückgewiesen (bei Ablehnung aus Sicherheitsgründen bitte Phänomenbereich zuordnen)?
Gehört Deutschland zu den im 9. Bericht der Europäischen Kommission zu Relocation und Resettlement (Seite 7) angesprochenen Ländern, die zögern, bestimmte Kategorien besonders Schutzbedürftiger zu akzeptieren, zum Beispiel Schwerkranke (https://ec.europa.eu/home-affairs/sites/homeaffairs/files/what-we-do/policies/european-agenda-migration/20170208_ninth_report_on_relocation_and_resettlement_en.pdf), und welche EU-Länder lehnen nach Kenntnis der Bundesregierung welche Kategorien besonders Schutzbedürftiger ab (bitte nach Land und Kategorie aufschlüsseln)?
Gibt es Fälle, in denen Fristen für Relocation nach Deutschland aufgrund einer Erkrankung der Betroffenen nicht eingehalten werden konnten und infolgedessen die zuvor bewilligte Relocation danach abgelehnt wurde (bitte für das Jahr 2016 bis einschließlich März 2017 monatlich aufschlüsseln)?
Trifft die im 9. Bericht der Europäischen Kommission zu Relocation und Resettlement beschriebene Problematik, dass rechtliche Vorschriften zur Strafbarkeit der Ehe zwischen Minderjährigen und Erwachsenen in einigen Mitgliedstaaten zu einer Zurückweisung von Anfragen bzgl. Relocation führten, auch auf Deutschland zu (https://ec.europa.eu/home-affairs/sites/homeaffairs/files/what-we-do/policies/european-agenda-migration/20170208_ninth_report_on_relocation_and_resettlement_en.pdf)?
a) Stellt die geplante automatische Annullierung von Ehen mit unter 16 Jahre alten Minderjährigen ein Hindernis bei Relocation dar? Welche Abwägung trifft die Bundesregierung in diesem Rahmen zwischen dem Kindeswohl, das durch die Ehe mit einem Erwachsenen gefährdet sein könnte (was aber nicht in jedem Einzelfall so sein muss), und der Gefährdung des Kindeswohls durch den weiteren Aufenthalt in „Hotspots“ oder anderen Formen der Unterbringung?
b) Sieht die Bundesregierung in den Fällen von minderjährigen Verheirateten eine Einzelfallprüfung vor?
c) Ist nach Auffassung der Bundesregierung die Relocation einer minderjährigen Mutter mit ihren Kindern zum in Deutschland aufhältigen Ehemann prinzipiell möglich oder gibt es aufgrund des Verbots der Eheschließung Minderjähriger Einschränkungen, und wenn ja, welche?
d) Wie trägt die Bundesregierung der besonderen Schutzbedürftigkeit minderjähriger Verheirateter im Rahmen von Relocation Rechnung?
e) Erkennt die Bundesregierung eine erhöhte Schutzbedürftigkeit von minderjährigen Ehepartnern an (bitte ausführen)?
f) Inwiefern versucht die Bundesregierung auf eine der besonderen Schutzbedürftigkeit von minderjährig verheirateten Kindern entsprechende Form von Relocation hinzuwirken, und welche Probleme sieht sie dabei?
Welche Regelungen sieht die Europäische Kommission für die Relocation von Minderjährigen, die von ihren Eltern getrennt wurden und in Begleitung einer erwachsenen Bezugsperson reisen, als besonders vulnerable Gruppe (vgl. VN-Sicherheitsresolution 1261 zu Kindern im bewaffneten Konflikt) vor?
a) Hält die Bundesregierung einen Nachweis des Sorgerechts bzw. der Übertragung des Sorgerechts für die das minderjährige Kind begleitende Person für zwingend notwendig, welche Alternativen sieht sie, und sind zumindest Einzelfallprüfungen vorgesehen?
b) Welche Maßnahmen sind vorgesehen, wenn die Bezugsperson ihre Sorgeberechtigung nicht nachweisen kann?
c) Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen von ihren Eltern getrennte Minderjährige im Rahmen des Relocationverfahrens von ihren Bezugspersonen getrennt wurden?
Unterstützt die Bundesregierung die Aussage des EU-Kommissars für Migration, Inneres und Bürgerschaft Dimitris Avramopoulos, dass der Relocation-Plan im September 2017 sein Ziel erreicht haben wird, und wie wird sie sich dafür einsetzen (www.theguardian.com/world/2016/dec/08/eu-met-only-5-of-target-for-relocating-refugees-from-greece-and-italy)?