Maßnahmen gegen Verschlüsselung und zur Löschung terroristischer Internetinhalte unter Zuhilfenahme des EU Internet Forums
der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mehrere Regierungen europäischer Mitgliedstaaten verlangen, Internetdienstleister zur Herausgabe verschlüsselter Telekommunikationsdaten an Polizeien oder Geheimdienste zu zwingen (euractiv.com vom 29. März 2017, „EU verspricht neue Vorschriften für Messaging-Dienstleister“). Die britische Innenministerin Amber Rudd verwies hierzu auf den zu Facebook gehörenden Provider WhatsApp, den der Angreifer des Londoner Terroranschlags vom März 2017 genutzt haben soll. Auch der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, und sein französischer Amtskollege Matthias Fekl forderten, dass die zuständigen Behörden zur Herausgabe verschlüsselter Inhalte gegenüber Internetdienstleistern die gleichen rechtlichen Befugnisse haben sollten wie gegenüber Telekommunikationsanbietern. Die Regierungen beider Länder hätten die Europäische Kommission gebeten, dies als Vorschriften zu erwägen. Bereits im vergangenen Sommer hatten Dr. Thomas de Maizière und der damalige französische Innenminister Bernard Cazeneuve in einem Schreiben an die Kommission gefordert, Sicherheitsbehörden den Zugang zu verschlüsselten Daten zu erleichtern. Sogenannte Hintertüren lehne die Bundesregierung im Gegensatz zum EU-Koordinator zur Terrorismusbekämpfung Gilles de Kerchove jedoch ab.
Auf einer Pressekonferenz (http://gleft.de/1FT) erklärte die EU-Kommissarin Věra Jourová, sie wolle einen Vorschlag mit „drei oder vier Optionen“ zum Zugriff auf sogenannte elektronische Beweismittel („E-evidence“) vorlegen. Dies betreffe auch verschlüsselte Inhalte. „Verschlüsselung“ stand zuletzt abermals auf der Tagesordnung des Koordinierungsausschusses für den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen sowie des Rates für Justiz und Inneres (JI-Rat) am 27./28. März 2017 (Bundestagsdrucksache18/11894). Auch in Sitzungen verschiedener Ratsarbeitsgruppen wurde das Thema behandelt, darunter der „Horizontal Working Party and Cyber Issues“.
Schließlich hat auch der EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos auf seiner Reise im Kontext des EU Internet Forums ins „Silicon Valley“ das Thema gegenüber großen Internetdienstleistern angesprochen (http://gleft.de/1FU). Die Firmen seien „ermutigt“ worden, in einen „konstruktiven Dialog“ darüber einzusteigen, wie die „Herausforderung von Verschlüsselung“ in Ermittlungen begegnet werden könnte. Dabei soll zunächst das Problem definiert und anschließend sollen „praktische Lösungen“ gefunden werden. Weitere Schritte werden auf dem hochrangigen Treffen im Juni 2017 zur Vorbereitung des nächsten EU Internet Forums in Brüssel besprochen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Welche Forderungen oder Vorschläge haben die Regierungen Deutschlands und Frankreichs bei der Europäischen Kommission eingereicht, um zuständigen Behörden bei der Herausgabe verschlüsselter Inhalte gegenüber Internetdienstleistern die gleichen rechtlichen Befugnisse zu ermöglichen wie gegenüber Telekommunikationsanbietern?
Wo wurde das im vergangenen Sommer von beiden Regierungen an die Kommission gerichtete Schreiben zum Zugang zu verschlüsselten Inhalten behandelt?
Was ist der Bundesregierung über die Haltung des EU-Koordinators zur Terrorismusbekämpfung Gilles de Kerchove zu Hintertüren für verschlüsselte Kommunikation bekannt?
Mit welchem Inhalt bzw. welchem Ergebnis wurde das Thema „Verschlüsselung“ zuletzt im Koordinierungsausschuss für den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen sowie beim JI-Rat am 27./28. März 2017 behandelt?
Was ist der Bundesregierung über etwaige Planungen bekannt, auf EU-Ebene ein Experten-Netzwerk zum Thema „Verschlüsselung“ einzurichten, wer soll diesem angehören, und wann finden erste Treffen statt?
Für welchen Tag bzw. welchen Monat dieses Jahres hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag mit „drei oder vier Optionen“ zum Zugang zu sogenannten elektronischen Beweismitteln („E-evidence“) vorgesehen, der auch verschlüsselte Inhalte betreffen soll?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern auf EU-Ebene mittlerweile ein Netzwerk oder Projekt zum Thema „Zugang zu elektronischen Beweismitteln“ eingerichtet wurde, wer gehört diesem an, und an welchen stattgefundenen Treffen nahmen welche deutschen Bundesministerien teil?
Was ist der Bundesregierung über Aufgabe und Ziel einer „ECTC Advisory Group on Terrorist Propaganda“ bei Europol bekannt (Pressemitteilung Europol vom 12. April 2017, „Europol hosts Conference on Online Terrorist Propaganda“)?
Was ist der Bundesregierung über die Teilnehmenden der Gruppe bekannt (bitte Firmen und Abteilungen von Polizeibehörden so konkret wie möglich benennen)?
Welche „technischen Lösungen“ sollen von der Gruppe entwickelt werden, damit Behörden mit den Kommunikationsmitteln terroristischer Gruppen „Schritt halten“ können?
Welche Ergebnisse und Lösungen wurden von der „ECTC Advisory Group on Terrorist Propaganda“ auf der jüngsten „Europol Conference on Online Terrorist Propaganda“ präsentiert, was Europol mit „Big Data analysieren“, „terroristische Netzwerke darstellen“, „Einblicke in Onlineverhalten, Taktik und Kommunikation von Terroristen“ umschreibt?
Auf welche Weise ist die Internetmeldestelle bei Europol – wie von der Agentur berichtet – bemüht, die Internetdienstleister zur freiwilligen Löschung von Inhalten zu „ermutigen“?
Wie viele Ersuchen zur Entfernung von Internetinhalten hat die Meldestelle für Internetinhalte bereits bei Unternehmen eingereicht, und wie vielen davon wurde entsprochen?
Welche Mitgliedstaaten haben bereits welche Experten zur Meldestelle für Internetinhalte entsandt?
Inwiefern war das Bundeskriminalamt als Zentralstelle in der Vergangenheit jemals mit Anfragen ausländischer Behörden befasst, nachdem deutsche Strafverfolgungsbehörden auf Servern auf deren Territorium „in der Cloud ermittelt“ haben, um dort Beweismittel zu erlangen (Bundestagsdrucksache 18/11578)?
Welche Firmen beteiligen sich bislang am EU Internet Forum, und wie wird umgesetzt, dass weitere kleine Unternehmen einbezogen werden?
Auf welche Weise könnten Internetunternehmen aus Sicht der Bundesregierung konstruktiv mit europäischen Behörden zusammenarbeiten, um Zugang zu bei ihnen befindlichen verschlüsselten Telekommunikationsdaten zu gewähren?
Welche Firmen haben hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Kooperationsbereitschaft gezeigt?
Welche wesentlichen Ergebnisse des Besuchs des EU-Kommissars Dimitris Avramopoulos am 9./10. März 2017 im „Silicon Valley“ sind der Bundesregierung bekannt (http://gleft.de/1FU)?
Auf welche Weise wurden die besuchten Firmen „ermutigt“, in einen „konstruktiven Dialog“ darüber einzusteigen, wie der „Herausforderung von Verschlüsselung“ in Ermittlungen begegnet werden könnte?
In welchem Format (etwa im Rahmen des EU Internet Forums) soll das Problem definiert und sollen anschließend „praktische Lösungen“ gefunden werden?
Welche weiteren High-Level-Treffen zur Bestandsaufnahme und Planung weiterer Aktivitäten sind der Bundesregierung zum Nachgang des Besuchs bekannt?
Unter welchen Umständen und mit welchem Ziel würde die Bundesregierung ihren Auslandsgeheimdienst mit der Ausforschung digitaler Telekommunikation der Polizeiagentur Europol oder der Polizeiorganisation Interpol beauftragen (SPIEGEL Heft 17/2017 vom 22. April 2017)?
Inwiefern und mit welchem Ergebnis wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Herausgabe elektronischer Beweismittel und der Zugang zu verschlüsselten Inhalten auch auf dem Treffen der G20-Digitalminister am 6. und 7. April 2017 in Düsseldorf behandelt?
Was ist der Bundesregierung dazu bekannt, mit welchem Ergebnis die Frage, ob im Rahmen der Vereinten Nationen eine Cybercrime-Konvention erarbeitet werden könnte, bei der Sitzung der zwischenstaatlichen Expertengruppe Cybercrime (Intergovernmental Expert Group an Cybercrime – IEG Cybercrime) vom 10. bis 13. April 2017 in Wien behandelt wurde (Bundestagsdrucksache 18/11894, Antwort zu Frage 19)?
Wann im Frühjahr 2017 will die vom Ausschuss zur Cybercrime-Konvention (Cybercrime Convention Committee, T-CY) eingesetzte Cloud Evidence Group (CEG) ihren Mandatsentwurf für das Ausarbeitungsverfahren und zu den möglichen Inhalten eines Zusatzprotokolls zur Cybercrime-Konvention vorlegen, und welche Inhalte sind der Bundesregierung hierzu bereits im Entwurf bekannt (Bundestagsdrucksache 18/11578)?
Sofern die Bundesregierung bereits Kenntnis des Entwurfs hat, wie wird sie sich hierzu bei der Abstimmung im Juni 2017 positionieren?