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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Das Unternehmensanleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank

Kauf von Unternehmensanleihen durch die EZB im Rahmen des Corporate Securities Purchasing Programme (CSPP): an die nationalen Notenbanken übermittelte Leitlinien, weitere Vereinbarungen mit der Bundesbank, Kaufkriterien, Berichte der Bundesbank, zeitliche und finanzielle Begrenzung, bisheriger Umfang auf dem Primär- und Sekundärmarkt, realisierte Gewinne bzw. Verluste, Anteil von KMU-Anleihen, mögliche Vorteile großer Unternehmen, hauptsächliche Sektoren und Unternehmen, Eigentümerstruktur, Problematik des aktiven Eingriffs in die Wirtschaft, Vereinbarkeit mit dem Mandat der EZB und Position der EU-Kommission, Klagen beim EuGH, bisherige Wirksamkeit, Zukunftsaussichten und Erforderlichkeit<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

12.06.2017

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1234111.05.2017

Das Unternehmensanleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank

der Abgeordneten Alexander Ulrich, Dr. Diether Dehm, Andrej Hunko, Dr. Axel Troost, Klaus Ernst, Annette Groth, Inge Höger, Thomas Nord, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit Juni 2016 läuft das Corporate Securities Purchasing Programme (CSPP), in dessen Rahmen die Europäische Zentralbank (EZB) sowohl auf dem Sekundärwie auch auf dem Primärmarkt Unternehmensanleihen kauft. Die Käufe werden durch sechs nationale Notenbanken, u. a. die Bundesbank, getätigt. Ein Kritikpunkt an dem Programm besteht darin, dass die EZB insbesondere durch die Primärmarktkäufe aktiv in die Marktwirtschaft eingreift und so bestimmte Wirtschaftsakteure gegenüber anderen begünstigt. Hinzu kommt, dass kleine und mittlere Unternehmen systematisch benachteiligt werden, da sie größtenteils keine Anleihen emittieren, sondern ihr Fremdkapital über Hausbankkredite akquirieren und auch schlechter in der Lage sind, die hohen Bonitätsanforderungen des CSPP zu erfüllen. Zudem steht das Programm in der Kritik, weil offenbar überwiegend klimaschädliche Wirtschaftszweige, wie die Öl- und die Automobilindustrie profitieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Welche Leitlinien hat die EZB nach Kenntnis der Bundesregierung der Bundesbank (und den anderen im CSPP eingebundenen nationalen Notenbanken) wann übermittelt? Wo sind diese Leitlinien einsehbar?

2

Über welche weiteren Vereinbarungen zwischen EZB und Bundesbank bezüglich des Kaufs von Unternehmensanleihen hat die Bundesregierung Kenntnis?

3

Nach welchen Kriterien erfolgt der Anleihekauf durch die Bundesbank im Rahmen des CSPP? Welche Kriterien wurden wann von der EZB übermittelt, und gibt es weitere spezifische Kriterien, denen die Bundesbank folgt, die aber nicht den Anleihekäufen sämtlicher am CSPP beteiligter Notenbanken zugrunde liegen?

4

Welche Berichte der Bundesbank gegenüber der EZB bezüglich der Käufe von Unternehmensanleihen im Rahmen des CSPP sind der Bundesregierung bekannt?

5

Wie ist das CSPP nach Kenntnis der Bundesregierung zeitlich und bezüglich des finanziellen Umfangs begrenzt?

6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den so genannten hypothetischen Vergleichsindex, der Medienberichten zufolge den Kaufentscheidungen im Rahmen des CSPP zugrunde liegt (www.handelsblatt.com/finanzen/geldpolitik/europaeische-zentralbank-diese-unternehmensanleihen-kauftdraghi/13891984.html)?

7

In welchem Umfang haben a) die Bundesbank und b) die weiteren im CSPP eingebundenen Notenbanken auf dem Primärmarkt und auf dem Sekundärmarkt bisher nach Kenntnis der Bundesregierung Unternehmensanleihen gekauft und ggf. verkauft (bitte Umsätze seit Beginn des CSPP und aktuelle Bestände angeben)?

8

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die einzelnen Verkäufe a) der Bundesbank und b) die weiteren im CSPP eingebundenen Notenbanken in Hinblick auf die Zahl und den Wert der Anleihen sowie den Anteil der emittierten Anleihen (bitte vollständig auflisten)?

9

Wie hoch sind die im Zuge des CSPP bisher realisierten Gewinne bzw. Verluste (u. a. durch Zinseinnahmen und Kursgewinne bzw. -verluste, bitte getrennt auflisten)?

10

Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung bei den bisherigen CSPP-Anleihekäufen durch a) die Bundesbank und b) die weiteren im CSPP eingebundenen Notenbanken der Anteil der von KMU emittierten Anleihen?

11

Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung a) in Deutschland und b) in der Eurozone der Anteil der KMU, der Anleihen emittiert, die für Käufe im Rahmen des CSPP infrage kämen?

12

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass große Unternehmen im CSPP Vorteile gegenüber KMU haben, weil sie häufiger Anleihen emittieren und eher in der Lage sind, die zugrunde liegenden Bonitätskriterien zu erfüllen?

13

Welche Sektoren und Unternehmen profitieren nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung hauptsächlich vom CSPP?

14

Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass bis November 2016 bei den getätigten Anleihekäufen im Rahmen des CSPP Öl-, Gas- und Elektrizitätskonzerne besonders häufig zum Zuge kamen (https://corporateeurope.org/economy-finance/2016/12/ecb-quantitative-easing-funds-multinationalsand-climate-change)?

15

Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass bis November 2016 bei den durch die Bundesbank getätigten Anleihekäufen im Rahmen des CSPP die Automobilindustrie besonders häufig zum Zuge kam (https://corporateeurope.org/economy-finance/2016/12/ecb-quantitative-easing-fundsmultinationals-and-climate-change)?

16

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Eigentümerstruktur der Unternehmen, die bisher vom CSPP profitierten?

17

Ist es aus Sicht der Bundesregierung generell legitim und wünschenswert, dass die EZB durch direkte Anleihekäufe von Unternehmen aktiv in die Wirtschaft eingreift, und wenn ja, nach welchen Prinzipien sollten die Unternehmen ausgewählt werden, die auf diese Weise in den Genuss attraktiver zusätzlicher Finanzierungsmöglichkeiten kommen?

18

Sind die Ankäufe von Unternehmensanleihen auf dem Primärmarkt nach Einschätzung der Bundesregierung durch das Mandat der EZB gedeckt (bitte begründen)?

19

Wie positioniert sich die Europäische Kommission in ihrer Rolle als „Hüterin der Verträge“ nach Kenntnis der Bundesregierung zum CSPP?

20

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über beim Europäischen Gerichtshof anhängige Klagen gegen das CSPP?

21

Wie schätzt die Bundesregierung die bisherige Wirksamkeit des CSPP (z. B. auf die Refinanzierungskosten und Liquidität der Realwirtschaft in Deutschland und in anderen europäischen Ländern) ein, und wie beurteilt sie die weiteren Zukunftsaussichten und die Erforderlichkeit des Programms?

Berlin, den 11. Mai 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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