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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Kontakte zwischen deutschen und ausländischen Neonazis sowie Vorbereitung und Beteiligung an bewaffneten Konflikten

Teilnahme rechtsextremer Kräfte an bewaffneten Konflikten in Krisen- oder Kriegsgebieten, diesbzgl. Beteiligung ehemaliger oder aktiver Bundeswehrangehörigen, Unterstützungsleistungen, Zusammenkünfte zw. deutschen und ausländischen Rechtsextremisten im In- und Ausland, Schusswaffen-, Waffen- und Wehrsporttrainings deutscher Neonazis seit 2015, Hinweise auf Kontakte zu rechtsterroristischen Strukturen, Straf- und Ermittlungsverfahren<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

06.07.2017

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1281219.06.2017

Kontakte zwischen deutschen und ausländischen Neonazis sowie Vorbereitung und Beteiligung an bewaffneten Konflikten

der Abgeordneten Martina Renner, Jan van Aken, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Dr. André Hahn, Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Deutsche Neonazis pflegen seit Jahren Kontakte zu anderen neonazistischen und extrem rechten Parteien und Organisationen im Ausland. Festzustellen ist neben der gegenseitigen Teilnahme an Aufmärschen, Konzerten und anderen Veranstaltungen, auch die Beteiligung an Wehrsport- und Waffentrainings sowie die aktive Teilnahme von deutschen Neonazis und Rechtsextremisten an bewaffneten Konflikten im Ausland.

Erst im März 2017 reisten Mitglieder der neonazistischen Partei „Der Dritte Weg“ auf Einladung der „European Front for Syria“ in syrisches Kriegsgebiet. Da nicht allen Teilnehmern die Einreise gelang, trafen sie sich stattdessen mit Vertretern der „Syrisch-Sozial-Nationalistischen Partei (SSNP)“ im Libanon (www.br.de/nachrichten/rechtsaussen/neonazi-bayern-syrien-libanon-100.html). Bei der Wiedereinreise wurden zwei Neonazis am Flughafen München kontrolliert und das bayerische Innenministerium wies auf Nachfrage darauf hin, dass Kontakte seit mindestens Juni 2016 bekannt seien und Neonazis bereits mehrfach in die Region gereist wären (www.pnp.de/lokales/stadt_und_landkreis_passau/pocking_bad_fuessing_bad_griesbach/2517106_Pockinger-vom-III.-Weg-hatten-womoeglich-Kontakt-zum-Assad-Regime.html).

Lange bekannt ist die Tatsache, dass Neonazis gezielt in Kriegsgebiete fahren um dort an bewaffneten Konflikten teilzunehmen. Dies geschieht im Rahmen regulärer Einsätze in bestimmten Bataillonen, als angeheuerte Söldnertruppen oder in Form rechtsradikaler Milizen. Der in Südafrika lebende Neonazi Horst Klenz warb bereits im Jahr 1980 Söldner per Anzeigen in neonazistischen Zeitungen. Im Jahr 1992 rief die NSDAP/AO-Publikation „The new order“ zur „Bildung von Freiwilligeneinheiten“ zur „Verteidigung der weißen Rasse“ in Kroatien auf. Neu war die Idee bereits damals nicht, für mediale Beachtung hatten solche Pläne bereits während des Golf-Kriegs gesorgt, als Neonazis aus antisemitischer Motivation heraus „Saddam Hussein als Held der Araber“ unterstützen wollten und Michael Kühnen im Jahr 1991 pressewirksam die Aufstellung einer Söldnertruppe bekannt gab. Nach Verlautbarungen von Sicherheitsbehörden waren deutsche und österreichische Neonazis nicht nur beim Aufbau von Söldnertruppen, sondern auch an Waffenlieferungen und Kriegshandlungen beteiligt (www.antifainfoblatt.de/artikel/dressed-kill).

Ein jüngstes Beispiel aus Österreich zeigt, dass auch reguläre Armeeangehörige bereit sind, in Kriegsgebiete zu fahren und sich rechten Bataillonen anzuschließen (derstandard.at/2000057113102/Ostukraine-Verhafteter-Oesterreichersollkaempfender-Sanitaeter-gewesen-sein). Deutsche und andere europäische Neonazis und Rechtsextremisten kooperieren seit Jahren mit rechtsradikalen Milizen wie dem ukrainischen Bataillon Asow und pflegen darüber hinaus insbesondere Kontakte in andere osteuropäische Staaten wie die gegenseitige Teilnahme an Demonstration und Veranstaltungen z. B. in Kroatien beweist. (www.balkaninsight.com/en/article/us-condemns-zagreb-neo-nazi-march-fortrump-02-27-2017)

Nicht nur der aktuelle Fall des Franco A. zeigt eindringlich, welche Gefahren von einem internationalen Netz von Neonazis ausgehen kann, die eine soldatische Ausbildung erfahren haben oder sich über eigens organisierte Wehrsportlager in Waffen- und Kampftrainings ausbilden können. Umso wichtiger scheint es, die Kontakte in diese Regionen und zu bewaffneten Formationen genauestens in den Blick zu nehmen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung zu Neonazis und Rechtsextremisten, die zur Vorbereitung bzw. Beteiligung an bewaffneten Konflikten in Krisen- oder Kriegsgebieten ausreisten (bitte unter Angabe des Landes, des Jahres, der Art der Erkenntnis und möglicher strafrechtlicher Konsequenzen beantworten)?

2

Sind der Bundesregierung in der Antwort zu Frage 1 Fälle bekannt, in denen vermutet wird oder bekannt ist, dass ehemalige oder aktive Angehörige der Bundeswehr an Kampfhandlungen bzw. deren Vorbereitung in Krisen- oder Kriegsregionen beteiligt waren (bitte unter Angabe des Landes, des Jahres, der Anzahl Bundeswehrangehöriger und möglicher strafrechtlicher Konsequenzen beantworten)?

3

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu sonstigen Aufenthalten und Kontakten von deutschen Neonazis und Rechtsextremisten in Krisen- oder Kriegsgebieten?

4

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die politische bzw. materielle Unterstützung in Krisen- oder Kriegsgebieten durch deutsche Neonazis und Rechtsextremisten?

5

Hat die Bundesregierung von ausländischen Regierungen Hinweise auf Teilnahme oder Unterstützung kriegerischer Handlungen durch deutsche Neonazis bekommen (bitte unter Angabe des Landes und des Jahres und des Inhalts der Information beantworten)?

6

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Zusammenkünfte deutscher und ausländischer Neonazis und Rechtsextremisten? Was waren tatsächliche oder vermutete Gründe für die Zusammenkunft, und wo fanden diese statt (bitte unter Angabe des Landes, des Jahres, der Art der Zusammenkunft und den beteiligten Gruppen, Parteien oder sonstigen Organisationen der neonazistischen und rechtsextremistischen Szene beantworten)?

7

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über unmittelbare Kontakte von deutschen und ausländischen Neonazis und Rechtsextremisten (bitte unter Angabe der jeweiligen Länder und den beteiligten Gruppen, Parteien oder sonstigen Organisationen der neonazistischen und rechtsextremistischen Szene beantworten)?

8

Wie viele Schusswaffen-, Waffen- und Wehrsporttrainings von deutschen Neonazis gab es nach Kenntnissen der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2015 im europäischen Ausland, und wo fanden diese zu welchem Zeitpunkt statt (bitte nach Datum, Ort, Land, Art des Trainings, Anzahl der Teilnehmenden und Organisatoren des Trainings auflisten)?

9

Wie viele Schusswaffen-, Waffen- und Wehrsporttrainings von deutschen Neonazis gab es nach Kenntnissen der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2015 im außereuropäischen Ausland, und wo fanden diese zu welchem Zeitpunkt statt (bitte nach Datum, Ort, Land, Art des Trainings, Anzahl der Teilnehmenden und Organisatoren des Trainings auflisten)?

10

Wie viele deutsche Neonazis haben nach Kenntnissen der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2015 insgesamt an Schusswaffen-, Waffen- und sonstigen Wehrsporttrainings im In- und Ausland teilgenommen?

11

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Kontakte deutscher Neonazis zu ausländischen rechtsterroristischen Strukturen?

12

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten von deutschen Neonazis mit anderen gewalttätig auftretenden Gruppierungen im Ausland?

13

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Straf- und Ermittlungsverfahren gegen deutsche Neonazis und Rechtsextremisten im Ausland (bitte unter Angabe des Landes, des Datums, der zuständigen Behörde und dem juristischen Ausgang des Verfahrens beantworten)?

14

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Aufenthalten von ausländischen Neonazis und Rechtsextremisten in Deutschland, und was war Anlass für einen solchen (bitte unter Angabe des Bundeslandes, des Ortes, des Datums und möglicher strafrechtlicher Konsequenzen beantworten)?

15

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Ermittlungsverfahren nach §109h des Strafgesetzbuchs in den Jahren 2010 bis 2016, und in wie vielen Fällen betrafen diese Neonazis und Rechtsextremisten?

Berlin, den 19. Juni 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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