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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Sicherheitsrelevante Erkenntnisse zur türkischen Band Grup Yorum

Geschichte und politische Ausrichtung der Musikgruppe, politische Verfolgung von Bandmitgliedern in der Türkei, Auftrittsverbote, Erwerb von Tonträgern, Auftritte von Grup Yorum als Thema bilateraler Gespräche, Liedtexte, Konzerte in Deutschland seit 2012, diesbzgl. Auffälligkeiten, Einreiseverbote in den Schengenraum, Eintragungen im Schengener Informationssystem, Rundschreiben des Bundesministeriums des Inneren bzgl. Verhinderung von Konzerten, Verwendung von Konzerteinnahmen, Thematisierung im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorabwehrzentrum (GETZ)<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

12.07.2017

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1291723.06.2017

Sicherheitsrelevante Erkenntnisse zur türkischen Band Grup Yorum

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Dr. Diether Dehm, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die 1985 gegründete Band Grup Yorum ist die wohl populärste linksgerichtete Musikgruppe der Türkei. So feierte die Band, die mehr als 20 Alben mit explizit politischen Liedern veröffentlicht hat, ihr 25-jähriges Jubiläum 2010 im Istanbuler Inönü-Stadion vor 50 000 Gästen in Begleitung des Istanbuler Sinfonieorchesters. Zu sogenannten Volkskonzerten mit freiem Eintritt, die mehrere Jahre lang in Istanbul stattfanden, kamen nach verschiedenen Medienberichten über eine Million Besucher.

Die Gruppe ist in der Türkei aufgrund ihrer politischen Ausrichtung seit ihrer Gründung politischer Verfolgung ausgesetzt. Dutzende Konzerte wurden verboten, gegen die über 40 Musikerinnen und Musiker, die die Band durchlaufen haben, wurden knapp 500 Verfahren eröffnet, alle Mitglieder wurden mehrmals festgenommen oder inhaftiert. Dabei waren sie auch Folterungen ausgesetzt. Die türkischen Behörden beschuldigen Grup Yorum, der illegalen linksradikalen DHKP-C anzugehören, die als terroristische Vereinigung verfolgt wird. „Wir sind marxistisch-leninistische Musiker“, erklärte einer der Musiker zu diesem Vorwurf. „Aber diese Organisation kämpft bewaffnet, wir machen Musik – das ist der Unterschied“ (www.welt.de/kultur/pop/article143151517/Wo-hoert-die-Musik-auf-wo-faengt-die-Propaganda-an.html; www.hurriyetdailynews.com/alleged-police-torture-against-music-group.aspx?pageID=238&nID=30468&NewsCatID=339&fb_source=message).

Zuletzt wurde am 30. Mai 2017 eine Razzia gegen das von Grup Yorum genutzte Idil-Kulturzentrum in Istanbul durchgeführt. Dabei wurden sieben Band-Mitglieder festgenommen und einige von ihnen sichtbar von der Polizei gefoltert (www.cumhuriyet.com.tr/haber/siyaset/756462/Mehter_Marsi_yla_kadina_iskence.html).

Seit 2012 findet alljährlich in Deutschland ein „Fest gegen Rassismus“ mit Grup Yorum statt, zu dem bis zu 15 000 Besucher kamen. Anlässlich des im November 2015 in Oberhausen veranstalteten Konzerts „Herz und Stimmen gegen den Rassismus“ warnte der Verfassungsschutz laut einer den Fragestellern vorliegenden Mail der Konzertveranstalter, es gäbe Hinweise auf ein Selbstmordattentat. Diese Behauptung erwies sich zwar als haltlos, doch mehreren Grup-Yorum-Mitgliedern wurde anlässlich dieses Konzerts das Einreisevisum nach Deutschland verweigert. Als Begründung hieß es, elf Grup-Yorum-Musiker seien im Schengener Informationssystem (SIS) eingetragen – auf Antrag Deutschlands (www.hintergrund.de/politik/inland/schikane-razzien-einreiseverbote/).

Mehreren Aktivisten der Anatolischen Föderation, die unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§129b des Strafgesetzbuchs) zu Haftstrafen verurteilt worden waren, wurde insbesondere die Organisierung eines Grup-Yorum-Konzertes 2014 in Deutschland als Beleg einer vermeintlichen DHKP-C-Kadertätigkeit angekreidet (https://rotehilfeogkiel.gaarden.net/hohe-haftstrafen-im-stuttgarter-129b-prozess/).

Anlässlich eines für den 17. Juni 2017 in Fulda geplanten „Festes der Völker und gegen Rassismus“ erteilte die Stadtverwaltung Grup Yorum ein Auftrittsverbot. Nach Angaben der Veranstalter geht das Auftrittsverbot auf ein Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern zurück. Darin heißt es demnach, dass die Auftritte von Grup Yorum verhindert werden müssten, weil die Konzert-Einnahmen zur Finanzierung des bewaffneten Kampfes in der Türkei dienen. Demgegenüber weisen die Veranstalter daraufhin, dass die Eintrittspreise so niedrig gehalten werden, dass die Veranstaltung familienfreundlich ist. „Das Budget, mit dem tausende Menschen aus allen Ecken Europas mit kostenlosen Bussen zum Konzert fahren, reicht manchmal nicht aus, um die Kosten zu decken“ (www.jungewelt.de/artikel/312457.grup-yorum-in-fulda-verboten.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Geschichte und politische Ausrichtung von Grup Yorum sowie über die Stellung der Band im Kulturbetrieb der Türkei und ihre Resonanz in der Öffentlichkeit?

2

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Anklagen, Festnahmen, Inhaftierungen, Verurteilungen, Misshandlungen und Folterungen von Grup-Yorum-Mitgliedern in der Türkei?

3

Inwieweit kann Grup Yorum nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei öffentlich auftreten?

a) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Auftrittsverbote gegen Grup Yorum in der Türkei?

Wenn ja, wann, wo, und mit welcher Begründung wurden Grup Yorum Konzerte verboten?

b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über kostenlose Volkskonzerte mit hunderttausenden Besucherinnen und Besuchern, die von Grup Yorum mehrfach in Istanbul veranstaltet wurden?

Wann und unter welchen Umständen wurden diese Konzerte nach Kenntnis der Bundesregierung von Behördenseite genehmigt, und inwieweit gab es in den vergangenen Jahren Verbote?

4

Sind die Tonträger von Grup Yorum nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei freiverkäuflich und auch im normalen Musikfachhandel erhältlich?

Inwieweit unterliegt der Verkauf von Grup-Yorum-Tonträgern nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei Restriktionen?

5

Inwieweit, wann, und mit welchem Inhalt waren Auftritte von Grup Yorum Thema von bilateralen Gesprächen deutscher und türkischer Behörden oder Regierungsstellen?

6

Wurde jemals von Seiten der türkischen Regierung oder türkischer Behörden in offizieller oder inoffizieller Form die Bitte an die Bundesregierung gerichtet, öffentliche Auftritte von Grup Yorum in Deutschland zu unterbinden?

Wenn ja, wann, und in welchem Zusammenhang, und durch welche türkischen Regierungsstellen oder Behörden?

7

Sind Grup Yorum oder einzelner ihrer Mitglieder in einer der von Vertretern des türkischen Staates an deutsche Behörden überreichten Listen genannt?

Fall ja, in welchem Zusammenhang?

8

Inwieweit sind der Bundesregierung Liedtexte von Grup Yorum bekannt, die einen volksverhetzenden, rassistischen, kriegstreiberischen oder sonstigen gegen ein friedliches Zusammenleben der Völker gerichteten Inhalt haben, und inwieweit sieht die Bundesregierung von solchen Texten eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgehen?

9

Inwieweit sind der Bundesregierung Liedtexte von Grup Yorum bekannt, die sich für ein friedliches Zusammenleben der Völker, Frieden, soziale Gerechtigkeit, Sozialismus und Demokratie einsetzen, und inwieweit sieht die Bundesregierung von solchen Texten eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgehen?

10

Inwieweit sind der Bundesregierung Äußerungen Mitgliedern von Grup Yorum bekannt, die einen volksverhetzenden, rassistischen, kriegstreiberischen oder sonstigen gegen ein friedliches Zusammenleben der Völker gerichteten Inhalt haben?

11

Wie viele und welche Auftritte von Grup Yorum seit 2012 in der Bundesrepublik Deutschland sind der Bundesregierung bekannt (bitte Veranstalter bzw. Einlader, Titel der Veranstaltung oder Rahmen des Konzerts sowie Zuhörerzahl angeben)?

12

Kam es im Zusammenhang mit Auftritten von Grup Yorum in der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung zu einschlägigen politisch motivierten Straftaten von Seiten der Band oder der Besucherinnen und Besucher?

Wenn ja, welcher Art waren diese Straftaten?

13

Kam es im Zusammenhang mit Auftritten von Grup Yorum in der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung jemals zu einer wie auch immer gearteten Gefährdung der Konzertbesucherinnen und Konzertbesucher oder der öffentlichen Sicherheit?

Wenn ja, wann, wo, und in welcher Form?

14

Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Einreiseverbote gegen Musikerinnen und Musiker von Grup Yorum in den Schengenraum?

a) Welche entsprechenden Eintragungen im Schengener Informationssystem (SIS) gegen wie viele Musikerinnen und Musiker von Grup Yorum liegen vor?

b) Auf welche Mitgliedstaaten gehen die entsprechenden Eintragungen im SIS zurück?

15

Inwieweit kann die Bundesregierung die Existenz eines Rundschreibens des Bundesministeriums des Innern bezüglich Grup Yorum bestätigen, wonach Auftritte der Gruppe verhindert werden sollten, weil Konzerteinnahmen zur Finanzierung des bewaffneten Kampfes in der Türkei dienten?

a) Von wann datiert dieses Rundschreiben?

b) Wer bzw. welche Behörde oder Abteilung ist für das Rundschreiben verantwortlich?

c) An wen im Einzelnen richtete sich das Rundschreiben?

d) Welchen genauen Inhalt hat dieses Rundschreiben?

e) Inwieweit ist der Inhalt des Rundschreibens für Landes- und Kommunalbehörden bindend?

16

Inwieweit, unter welchen Umständen und mit welcher Begründung befürwortet die Bundesregierung ein Auftrittsverbot für Grup Yorum in der Bundesrepublik Deutschland, und inwieweit setzt sie sich gegenüber den Ländern für ein solches Auftrittsverbot bzw. die Verhinderung von Grup-Yorum-Konzerten ein?

17

Inwieweit gibt es Überlegungen oder konkrete Pläne der Bundesregierung für ein Betätigungsverbot gegen Grup Yorum?

18

Inwieweit dienen Konzerteinnahmen von Grup Yorum nach Kenntnis der Bundesregierung der Finanzierung illegaler politischer oder bewaffneter Aktivitäten in der Türkei?

a) Welche konkreten Belege hat die Bundesregierung für die Behauptung, wonach Einnahmen aus Grup-Yorum-Konzerten der Finanzierung bewaffneter Aktivitäten in der Türkei dienten?

b) Auf welche Höhe schätzt die Bundesregierung den finanziellen Aufwand für die Organisierung der bisherigen Grup-Yorum-Konzerte gegen Rassismus seit 2012 (einschließlich Anmietung von Hallen, Reisekosten der Musiker, Subventionierung von Bussen zur Anreise etc.)?

c) Auf welche Höhe schätzt die Bundesregierung die finanziellen Einnahmen bei den bisherigen Grup-Yorum-Konzerten gegen Rassismus seit 2012?

d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verwendung von möglichen Gewinnen aus Grup-Yorum-Konzerten in Deutschland?

19

Inwieweit, wann, wie oft, und in welchem Zusammenhang wurde Grup Yorum im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) thematisiert?

Berlin, den 22. Juni 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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