Einsätze von sogenannten Stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen sowie Software zur Bildersuche im ersten Halbjahr 2017
der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan Korte, Annette Groth, Dr. André Hahn, Inge Höger, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Halbjährlich fragen die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE. beim Bundesministerium des Innern, beim Bundesministerium der Finanzen und beim Bundeskanzleramt nach den Zahlen von Einsätzen digitaler Fahndungsmethoden (Bundestagsdrucksachen 18/4130, 18/2257, 18/5645, 18/7285, 18/9366 und 18/11041). Hintergrund ist die zunehmende Überwachung und Analyse digitaler Verkehre, die das Vertrauen in die Freiheit des Internet und der Telekommunikation untergraben. Aus Antworten aus früheren Anfragen geht hervor, dass dies vor allem den polizeilichen Bereich betrifft: Der Einsatz „Stiller SMS“, sogenannter WLAN-Catcher und „IMSI-Catcher“ nimmt zu, die Ausgaben für Analysesoftware steigen ebenfalls. Aus Sicht der Fragesteller sind diese Maßnahmen mitunter rechtlich gar nicht gestattet, etwa der Einsatz „Stiller SMS“. Denn Polizei und Geheimdienste dürfen nur passiv die Kommunikation von Telefonen abhören, die „Stillen SMS“ werden aber von den Behörden erst erzeugt. Während die Bundesregierung zwar Angaben zu „Stillen SMS“ des Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei macht, bleiben Zahlen für den Zoll eingestuft. Hinsichtlich des Bundesnachrichtendienstes unterbleibt jede Mitteilung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie oft haben welche Bundesbehörden im ersten Halbjahr 2017 von „WLAN-Catchern“ Gebrauch gemacht?
Welche Bundesbehörden haben im ersten Halbjahr 2017 wie oft „IMSI-Catcher“ eingesetzt?
Wie hat sich die Zahl der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik oder anderer zuständiger Bundesbehörden (auch in deren Auftrag) aufgespürten IMSI-Catcher bzw. ähnlichen Abhöranlagen für den Mobilfunkverkehr im Regierungsviertel oder in räumlicher Nähe anderer Bundesbehörden seit 2010 entwickelt, und in welchen Fällen konnten die Betreiber der Anlagen durch Bundesbehörden ausfindig gemacht werden (bitte diese Verantwortlichen jeweils benennen)?
Welche Behörden des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundeskanzleramtes und der Bundeswehr sind derzeit technisch und rechtlich in der Lage, an Mobiltelefone sogenannte Stille SMS zum Ausforschen des Standortes ihrer Besitzerinnen und Besitzer oder dem Erstellen von Bewegungsprofilen zu verschicken, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem vorigen Halbjahr ergeben?
Wie viele Maßnahmen der Funkzellenauswertung haben welche Behörden des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundeskanzleramtes und der Bundeswehr im ersten Halbjahr 2017 vorgenommen (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 17/14714 beantworten)?
Inwiefern sind Behörden des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundeskanzleramtes und der Bundeswehr mittlerweile in der Lage, Mikrofone von Mobiltelefonen aus der Ferne zu aktivieren, um diese als Abhöreinrichtungen zu nutzen, in welchem Umfang wird dies bereits genutzt, und welche Soft- oder Hardware wird hierfür genutzt, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem vorigen Halbjahr ergeben?
Welche Software zur computergestützten Bildersuche bzw. zu Bildervergleichen haben polizeiliche oder geheimdienstliche Bundesbehörden im ersten Halbjahr 2017 (auch testweise) beschafft, nach welchem Verfahren funktioniert diese, wo wird diese jeweils genutzt, bzw. welche Nutzung ist anvisiert, welche konkreten Behörden bzw. deren Abteilungen sind bzw. wären darüber zugriffsberechtigt, in welchen Ermittlungen kommen bzw. kämen diese im Einzel- oder Regelfall zur Anwendung, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem vorigen Halbjahr ergeben?
Welche Software welcher Hersteller kommt bei Bundesbehörden zur kriminalpolizeilichen Vorgangsverwaltung und Fallbearbeitung zur Anwendung (bitte nach Vorgangsbearbeitung, kriminalistische Fallbearbeitung aufschlüsseln), bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem vorigen Halbjahr ergeben?
Wie oft haben Behörden des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundeskanzleramtes und der Bundeswehr im ersten Halbjahr 2017 Trojaner-Programme bzw. ähnliche Überwachungssoftware eingesetzt oder einsetzen lassen (bitte jeweils nach Polizei, Zoll und Geheimdiensten aufschlüsseln)?
In welchem Umfang haben die Behörden des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundeskanzleramtes und der Bundeswehr im ersten Halbjahr 2017 die Möglichkeit genutzt, sich Zugang auf Nutzeraccounts bei den Messengerdiensten Signal, WhatsApp, Telegram oder vergleichbaren Anwendungen zu verschaffen, indem sich Ermittlerinnen oder Ermittler dort mit einem weiteren Gerät zum Mitlesen einloggen?
In welchem Umfang ist dieses Verfahren dabei misslungen bzw. wurde den Überwachten sogar bekannt (sofern die Bundesregierung hierzu keine Statistiken führt, bitte angeben, ob dies selten oder häufig geschieht)?
Welche IT-Infrastruktur inklusive Speicherkapazitäten wurde für „Serviceleistungen“ eingerichtet oder vergrößert, die das BKA im Bereich der Kommunikationsüberwachung“ den Polizeibehörden von Bund und Ländern anbietet (Bundestagsdrucksache 18/9366), bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem vorigen Halbjahr ergeben?