Bekämpfung des sogenannten E-Smuggling durch die Polizeiagentur Europol
der Abgeordneten Andrej Hunko, Frank Tempel, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im vergangenen Jahr hatte der Rat der Europäischen Union die Mitgliedstaaten aufgefordert, bestehende Informationssysteme sowie öffentliche Daten, Plattformen und Partnerschaften mit Unternehmen der sozialen Medien sowie alle anderen verfügbaren Instrumente „optimal zu nutzen“, um Daten und Systeme „für eine prädiktive Analyse der Migrantenströme und der sich daraus ergebenden Schleusertätigkeiten zu nutzen“ (Schlussfolgerungen des Rates zur Migrantenschleusung vom 10. März 2016).
Der EU-Polizeiagentur Europol wurden im vergangenen Jahr 1 150 Accounts in Sozialen Medien gemeldet, über die Geflüchtete Hilfe bei der Ein- oder Durchreise in die Europäische Union erhalten haben sollen (http://gleft.de/1M0).
Ein entsprechender Europol-Bericht differenziert nicht zwischen humanitärer Fluchthilfe oder kommerziellen Angeboten.
Auch ist unklar, wie viele der Accounts bei den Internetanbietern zur Entfernung gemeldet wurden.
Laut Europol lag die Gesamtquote, in denen die Firmen den Aufforderungen zur Löschung entsprochen haben, um die 90 Prozent.
Zuständig für das sogenannte E-Smuggling ist das „Gemeinsame Operationsteam MARE“ (JOT MARE), das früher zum Europol-Arbeitsschwerpunkt „Checkpoint“ gehörte und jetzt als eigene Abteilung in das neue „Zentrum für Migrantenschmuggel“ (EMSC) bei Europol eingegliedert worden ist (Bundestagsdrucksache 18/8669, Antwort zu Frage 15).
„Checkpoint“ führt unter anderem eine Datei mit Verdächtigen.
Allein im Jahr 2016 hat Europol 17 459 Personen als „Menschenschmuggler“ festgestellt.
Das JOT MARE wird von Italien geführt, zu den Mitgliedern zählen das Bundeskriminalamt, die europäische Grenzagentur Frontex und INTERPOL.
Zu „Checkpoint“ assoziiert ist zudem die US-Einwanderungsbehörde ICE.
Nur wenige der beanstandeten Internetinhalte findet das EMSC selbst.
Sie werden entweder von Behörden der EU-Mitgliedstaaten angeliefert oder von der „Meldestelle für Internetinhalte“ (EU IRU) aufgespürt, die vor zwei Jahren ebenfalls bei Europol eingerichtet wurde.
Die Abteilung sollte zunächst nach „islamistisch-terroristischen“ Inhalten suchen und den Internetanbietern zur Entfernung melden.
Kurz darauf wurde das Mandat der EU IRU jedoch auf Inhalte erweitert, mit denen Fluchthelfer Geflüchtete „anlocken“ („detect and request removal of internet content used by traffickers to attract migrants and refugees“; http://gleft.de/1M1).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welche Haltung hat die Bundesregierung mittlerweile zu der Frage entwickelt, auf welche Weise die Forderung des Rates der Europäischen Union umzusetzen wäre, bestehende Informationssysteme sowie öffentliche Daten, Plattformen und Partnerschaften mit Unternehmen der sozialen Medien sowie alle anderen verfügbaren Instrumente „optimal zu nutzen“, um Daten und Systeme „für eine prädiktive Analyse der Migrantenströme und der sich daraus ergebenden Schleusertätigkeiten zu nutzen“ (Schlussfolgerungen des Rates zur Migrantenschleusung vom 10. März 2016, Bundestagsdrucksache 18/8669, Antwort zu Frage 10)?
Welche Maßnahmen zur Priorität „illegale Migration“ werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 über die „Europäische multidisziplinäre Plattform gegen kriminelle Bedrohungen“ (EMPACT) finanziert, und wer führt diese Maßnahmen jeweils an?
a) Wie viele Ermittlungsverfahren aus verschiedenen Ländern wurden im Jahr 2016 in die Zusammenarbeit in EMPACT eingebracht, um diese zu koordinieren (Bundestagsdrucksache 18/8669, Antwort zu Frage 4)?
b) Wie viele dieser Ermittlungen resultierten in ein „gemeinsames Vorgehen gegen Schleusernetzwerke“?
Welche Maßnahmen zur „Lokalisierung und Festnahme von Hauptbeschuldigten“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der vom „Europol and INTERPOL Operational Forum on Countering Migrant Smuggling Networks“ initiierten Operation „Hydra“ durchgeführt (Bundestagsdrucksache 18/8669, Antwort zu Frage 20)?
a) Welche Behörden aus EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten nahmen daran teil?
b) Welche weiteren Maßnahmen sind in der Operation „Hydra“ geplant?
Auf welche Weise arbeiten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung auch Landesbehörden mittlerweile mit dem „INTERPOL Specialist Operational Network against Migrant Smuggling“ (ISON) zur Ermittlung oder strafrechtlichen Verfolgung von „Schleusern“ oder zur „Zerschlagung der Schleusernetzwerke“ zusammen (Bundestagsdrucksache 18/10843, Antwort zu Frage 15)?
In wie vielen Fällen hat die „Meldestelle für Internetinhalte“ bei Europol nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich „illegaler Migration“ im Jahr 2016 Ermittlungsunterstützung geleistet?
a) Wie viele operative Produkte wurden für den Bereich „illegale Migration“ erarbeitet?
b) Wie viele operative Anfragen bzw. Beiträge zu ermittlungseinleitenden Dokumenten wurden unterstützt?
Wie viele Accounts oder sonstige Inhalte in Sozialen Medien, über die Geflüchtete Hilfe bei der Ein- oder Durchreise in die Europäische Union erhalten haben sollen, haben deutsche Bundesbehörden der EU-Polizeiagentur Europol im vergangenen Jahr zur Entfernung gemeldet (bitte die Zahlen nach anliefernden Behörden ausweisen)?
In wie vielen Fällen haben Bundesbehörden einer Entfernung entsprechender Internetinhalte durch einen anderen EU-Mitgliedstaat widersprochen, etwa um Ermittlungen zu der Onlinepräsenz durchführen zu können?
Was ist der Bundesregierung über Pläne Europols bekannt, durch die Entwicklung von Algorithmen zukünftig im automatisierten Verfahren „Migrantenschmuggel“ aufzuspüren?
a) Welche Abteilung bei Europol ist hierfür zuständig oder bereits mit Arbeiten dazu befasst?
b) Welche EU-Mitgliedstaaten oder sonstigen Beteiligten arbeiten daran mit?
c) Wann sollen die für einen solchen Algorithmus benötigten Kriterien vorliegen?
Welche Details kann die Bundesregierung zu den Inhalten von „Intelligence Notifications“ mitteilen, die vom „Zentrum für Migrantenschmuggel“ (EMSC) bei Europol an die EU-Mitgliedstaaten verteilt werden?
Wie viele „Intelligence Notifications“ haben Bundesbehörden im Jahr 2016 vom EMSC erhalten?
Was ist der Bundesregierung über Berichte bekannt, wonach Botschafts- und Konsularmitarbeiter europäischer Botschaften zur Ausstellung von Reisedokumenten bestochen werden?
a) In welchen Ländern werden hierzu Ermittlungen geführt?
b) Auf welche Weise sind Bundesbehörden an entsprechenden Ermittlungen beteiligt?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die Kommission und Europol die Ermittlungen zu „Migrantenschmuggel“ weiter erleichtern wollen?
Auf welche Weise arbeitet das BKA bei Europol daran mit, technische und rechtliche Handlungsoptionen in Bezug auf den Umgang mit Verschlüsselung in Ermittlungsverfahren zu erörtern (Bundestagsdrucksache 18/12877, Antwort auf die Schriftliche Frage 13 des Abgeordneten Andrej Hunko)?
a) Welche Fortschritte einer hierzu eingerichteten Arbeitsgruppe sind der Bundesregierung hinsichtlich der Detektion verschlüsselter Daten, Dekryptierung verschlüsselter Daten und Erhebung unverschlüsselter Daten vor der Verschlüsselung bzw. nach der Entschlüsselung bekannt?
b) Welche technischen Verfahren wurden hierzu erörtert?
c) Welche Einzelheiten zu Inhalten einer gesonderten Veranstaltung zu rechtlichen Fragen am 8. Juni 2017 sind der Bundesregierung mittlerweile bekannt geworden?
d) Welche Haltung hat die Bundesregierung mittlerweile zur Frage einer zentralen Bündelung spezieller technischer Kompetenzen und ermittlungsrelevanter Dienstleistungen bei Europol eingenommen?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchen Ländern die Europäische Union „Gegenerzählungen“ im Internet, Fernsehen, Rundfunk und Printmedien platziert bzw. finanziell unterstützt, um Asylsuchende von einer Flucht in die Europäische Union abzuhalten?
In welchen der drei Bereiche des EMSC („Deployments“ als zentraler Kontaktpunkt für die „European Union Regional Taskforce“ (EU RTF); „Operations“ zur operativen Unterstützung der Mitgliedstaaten und Partner; „Strategy“ zur strategischen Unterstützung der Mitgliedstaaten und Partner) sind welche Bundesbehörden mittlerweile mit welchem Personal vertreten (Bundestagsdrucksache 18/8669, Antwort zu Frage 15)?
Welche Aufgaben werden von der bei Eurojust eingerichteten „Thematic Group Illegal Immigrant Smuggling“ von den dorthin entsandten Vertreterinnen und Vertretern der sogenannten nationalen Tische von Eurojust übernommen (Bundestagsdrucksache 18/8669, Antwort zu Frage 3)?
Welche Gemeinsamen Ermittlungsgruppen („Joint Investigation Teams“) werden bei der EU-Agentur für die justizielle Zusammenarbeit Eurojust im Hinblick auf „Migrantenschmuggel“ („Illegal Immigrant Smuggling“) geführt, und wie viele Fälle sind dort erfasst?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Aufgaben von Europol nach Unterzeichnung einer Gemeinsamen Absichtserklärung mit der EU-Militärmission EUNAVFOR MED bei der Umsetzung von deren Mandat übernimmt (Bundestagsdrucksache 18/10843, Antwort zu Frage 2)?
a) Sofern Europol auch an militärischen Ausbildungsmaßnahmen teilnimmt, welche Tätigkeiten werden dabei übernommen?
b) Inwiefern ist Europol auch in den Austausch von Informationen mit EUNAVFOR MED oder der NATO-Mission SEA GUARDIAN eingebunden?
Mit welchen Kontrollmechanismen wird in der EU-Militärmission EUNAVFOR MED überprüft, ob die vermittelten Ausbildungsinhalte (darunter „Boardingtechniken“, Schifffahrtsleitung, humanitäres Völkerrecht, Menschenrechte, Seerecht, siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9965) derart umgesetzt werden, dass diese internationalen Standards dem Völker- und dem Seerecht genügen, und sofern ein solcher Mechanismus gar nicht existiert, wie müsste dieser aus Sicht der Bundesregierung ausgestaltet werden?
Was ist der Bundesregierung über die Aktivitäten eines zivil-militärischen „informellen Netzwerks relevanter Akteure“ im Bereich der „Schleusung von Migranten“ bekannt, das nach einem Treffen bei Europol eingerichtet wurde und an dem ein Angehöriger der EU-Militärmission EUNAVFOR MED sowie „Vertreter“ aus Libyen, Marokko und Tunesien teilnahmen (Bundestagsdrucksache 18/10843, Antwort zu Frage 5)?
a) Wer gehört diesem Netzwerk an (bitte auch die „Vertreter“ aus Libyen, Marokko und Tunesien benennen)?
b) Welche Treffen haben seit Gründung des Netzwerks stattgefunden?