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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2017

Abschiebungen, Zurückweisungen und Zurückschiebungen sowie Überstellungen im Rahmen der Dublin-Verordnung, betroffene Minderjährige, Sicherheitsbegleitung, abgebrochene Abschiebungen, Aufnahmeverweigerung durch Zielstaaten, Zwangsgelder gegen Beförderungsunternehmen, Ausreisepflichtige mit und ohne Duldung, Beteiligung an Abschiebemaßnahmen der EU-Grenzagentur FRONTEX; Ausreiseentscheidungen gegenüber Drittstaatsangehörigen, Unionsbürgern und abgelehnten Asylsuchenden sowie Ausreisen; freiwillige Ausreisen, finanzielle Förderung; Berechnung einer Rückkehrquote, Datenbasis zu Gefälligkeitsattesten, vorgelagerte Grenzkontrollen der Bundespolizei in Österreich, Bund-Länder-Dialog zu Maßnahmen im Bereich Abschiebung bzw. Ausreise<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

01.08.2017

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1311411.07.2017

Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2017

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, Jan Korte, Harald Petzold (Havelland), Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nachdem die Zahl der Abschiebungen von 9 617 im Jahr 2007 auf 7 651 im Jahr 2012 gesunken war, steigt sie seit 2013 wieder deutlich an, vor allem infolge gestiegener Asylzahlen. Im Jahr 2014 gab es 10 884 Abschiebungen, 2015 waren es bereits 20 888 und 2016 25 375 Abschiebungen (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf regelmäßige Kleine Anfragen der Fraktion DIE LINKE., zuletzt auf Bundestagsdrucksache 18/11112). Hinzu kamen im Jahr 2016 noch 1 279 Zurückschiebungen (innerhalb von sechs Monaten nach unerlaubter Einreise) und 20 851 Zurückweisungen direkt an der Grenze, nach Einführung von EU-Binnengrenzkontrollen vor allem an der deutsch-österreichischen Landgrenze. Die Zahlen beinhalten auch 3 968 Überstellungen in andere EU- bzw. Schengen-Mitgliedstaaten im Rahmen der EU-Dublin-Verordnung. Vor allem Menschen aus den Westbalkanstaaten Albanien, Kosovo, Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina waren 2016 von Abschiebungen betroffen.

Die Zahl der so genannten freiwilligen Ausreisen – die oftmals ebenso unter Zwang geschehen – ist deutlich größer als die Zahl der Abschiebungen. Zwar wird diese Angabe statistisch nicht verlässlich erfasst (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862, Antwort zu Frage 29), für das Jahr 2016 nennt die Bundesregierung jedoch die Zahl von 54 069 durch Bund-Länder-Programme (REAG/GARP) geförderte freiwillige Ausreisen. Hinzu kommen durch die Bundesländer geförderte freiwillige Ausreisen, bei denen es jedoch zu Überschneidungen mit den Bund-Länder-Programmen kommen kann (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862, Antwort zu Frage 29). Die Bundesregierung erläutert, dass es „eine größere Anzahl“ geförderter freiwilliger Ausreisen gebe als aus dem Ausländerzentralregister (AZR) ermittelbar, weil bei Betroffenen eine Ausreisepflicht noch nicht eingetreten oder noch nicht im AZR erfasst sein kann. Ausreisen von ausreisepflichtigen Personen ohne Förderung werden nicht erfasst (ebd.).

Aus dem AZR ergibt sich, dass im Jahr 2016 insgesamt 67 060 abgelehnte Asylsuchende „ausgereist“ sind und sich nicht mehr in Deutschland aufhalten (Bundestagsdrucksache 18/11112, Antwort zu Frage 18) – hierbei werden allerdings auch abgeschobene Personen mitgezählt. Die Bundespolizei hat im Jahr 2016 hingegen 64 614 Personen mit einer Grenzübertrittsbescheinigung bei der freiwilligen Ausreise kontrolliert (ebd., Antwort zu Frage 20).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg wurden im ersten Halbjahr 2017 von deutschen Flughäfen aus durchgeführt (bitte nach Flughäfen, Zielländern und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln; bitte noch einmal gesondert die Zahl der Abschiebungen in EU-Mitgliedstaaten bzw. Schengen-Staaten nennen)?

2

Wie viele Abschiebungen in welche Länder erfolgten im ersten Halbjahr 2017 auf dem Land- bzw. Seeweg (bitte nach Zielländern und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln, und gesondert die Zahl der Abschiebungen in EU-Mitgliedstaaten bzw. Schengen-Staaten nennen)?

3

Wie viele Überstellungen erfolgten im ersten Halbjahr 2017 in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. Schengen-Staaten im Rahmen der Dublin-Verordnung (bitte nach Zielstaaten und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren, und die jeweilige Zahl der Minderjährigen nennen)?

4

Wie viele Zurückweisungen und Zurückschiebungen fanden im ersten Halbjahr 2017 an deutschen Flughäfen statt (bitte nach Flughäfen, Zielstaaten und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln)?

5

Wie viele Zurückweisungen und Zurückschiebungen fanden im ersten Halbjahr 2017 an den Land- bzw. Seegrenzen statt (bitte nach Landesgrenzen bzw. Bundespolizeipräsidien und Herkunftsländern aufschlüsseln)?

6

Wie viele Minderjährige und wie viele unbegleitete Minderjährige waren im ersten Halbjahr 2017 von Abschiebungen, Zurückschiebungen bzw. Zurückweisungen betroffen, wie viele unbegleitete Minderjährige wurden an den Außengrenzen festgestellt (bitte nach Feststellungen an Grenzen und Feststellungen nach Staatsangehörigkeit auflisten), und wie viele von ihnen wurden in die Obhut der Jugendämter gegeben?

7

Was waren die Gründe der Einreiseverweigerungen bzw. Zurückweisungen im ersten Halbjahr 2017 (bitte nach Zurückweisungsgrund und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren, und wie in der Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/7588 darstellen)?

8

In welcher Zuständigkeit erfolgten die Abschiebungen, Zurückweisungen und Zurückschiebungen im ersten Halbjahr 2017 bzw. wer hat sie veranlasst (bitte jeweils nach Bund und den einzelnen Bundesländern differenzieren), wie viele ausreisepflichtige Personen mit und ohne Duldung (bitte differenzieren), und wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylbewerber hielten sich zum 30. Juni 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern auf (bitte jeweils auflisten), und welches waren die fünf Hauptherkunftsländer der Ausreisepflichtigen in den jeweiligen Bundesländern (bitte in absoluten Zahlen für jedes Bundesland auflisten)?

Und wie ist zu erklären, dass es nach der Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 18/11112 33 684 Ausreiseentscheidungen gegenüber abgelehnten Asylbewerbern im Jahr 2016 gab, im gleichen Zeitraum jedoch 173 846 Ablehnungen im Asylverfahren (www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/01/asylantraege-2016.html)?

9

In wie vielen Fällen wurden im ersten Halbjahr 2017 Zwangsgelder gegen Beförderungsunternehmen nach § 63 des Aufenthaltsgesetzes verhängt, wie hoch war die Gesamtsumme, wie hoch die durchschnittliche Summe pro Beförderungsunternehmen (bitte auch differenzieren nach: Fluggesellschaft, Bus- und Bahnunternehmen, Taxis usw.)?

10

Wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2017 im Zuge von so genannten Sammelabschiebungen entweder direkt in ihr Herkunftsland bzw. über Flughäfen anderer Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben (bitte nach Sammelabschiebungen der EU bzw. in nationaler bzw. Länderzuständigkeit differenzieren und einzeln aufführen)?

11

An welchen gemeinsamen Abschiebemaßnahmen von FRONTEX hat sich Deutschland im ersten Halbjahr 2017 beteiligt, welches Zielland hatten diese Maßnahmen jeweils, und

a) bei welchem Staat (für Deutschland: Behörde) lag jeweils die Federführung für die Abschiebemaßnahme, welche Bundesländer waren von deutscher Seite darüber hinaus beteiligt,

b) welche Fluggesellschaften wurden mit der Durchführung der Flüge beauftragt, von welchen deutschen Flughäfen starteten sie bzw. machten sie eine Zwischenlandung,

c) wie hoch waren die Kosten der Flüge jeweils, und wer hat die Kosten getragen,

d) wie viele Personen aus welchen Herkunftsstaaten wurden bei den Abschiebemaßnahmen aus Deutschland jeweils abgeschoben, und

e) wie viele Bundesbeamte wurden als Begleitpersonal auf diesen Flügen jeweils eingesetzt?

12

Wie viele der Abschiebungen im ersten Halbjahr 2017 erfolgten

a) unbegleitet,

b) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei,

c) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Länderpolizeien oder anderer Länderbehörden,

d) in Begleitung von Vollzugsbeamtinnen und -beamten anderer Mitgliedstaaten,

e) in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten (bitte nach Zielstaaten aufschlüsseln),

f) in Begleitung von Sicherheitskräften der Luftverkehrsgesellschaften (bitte nach Fluggesellschaften aufschlüsseln), und

g) in Begleitung von medizinischem Personal?

13

Wie viele Abschiebungsversuche mussten im ersten Halbjahr 2017 aufgrund von Widerstandshandlungen der bzw. des Betroffenen abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?

14

Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg mussten im ersten Halbjahr 2017 wegen medizinischer Bedenken abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen und den medizinischen Gründen aufschlüsseln)?

15

Wie viele Abschiebungsversuche mussten im ersten Halbjahr 2017 abgebrochen werden, weil sich die Fluggesellschaft oder der Flugzeugführer weigerten, die Personen, die zur Abschiebung anstanden, zu transportieren (bitte nach Datum, Flughafen und der jeweiligen Fluggesellschaft aufschlüsseln)?

16

Wie viele Abschiebungen scheiterten im ersten Halbjahr 2017 an der Weigerung der Zielstaaten, die Abgeschobenen aufzunehmen (bitte nach Zielstaaten differenzieren)?

17

Welche Kosten sind dem Bund im ersten Halbjahr 2017 durch die Sicherheitsbegleitung entstanden (bitte so genau wie möglich differenzieren)?

18

Wie viele Ausreiseentscheidungen gegenüber Drittstaatsangehörigen bzw. EU-Angehörigen bzw. gegenüber abgelehnten Asylsuchenden (bitte differenzieren, auch nach den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern) wurden im ersten Halbjahr 2017 erlassen, und wie viele Ausreisen von Drittstaatsangehörigen bzw. EU-Angehörigen bzw. abgelehnten Asylsuchenden gab es im ersten Halbjahr 2017 (bitte differenzieren, auch nach den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern, bei abgelehnten Asylsuchenden auch nach dem Jahr der Asylablehnung)?

19

Wie viele ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige haben Deutschland im ersten Halbjahr 2017 freiwillig verlassen, wie viele Ausreisen davon wurden finanziell gefördert, und welche Angaben kann die Bundesregierung zur Zahl der von den Bundesländern geförderten freiwilligen Ausreisen machen (bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten und den Bundesländern differenziert angeben)?

20

Welche Angaben kann die Bundespolizei zu den freiwilligen Ausreisen von Personen mit einer Grenzübertrittsbescheinigung im ersten Halbjahr 2017 machen (bitte auch nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten und dem Weg der Ausreise differenzieren)?

21

Wie genau wird nach Kenntnis der Bundesregierung die von der Europäischen Kommission verwandte „Rückkehrquote“ berechnet, wie ist in Bezug auf Deutschland diese „Quote der tatsächlichen Rückführungen in Drittländer“, die EU-weit im Jahr 2015 bei 36,4 Prozent lag (vgl. Mitteilung der Kommission über eine wirksame Rückkehrpolitik vom 2. März 2017, Ratsdokument 6943/17, S. 2), für die Jahre 2015 und 2016, wie bewertet die Bundesregierung diesen Wert für Deutschland im EU-Vergleich, und hält sie eine solche Quote überhaupt für sinnvoll und aussagekräftig, da sie in Bezug auf eine vom Bundespolizeipräsidenten Dr. Dieter Romann angegebene „Rückführungsquote“ erklärt hat, dass für „die exakte Berechnung einer ‚Rückführungsquote‘ (…) unterschiedliche Indikatoren wie z. B. Erfassungskriterien, zeitliche Aspekte, jeweilige Zuständigkeiten von Bundes- und Landesbehörden und eine Vielzahl kaum zu erfassender individueller Lebenssachverhalte berücksichtigt werden“ müssten (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 24 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 18/4494, bitte ausführen)?

22

Welche „aussagekräftige empirische Daten“ hat das Bundesinnenministerium von den Bundesländern zum Thema „,Gefälligkeitsatteste‘ im Zusammenhang mit Rückführungen“ erhalten (TOP 25e der Besprechung der Ausländerreferenten des Bundes und der Länder vom 18./19. Oktober 2016 in Bremerhaven, bitte so ausführlich wie möglich darstellen), und welche Konsequenzen wurden hieraus gezogen (bitte darstellen)?

23

Auf welcher genauen Rechtsgrundlage finden vorgelagerte Grenzkontrollen der Bundespolizei und entsprechende Einreiseverweigerungen in Österreich statt, von denen in einer Pressemitteilung der Bundespolizeidirektion München vom 23. Mai 2017 berichtet wurde („Bundespolizei verweigert 34 Syrern die Einreise“), wie ist die gegenüber den 34 Syrern, bei denen es sich offenbar um Schutzsuchende handelte (welche Informationen liegen hierzu vor?), ausgesprochene Einreiseverweigerung damit vereinbar, dass an der deutsch-österreichischen Grenze gerade keine Zurückweisung von Asylsuchenden erfolgt, wie die Bundesregierung immer wieder behauptet (vgl. z. B. Bundestagsdrucksache 18/7311; bitte ausführlich darlegen), wie werden Ermittlungen wegen des „Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise ins Bundesgebiet“ begründet vor dem Hintergrund, dass selbst Verfahren wegen vollendeter unerlaubter Einreisen insbesondere bei syrischen Flüchtlingen unter Hinweis auf die Genfer Flüchtlingskonvention regelmäßig eingestellt werden, und welche Angaben können dazu gemacht werden, in welchem Umfang solche vorgelagerten Einreiseverweigerungen durch die Bundespolizei in Österreich oder auch in anderen Ländern (welchen) in den Jahren 2015, 2016 und dem laufenden Jahr 2017 gemacht wurden (bitte so differenziert wie möglich antworten)?

24

Wie ist der genaue Stand der auf der Besprechung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 9. Februar 2017 vereinbarten Maßnahmen im Bereich der Abschiebung bzw. Ausreise (bitte so detailliert und konkret wie möglich darstellen, und wichtige Zahlenangaben machen), insbesondere zur

a) flächendeckenden Rückkehrberatung, zum Personalausbau und zur Vernetzung von Stellen im Bereich „Rückkehr bzw. Rückführung“,

b) Prüfung von Vollzugszuständigkeiten des Bundes bei der Aufenthaltsbeendigung,

c) Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Bearbeitung von Dublin-Verfahren (Bund-Länder-AG),

d) Errichtung des gemeinsamen Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR),

e) Bereitstellung ausreichender Abschiebungshaftplätze,

f) Weiterentwicklung des AZR zur „Nach- und Weiterverfolgung von der negativen Asylentscheidung bis zur Rückkehr ins Herkunftsland“,

g) Verbesserung der Kommunikationswege zwischen Ausländer- und Sozialleistungsbehörden,

h) besseren Kooperation mit Herkunftsstaaten bei der Rückübernahme eigener Staatsangehöriger (Vereinbarungen, EU-Laissez-Passer usw.),

i) beschleunigten ärztlichen Begutachtung und Überprüfung der Reisefähigkeit bei Abzuschiebenden,

j) schnelleren Bearbeitung von Asylfolgeanträgen, und

k) Entwicklung eines Verfahrens „zur möglichst vollständigen Erfassung sämtlicher Rückführungen und freiwilligen (auch nicht geförderten) Ausreisen“, und welche ersten empirischen Erkenntnisse haben sich in diesem Zusammenhang ergeben?

Welchen weiteren Handlungsbedarf und welche Prioritäten sieht die Bundesregierung im Bereich der Abschiebung bzw. Rückkehr vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung und dem Stand der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen (bitte darstellen)?

Berlin, den 10. Juli 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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