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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Techniken zur Internetermittlung bei der Polizeiagentur Europol

Herausgabe von Daten durch Internetdienstleister in den USA, diesbzgl. EU-Regelungen, Plattformen zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Rechtshilfeverkehrs (z.B. Europol-Portal SIRIUS), Werkzeuge zur Recherche im Internet sowie zur Auswertung von Daten, Einrichtung von Projektgruppen auf europäischer Ebene, Abkommen zw. Europol und Israel zum Austausch personenbezogener Daten, Informationsmöglichkeit für Internetnutzer über etwaige kompromittierte digitale Identitäten (Compromised Data Clearing House)<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

11.08.2017

Antwortdauer

22 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1319420.07.2017

Techniken zur Internetermittlung bei der Polizeiagentur Europol

der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Inge Höger, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Zur Erleichterung von „Online-Ermittlungen“ hat die Polizeiagentur Europol das Portal SIRIUS eingerichtet (Ratsdok. 9554/17). Es soll „Expertenwissen zu Techniken der Internetermittlungen“ zentralisieren (Bundestagsdrucksache 18/12888) und die direkte, gesicherte Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden und den Diensteanbietern ermöglichen. Hintergrund sind die Bemühungen der Europäischen Union, Verbesserungen der Verfahren zur freiwilligen Kooperation zwischen in den USA ansässigen Providern und Strafverfolgungsbehörden aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu finden und den Zugang zu „elektronischen Beweismitteln“ zu erleichtern. In SIRIUS sammelt Europol jetzt öffentliche Informationen über Möglichkeiten der Anfrage von Verkehrs-, Bestands- und Inhaltsdaten bei den Providern sowie die zuständigen Kontaktstellen für etwaige Rechtshilfeersuchen.

Die Einrichtung einer solchen Plattform zu Zwecken des grenzüberschreitenden Rechtshilfeverkehrs war von der Europäischen Kommission im „Project Team e-EVIDENCE“, in dem die Mitgliedstaaten sowie der Europäische Datenschutzbeauftragte zusammen arbeiten, befördert worden (Bundestagsdrucksache 18/12485, Antwort zu Frage 5). Beim ersten Treffen des Project Teams am 8. Mai 2017 war auch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie eine Landesjustizverwaltung vertreten. Bereits vor Einrichtung des Project Teams war das geplante Internetportal Gegenstand zweier Expertentreffen zwischen der Europäischer Kommission und den Mitgliedstaaten.

Auch die Cloud Evidence Group des Europarates will den Zugang zu „elektronischen Beweismitteln“ erleichtern (Bundestagsdrucksache 18/12485, Antwort zu Frage 15). Als mögliche Regelungsbereiche nennt die Bundesregierung die Stärkung der Rechtshilfe, die Zusammenarbeit mit ausländischen Service Providern und einen klareren Rechtsrahmen. Ein Mandatsentwurf für das Ausarbeitungsverfahren und zu möglichen Inhalten eines Zweiten Zusatzprotokolls zur Cybercrime-Konvention wurde bereits an die Mitglieder des Cybercrime Convention Committee (T-CY) übermittelt. Das Mandat soll bis 31. Dezember 2019 erteilt werden. Zu den Maßnahmen der T-CY gehört die Einholung der Auffassung des Europäischen Ausschusses für Strafrechtsfragen (CDPC) für das Zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität. Anschließend soll der Entwurf dem Ministerkomitee zur Annahme vorgeschlagen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Auf Grundlage welcher US-Rechtsnormen dürfen deutsche Strafverfolgungsbehörden bei Internetdiensteanbietern in den USA a) Bestandsdaten, b) Verkehrsdaten, c) Inhaltsdaten abfragen (bitte die jeweilige Rechtsgrundlage und Kontaktstellen angeben)?

2

Was ist der Bundesregierung über die teilnehmenden Behörden und Diensteanbieter am Europol-Portal SIRIUS bekannt, und wann soll dieses einsatzbereit sein?

3

Welche Informationen über Möglichkeiten der Anfrage von Verkehrs-, Bestands- und Inhaltsdaten bei den Providern sowie die zuständigen Kontaktstellen für etwaige Rechtshilfeersuchen sind bei SIRIUS bereits benannt?

4

Welche der auf Bundestagsdrucksache 18/4286 genannten Maßnahmen des Operational Action Plans (OAP) „Cyberangriffe“ haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung ebenfalls mit Möglichkeiten zum Aufbau einer Plattform zur Erleichterung der Herausgabe „elektronischer Beweismittel“ befasst, und welche Ergebnisse sind der Bundesregierung dazu bekannt?

5

Welche Gelder aus welchen Finanzmitteln stellt die Europäische Union nach Kenntnis der Bundesregierung für Trainingsmaßnahmen zur Erleichterung der Herausgabe „elektronischer Beweismittel“ zur Verfügung, und wer sind die Adressaten?

6

Welche Open-Source-Recherchemöglichkeiten im Internet sowie Software-Tools zu Recherchen im Internet werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei Europol genutzt, bzw. welche entsprechenden Werkzeuge wurden dem Bundeskriminalamt (BKA) im Rahmen gemeinsamer Projekte (etwa der „Internetauswertungskoordinierungsgruppe“) zur Internetauswertung bekannt?

7

Welche Open-Source-Recherchemöglichkeiten im Internet sowie Software-Tools zu Recherchen im Internet werden im BKA genutzt?

8

Welche neueren Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Frage, inwiefern bei Europol Anwendungen zum „Data-Mining“ oder „Wissensmanagement“ eingesetzt werden (Bundestagsdrucksachen 17/3143, 17/11582, 18/571), und über welche Funktionen verfügt die jeweilige Soft- bzw. Hardware?

a) An welchen Vorführungen von Produkten welcher Hersteller hat das BKA im Rahmen seiner Marktbeobachtung zu „Data Mining“ teilgenommen (Bundestagsdrucksache 18/571, Antwort zu Frage 17)?

b) Welche Tests hat das BKA durchgeführt, und welche Testberichte wurden angefordert?

9

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern und auf welche Weise Europol nach der Integration der FIU.net (Financial Intelligence Units) einen Abgleich von FIU-Daten mit Daten seiner „Focal Points“ vornimmt, um damit neue Erkenntnisse und Ermittlungsansätze zu gewinnen (Bundestagsdrucksache 18/11111, Antwort zu Frage 18)?

10

Wo soll nach derzeitigem Stand die „Plattform für den Informationsaustausch von Strafverfolgungsbehörden“ (IXP) organisatorisch und administrativ angesiedelt werden, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung dazu (Bundestagsdrucksache 18/571, Antwort zu Frage 24)?

11

Was ist der Bundesregierung über den Inhalt einer „Intelligence Notification” von Europol zur Nutzung von Facebook für „Migrantenschmuggel“ über das Mittelmeer und die Ägäis bekannt?

12

Welche weiteren Treffen des „Project Team e-EVIDENCE“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung stattgefunden, welche Maßnahmen wurden dort behandelt, und wer nahm daran teil?

13

Welche Treffen haben seit der Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/6699 in dem vom BKA geleiteten Projekt „Internetauswertungskoordinierungsgruppe“ bei Europol stattgefunden, und welche Behörden und Firmen (nicht nur aus der Europäischen Union) nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung daran teil?

a) Inwiefern stand dabei der Erfahrungsaustausch zu den Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Anbietern von Kommunikationsplattformen auf der Agenda, etwa zur Herausgabe „elektronischer Beweismittel“ von sozialen Netzwerken und Messengerdiensten?

b) Welche Zusammenarbeitsformen mit Anbietern von Kommunikationsplattformen im Internet wurden vereinbart oder anvisiert?

c) Welche Beiträge haben deutsche Behörden bei den Treffen gehalten?

d) Auf welche Weise wird das Projekt bzw. werden dessen Ziele durch Europol unterstützt?

e) Inwiefern haben nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile Treffen des Projekts „Maßnahmen gegen inkriminierte Kommunikationsplattformen“ stattgefunden, und was wurde dort besprochen (Bundestagsdrucksache 18/6699, Antwort zu Frage 22)?

14

Was ist der Bundesregierung aus der „Internetauswertungskoordinierungsgruppe“ oder anderen Zusammenarbeitsformen darüber bekannt, welche EU-Mitgliedstaaten ihren Polizeien oder Geheimdiensten den „Fernzugriff“ mit Trojaner-Programmen (auch als „lawful hacking“ oder „remote access“ bezeichnet) auf Server erlauben, die sich nicht in ihrem Hoheitsgebiet befinden?

15

Welche neuen Regelungen sollte ein Zweites Zusatzprotokoll zur Cybercrime-Konvention des Europarates zur Stärkung der Rechtshilfe, zur Zusammenarbeit mit ausländischen Providern und zu einem klareren Rechtsrahmen aus Sicht der Bundesregierung enthalten?

16

Wie sollte aus Sicht der Bundesregierung auch die Herausgabe von Inhaltsdaten von Providern, die sich auf dem Hoheitsgebiet der USA befinden, vereinfacht werden?

17

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung der Europäischen Kommission, dass der Abbau der Roamingkosten in der Europäischen Union neue Herausforderungen bei der Überwachung der Telekommunikation bzw. der Herausgabe „elektronischer Beweismittel“ zur Folge hat (http://gleft.de/1Nf)?

18

Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der gegenwärtige Stand der Verhandlungen eines operativen Kooperationsabkommens zwischen Europol und Israel, das auch den Austausch personenbezogener Daten einbezieht (Bundestagsdrucksache 18/571, Antwort zu Frage 27)?

a) Welche Entscheidung hat der Europol-Verwaltungsrat zum Entwurf des Abkommens getroffen?

b) Welche Informationen sollen im Rahmen des Abkommens getauscht werden?

c) Auf welche Daten hätten israelische Behörden demnach Zugriff?

d) Wie lange würden die Daten in Israel gespeichert?

e) Aus welchen Erwägungen begrüßt die Bundesregierung die Aufnahme der Kooperationsverhandlungen zwischen Europol und Israel?

19

Was kann die Bundesregierung über das Ergebnis der Prüfung einer Notwendigkeit eines „Compromised Data Clearing House“ für Internetnutzer mitteilen, die vom BKA und den Niederlanden geleitet wurde und an der Europol, Interpol sowie Computer Emergency Response Teams teilnahmen (Bundestagsdrucksache 18/4286)?

Berlin, den 19. Juli 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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