Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das zweite Quartal 2017 – Schwerpunktfragen zum Dublin-Verfahren
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, Jan Korte, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Bei 7,7 Prozent aller Asylsuchenden stellte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Jahr 2016 ein Rückübernahmeersuchen nach der Dublin-Verordnung der Europäischen Union (EU; Bundestagsdrucksache 18/11262) – im ersten Quartal 2017 lag dieser Anteil bei 30,6 Prozent (Bundestagsdrucksache 18/12623, Antwort zu Frage 5).
In 31 488 Fällen wurde 2016 die Zuständigkeit Griechenlands vermutet und deshalb kein Ersuchen gestellt. Wegen der dortigen systemischen Mängel im Asyl- und Aufnahmesystem gab es seit 2011 einen Überstellungsstopp, der im März dieses Jahres jedoch endete. Übernahmeersuchen wurden im Jahr 2016 vor allem an Italien gerichtet (23,4 Prozent), danach folgten Ungarn (21,5 Prozent), Polen und Bulgarien.
Den insgesamt 55 690 Dublin-Ersuchen im Jahr 2016 standen nur 3 968 tatsächliche Überstellungen gegenüber, das sind gerade einmal 7 Prozent; gemessen an den Zustimmungen der anderen EU-Staaten zur Rückübernahme (29 274) betrug die so genannte Überstellungsquote 13,6 Prozent (in Bezug auf Ungarn: 2,5 bzw. 7,8 Prozent). Nicht selten verhindern Gerichte geplante Überstellungen wegen erheblicher Mängel in den Asylsystemen anderer Mitgliedstaaten oder aufgrund individueller Umstände (64,5 Prozent der Rechtsschutzanträge gegen Überstellungen nach Ungarn waren 2016 erfolgreich, in Bezug auf Italien lag die Quote bei 24,6 Prozent). Nicht wenige Schutzsuchende tauchen in ihrer Not eher unter, als sich gegen ihren Willen in ein Land überstellen zu lassen, in dem sie ein unfaires Asylverfahren, unwürdige Lebensbedingungen, rassistische Ablehnung, Obdachlosigkeit oder eine Inhaftierung fürchten. Die geringe Überstellungsquote erklärt sich auch dadurch, dass einzelne Mitgliedstaaten – wie etwa Ungarn – nur eine bestimmte Zahl von Schutzsuchenden pro Tag aus allen anderen Dublin-Staaten zurücknehmen. Innerhalb des BAMF wird für Dublin-Verfahren Personal gebunden, das ansonsten in der regulären Asylprüfung eingesetzt werden könnte. Eine reale Verteilungswirkung ist mit dem Dublin-System für Deutschland kaum verbunden: Die immer komplexeren Dublin-Verfahren beschäftigen das BAMF und die Gerichte zunehmend, die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland hat sich durch Dublin-Überstellungen aus anderen Ländern im Jahr 2016 im Saldo um 8 123 Personen erhöht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-Verordnung wurden im zweiten Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal eingeleitet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf Eurodac-Treffern [Eurodac: Europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken] basierenden Dublin-Verfahren angeben; bitte auch nach den unterschiedlichen Eurodac-Treffern differenzieren), und wie viele VIS-Treffer (VIS: Visa-Informationssystem) bei Asylsuchenden gab es (bitte Gesamtzahl nennen und jeweils nach den fünf wichtigsten Ausstellungsländern der Visa und Herkunftsländern differenzieren)?
Welches waren in den in Frage 1g benannten Zeiträumen die 15 am stärksten betroffenen Herkunftsländer und welches die 15 am stärksten angefragten Mitgliedstaaten der Europäischen Union (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen angeben sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland, Zypern, Malta, Bulgarien und Ungarn nennen)?
Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates bzw. der Bundesrepublik Deutschland, Selbsteintritt, humanitäre Fälle, Familienzusammenführung usw.) gab es in den in Frage 1g benannten Zeiträumen (bitte bei der Zahl der Selbsteintritte auch nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den jeweils fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele der formellen Entscheidungen des BAMF waren in den benannten Zeiträumen Dublin-Entscheidungen (hierzu bitte auch Angaben für das Gesamtjahr 2016 machen, und falls keine konkreten Zahlen hierzu vorliegen, bitte eine ungefähre Einschätzung fachkundiger Bundesbediensteter geben)?
Wie viele Überstellungen nach der Dublin-Verordnung wurden in den in Frage 1g benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen angeben und auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Mitgliedstaaten der Europäischen Union – in jedem Fall auch Griechenland, Ungarn, Bulgarien, Zypern und Malta – differenzieren), und wie viele dieser Personen wurden unter Einschaltung des BAMF, aber ohne Durchführung eines Asylverfahrens überstellt?
Wie viele Asylanträge wurden in den in Frage 1 genannten Zeiträumen mit der Begründung einer Nichtzuständigkeit nach der Dublin-Verordnung als unzulässig abgelehnt oder eingestellt, ohne dass ein Asylverfahren mit inhaltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben), und wie viele Asylanträge wurden als unzulässig erachtet, weil bereits in einem anderen Land ein Schutzstatus gewährt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und weitere Angaben zu den wichtigsten betroffenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den dort gewährten Schutzstatus und der Staatsangehörigkeit der Betroffenen machen)?
Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen bzw. Überstellungen (bitte differenzieren) im Rahmen des Dublin-Systems gab es in den in Frage 1 genannten Zeiträumen durch bzw. an Deutschland (bitte auch nach Ländern differenzieren und die jeweiligen Überstellungsquoten nennen)?
In wie vielen Fällen wurde in den in Frage 1 genannten Zeiträumen bei Asylsuchenden festgestellt, dass eigentlich Griechenland nach der Dublin-Verordnung zuständig wäre (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenziert angeben), wie ist die derzeitige Praxis bei Ersuchen und Überstellungen nach Griechenland, und wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen nach Wiederaufnahme der Ersuchen bzw. Überstellungen nach Griechenland (bitte ausführen)?
Wie viele Übernahmeersuchen der griechischen Behörden an Deutschland im Rahmen der Familienzusammenführungsregelungen nach der Dublin-Verordnung gab es in den genannten Zeiträumen, wie vielen Ersuchen wurde stattgegeben, wie viele Überstellungen von Griechenland nach Deutschland fanden in den in Frage 1 genannten Zeiträumen statt, und wie viele Familienangehörige, für die das BAMF bereits die Zustimmung zur Übernahme erklärt hat, warten aktuell in Griechenland noch auf ihre Überstellung (bitte auch nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Was haben die Prüfungen der Bundesregierung in Bezug auf die Überstellungspraxis nach Ungarn infolge weiterer Maßnahmen der Europäischen Kommission in asylrechtlichen Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ergeben (vgl. Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 18/12622), und falls es keinen Überstellungsstopp geben sollte, wie wird dies begründet, und wie ist die derzeitige Ersuchens- und Überstellungspraxis in Bezug auf Ungarn?
Wie viele Überstellungen nach Ungarn gab es seit der Mitteilung der Europäischen Kommission am 17. Mai 2017 über weitere Maßnahmen gegenüber Ungarn, und was ist der Bundesregierung gegebenenfalls über das Schicksal der nach Ungarn überstellen Personen bekannt (wurden sie nach der Überstellung inhaftiert, hatten sie Zugang zu einem fairen Asylverfahren, wurden sie nach Serbien abgeschoben, das von Ungarn als sicherer Drittstaat erachtet wird, usw.)?
Gab es nach dem 11. April 2017 Überstellungen nach Ungarn, und wenn ja, wie wurde dies begründet angesichts der Einschätzung des Staatsministers Michael Roth vom 11. April 2017 (vgl. Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 18/12622), wonach es „deutliche Zweifel“ daran gebe, ob die verschärfte ungarische Asylgesetzgebung „überhaupt mit EU- und internationalem Recht in Einklang zu bringen sei“ (bitte begründen)?
Hat die Bundesregierung oder hat die Bundeskanzlerin dem ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán irgendwann einmal (wenn ja, wann) unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass sie ihm nicht dankbar dafür ist, was er an der Grenze macht (Nachfrage zur Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/12622), und wenn nein, warum nicht, zumal Viktor Orbán nach einer Meldung von dpa vom 7. Juli 2017 öffentlich erklärte, es sei „ein Gemeinplatz“ in Europa, dass Ungarns Migrationspolitik richtig sei und fast jeder EU-Regierungschef „gibt dies unter vier Augen zu“ (bitte ausführen, inwieweit auch die Bundesregierung diese Einschätzung teilt und ob die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel dem ungarischen Ministerpräsidenten unter vier Augen ihre Zustimmung zur ungarischen Migrationspolitik erklärt hat)?
Warum hat die Bundesregierung in den EU-Gremien niemals Berichte über systematische Misshandlungen von Geflüchteten an der ungarischen Grenze zum Zwecke der Abschreckung bzw. Berichte über Menschenrechtsverletzungen in der ungarischen Asylpraxis thematisiert (vgl. Antwort zu Frage 11a auf Bundestagsdrucksache 18/12622), obwohl „Defizite“ an den EU-Außengrenzen ein ständiges Thema in den EU-Gremien waren und sind, und obwohl der Vertreter des Bundesministeriums des Innern in der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 28. September 2016 (TOP 17a) auf Nachfrage erklärt hatte, einem Bericht von Amnesty International über systematische Misshandlungen an der ungarische Grenze würde die Bundesregierung nachgehen und dies gegebenenfalls thematisieren (bitte darlegen)?
Ist der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung zu der Frage, wie sie sich bei den Verhandlungen zur Dublin-Verordnung zum Prinzip der „ewigen Zuständigkeit“ verhalten soll, inzwischen abgeschlossen (wenn ja, mit welchem Ergebnis; Nachfrage zur Antwort zu Frage 5j auf Bundestagsdrucksache 18/12623), und falls dies immer noch nicht der Fall sein sollte, wie wird eine gemeinsame Haltung der Bundesregierung zu diesem sehr wichtigen Punkt erarbeitet, und wie kann sich die Bundesregierung in die aktuellen Verhandlungen zu diesem Punkt einbringen, wenn es keine gemeinsame Haltung dazu gibt (bitte darstellen)?
Welche genauen Angaben kann die Bundesregierung zur Arbeit der Arbeitsgruppe „Dublin-Verfahren“ im BAMF machen, wie viel Personal im BAMF ist an welcher Stelle mit Dublin-Verfahren beschäftigt, und welche Hinweise gibt das BAMF an die Ausländerbehörden für den Umgang mit physischen oder psychischen Erkrankungen bei geplanten Überstellungen (etwa zur Überprüfung geltend gemachter Diagnosen und Prognosen, in welchen Fällen soll eine Überprüfung vorgelegter Atteste oder psychologischer Gutachten erfolgen, welche Stellen sollen die Überprüfung vornehmen usw.)?
Wie verlaufen ganz konkret (bitte die maßgeblichen Rechtsgrundlagen, Vorschriften, internen Anweisungen usw. ebenso nennen wie die praktische Umsetzung des Verfahrens darstellen, etwa zur Frage der Inhaftierung usw.) Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen EU-Binnengrenzen als Überstellungen im Rahmen des Dublin-Verfahrens (Nachfrage zur Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/9634), wie (durch wen und in welchen Verfahren) wird in der Grenzkontrollsituation die Zuständigkeit des Mitgliedstaates ermittelt, welche effektiven Rechtsmittel gegen eine solche Zurückweisung/Überstellung an der Grenze stehen den Betroffenen zur Verfügung, und wie sind solche Zurückweisungen/Überstellungen an der maßgeblichen deutsch-österreichischen Grenze zu erklären, da Österreich aufgrund der geografischen Lage nach den Bestimmungen der Dublin-Verordnung im Regelfall nicht der für die Asylprüfung zuständige Mitgliedstaat sein dürfte (bitte ausführen)?
Inwieweit wird die Bundesregierung Überstellungen nach Italien aussetzen oder zahlenmäßig reduzieren vor dem Hintergrund der aktuell starken Inanspruchnahme Italiens infolge der Seenotrettung zehntausender Menschen auf der zentralen Mittelmeerroute und weil es nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller widersprüchlich wäre, Italien über die EU-interne Umverteilung von Asylsuchenden zu entlasten und gleichzeitig Asylsuchende nach Italien zurückzuschicken (bitte begründen)?
Inwieweit sieht sich die Bundeskanzlerin in ihrer Entscheidung vom Herbst 2015, syrische Flüchtlinge aus Ungarn zur Asylprüfung nach Deutschland einreisen zu lassen, gestärkt durch den Schlussantrag der Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof Eleanor Sharpston, die ausführt, dass durch die Ausnahmesituation im Herbst 2015 die Dublin-Verordnung faktisch außer Kraft gesetzt und die Weiterleitung der Geflüchteten durch mehrere EU-Transitländer schon deshalb erforderlich war, weil die Randstaaten der EU ansonsten faktisch überfordert gewesen wären, ihren vertraglichen Verpflichtungen zum Flüchtlingsschutz nachzukommen (Kroatien wäre nach strenger Auslegung der Dublin-Verordnung für fast 700 000 Asylsuchende zuständig gewesen, https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-06/cp170057de.pdf), und inwieweit teilt sie diese Sichtweise (bitte darlegen)?