Diskussion über Polizeigewalt am G20-Gipfel in Hamburg
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Einsatz der Polizei gegen Demonstrantinnen und Demonstranten beim G20-Gipfel in Hamburg wird von Bürgerrechtsorganisationen, aber auch von zahlreichen Journalistinnen und Journalisten scharf kritisiert. Beispielsweise listete die „taz“ (10. Juli 2017) auf, „dass Demonstranten in Hamburg geknüppelt, gepfeffert, auseinandergetrieben wurden, und zwar keineswegs nur da, wo es knallte“. Außerdem seien „auch Journalisten, Unbeteiligte und offenbar sogar eine Anwältin verprügelt“ worden. Der Vorsitzende des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins e. V., Peer Stolle, wirft dem Hamburger Regierungschef Olaf Scholz (SPD) eine „Missachtung demokratischer und rechtsstaatlicher Prinzipien“ vor (junge Welt, 11. Juli 2017).
Vielfach wird insbesondere das Vorgehen der Polizei gegen die antikapitalistische Demonstration am Donnerstag, dem 6. Juli 2017, kritisiert. In einer ersten Einschätzung des Komitees für Grundrechte und Demokratie e. V. heißt es, der polizeiliche Umgang mit dieser Demonstration sei „erschreckend. Die Anmeldung dieser Demonstration war von der Versammlungsbehörde ohne jede Auflagen bestätigt worden. Viele hatten vorausgesagt, dass dies nur heißen könne, dass die Versammlung gar nicht erst losgehen dürfe. Diese Demonstration wurde in der Tat nach wenigen Metern von der Polizei angegriffen“.
Das Vermummungsverbot im Versammlungsgesetz könne „nicht annähernd das beobachtete eskalative und die Rechte und Sicherheit der Bürger*innen verletzende Vorgehen der Polizei rechtfertigen“. Die Polizei habe hier keine gezielte Strafverfolgung betrieben, sondern gegen eine Vielzahl sich legal verhaltender Demonstrantinnen und Demonstranten Wasserwerfer, Pfefferspray und Tonfa-Schlagstock eingesetzt. In der Bilanz des Komitees heißt es weiter: „Immer wieder mussten wir beobachten, wie Polizeibeamte ohne Zeitdruck, die Tonfa-Schlagstöcke schwingend, schnell in eine Versammlung hinein liefen und Panik erzeugten … Schwere Verletzungen wurden bei solchen Einsätzen in Kauf genommen“. (www.grundrechtekomitee.de/node/873).
Durch großflächige Versammlungsverbote, das Verbot von Camps bzw. Einsätzen gegen genehmigte Camps haben die Einsatzleitung bzw. die verantwortlichen Innenpolitiker nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller eine Eskalation schon frühzeitig provoziert.
Ein Polizeiverhalten, das eine Eskalationsspirale in Gang setzt, die letztlich zahlreiche Unschuldige auf allen Seiten trifft, bedarf dringend einer Aufarbeitung und Korrektur.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller gehen von einer Mitverantwortung der Bundesregierung für den Einsatz aus, nicht zuletzt nachdem der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, öffentlich bestätigte, dass es eine gemeinsame Lagebeurteilung gegeben habe und zwischen Hamburger Senat und Bundesinnenministerium die Informationen geteilt worden seien (Frankfurter Rundschau, 10. Juli 2017).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Wie viele Angehörige von Bundessicherheitsbehörden waren in Zusammenhang mit dem G20-Gipfel zwischen dem 5. und 9. Juli 2017 in Hamburg im Einsatz, und mit welchen Aufgaben waren sie betraut (bitte je nach Behörde aufgliedern und möglichst vollständig angeben)?
Inwiefern waren Bundessicherheitsbehörden in die Entscheidungen der zuständigen Hamburger Behörden zum Umgang mit den Camps der Demonstrantinnen und Demonstranten einbezogen bzw. haben Ratschläge hierzu erteilt (diese bitte ggf. darlegen)?
Inwiefern fühlt sich die Bundesregierung als Gastgeberin des Gipfels auch mitverantwortlich für den Umgang mit Demonstrantinnen und Demonstranten, und wie bewertet sie vor diesem Hintergrund die weitreichenden Camp-Verbote sowie den Umgang mit den zugelassenen Camps durch die Hamburger Behörden?
Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis von polizeilichen Übergriffen auf Demonstrantinnen und Demonstranten sowie Journalistinnen und Journalisten, wie sie beispielsweise auf https://g20-doku.org/ dokumentiert sind?
a) Versucht die Bundesregierung angesichts der hohen Bedeutung der Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit, Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit von den Hamburger Behörden Aufklärung über die auf der genannten Homepage aufgezeigten Fälle unverhältnismäßiger Gewaltanwendung durch Polizeikräfte zu erlangen, und wenn ja, zu welchen Erkenntnissen ist sie dabei bislang gelangt?
b) Versucht die Bundesregierung, Kenntnis davon zu erlangen, inwiefern Angehörige der Bundespolizei an solchen Übergriffen beteiligt waren, und falls ja, zu welchen Erkenntnissen ist sie dabei bislang gelangt?
Wie viele Angehörige der Bundespolizei waren im Einsatz und wie viele davon jeweils im originären Aufgabenbereich bzw. zur Unterstützung der Hamburger Polizei (bitte tageweise aufgliedern)?
Hat die Bundespolizei die Hamburger Polizei durch Bereitstellung von Wasserwerfern unterstützt, und wenn ja, mit wie vielen?
a) Waren dem Wasser chemische Substanzen beigemischt, und wenn ja, welche?
b) Wurden aus den Wasserwerfern Wasserstöße abgegeben, und wenn ja, bei welchen Gelegenheiten (bitte Ort, Datum, Anzahl der Wasserstöße, Anlass und Gegenüber der Maßnahme nennen und Angaben machen, ob sich die Wasserstöße gegen Einzelne oder gegen Ansammlungen richteten)?
Hat die Bundespolizei die Hamburger Polizei durch weiteres polizeiliches Einsatzgerät unterstützt, und wenn ja, welches (bitte vollständig unter Angabe der Stückzahl angeben)?
Haben Angehörige der Bundespolizei Pfefferspray eingesetzt, und wenn ja, bei welchen Gelegenheiten (bitte vollständig Datum, Uhrzeit, Ort, Anlass anführen und angeben, ob sich die Maßnahme gegen eine einzelne Person oder gegen eine Ansammlung richtete)?
In welchem Umfang waren Angehörige der Bundespolizei unmittelbar an weiteren Einsätzen gegen Demonstrantinnen und Demonstranten beteiligt (bitte vollständig angeben und jeweils Datum, Uhrzeit, Ort und Anlass nennen)?
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der von Bundespolizisten verletzten Demonstrantinnen und Demonstranten?
b) Welche Erkenntnisse hat sie über verletzte Bundespolizisten (bitte differenzieren, inwiefern die Verletzungen unfall- bzw. hitzebedingt waren, von anderen Polizeikräften, selbst oder durch Dritte verursacht wurden, und nach Art und Schwere der Verletzung bzw. evtl. resultierender Dienstunfähigkeit, außerdem bitte nach einzelnen Tagen differenzieren)?
Waren Angehörige von Sicherheitsbehörden des Bundes in Zivil an Demonstrationen und/oder an gewalttätigen Ausschreitungen beteiligt, und wenn ja, wie viele, mit welcher Funktion und welcher Aufgabe, und an welchen Demonstrationen bzw. gewalttätigen Ausschreitungen haben sie sich beteiligt?
Inwiefern waren diese zivil gekleideten Angehörigen mit Schusswaffen oder Pfefferspray bewaffnet, und inwiefern haben sie davon Gebrauch gemacht?
Wurden von Sicherheitsbehörden des Bundes Maßnahmen der Funkzellenabfrage durchgeführt, IMSI-Catcher (IMSI – internationale Mobilfunk-Teilnehmerkennung) oder sog. stille SMS eingesetzt, und wenn ja, aus welchem Grund, in welchem Umfang, und wann?
Haben Angehörige der Bundespolizei Festnahmen durchgeführt, und wenn ja, von wie vielen Personen (bitte jeweils Ort, Datum, Anlass/Vorwurf nennen und vermerken, wenn die festgenommenen Personen ggf. an die Hamburger Polizei abgegeben wurden)?
An welchen Polizeieinsätzen im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel waren GSG 9 der Bundespolizei (polizeiliche Spezialeinheit zur operativen Bekämpfung von Schwerst- und Gewaltkriminalität sowie Terrorismus) bzw. BFE-Plus-Einsatzkräfte (BFE – Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit Plus) beteiligt?
Wie vielen potentiellen Demonstrantinnen und Demonstranten wurde in Zusammenhang mit dem Gipfel an den Grenzübergängen die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verwehrt, und auf welcher Grundlage geschah dies (bitte jeweils die Anzahl verweigerter Einreisen an den einzelnen Grenzübergangsstellen angeben)?
Auf welche Dateien oder Listen wurde dabei von der Bundespolizei zugegriffen?
a) Nach welchen Kriterien richtete sich die Entscheidung, bestimmte Personen nicht einreisen zu lassen?
b) Waren an der Zusammenstellung dieser Dateien bzw. Listen auch Geheimdienste beteiligt, und wenn ja, welche?
c) Waren an der Zusammenstellung der Dateien oder Listen auch ausländische Polizeibehörden beteiligt, und wenn ja, welche?
d) Welche Angaben kann die Bundesregierung darüber machen, inwiefern von den Betroffenen Rechtsmittel gegen das Einreiseverbot eingelegt wurden, und in welchem Umfang diese erfolgreich waren?
Aus welchen Gründen wurde 33 Personen am Grenzübergang Basel, die mit einem Sonderzug nach Hamburg fahren wollten, die Einreise verweigert (vgl. Mitteilung der Bundespolizeidirektion Hannover vom 6. Juli 2017)?
Ist das Mitführen von Schutzausrüstung wie Gasmasken, Mundschutz oder Schutzbrillen bereits für sich ein ausreichendes Kriterium, um die Einreise zu verweigern, und wenn nein, welche Kriterien kamen bei der Einreiseverweigerung für die fraglichen Personen hinzu?
Treffen Informationen der Fragestellerinnen und Fragesteller zu, dass am 6. Juli 2017 mehrere Personen, die aus Bologna anreisten, in Zusammenhang mit dem Gipfel bzw. den Demonstrationen mehrere Stunden am Verlassen des Flughafens Hamburg gehindert wurden, und wenn ja, aus welchem Grund geschah das?
Trifft es zu, dass zwei Personen aus Bologna die Einreise verweigert wurde?
a) Wenn ja, geschah dies unter Hinweis auf das Mitführen eines schwarzen Kapuzenpullovers, festen Schuhwerkes und Wollhandschuhen, und inwiefern ist es aus Sicht der Bundesregierung verhältnismäßig, wegen solcher nicht verbotener Gegenstände die Grundrechte der Freizügigkeit, der Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu beschränken?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen wurde dann die Einreise verweigert, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Entscheidung?
In welchem Umfang haben jeweils das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und das Bundesamt für Verfassungsschutz in Zusammenhang mit dem Gipfel personenbezogene Informationen an welche ausländischen Polizeibehörden übermittelt, und über wie viele Personen wurden dabei Daten ausgetauscht?
a) In welchem Umfang haben jeweils das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und das Bundesamt für Verfassungsschutz in Zusammenhang mit dem Gipfel personenbezogene Informationen von welchen ausländischen Behörden entgegengenommen, und wie viele Personen betraf dies?
b) Aus welchen Ländern stammten die entsprechenden Informationen?
c) Wurden diese Daten in Dateien gespeichert und/oder mit existierenden Dateien abgeglichen (bitte jeweils Dateibezeichnungen angeben), und wenn ja, zu welchem Zweck, und welche konkreten polizeilichen oder nachrichtendienstlichen Schritte wurden daraufhin vorgenommen?
Welche Angaben kann die Bundesregierung zur Beteiligung ausländischer Polizeikräfte an polizeilichen Einsätzen in Zusammenhang mit dem Gipfel machen?
a) Wie viele ausländische Polizeikräfte waren insgesamt in Hamburg im Einsatz, und welchen Aufgaben gingen sie nach (bitte jeweils Herkunftsland, Anzahl und Bezeichnung der polizeilichen Einheit angeben)?
b) Inwiefern waren die ausländischen Polizisten an unmittelbaren Einsätzen gegen Personen beteiligt, und inwiefern wurden von ihnen Zwangsmittel angewendet (bitte möglichst vollständig angeben)?
c) Inwiefern wurden von ausländischen Polizisten (bitte konkret benennen) Dienstwaffen eingesetzt, und inwiefern lag hierfür eine ausdrückliche Genehmigung vor?
d) Auf welcher Rechtsgrundlage und in welchem Umfang waren Kräfte österreichischer Spezialeinheiten im Einsatz?
e) Inwiefern war nach Kenntnis der Bundesregierung jederzeit gewährleistet, dass ausländische Polizisten ausschließlich unter Leitung und in Anwesenheit deutscher Polizisten hoheitlich tätig waren (sofern dies nicht gewährleistet war, bitte darlegen, bei welchen Gelegenheiten dies ggf. nicht der Fall war, und warum nicht)?
f) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über einen Einsatz österreichischer Polizisten am 7. Juli 2017 gegen eine nach Augenzeugenberichten friedliche Demonstration (vgl. www.vice.com/de_at/article/a3d7m4/wieund-warum-osterreichische-polizisten-bei-den-g20-protesten-in-hamburgeingesetzt-wurden)?
Inwiefern war aus Sicht der Bundesregierung hier der Einsatz von Pfefferspray rechtmäßig?
Wie bewertet die Bundesregierung diesen Einsatz?
g) Was ist der Inhalt der Kooperationsabsprache mit der österreichischen Polizei (vgl. Antwort zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 18/13033), welche Absprachen enthält diese (bitte möglichst vollständig angeben), und ist die Bundesregierung bereit, diese Absprache dem Deutschen Bundestag zugänglich zu machen?
Inwiefern hat die Hamburger Polizei im Vorfeld oder während der Demonstrationsereignisse ihre Lagebeurteilung gegenüber welchen Bundessicherheitsbehörden kommuniziert, bzw. inwiefern haben Bundessicherheitsbehörden an der Lagebeurteilung durch die Hamburger Polizei mitgewirkt (die Art der Mitwirkung, Beratung usw. bitte möglichst ausführlich angeben)?
a) Inwiefern wurden gemeinsame Erörterungen vorgenommen, was konkrete Einsätze betrifft (diese bitte jeweils nennen)?
b) Hatte die Bundespolizei darüber Kenntnis, dass die „Welcome to Hell“-Demonstration keine polizeilichen Auflagen hatte, und wenn ja, hat sie eigene Einschätzungen dazu vorgenommen, ob dies einsatztaktisch bzw. polizeilich sinnvoll war bzw. als Hinweis gedeutet werden kann, dass die Hamburger Polizei ohnehin beabsichtigte, diese Demonstration frühzeitig aufzulösen?
Kann die Bundesregierung die Angaben des Bundesministers des Innern bestätigen (Frankfurter Rundschau, 10. Juli 2017), Gewalttäter hätten sich bis zu zwei Jahren lang auf den Gipfel vorbereitet und Zwillen eingeführt, und wenn ja, welche konkreten Erkenntnisse hat sie hierzu?
a) Woher stammt die Information über eingeführte Zwillen, und seit wann liegt sie der zuständigen Hamburger Polizei bzw. der Bundespolizei und dem Bundesinnenministerium vor?
b) Um wie viele Zwillen und welche Art von Zwillen handelte es sich?
c) Warum wurde, wenn solche Erkenntnisse vorlagen, nicht bereits vor zwei Jahren polizeilich eingegriffen?
Wie viele Waffentrageerlaubnisse für Angehörige ausländischer Delegationen wurden bewilligt (bitte vollständig angeben), und wie viele Anträge wurden abschlägig beschieden?
Hat die türkische Delegation entsprechende Erlaubnisse beantragt, und wenn ja, wie wurde mit den Anträgen verfahren?
Inwiefern strebt die Bundesregierung die Errichtung einer europaweiten Datei über „Extremisten“ an, womit begründet sie dies (bitte ggf. Defizite der bisherigen Dateien bzw. Dateiverbünde und der Praxis der Datenübermittlung nennen), und inwiefern soll sich diese vom Schengener Informationssystem (SIS) und anderen bereits existierenden EU-Dateien unterscheiden?
Inwiefern trifft die Äußerung des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz zu (Frankfurter Rundschau, 10. Juli 2017), dass „mehr Geld in die Beobachtung von Extremismus insgesamt“ gesteckt werden solle, und welche konkreten Überlegungen sind hierzu bereits angestellt worden?
Wo sieht die Bundesregierung Defizite bei der bisherigen Beobachtung „linksextremistisch“ motivierter Gewalt (bitte begründen)?
Teilt die Bundesregierung die vom Chef des Bundeskanzleramtes vorgenommene Gleichsetzung gewalttätiger Randalierer mit Neonazis und islamistischen Terroristen (Tweet von Dr. Peter Altmaier mit dem Wortlaut „Linksextremer Terror in Hamburg war widerwärtig und so schlimm wie Terror von Rechtsextremen und Islamisten“ vom 8. Juli 2017), und wenn ja, wie begründet sie diese Gleichsetzung angesichts der Tatsache, dass in Hamburg weder Terroranschläge noch Morde geschehen sind?
Inwiefern hat die Bundespolizei eine Auswertung des Unterstützungseinsatzes für die Hamburger Polizei vorgenommen, und was sind die Inhalte dieser Auswertung?
Ist die Bundesregierung bereit, dem Deutschen Bundestag diese Auswertung zukommen zu lassen?
Inwiefern gibt es eine gemeinsame Auswertung mit der Hamburger Polizei, und was sind deren Inhalte?
Inwiefern geben die Demonstrationsereignisse in Hamburg aus Sicht der Bundesregierung Anlass zu Schlussfolgerungen, und welcher Art sind diese?
Welche Unterstützungsersuchen bzw. Amtshilfeersuchen hat die Bundeswehr vom 5. bis 9. Juli 2017 für andere Behörden oder Dritte erfüllt (bitte vollständig und nicht nur summarisch darlegen, jeweils Einsatzort und -dauer, Art der Tätigkeit, Zahl der eingesetzten Soldaten angeben)?
Wer hat aus welchen Gründen die Entscheidung getroffen, am Nachmittag des 7. Juli 2017 Transportpanzer innerhalb Hamburgs zu verlegen (http://augengeradeaus.net/2017/07/g20-gipfel-in-hamburg-zum-falschen-zeitpunktmit-dem-transportpanzer-unterwegs/)?
a) Inwiefern gehörten diese Transportpanzer zu den Transportkapazitäten, die zur Unterstützung einer Notevakuierung von Gipfelteilnehmern bereitgehalten worden waren?
b) Inwiefern stand die Verlegung in einem Zusammenhang mit dem Gipfel?
c) Welche (ggf. weiteren) Kapazitäten hatte die Bundeswehr zur eventuellen Evakuierung von Gipfelteilnehmern bereitgehalten?
d) Inwiefern wurde während des Gipfels erwogen, eine Evakuierung vorzubereiten bzw. die Kapazitäten hierzu auszuweiten, beispielsweise durch Bereithaltung von Transportpanzern (bitte begründen)?
Welche Kosten entstanden dem Bund voraussichtlich durch die Einsätze der Bundespolizei sowie der Bundeswehr?
Ist die Bundesregierung bereit, dem Deutschen Bundestag die Lageeinschätzungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz für die Zeit vor und nach den Demonstrationsereignissen zukommen zu lassen, und wenn nein, was sind deren zentrale Aussagen?
Inwiefern hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Prognose bestätigt, dass bis zu 500 Skandinavier anreisen würden, um „in militanten Kleingruppen“ zu agieren (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/article1666564 41/Was-das-Verfassungsschutzpapier-SAW-Stoertebeker-dem-Kanzleramt-verriet.html)?
Ist von Seiten der Bundesregierung bzw. im Rahmen der Gemeinsamen Zentren der Polizei- und Zollzusammenarbeit überlegt worden, inwiefern die Strategie der Hamburger Polizeiführung, nicht auf Deeskalation zu setzen, zur Eskalation beigetragen hat, und wenn ja, welche Positionen wurden hierbei vertreten?