Unterschiede in den Bundesländern in der Asylentscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, Dr. André Hahn, Jan Korte, Martina Renner, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In einem Artikel wiesen im März 2017 die Konstanzer Masterstudentin Lisa Riedel und der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Gerald Schneider auf unterschiedliche Anerkennungsquoten in den Bundesländern bei Entscheidungen über Asylanträge durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hin (www.uni-konstanz.de/universitaet/aktuelles-und-medien/aktuelle-meldungen/aktuelles/aktuelles/asyl-zentral-gesteuert-foederal-interpretiert/).
Das ist insofern überraschend als es um Entscheidungen einer Bundesbehörde geht, die auf identischer Rechtsgrundlage und nach bundeseinheitlichen internen Vorgaben (Herkunftsländerbeurteilungen und -leitsätze; Weisungsvorgaben zur Anwendung des Rechts und zur Einzelfallprüfung usw.) getroffen werden.
Als mögliche Erklärungsfaktoren für unterschiedliche Anerkennungsquoten wurden in dem Artikel „wahrgenommene Befindlichkeiten“ in den jeweiligen Bundesländern, die Einwohnerzahl, Arbeitslosenquote, Schuldenlast und fremdenfeindliche Übergriffe ausgemacht.
Das BAMF reagierte auf das Bekanntwerden dieser Studie noch am gleichen Tag mit einer Pressemitteilung, in der betont wurde, dass die Chancen auf Asyl bundesweit einheitlich seien und im Einzelfall auf gleicher Rechtsgrundlage geprüft würden (www.bamf.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/20170327-012-pm-studie-anerkennungsquoten.html).
Unterschiedliche Schutzquoten zwischen den Bundesländern wurden dabei vor allem mit einer unterschiedlichen Zusammensetzung der Herkunftsländer in den Bundesländern und einem unterschiedlich hohen Anteil von Dublin-Fällen erklärt.
In dem genannten Forschungsartikel wurden allerdings auch unterschiedliche Anerkennungsquoten bei Asylsuchenden aus identischen Herkunftsländern festgestellt, eine vergleichende Betrachtung der bereinigten Schutzquoten würde zudem Verzerrungen infolge von Dublin-Entscheidungen usw. ausschließen.
Soweit das BAMF auf die Besonderheiten individueller Einzelfälle hinweist, erklärt dies deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern jedenfalls ab einer größeren Zahl Betroffener nicht, da sich diese zufälligen Einzelfallumstände in einer größeren Gruppe statistisch ausgleichen müssten.
Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion DIE LINKE. die Asylentscheidungspraxis des BAMF für das Jahr 2016 für jeweils identische Herkunftsländer (Syrien, Afghanistan, Irak, Iran, Eritrea), differenziert nach Bundesländern, abgefragt (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12623, Frage 1c).
Diese Daten lassen nach Auffassung der Fragesteller einige signifikante, erklärungsbedürftige Abweichungen zwischen den Schutzquoten in den einzelnen Bundesländern erkennen, die aufgrund der in der Regel großen Fallzahlen auch nicht durch zufällige Anhäufungen besonderer Einzelfälle in einzelnen Bundesländern erklärt werden können (die Zahlen stützen auf den ersten Blick, aber auch nicht unbedingt, die oben genannte Studie).
Bei einem Vergleich der Schutzquoten für das Jahr 2016 mit denen des ersten Halbjahrs 2017, jeweils differenziert nach Bundesländern, wird es weitere Hinweise darauf geben, ob es sich um zufällige Abweichungen vom Bundesdurchschnitt handelt, oder ob positive oder negative Abweichungen bei den gleichen Bundesländern erneut in der einen oder anderen Richtung auftreten.
Die vorliegenden Daten (Bundestagsdrucksache 18/12623, Antwort zu Frage 1c) zeigen unter anderem, dass es bei der Frage, ob syrischen Asylsuchenden im Jahr 2016 ein Flüchtlings- oder nur subsidiärer Schutz gewährt wurde, deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt: In Berlin beispielsweise gab es vergleichsweise viele subsidiäre Schutzstatus (67,1 Prozent – bundesweit: 41,2 Prozent) und wenige Flüchtlingsanerkennungen (29,6 Prozent – bundesweit: 56,2 Prozent), in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Bremen und dem Saarland war es genau anders herum – allerdings könnte diesbezüglich der unterschiedlich intensive Einsatz schriftlicher Anerkennungsverfahren der maßgebliche Erklärungsfaktor sein, weil subsidiäre Schutzstatus nur nach mündlicher Anhörung erteilt werden können.
Berlin fällt bei allen anderen Herkunftsländern mit einem deutlich überdurchschnittlich hohen Anteil „sonstiger“ Verfahrenserledigungen (Dublin-Verfahren; Einstellungen usw.) auf, bei irakischen Asylsuchenden betrug dieser Anteil sonstiger Erledigungen im Jahr 2016 beispielsweise 26,7 Prozent – im Bundesdurchschnitt waren es neun Prozent.
Das ist erklärungsbedürftig: Warum sollte es in Berlin mehr Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen als anderswo geben, oder gab es infolge der in Berlin besonders prekären Unterbringungs- und Aufnahmebedingungen besonders viele Verfahrenseinstellungen wegen Unerreichbarkeit (aber warum liegt Berlin bei syrischen Asylsuchenden beim Anteil sonstiger Erledigungen dann wiederum im Bundesdurchschnitt)?
Feststellen lässt sich weiterhin, dass bei afghanischen Asylsuchenden im Jahr 2016 die Ablehnungsquoten (bei einem solchen Vergleich spielen formelle Erledigungen und die unterschiedlichen Schutzstatus keine Rolle), zwischen 21,2 Prozent im Saarland (bei allerdings nur 420 Entscheidungen), 23,9 Prozent in Bremen und 43,3 Prozent in Sachsen schwanken (Bundesdurchschnitt: 36,4 Prozent).
Bei irakischen Asylsuchenden gibt es eine Schwankungsbreite bei den Ablehnungsquoten zwischen 11,9 Prozent in Niedersachsen (drei Bundesländer mit kleinen Fallzahlen wurden nicht berücksichtigt) und 29 Prozent in Berlin (Bundesdurchschnitt: 20,8 Prozent).
Auch bei iranischen Asylsuchenden gibt es zum Teil deutliche Schwankungen, die jeweiligen absoluten Fallzahlen in den einzelnen Bundesländern sind jedoch deutlich geringer als bei den zuvor genannten Herkunftsländern.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie waren im ersten Halbjahr 2017 die Ergebnisse der Asylprüfung bei Asylsuchenden aus den Herkunftsländern Syrien, Afghanistan, Irak, Iran und Eritrea, jeweils differenziert nach Bundesländern (bitte die unterschiedlichen Schutzstatus, Ablehnungen und formelle Entscheidungen in Prozentangaben und absoluten Zahlen nach Bundesländern und Herkunftsländern differenziert darstellen)?
2. Wie erklärt die Bundesregierung diese Werte für das erste Halbjahr 2017 im Vergleich zu den Werten für das Jahr 2016 (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12623, Antwort zu Frage 1c), insbesondere falls einzelne Bundesländer bei identischen Herkunftsländern beim Anteil einzelner Schutzstatus, bei der Ablehnungsquote oder bei sonstigen Verfahrenserledigungen wie bereits im Jahr 2016 deutlich vom Bundesdurchschnitt erneut nach oben oder unten abweichen (bitte ausführlich begründen)?
3. Wie erklärt die Bundesregierung bzw. wie erklären fachkundige Bundesbedienstete des BAMF die feststellbaren unterschiedlichen Anerkennungs-, Ablehnungs- bzw. Erledigungsquoten zwischen den einzelnen Bundesländern (bitte ausführen)?
4. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass die vom BAMF in der Pressemitteilung vom 27. März 2017 (www.bamf.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/20170327-012-pm-studie-anerkennungsquoten.html) gegebene Erklärung, nicht in jedem Bundesland würde jedes Herkunftsland (gleich stark) bearbeitet, keine taugliche Erklärung für deutliche Unterschiede in der Entscheidungspraxis zwischen den Bundesländern ist, wenn nur Entscheidungen zu identischen Herkunftsländern miteinander verglichen werden (wenn nein, bitte begründen)?
5. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass die vom BAMF in der Pressemitteilung vom 27. März 2017 (www.bamf.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/20170327-012-pm-studie-anerkennungsquoten.html) gegebene Erklärung, bei Asylprüfungen handele es sich um Einzelfallprüfungen in unterschiedlichen Konstellationen, keine taugliche Erklärung für deutliche Unterschiede in der Entscheidungspraxis zwischen den Bundesländern ist, wenn die absoluten Fallzahlen groß genug sind und damit die Zufälligkeiten individueller Einzelfälle statistisch weitgehend ausgeglichen werden (wenn nein, bitte begründen), und stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass die große Zahl der Entscheidungen im Jahr 2016, jedenfalls für die drei stärksten Herkunftsländer, es eher ausschließt, dass eine zufällige Ungleichverteilung von Einzelfällen für signifikante Unterschiede in der Entscheidungspraxis des BAMF verantwortlich sein könnten (wenn nein, bitte ausführen)?
6. Wie erklärt die Bundesregierung insbesondere den vergleichsweise deutlich höheren Anteil von formellen Entscheidungen im Bundesland Berlin im Jahr 2016 und den Umstand, dass dies bei syrischen Asylsuchenden anders ist (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
7. Wie erklärt die Bundesregierung die zwischen den Bundesländern sehr unterschiedlichen Anteile gewährten Flüchtlings- bzw. subsidiären Schutzes bei syrischen Asylsuchenden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wie hoch war der Anteil von Entscheidungen im rein schriftlichen Verfahren im Jahr 2016 (bitte nach Bundesländern differenziert angeben)?
8. Wie erklärt die Bundesregierung die zwischen den Bundesländern sehr unterschiedlichen Ablehnungsquoten bei afghanischen und irakischen Asylsuchenden im Jahr 2016 (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wie erklärt sie etwaige Unterschiede für den Zeitraum des ersten Halbjahres 2017 (bitte ausführen)?
9. Wie hoch waren in den einzelnen Bundesländern im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017 jeweils die Anteile von Entscheidungen, die in Ankunftszentren, Entscheidungszentren, Außenstellen oder der Zentrale des BAMF getroffen wurden (bitte für die Herkunftsstaaten Syrien, Afghanistan, Irak, Iran und Eritrea jeweils getrennt und für alle Herkunftsstaaten angeben), und inwieweit sind diese unterschiedlichen Anteile nach Auffassung der Bundesregierung eine Erklärung für unterschiedliche Entscheidungsquoten zwischen den Bundesländern bei identischen Herkunftsländern?
10. Wie lauten die bereinigten Schutzquoten für die zehn wichtigsten Asyl-Herkunftsländer (zusätzlich für die Länder Bosnien-Herzegowina, Albanien, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Kosovo, Tunesien, Algerien und Marokko), nach Bundesländern differenziert, im Jahr 2016 und im Vergleich dazu im ersten Halbjahr 2017 (bitte auch jeweils die absolute Zahl der Entscheidungen in den einzelnen Bundesländern und den jeweiligen Bundesdurchschnitt nennen)?
11. Welche Bundesländer fallen im Jahr 2016 und im Jahr 2017 mit jeweils deutlich über- bzw. unterdurchschnittlichen bereinigten Schutzquoten bei identischen Herkunftsländern auf, und wie erklärt sich die Bundesregierung dies (bitte ausführen)?
12. Inwieweit und mit welcher Begründung kann die Bundesregierung vor dem Hintergrund der vorliegenden Daten und der in der Vorbemerkung genannten Studie der Universität Konstanz ausschließen, dass Faktoren wie Rücksichtnahmen auf „wahrgenommene Befindlichkeiten“ in den Bundesländern oder die jeweilige Arbeitslosenquote oder die Zahl von rassistischen Übergriffen eine Erklärung für unterschiedliche Entscheidungsquoten bei identischen Herkunftsländern in den einzelnen Bundesländern sind (bitte darlegen)?
Fragen12
Wie waren im ersten Halbjahr 2017 die Ergebnisse der Asylprüfung bei Asylsuchenden aus den Herkunftsländern Syrien, Afghanistan, Irak, Iran und Eritrea, jeweils differenziert nach Bundesländern (bitte die unterschiedlichen Schutzstatus, Ablehnungen und formelle Entscheidungen in Prozentangaben und absoluten Zahlen nach Bundesländern und Herkunftsländern differenziert darstellen)?
Wie erklärt die Bundesregierung diese Werte für das erste Halbjahr 2017 im Vergleich zu den Werten für das Jahr 2016 (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12623, Antwort zu Frage 1c), insbesondere falls einzelne Bundesländer bei identischen Herkunftsländern beim Anteil einzelner Schutzstatus, bei der Ablehnungsquote oder bei sonstigen Verfahrenserledigungen wie bereits im Jahr 2016 deutlich vom Bundesdurchschnitt erneut nach oben oder unten abweichen (bitte ausführlich begründen)?
Wie erklärt die Bundesregierung bzw. wie erklären fachkundige Bundesbedienstete des BAMF die feststellbaren unterschiedlichen Anerkennungs-, Ablehnungs- bzw. Erledigungsquoten zwischen den einzelnen Bundesländern (bitte ausführen)?
Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass die vom BAMF in der Pressemitteilung vom 27. März 2017 (www.bamf.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/20170327-012-pm-studie-anerkennungsquoten.html) gegebene Erklärung, nicht in jedem Bundesland würde jedes Herkunftsland (gleich stark) bearbeitet, keine taugliche Erklärung für deutliche Unterschiede in der Entscheidungspraxis zwischen den Bundesländern ist, wenn nur Entscheidungen zu identischen Herkunftsländern miteinander verglichen werden (wenn nein, bitte begründen)?
Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass die vom BAMF in der Pressemitteilung vom 27. März 2017 (www.bamf.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/20170327-012-pm-studie-anerkennungsquoten.html) gegebene Erklärung, bei Asylprüfungen handele es sich um Einzelfallprüfungen in unterschiedlichen Konstellationen, keine taugliche Erklärung für deutliche Unterschiede in der Entscheidungspraxis zwischen den Bundesländern ist, wenn die absoluten Fallzahlen groß genug sind und damit die Zufälligkeiten individueller Einzelfälle statistisch weitgehend ausgeglichen werden (wenn nein, bitte begründen), und stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass die große Zahl der Entscheidungen im Jahr 2016, jedenfalls für die drei stärksten Herkunftsländer, es eher ausschließt, dass eine zufällige Ungleichverteilung von Einzelfällen für signifikante Unterschiede in der Entscheidungspraxis des BAMF verantwortlich sein könnten (wenn nein, bitte ausführen)?
Wie erklärt die Bundesregierung insbesondere den vergleichsweise deutlich höheren Anteil von formellen Entscheidungen im Bundesland Berlin im Jahr 2016 und den Umstand, dass dies bei syrischen Asylsuchenden anders ist (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie erklärt die Bundesregierung die zwischen den Bundesländern sehr unterschiedlichen Anteile gewährten Flüchtlings- bzw. subsidiären Schutzes bei syrischen Asylsuchenden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wie hoch war der Anteil von Entscheidungen im rein schriftlichen Verfahren im Jahr 2016 (bitte nach Bundesländern differenziert angeben)?
Wie erklärt die Bundesregierung die zwischen den Bundesländern sehr unterschiedlichen Ablehnungsquoten bei afghanischen und irakischen Asylsuchenden im Jahr 2016 (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wie erklärt sie etwaige Unterschiede für den Zeitraum des ersten Halbjahres 2017 (bitte ausführen)?
Wie hoch waren in den einzelnen Bundesländern im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017 jeweils die Anteile von Entscheidungen, die in Ankunftszentren, Entscheidungszentren, Außenstellen oder der Zentrale des BAMF getroffen wurden (bitte für die Herkunftsstaaten Syrien, Afghanistan, Irak, Iran und Eritrea jeweils getrennt und für alle Herkunftsstaaten angeben), und inwieweit sind diese unterschiedlichen Anteile nach Auffassung der Bundesregierung eine Erklärung für unterschiedliche Entscheidungsquoten zwischen den Bundesländern bei identischen Herkunftsländern?
Wie lauten die bereinigten Schutzquoten für die zehn wichtigsten Asyl-Herkunftsländer (zusätzlich für die Länder Bosnien-Herzegowina, Albanien, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Kosovo, Tunesien, Algerien und Marokko), nach Bundesländern differenziert, im Jahr 2016 und im Vergleich dazu im ersten Halbjahr 2017 (bitte auch jeweils die absolute Zahl der Entscheidungen in den einzelnen Bundesländern und den jeweiligen Bundesdurchschnitt nennen)?
Welche Bundesländer fallen im Jahr 2016 und im Jahr 2017 mit jeweils deutlich über- bzw. unterdurchschnittlichen bereinigten Schutzquoten bei identischen Herkunftsländern auf, und wie erklärt sich die Bundesregierung dies (bitte ausführen)?
Inwieweit und mit welcher Begründung kann die Bundesregierung vor dem Hintergrund der vorliegenden Daten und der in der Vorbemerkung genannten Studie der Universität Konstanz ausschließen, dass Faktoren wie Rücksichtnahmen auf „wahrgenommene Befindlichkeiten“ in den Bundesländern oder die jeweilige Arbeitslosenquote oder die Zahl von rassistischen Übergriffen eine Erklärung für unterschiedliche Entscheidungsquoten bei identischen Herkunftsländern in den einzelnen Bundesländern sind (bitte darlegen)?