Dopingopfer in Deutschland
der Abgeordneten Dr. André Hahn, Katrin Kunert, Ulla Jelpke, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Zwischen 10 000 und 12 000 Leistungs- und Nachwuchssportlerinnen und Nachwuchssportler sollen in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) leistungssteigernde verbotene Substanzen eingenommen haben, darunter auch minderjährige Athletinnen und Athleten (https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsplanthema_14.25). Viele Sportlerinnen und Sportler wurden seitens des Funktionärs- und Trainerstabes nicht oder nur unzureichend über das Doping informiert.
Noch heute leiden viele der gedopten Sportlerinnen und Sportler unter gesundheitlichen, physischen, psychischen und sozialen Schäden. Vor dem Hintergrund des ersten und Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes (DOHG) gingen bis zum 30. Juni 2017 insgesamt 752 Anträge auf finanzielle Hilfe beim Bundesverwaltungsamt ein, bisher wurde 434 Dopingopfern eine Entschädigung von jeweils 10 500 Euro gewährt, darunter 194 Personen nach dem 1. DOHG und 240 Personen nach dem 2. DOHG (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 11 des Abgeordneten Dr. André Hahn vom 10. Juli 2017, Bundestagsdrucksache 18/13113, Seite 9, 10).
Für das 2. DOHG ging der Gesetzgeber von ca. 2 000 Anspruchsberechtigten aus (Bundestagsdrucksache 18/8040). Antragsberechtigt sind ausschließlich Athletinnen und Athleten aus der DDR.
Dabei ist inzwischen unumstritten, dass auch Sportlerinnen und Sportler, insbesondere Minderjährige, in der Bundesrepublik Deutschland ohne ihr Wissen verbotene Substanzen verabreicht bekamen (www.spiegel.de/sport/sonst/studieder-humboldt-universitaet-systematisches-doping-in-der-brd-a-914597.html; https://de.wikipedia.org/wiki/Doping_in_der_Bundesrepublik_Deutschland). Die Vorsitzende des Vereins doping-opfer-hilfe e. V. Prof. Ines Geipel plädierte gegenüber der Tageszeitung „neues deutschland“ dafür, dass auch diese Opfer des Hochleistungssports der Bundesrepublik Deutschland eine entsprechende Entschädigung erhalten (vgl. nd, 17. August 2017, „Opfer zweiter Klasse“).
In der Sitzung des Sportausschusses des Deutschen Bundestages am 28. Juni 2017 hatten sich bereits die Diskuswerfer Alwin Wagner und Klaus-Peter Hennig dafür ausgesprochen, dass ehemalige Doper aus der Bundesrepublik Deutschland, die von Ärzten und Trainern nicht über Spätfolgen des Dopings aufgeklärt wurden, finanzielle Hilfen zugesprochen bekommen sollten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele der 434 Personen, die als „Opfer des DDR-Dopings“ (mit Stand 30. Juni 2017) anerkannt wurden und Leistungen nach dem ersten oder Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz erhielten, waren in der Zeit des Dopings minderjährig, wie viele waren volljährig, wurden aber ohne ihr Wissen bzw. gegen ihren Willen gedopt, und wie viele erhielten Leistungen nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 2. DHG, weil ihrer Mutter während der Schwangerschaft Dopingsubstanzen verabreicht wurden?
Wie viele der Sportlerinnen und Sportler, die (mit Stand 30. Juni 2017) als „Opfer des DDR-Dopings“ anerkannt wurden und Leistungen nach dem Dopingopfer-Hilfegesetz erhielten, erreichten einen Medaillenplatz bei Olympischen Spielen, Welt- und oder Europameisterschaften, und wie viele Medaillen errangen diese Sportlerinnen und Sportler insgesamt (bitte aufschlüsseln nach Gold, Silber, Bronze bei Olympischen Spielen, Weltmeisterschaften, Europameisterschaften)?
Wie viele dieser Sportlerinnen und Sportler wurden während ihrer aktiven Laufbahn bei einer Kontrolle des Dopings überführt?
Wie vielen dieser Sportlerinnen und Sportler wurden ihre Medaillenplätze wegen des Dopings im Nachhinein aberkannt, und wie viele haben ihre Medaillen freiwillig zurückgegeben?
Wie viele dieser Sportlerinnen und Sportler waren auch nach dem 3. Oktober 1990 im Leistungssport aktiv?
Wie erklärt sich die Bundesregierung angesichts der bis zu 12 000 Gedopten die relativ geringe Anzahl der bisher beim Bundesverwaltungsamt eingegangenen Anträge und entsprechend auch der erfolgten Bewilligungen?
Rechnet die Bundesregierung weiterhin – wie in der Begründung zum 2. DOHG ausgewiesen – mit bis zu 2 000 Anträgen, oder hat sie ihre diesbezüglichen Erwartungen (und damit die verbundenen bereitzustellenden Kapazitäten im Bundesverwaltungsamt) korrigiert?
Wenn ja, auf welche Zahl?
Von wem und in welchem Umfang hat der Fonds bisher Zuwendungen nach § 1 2. DOHG erhalten?
Wie viele Mittel sind bisher (mit Stand 30. Juni 2017) aus dem Fonds abgeflossen, und wie setzen sich die bisherigen Ausgaben zusammen?
Inwieweit werden die für den Fonds vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 10,5 Mio. Euro reichen, und was soll passieren, wenn mit Außerkrafttreten des Gesetzes noch Mittel in diesem Fonds vorhanden sind?
Gibt es seitens der Bundesregierung Schätzungen, wie viele Sportlerinnen und Sportler der Bundesrepublik Deutschland ohne ihr Wissen oder als Minderjährige verbotene Substanzen verabreicht bekamen?
Wenn nicht, besteht die Absicht, eine entsprechende Studie in Auftrag zu geben?
Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sie sich dagegen ausgesprochen hat, über das Zweite Dopingopfer-Hilfegesetz auch geschädigte Athletinnen und Athleten aus Westdeutschland finanziell zu unterstützen (siehe auch Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 14 des Abgeordneten Dr. André Hahn vom 10. Juli 2017, Bundestagsdrucksache 18/13113, Seite 16), mit Hilfe anderer gesetzlicher Regelungen auch diese Sportlerinnen und Sportler zu entschädigen?
Wenn nicht, warum nicht?