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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Neonazis als mögliche Quellen von Nachrichtendiensten

Tätigkeit von Kay-Uwe Bergmann, Uwe Behrendt, Gundolf Köhler, Helmut Oxner, Heinz Lembke, Stefan Wagner (alle mit Bezug Wehrsportgruppe Hoffmann) und Frank Schubert (Volkssozialistische Bewegung Deutschland/Partei der Arbeit) als Quellen für einen deutschen oder ausländischen Nachrichtendienst<br /> (insgesamt 1 Einzelfrage)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

29.09.2017

Antwortdauer

16 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1357513.09.2017

Neonazis als mögliche Quellen von Nachrichtendiensten

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Petra Pau, Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Zur Tätigkeit deutscher Geheimdienste gehört auch der Einsatz von Quellen in rechtsextremen und rechtsterroristischen Milieus. Da diese Einsätze der Natur nach im Geheimen, also intransparent und ohne ausreichende demokratische Kontrolle stattfinden, lässt sich nicht mit Gewissheit sagen, wie diese Einsätze im Detail gestaltet sind, ob bspw. über den Einsatz von V-Leuten Gruppen und Szenen gesteuert werden (vgl. bspw.: „Dem NSU so nah“, ZEIT ONLINE vom 4. Mai 2016, www.zeit.de/politik/deutschland/2016-05/v-leute-nsu-prozessjahrestag-grafik, „V-Mann ‚Piatto‘ plaudert im NSU-Prozess“, n-tv vom 3. Dezember 2014, www.n-tv.de/politik/V-Mann-Piatto-plaudert-im-NSU-Prozess-article14089071.html). In seiner Entscheidung vom 18. Juli 2017 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das parlamentarische Fragerecht dergestalt schwer wiegt, dass eine Auskunftsverweigerung – anders als in der Vergangenheit oft geschehen – hinreichend begründet werden muss und dass die Bundesregierung in bestimmten Fällen Auskunft darüber geben muss, ob Personen in der Vergangenheit als V-Leute für deutsche Geheimdienste tätig waren (vgl.: „Die Bundesregierung hat Auskünfte zum Einsatz von V-Leuten im Zusammenhang mit dem Oktoberfestattentat teilweise zu Unrecht verweigert“, Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes Nr. 60/2017 vom 18. Juli 2017, www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-060.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen1

1

Waren die folgenden Personen nach Kenntnis der Bundesregierung als Quellen für einen Nachrichtendienst des Bundes bzw. eines Bundeslandes oder für einen ausländischen Nachrichtendienst tätig (bitte unter Angabe des Nachrichtendienstes bzw. der Art des Nachrichtendienstes – i. S. v. Ausland, Inland oder Bundesland – und des Einsatzzeitraumes beantworten)?

a) Kay-Uwe Bergmann

b) Uwe Behrendt

c) Gundolf Köhler

d) Helmut Oxner

e) Heinz Lembke

f) Stefan Wagner (Wehrsportgruppe Hoffmann)

g) Frank Schubert (Volkssozialistische Bewegung Deutschland/Partei der Arbeit)

Berlin, den 11. September 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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