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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Der Compact with Africa und geplante "Reformpartnerschaften" mit afrikanischen Ländern zur Verbesserung von Investitionsbedingungen

Interessenten an der CwA-Initiative neben den bereits beteiligten 7 Ländern, Finanzmittel im Bundeshaushalt, getroffene Vereinbarungen, Abkommen etc., vereinbarte Reformen, Überwachung und Sanktionsmechanismen, Streitschlichtungsverfahren für Investoren und Entschädigung bei gesetzlichen Maßnahmen, Steuererleichterungen und beabsichtigte Erhöhung des Steueraufkommens, Einhaltung von Standards bzgl. Arbeitsrechten und Entlohnung, weitere bilaterale Reformpartnerschaften zwischen G20-Staaten und afrikanischen Ländern, Investitionsabsichten von Unternehmen, Umsetzungsstand konkreter Projekte, Einrichtung von Sonderwirtschaftszonen, Anwendung von Weltbank-Richtlinien für PPP-Verträge u.a.<br /> (insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

23.10.2017

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1359919.09.2017

Der Compact with Africa und geplante „Reformpartnerschaften“ mit afrikanischen Ländern zur Verbesserung von Investitionsbedingungen

der Abgeordneten Niema Movassat, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Auf Initiative des Bundesministers der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble haben die G20-Staaten gemeinsam mit Weltbank, Internationalem Währungsfonds (IWF) und Afrikanischer Entwicklungsbank (AfDB) den sogenannten Compact with Africa (CwA) ins Leben gerufen, im Rahmen dessen die Investitionsbedingungen in afrikanischen Ländern verbessert werden sollen. Im April 2017 veröffentlichten die drei Institutionen den Bericht „The G20-Compact with Africa“, in dem zentrale Grundlagen der Initiative benannt werden. Neben administrativen, fiskal-politischen und wirtschaftspolitischen Reformen zählen dazu die Kommerzialisierung und Privatisierung von Infrastruktur und bisher staatlich geführter Wirtschaftszweige, neue Formen der Mischfinanzierung (blending) sowie von Streitschlichtungsverfahren mit Investoren.

Positiv bezieht sich der Bericht auch auf die neuen Richtlinien der Weltbank für Public-Private-Partnership (PPP)-Verträge (http://ppp.worldbank.org/public-private-partnership/sites/ppp.worldbank.org/files/documents/Guidance_%20PPP _Contractual_Provisions_EN_2017.pdf). Einer Analyse der Rechtsanwaltskanzlei Foley Hoag zufolge repräsentieren diese Richtlinien jedoch einseitig die (Profit-)Interessen der Investoren, da sie u. a. (i) das Investitionsrisiko ungleich zwischen den Staaten und den Investoren verteilen, etwa, indem sie Bürgerkriege nicht unbedingt als höhere Gewalt (force majeure) betrachten sowie andere Vorkommnisse, wie Kriege, Bürgerkriege, Streiks, Terrorattacken oder Aufstände als schädigendes Regierungshandeln („material adverse government action“) qualifizieren und damit den Weg für Kompensationszahlungen zugunsten der Investoren öffnen, (ii) Staaten daran hindern, legitime – z. B. zur Durchsetzung von Umwelt- und Klimaschutz oder internationalen Menschen- und Arbeitsrechten notwendige – gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, indem sie Investoren zu stark vor Gesetzesänderungen schützen, (iii) intransparenten PPPs Tür und Tor öffnen, da sie die zwingende Veröffentlichung von PPP-Verträgen und Projektinformationen nicht vorsehen, (iv) davon abraten, PPPs auf der Basis der lokalen/ nationalen Gesetzgebung abzuschließen sowie (v) die Beteiligung von Regierungen an PPPs als Shareholder oder Partner nicht vorsehen (http://us.boell.org/2017/09/ 15/summary-comments-world-bank-groups-2017-guidance-ppp- contractualprovisions-0).

Bisher sind sieben afrikanische Länder an der CwA-Initiative beteiligt (sogenannte Compact-Länder): Marokko, Tunesien, Elfenbeinküste, Senegal, Ghana, Ruanda und Äthiopien. Deutschland plant mit drei dieser Länder (Tunesien, Elfenbeinküste und Ghana) bilaterale Investitions- oder Reformpartnerschaften. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat angekündigt, bis zu 300 Mio. Euro für die diese Reformpartnerschaften bereitzustellen. Dabei wird die bilaterale Unterstützung nach dem Grundsatz „Fördern und Fordern“ an die Umsetzung von Reformfortschritten durch das Partnerland geknüpft (Sachstand „Reformpartnerschaften mit Elfenbeinküste, Ghana und Tunesien“ des BMZ vom 23. Juni 2017). In der Reformpartnerschaft mit der Elfenbeinküste ist u. a. die Förderung von privaten Investitionen in Infrastruktur vorgesehen, wobei der Nationale Entwicklungsplan der Elfenbeinküste einen Anteil von 62 Prozent privater Investitionen vorsieht (Sachstand, S. 2).

Ghana plant im Rahmen der Reformpartnerschaft mit Deutschland, das Investitionsklima zu verbessern und im Bereich der erneuerbaren Energien/ Energieeffizienz den Wettbewerb bei öffentlichen Ausschreibungen zu stärken.

Parallel zum CwA forderten die T20, ein Zusammenschluss von Forschungseinrichtungen und Think Tanks, im Rahmen der deutschen G20-Präsidentschaft die Einrichtung von Sonderwirtschaftszonen in afrikanischen Ländern zur Bewältigung der Migrations- und Flüchtlingskrise in den dortigen Ländern (www.t20 germany.org/wp-content/uploads/2017/07/20_Solutions_for-the_G20_17-7.pdf, Vorschlag 16).

Eine weitere Initiative, die auf die Verbesserung von Investitionsbedingungen in afrikanischen Ländern abzielt, ist der External Investment Plan (EIP) der Europäischen Union (EU). Durch den Einsatz von 3,35 Mrd. Euro EU-Mitteln sollen bis zum Jahr 2020 durch Mischung mit privatem Kapital 44 Mrd. Euro mobilisiert werden (www.africa-eu-partnership.org/en/newsroom/all-news/presentation- eipnew-york-20-september). Nach Auskunft der Bundesregierung soll die Verbesserung von Investitionsbedingungen auch durch die Einforderung von Strukturreformen in den afrikanischen Ländern erfolgen (BMZ-Vorbericht zum informellen Rat der EU-Entwicklungsminister am 11. September 2017 vom 7. September 2017, S. 4).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Welche weiteren (d. h. außer den sieben in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten) Länder haben nach Informationen Interesse an der CwA-Initiative gezeigt bzw. durchlaufen gerade den Auswahlprozess?

2

Inwiefern handelt es sich bei den bilateralen Reformpartnerschaften um schriftliche, verbindliche Vereinbarungen?

3

Wo finden sich die Finanzmittel für die von Deutschland geplanten Reformpartnerschaften im Haushalt aus dem Jahr 2017 bzw. in den Haushaltsplanungen der Folgejahre wieder? Inwiefern handelt es sich dabei um „neues Geld“, bzw. aus welchen bestehenden Töpfen werden die Mittel hierfür verwendet?

4

Inwiefern geht die CwA-Initiative nach Kenntnis der Bundesregierung über die bilateralen Reformpartnerschaften hinaus? Welche andere Vereinbarungen, Abkommen etc. werden im Rahmen der Initiative mit den afrikanischen Compact-Ländern geschlossen (bitte für die Länder einzeln aufschlüsseln)?

5

Welche administrativen, fiskal-politischen, wirtschaftspolitischen sowie etwaige andere politische Reformen sollen nach Informationen der Bundesregierung zwischen den Compact-Ländern, den G20-Staaten und den internationalen Finanzinstitutionen vereinbart werden bzw. sind bereits vereinbart worden (bitte für Compact-Länder einzeln aufschlüsseln)?

6

Wer überwacht nach Informationen der Bundesregierung die Umsetzung der in der Frage 5 genannten Reformen, und welche möglichen Sanktionsmechanismen gibt es dabei?

7

Welche Infrastrukturbereiche oder Wirtschaftszweige sollen nach Auskunft der Bundesregierung in den einzelnen Compact-Ländern konkret kommerzialisiert bzw. privatisiert werden (bitte für einzelne Länder getrennt anführen)?

8

Welche Streitschlichtungsverfahren für Investoren sind nach Informationen der Bundesregierung für die einzelnen Compact-Länder angedacht bzw. werden bereits etabliert?

9

Inwiefern sind nach Auskunft der Bundesregierung im Rahmen der CwA-Initiative Steuererleichterungen für Investoren vorgesehen bzw. möglich? Falls dieses Instrument möglich ist, wie ist dieses Instrument mit dem Ziel in Einklang zu bringen, das Steueraufkommen in den Compact-Ländern zu erhöhen?

10

Inwiefern ist nach Informationen der Bundesregierung im Rahmen der CwA-Initiative bzw. im Rahmen der dadurch angestoßenen Investitionen die Einhaltung der Freiwilligen Leitlinien zu Landnutzungsrechten vorgesehen? Durch wen soll deren Einhaltung gegebenenfalls überwacht werden?

11

Inwiefern wird nach Informationen der Bundesregierung bei der im Rahmend der CwA-Initiative geschaffenen Arbeitsplätze die Einhaltung von Standards bezüglich Arbeitsrechten und Entlohnung überwacht (bitte auch angeben, um welche Standards es sich gegebenenfalls handelt und wer für die Überwachung zuständig ist)?

12

Wie wird der Grundsatz „Fördern und Fordern“ in den Reformpartnerschaften unter Beteiligung der Bundesregierung konkret umgesetzt? Welche Reformschritte wurden mit Tunesien, Ghana und der Elfenbeinküste bisher vereinbart, und wie wird die Umsetzung dieser Reformschritte überwacht?

13

Wie wollen Bundesregierung sowie die Regierung der Elfenbeinküste private Investitionen im Infrastrukturbereich vorantreiben? a) Welche Infrastrukturbereiche sollen hierbei mit einbezogen werden, bzw. gibt es Bereiche, die von dieser Initiative explizit ausgenommen werden? b) Worauf beziehen sich die 62 Prozent, die nach Auskunft der Bundesregierung im Nationalen Entwicklungsplan der Elfenbeinküste für Privatinvestitionen vorgesehen sind?

14

Durch welche konkreten Maßnahmen möchte Ghana nach Auskunft der Bundesregierung das Investitionsklima verbessern und im Bereich der erneuerbaren Energien/ Energieeffizienz den Wettbewerb bei öffentlichen Ausschreibungen stärken? Welche Vereinbarungen wurden in diesem Bereich mit der Bundesregierung konkret getroffen oder sollen in naher Zukunft abgeschlossen werden?

15

Welche weiteren bilateralen Reformpartnerschaften zwischen anderen G20-Staaten außer Deutschland und afrikanischen Ländern sind nach Informationen der Bundesregierung geplant oder bereits abgeschlossen, und was sind die inhaltlichen Schwerpunkte dieser Partnerschaften?

16

Inwiefern gibt es nach Informationen der Bundesregierung bisher Investitionsabsichten von Unternehmen als Folge der CwA-Initiative (bitte um Auflistung der geplanten Investitionen)?

17

Welche konkreten Projekte im Rahmen von Compact-Partnerschaften, die in den Prospekten der Compact-Länder auf der Homepage www.compactwith africa.org/content/compactwithafrica/home.html angeführt werden, sind inzwischen vorangekommen, und in welchem Stadium befinden sie sich (bitte für einzelne Ländern anführen inklusive der beteiligten Unternehmen)?

18

Inwiefern ist im Rahmen der CwA-Initiative nach Kenntnis der Bundesregierung die Einrichtung von Sonderwirtschaftszonen in den Compact-Ländern geplant? Wenn ja, in welchen, und für welche Wirtschaftssektoren?

19

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung – beispielsweise im Rahmen der CwA-Initiative, oder in der Arbeit ihrer Entwicklungsfinanzierer wie KfW und DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH – die Anwendung der neuen Richtlinien der Weltbank für PPP-Verträge?

20

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kritik der Rechtsanwaltskanzlei Foley Hoag, dass die Richtlinien die Interessen von öffentlicher Hand und privaten Investoren nicht gleichrangig berücksichtigen?

21

Inwiefern vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass – analog zu den Weltbankrichtlinien – Bürgerkriege nicht unbedingt als höhere Gewalt (force majeure) betrachtet werden müssen sowie Vorkommnisse wie Kriege, Bürgerkriege, Streiks, Terrorattacken oder Aufstände als schädigendes Regierungshandeln („material adverse government action“) qualifiziert werden können?

22

Inwiefern vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass – analog zu den Weltbankrichtlinien – Staaten keine gesetzlichen Maßnahmen, etwa zur z. B. zur Durchsetzung von Umwelt- und Klimaschutz, internationalen Menschenoder Arbeitsrechten, ergreifen dürfen, ohne Investoren für dadurch entstehende Gewinneinbußen zu entschädigen?

23

Inwiefern vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass – analog zu den Weltbankrichtlinien – PPP-Verträge sowie Projektinformationen wie Umwelt- und Sozialrisikoprüfungen nicht veröffentlich werden müssen?

24

Inwiefern vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass – analog zu den Weltbankrichtlinien – PPP-Verträge nicht auf Basis lokaler/nationaler Gesetzgebungen der betreffenden Projektländer abgeschlossen werden sollen?

25

Inwiefern vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass – analog zu den Weltbankrichtlinien – Regierungen sich nicht als Shareholder oder Partner an PPP-Verträgen beteiligen sollen?

26

Inwiefern verfolgen die Bundesregierung, andere G20-Staaten oder internationale Finanzinstitutionen den Vorschlag der T20, in afrikanischen Ländern Sonderwirtschaftszonen für Migranten und Flüchtlinge einzurichten?

27

Hält es die Bundesregierung für realistisch, dass im Rahmen des EU External Investment Plans (EIP) durch den Einsatz von 3,35 Mrd. Euro EU-Mitteln 44 Mrd. Euro an Investitionskapital nach Afrika fließen (Hebel von 1:13)? Wenn nein, welchen Hebel hält die Bundesregierung für realistisch (bitte jeweils mit Begründung)?

28

Wie soll die „Einforderung von Strukturreformen“ im Rahmen des EIP nach Informationen der Bundesregierung konkret erfolgen? Inwiefern sind hier Sanktionsinstrumente vorgesehen, und wer soll die Umsetzung der Strukturreformen überprüfen?

29

Inwiefern wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen bzw. dagegen aussprechen, die neuen Weltbank-Richtlinien zu PPP-Verträgen bei vom EIP finanzierten Projekten anzuwenden?

Berlin, den 19. September 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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