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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Fragen zu möglicherweise fehlerhaften Bestandskraftbescheiden des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

Versenden fehlerhafter Bestandskraftmitteilungen im Asylverfahren durch das BAMF an Ausländerbehörden trotz rechtzeitig eingelegter Rechtsmittel gegen entsprechende negative Asylbescheide, Folgen für die Asylantragsteller (Abschiebungen), Überlastung der Prozessabteilung des BAMF (Personalausstattung, Altverfahren); Anzahl vollziehbar ausreisepflichtiger Personen laut Ausländerzentralregister (AZR), Duldungen aus "sonstigen Gründen", Asylablehnungen insgesamt sowie vollziehbar ausreisepflichtige abgelehnte Asylsuchende mit bzw. ohne Duldung, Datenbereinigung im AZR<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

23.10.2017

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1367506.10.2017

Fragen zu möglicherweise fehlerhaften Bestandskraftbescheiden des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Kerstin Kassner, Jan Korte, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nach Informationen, die der fragestellenden Fraktion vertraulich zugegangen sind, soll es beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine erhebliche Zahl von Fällen gegeben haben, in denen das BAMF fehlerhafte Bestandskraftbescheide an die Ausländerbehörden versandt habe – obwohl in den jeweiligen Fällen rechtzeitig Rechtsmittel gegen entsprechende Ablehnungsbescheide eingelegt worden seien. Es soll deshalb zu erheblichen Verstimmungen zwischen dem BAMF und Vertretern von Ausländerbehörden gekommen sein. Infolge der Bestandskraftmitteilungen des BAMF fordern die Ausländerbehörden die Betroffenen zur Ausreise auf, zur Mitwirkung bei der Passbeschaffung usw., sie verweigern Arbeitserlaubnisse und leiten Abschiebungen ein.

Grund für die Panne soll die personelle Überlastung der Prozessabteilung des BAMF gewesen sein, die anhängige Klagen und Eilanträge nicht in die entsprechende Datenbank eingegeben habe, so dass eine andere Abteilung des BAMF Bestandskraftbescheide versandt habe, obwohl Rechtsmittel eingelegt worden waren. Es soll viele entsprechend empörte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte geben. Eine Leiterin einer Ausländerbehörde soll erklärt haben, sie sei „froh“, dass sich eine betroffene Person der Abschiebung entzogen habe („Gottseidank ist der rechtzeitig abgetaucht!“).

Es sei eine Zahl von etwa 3 500 falschen Bestandskraftbescheiden genannt worden, die nachträglich wieder aufgehoben werden sollten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Inwieweit sind die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Vorgänge und Informationen zutreffend bzw. falsch (bitte im Einzelnen ausführen)?

2

Wie viele fehlerhafte Bestandskraftbescheide hat es in welchen Zeiträumen gegeben? Welche Bundesländer und welche Herkunftsländer waren hiervon betroffen?

3

Was sind die genauen Gründe dafür, dass möglicherweise Tausende fehlerhafte Bestandskraftbescheide versandt wurden?

4

Was wurde unternommen, um negative insbesondere auch irreversible Folgen (insbesondere Abschiebungen) falscher Bestandskraftbescheide zu verhindern bzw. im Nachhinein zu heilen (z. B. durch Rückholung bereits Abgeschobener)?

5

Welche Regelungen und Vorkehrungen wurden getroffen, um künftige fehlerhafte Bestandskraftbescheide zu vermeiden bzw. auszuschließen (bitte darlegen)?

6

Ist die Erklärung zutreffend, dass insbesondere die Überlastung der Prozessabteilung des BAMF für die geschilderten Pannen verantwortlich sein könnte (bitte darlegen)?

7

Mit wie viel Personen war die Prozessabteilung des BAMF in den letzten drei Jahren besetzt (bitte nach Quartalen auflisten), welchen prozentualen Anteil der Belegschaft im Bereich Asyl machte dies jeweils aus, und wie viele Asylverfahren waren zum jeweiligen Datum bei den Gerichten anhängig?

8

Was wurde im BAMF unternommen, um die Situation der Prozessabteilung im BAMF zu verbessern, und inwieweit kam es zu Einschränkungen für die Prozessabteilung, weil z. B. zunächst der Abbau von Altverfahren innerhalb des BAMF vorrangig realisiert werden sollte (bitte darlegen)?

9

Inwieweit und in welchem Umfang hatten fehlerhafte Bestandskraftbescheide des BAMF Auswirkungen auf die Zahl der nach dem Ausländerzentralregister (AZR) ausreisepflichtigen Personen?

10

Wie viele Personen waren nach aktuellen Stand nach Angaben des AZR vollziehbar ausreisepflichtig, wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylbewerber, wie viele von ihnen hatten eine Duldung, und wie viele von ihnen (bitte differenzieren: mit oder ohne Duldung) lebten bereits seit mehr als zwei, drei, fünf oder zehn Jahren in Deutschland (bitte jeweils, auch bei den vorherigen Unterfragen, nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

11

Was haben die Bemühungen zur Datenbereinigung nicht konsistenter Datensätze im AZR bei Ausreisepflichtigen inzwischen erbracht (bitte so genau wie möglich, nach einzelnen Fallgruppen getrennt und jeweils mit konkreten Zahlen darlegen; vgl. Bundestagsdrucksache 18/12623, Fragen 24 f. und insgesamt Bundestagsdrucksache 18/12725), und inwieweit spielen hierbei Bestandskraftbescheide des BAMF eine Rolle bzw. führen fehlerhafte Bestandskraftbescheide insbesondere zur fehlerhaften Erhöhung der Zahl der nach dem AZR Ausreisepflichtigen, wenn ja, in welcher Größenordnung?

12

Welchen Anteil machten zuletzt Duldungen aus „sonstigen Gründen“ an allen Duldungen aus, und wie ist der Stand der Überlegungen dazu, ob weitere spezifische Duldungsgründe im AZR aufgenommen werden sollen (z. B.: Asylfolgeverfahren, familiäre Bindungen zu Personen mit Aufenthaltserlaubnis oder -gestattung, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Härtefälle)?

13

Wie viele Asylablehnungen gab es seit dem Jahr 2014 insgesamt (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern auflisten), wie viele der seit dem Jahr 2014 abgelehnten Asylsuchenden lebten nach Angaben des AZR zuletzt als vollziehbar Ausreisepflichtige in Deutschland, mit bzw. ohne Duldung (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern auflisten), und wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen?

Berlin, den 5. Oktober 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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