Stand der Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages zum Westsaharakonflikt
der Abgeordneten Markus Löning, Ulrich Heinrich, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Gudrun Kopp, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Seit 13 Jahren versucht die Weltgemeinschaft zwischen der Polisario und Marokko im Westsaharakonflikt zu vermitteln. Es herrscht ein fragiler Waffenstillstand, der eine andauernde Quelle von Instabilität der Region darstellt.
Mit der Resolution 1541 (2004) vom 29. April 2004 hat der Weltsicherheitsrat wiederholt das Selbstbestimmungsrecht des saharischen Volkes bekräftigt. Der Weltsicherheitsrat konnte sich aber nicht auf eine endgültige Lösung einigen.
Der von Kofi Annan und einstimmig vom Deutschen Bundestag unterstützte Baker-Plan, der unter anderem ein Referendum über den weiteren Status der Westsahara vorsieht, konnte erneut nicht beschlossen werden.
Die Weltgemeinschaft hat es damit über ein Jahrzehnt nicht verstanden, einen weltpolitisch relativ kleinen Konflikt diplomatisch zu lösen. Dass die Parteien den Waffenstillstand von 1991 bis heute einhalten, sollte von der internationalen Gemeinschaft nicht als selbstverständlich betrachtet werden. Die Vereinten Nationen stehen in der Verantwortung, Friedenspolitik nicht nur im Fokus der Weltöffentlichkeit und vor den Kameras der Weltmedien stattfinden zu lassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung zur Umsetzung der vom Deutschen Bundestag am 29. Januar 2004 einstimmig beschlossenen Forderungen (Bundestagsdrucksache 15/2391) unternommen, insbesondere im Vorfeld der Sicherheitsratssitzung vom 29. April 2004?
Was unternimmt die Bundesregierung konkret, um den Frieden in der Region zu sichern?
Hält die Bundesregierung es für wahrscheinlich, dass sich diese Region als Rückzugsgebiet von terroristischen Gruppen eignet?
Wenn ja, liegt es im besonderen europäischen Interesse, diesen Konflikt schnellstmöglich zu lösen?
Was unternimmt die Bundesregierung konkret, um die Menschenrechtslage in der Region, insbesondere in den Flüchtlingslagern und bei den Gefangenen auf beiden Seiten, zu verbessern?
Wie hat sich die Bundesregierung genau dafür eingesetzt, um auf die europäischen Partner, insbesondere Frankreich und Spanien einzuwirken, damit sie den Referendums- und Friedensprozess aktiv begleiten und unterstützen?
Hat die Bundesregierung diesbezüglich bilaterale Gespräche mit Frankreich geführt?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, welche Gründe hat die Bundesregierung dafür angesichts der Forderung aller Fraktionen im Deutschen Bundestag, dass sich die Bundesregierung dafür einsetzen soll, dass auch unsere europäischen Partner den Referendums- und Friedensprozess aktiv begleiten und unterstützen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Haltung der neuen spanischen Regierung in dieser Frage ein?
Unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen Frankreichs und Spaniens, einen neuen Vorschlag zur Lösung des Konflikts vorzubereiten?
Wenn ja, inwieweit ist die Bundesregierung bei der Erstellung des Vorschlags involviert?
Wenn nein, wie sehen die Alternativkonzepte der Bundesregierung in dieser Frage aus?
Welche Rolle spielt der Baker-Plan bei diesen Überlegungen?
Hält die Bundesregierung es für möglich, eine gemeinsame europäische Initiative zu starten?
Wenn ja, was hat die Bundesregierung diesbezüglich unternommen?
Wenn nein, woran scheitert dies nach Einschätzung der Bundesregierung?
Könnte eine gemeinsame europäische Initiative zur Lösung des Westsaharakonflikts ein Schritt hin zu einer gemeinsamen europäischen Außen- und Sicherheitspolitik sein?
Welche finanziellen Beiträge und Maßnahmen im humanitären Bereich hat die Bundesrepublik Deutschland seit Bestehen des Konfliktes geleistet, aufgeschlüsselt nach Art und finanziellem Beitrag im Jahr?
Welche finanziellen Beiträge werden und wurden seit Bestehen des Konflikts konkret im Rahmen der europäischen humanitären Hilfe (ECHO) geleistet?
Unter welchen Voraussetzungen ist die Bundesregierung bereit, entwicklungspolitische Unterstützung in der Region aufzunehmen?