BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Auswirkungen der geplanten Besteuerung grenzüberschreitender Flüge auf die Tourismuswirtschaft (G-SIG: 15010090)

Wettbewerbsverzerrungen, Höhe der Mehrwertsteuereinnahmen, Verwaltungsaufwand

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

04.02.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/32514. 01. 2003

Auswirkungen der geplanten Besteuerung grenzüberschreitender Flüge auf die Tourismuswirtschaft

der Abgeordneten Klaus Brähmig, Ernst Hinsken, Edeltraud Töpfer, Ulrich Adam, Renate Blank, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Georg Brunnhuber, Cajus Caesar, Hubert Deittert, Dr. Hans Georg Faust, Albrecht Feibel, Enak Ferlemann, Dirk Fischer (Hamburg), Dr. Michael Fuchs, Peter Götz, Gerda Hasselfeldt, Klaus Hofbauer, Jürgen Klimke, Norbert Königshofen, Werner Kuhn (Zingst), Eduard Lintner, Klaus Minkel, Henry Nitzsche, Eduard Oswald, Anita Schäfer (Saalstadt), Bernhard Schulte-Drüggelte, Wilhelm Josef Sebastian, Kurt Segner, Johannes Singhammer, Gero Storjohann, Volkmar Uwe Vogel, Gerhard Wächter, Klaus-Peter Willsch und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Laut der Koalitionsvereinbarung und des Gesetzentwurfs zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsabbaugesetz) plant die Bundesregierung, die bisherige Mehrwertsteuerbefreiung für grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr aufzuheben. Ein Besteuerungsrecht Deutschlands besteht dabei nur für den inländischen Streckenanteil. Flüge innerhalb Deutschlands unterliegen bereits heute der Mehrwertsteuer.

Die deutsche Tourismuswirtschaft, die gegenwärtig bereits deutliche Nachfrage- und Umsatzrückgänge aufgrund der allgemeinen Konsumzurückhaltung der Bevölkerung verkraften muss, befürchtet erhebliche Belastungen dieser Besteuerung. Von den Auswirkungen wären insbesondere Linien- und Charterfluggesellschaften, Flughäfen, Reiseveranstalter und Reisebüros betroffen. Für Verunsicherung sorgen seit Monaten eine Reihe offener Fragen zur konkreten Ausgestaltung dieser Besteuerung, die auch eine Beurteilung erschweren, inwieweit Wettbewerbsverzerrungen gegenüber ausländischen Unternehmen zu erwarten sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Ist eine Besteuerung sämtlicher grenzüberschreitender Flüge geplant oder soll sie auf Flüge innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschränkt sein?

2

Trifft es zu, dass diese Besteuerung innerhalb der EU einen Alleingang bedeuten würde, da alle anderen EU-Mitgliedstaaten aufgrund der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (6. EU-Richtlinie) bisher keine Besteuerung der grenzüberschreitenden Personenbeförderung im Luftverkehr vornehmen?

3

Sind der Bundesregierung andere Staaten bekannt, die eine solche Mehrwertsteuer erheben, und wenn ja, welche sind dies und sind davon auch deutsche Fluggesellschaften betroffen?

4

Kann aufgrund internationaler Verträge und Vereinbarungen eine solche Mehrwertsteuer bei grenzüberschreitenden Flüge europaweit und weltweit erhoben werden, und wenn nein, welche Verträge und Vereinbarungen mit welchen Staaten lassen dies nicht zu?

5

Betrifft die angestrebte Gesetzesänderung alle internationalen Fluggesellschaften, die in Deutschland starten und landen, oder soll sie nur für deutsche oder Fluggesellschaften anderer EU-Staaten gelten?

6

Wie ist die Besteuerung für Flüge von einem ausländischen Flughafen zu einem ausländischen Flughafen über das Inland, die laut Aussage der Bundesregierung in ihrem Bericht im Ausschuss für Tourismus des Deutschen Bundestages am 18. Dezember 2002 auch in Betracht kommt, mit internationalen Verträgen – insbesondere dem Chicagoer Abkommen und dem Transitabkommen der ICAO (Convention on International Civil Aviation) – vereinbar?

7

Sollen nur in Deutschland verkaufte Flugtickets der Mehrwertsteuer unterliegen oder auch im Ausland erworbene?

8

Wie soll konkret die Besteuerung ausländischer Fluggesellschaften erfolgen, die über keine Firmenvertretung in Deutschland verfügen?

9

Plant die Bundesregierung aufgrund der Tatsache, dass gegenwärtig nur die innerdeutschen Flugstreckenanteile der Mehrwertsteuer unterworfen werden können, zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen ein einheitliches Vorgehen innerhalb der EU, etwa durch eine Änderung der 6. EU-Richtlinie?

Wenn ja, welche konkreten Schritte hat sie dazu eingeleitet und wie bewertet sie deren Erfolgsaussichten?

10

Trifft es zu, dass die Bundesregierung aus dieser Maßnahme zusätzliche Mehrwertsteuereinnahmen in Höhe von 500 Mio. Euro pro Jahr erwartet?

Wenn ja, wie berechnet sich diese Summe im Einzelnen, wenn nein, von welchen Einnahmen geht die Bundesregierung in den nächsten Jahren aus?

11

Auf welche Höhe wird der anfallende zusätzliche Verwaltungsaufwand dieser Steuererhebung geschätzt?

12

Trifft es zu, dass in der Vergangenheit deutsche Pläne für ein solches Besteuerungsvorhaben bereits verworfen wurden, weil der Verwaltungsaufwand höher wäre als die zu erzielenden Steuermehreinnahmen?

13

Trifft es zu, dass in der Vergangenheit bereits Pläne für die Umsatzbesteuerung des Luftverkehrs innerhalb der EU von der Europäischen Kommission verworfen wurden, weil eine solche Steuer EU-Fluggesellschaften gegenüber ihren außerhalb der EU ansässigen Wettbewerbern benachteiligen würde?

14

Wie soll aufgrund der Tatsache, dass praktisch erst nach Überfliegen der Grenze die Inlandsanteile bei Flügen feststehen und sie – abhängig von Routenplanung, Flugsicherung, Verkehrssituation und Wetter – sehr stark variieren, eine gerechte Besteuerung des innerdeutschen Flugstreckenanteils erfolgen, und wie will die Bundesregierung einen damit verbundenen erheblichen bürokratischen Mehraufwand vermeiden?

15

Wie können Reisebüros, Reiseveranstalter und Fluggesellschaften ihren Kunden unter diesen Bedingungen vor Abflug noch Endpreise nennen und den tatsächlichen Mehrwertsteueranteil in Flugtickets korrekt ausweisen?

16

Sieht die Bundesregierung – wie der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW), der Deutsche Reisebüro und Reiseveranstalter Verband (DRV), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Luftfahrt-Unternehmen (ADL), die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) und das Board of Airline Representatives in Germany (BARIG) – die Gefahr, dass diese zusätzliche Kostenbelastung zu einer Abwanderung von Verkehr auf Flughäfen in europäischen Nachbarländern führt, was den Verlust von Arbeitsplätzen und einen Rückgang des allgemeinen Steueraufkommens zur Folge hätte?

17

Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass bei grenzüberschreitenden Flügen aus steuerlichen Gründen dann jeweils der kürzeste Weg zur Grenze gewählt wird und in der Folge Sicherheitsprobleme bei der europäischen Flugsicherung entstehen können?

18

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass künftig Flugrouten zur Minimierung oder Vermeidung der Mehrwertsteuerzahlung so gestaltet werden, dass jeweils der kürzeste Weg zur Grenze gewählt oder Deutschland ganz umflogen wird bzw. Zwischenlandungen auf deutschen Flughäfen vermieden werden und durch diese Umwege zusätzliche Umweltbelastungen durch einen erhöhten Kerosinverbrauch entstehen?

19

Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass als Reaktion auf die einseitige Aufhebung der Mehrwertsteuerbefreiung in Deutschland andere Staaten deutsche Fluggesellschaften für in ihrem Luftraum zurückgelegte Flugstrecken besteuern könnten, was massive Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen gegenüber ausländischen Konkurrenten bedeuten würde?

20

Wie beurteilt die Bundesregierung die Benachteiligung von Charterfliegern gegenüber Linienfluggesellschaften, die sich daraus ergibt, dass sie bei den der Margenbesteuerung unterworfenen Reiseveranstaltern keinen Vorsteuerabzug vornehmen können?

21

Erwartet die Bundesregierung eine Stärkung der deutschen Tourismuswirtschaft durch diese Gesetzgebungsänderung oder teilt sie die Befürchtungen der Branche, dass die Verteuerung von Flügen und Pauschalreisen durch diese zusätzlichen finanziellen und bürokratischen Belastungen weitere Buchungs- und Umsatzrückgänge bewirkt mit der Folge von Arbeitsplatzverlusten und Steuerausfällen?

22

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die den deutschen Fluggesellschaften, Verkehrsflughäfen, Reiseveranstaltern und Reisebüros möglicherweise entstehenden Wettbewerbsnachteile auszugleichen?

Berlin, den 14. Januar 2003

Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen