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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Bürokratie im Kreditgewerbe (G-SIG: 15010552)

Entwicklung der Umlagen der Kreditinstitute für die Bankenaufsicht seit 1995, Gebührenaufkommen seit der Errichtung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Umsetzung der Geldwäsche-Richtlinie, Strafverfahren wegen Geldwäsche, Datenabruf nach § 24c Kreditwesengesetz, Erhöhung der Grenze für die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Kreditnehmern

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

03.11.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/176715. 10. 2003

Bürokratie im Kreditgewerbe

der Abgeordneten Dr. Andreas Pinkwart, Rainer Funke, Dr. Hermann Otto Solms, Ernst Burgbacher, Birgit Homburger, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Marita Sehn, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Seit langem klagen Kreditinstitute über zunehmende administrative und finanzielle Belastungen infolge neuer gesetzlicher Vorschriften und einer Vielzahl von aufsichtsrechtlichen Auflagen. Hierdurch wird auch die Kreditversorgung der mittelständischen Wirtschaft erschwert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie haben sich die Umlagen der Kreditinstitute für die Bankenaufsicht in den Jahren 1995 bis 2001 entwickelt?

2

Wie hoch war das Aufkommen an Gebühren und Umlagen nach der „Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz“ seit Errichtung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)?

3

Wie hoch war die Zahl der Beschäftigten beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen in den Jahren seit 1995 bzw. der mit der Bankenaufsicht Beschäftigten in der BaFin seit Mai 2002?

4

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen wegen der administrativen Belastungen infolge bankaufsichtsrechtlicher Maßnahmen kleinere Kreditinstitute zusammengelegt wurden?

5

Falls ja, wie beurteilt die Bundesregierung diese Fälle?

6

Ist die Richtlinie 91/308/EWG des Rates vom 10. Juni 1991 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche in allen Mitgliedstaaten der EU umgesetzt?

7

Falls ja, wie beurteilt die Bundesregierung den Anwendungsbereich von § 15 des Geldwäschegesetzes, nach dem Zweigstellen und Tochterunternehmen deutscher Kreditinstitute im EU-Ausland neben dem jeweiligen nationalen Anti-Geldwäsche-Recht auch die deutschen Vorschriften beachten müssen?

8

Sieht die Bundesregierung hier Entlastungsspielraum für die Kreditinstitute?

9

Trifft es zu, dass Kreditinstitute bei einem nicht kontogebundenen Sortengeschäft ab 5 000 Euro einen Kunden nach § 1 Abs. 5 des Geldwäschegesetzes zu identifizieren und die Feststellungen nach § 9 des Geldwäschegesetzes aufzuzeichnen haben, obwohl in § 2 Abs. 3 des Geldwäschegesetzes ein Betrag von 15 000 Euro festgelegt ist?

10

Falls ja, gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Grenze von 5 000 Euro?

11

Hat die Bundesregierung Angaben darüber, in wie vielen Fällen die Anzeige eines Verdachtsfalles nach § 14 des Geldwäschegesetzes zur Einleitung eines Strafverfahrens geführt hat?

12

Gibt es Angaben darüber, in wie vielen Fällen diese Verfahren in einer Anklage mündeten und wie viele Strafverfahren mit einer Verurteilung endeten?

13

Hat die Bundesregierung Angaben darüber, welche Kosten den Kreditinstituten aus den Verpflichtungen von § 24c des Kreditwesengesetzes entstanden sind?

14

In wie vielen Fällen wurde seit Inkrafttreten der Vorschrift ein Datenabruf durchgeführt?

15

In wie vielen Fällen wurde die BaFin um einen Datenabruf ersucht?

16

Ist der Bundesregierung bekannt, ob ein Datenabruf nach § 24c des Kreditwesengesetzes zur Einleitung eines Strafverfahrens, zu einer Anklage bzw. zu einer Verurteilung geführt hat?

17

Hat die Bundesregierung Angaben darüber, wie hoch die Kostenbelastung der Kreditinstitute – aufgeschlüsselt nach Größe – infolge der Umsetzung der „Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft“ in diesem Jahr ist?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erst ab einer Gewährung von Krediten von 500 000 Euro zwingend vorzuschreiben?

Berlin, den 15. Oktober 2003

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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