Mitwirkung privater Helikopter-Unternehmen bei humanitären Hilfeleistungen im Ausland
der Abgeordneten Rainer Funke, Ulrich Heinrich, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Marita Sehn, Dr. Max Stadler, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bundesrepublik Deutschland leistet als große, leistungsstarke und dem Multilateralismus und der internationalen Solidarität verpflichtete Industrienation bei zahlreichen Katastrophenfällen im europäischen und weltweiten Ausland humanitäre Hilfe. Die Koordinierung dieser Hilfseinsätze liegt beim Arbeitsstab Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt (AA). Als Koordinator und Zuwendungsgeber greift das AA bei der Vorbereitung und Durchführung von Hilfseinsätzen im Ausland auf zahlreiche Nichtregierungsstellen und Organisationen zurück. Auch die Beschaffung von Hilfsgütern mit staatlichen Mitteln wird unter dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit privat ausgeschrieben. Die Kombination aus staatlicher Koordinierung und Finanzierung mit privatwirtschaftlicher Beschaffung und weitgehend auch Durchführung von humanitären Hilfsmaßnahmen im Ausland hat sich sowohl unter den Gesichtspunkten der Effizienz und der Wirtschaftlichkeit bewährt.
Der Einsatz von Helikoptern bei humanitären Hilfsmissionen im Ausland stellt wegen des relativ hohen Aufwandes und der damit verbundenen Kosten einen auf einen begrenzten Bereich von Einsatzszenarien limitierten Spezialfall dar. Nur beispielhaft sei auf die gerade im vergangenen Sommer akut gewordene Hilfe bei der Bekämpfung von Waldbränden verwiesen. Für Helikoptereinsätze im Rahmen der humanitären Nothilfe im Ausland greift die Bundesregierung in Abweichung von der sonst üblichen Praxis bislang offensichtlich ausschließlich auf Fluggerät der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes (BGS) zurück.
Angesichts wachsender Belastungen und begrenzter Haushalte der staatlichen Sicherheitsorgane erscheint fraglich, ob diese auch weiterhin für eigentlich sachfremde Leistungen im Bereich der humanitären Auslandshilfe in Anspruch genommen werden müssen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie oft werden Helikopter bei vom AA koordinierten humanitären Hilfseinsätzen im Ausland eingesetzt?
Wie oft ist bei derartigen Einsätzen in den letzten Jahren auf private Helikopteranbieter zurückgegriffen worden?
Wie hoch sind die jährlichen Kosten für Einsätze von BGS- und Bundeswehr-Hubschraubern bei humanitären Hilfseinsätzen im Ausland?
Aus welchen Haushaltsmitteln werden derartige Einsätze bestritten, gibt es Verrechnungssätze und werden die Kosten für den Einsatz von Fluggerät von BGS und Bundeswehr dem AA in Rechnung gestellt?
Werden Bundeswehr und BGS nach Einschätzung der Bundesregierung angesichts der wachsenden Aufgaben im Sicherheitsbereich und angespannter Haushaltslage auch künftig in der Lage sein, eigentlich fachfremde Aufgaben bei der humanitären Auslandshilfe zu erfüllen?
Welche Chancen haben private Helikopteranbieter heute, sich an Ausschreibungsverfahren für humanitäre Hilfseinsätze zu beteiligen?
Gibt es vorbereitete Vergabeverfahren oder Rahmenvereinbarungen, die dem zeitkritischen Aspekt derartiger Einsätze Rechnung tragen, oder ist die Aufstellung solcher Rahmenvereinbarungen geplant?
Gibt es im Rahmen der durch das AA koordinierten humanitären Hilfe Gründe, die zwingend gegen eine Beteiligung privater Lufttransportunternehmen an humanitären Hilfseinsätzen im Ausland sprechen?
Gibt es gerade bei der Waldbrandbekämpfung im Ausland Gründe, die für eine ausschließliche Durchführung mit Fluggerät von Bundeswehr oder BGS sprechen oder die die Vergabe entsprechender Aufträge an private Anbieter ausschließen?