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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Vergabepraxis und Kosten externer Beratung der Bundesregierung - Teil 2 (G-SIG: 15010801)

Auftraggeber und Auftragnehmer der seit 1998 getätigten Ausgaben für Beratung, Ausschreibungsverfahren, Werkverträge von Bundesbehörden, u.a. für die Erstellung von Redemanuskripten, Vergütung von Aushilfskräften, zeitgleiche Verträge von Beratern mit Medienfirmen, einzelne Beraterverträge beim BMWA, Vorgänge beim virtuellen Arbeitsmarkt, Verstöße gegen das Vergaberecht beim BMGS, Vergabe von Beraterverträgen durch den AOK-Bundesverband

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

24.03.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/263902. 03. 2004

Vergabepraxis und Kosten externer Beratung der Bundesregierung – Teil 2

der Abgeordneten Dagmar Wöhrl, Karl-Josef Laumann, Dietrich Austermann, Steffen Kampeter, Hartmut Schauerte, Hans-Joachim Fuchtel, Ilse Aigner, Norbert Barthle, Veronika Bellmann, Dr. Rolf Bietmann, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Jochen Borchert, Klaus Brähmig, Manfred Carstens (Emstek), Alexander Dobrindt, Albrecht Feibel, Herbert Frankenhauser, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Jochen-Konrad Fromme, Dr. Michael Fuchs, Dr. Reinhard Göhner, Josef Göppel, Kurt-Dieter Grill, Ernst Hinsken, Robert Hochbaum, Susanne Jaffke, Bartholomäus Kalb, Bernhard Kaster, Volker Kauder, Norbert Königshofen, Dr. Martina Krogmann, Dr. Hermann Kues, Dr. Michael Luther, Wolfgang Meckelburg, Friedrich Merz, Laurenz Meyer (Hamm), Dr. Joachim Pfeiffer, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber, Franz Romer, Kurt J. Rossmanith, Georg Schirmbeck, Johannes Singhammer, Max Straubinger, Antje Tillmann, Klaus-Peter Willsch und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Vergabepraxis und Kosten externer Beratung der Bundesregierung“ auf Bundestagsdrucksache 15/2458 nur unzureichend beantwortet und damit das Informationsrecht des Deutschen Bundestages verletzt. Teilweise fehlen Angaben, sind unvollständig oder scheinen sogar offensichtlich falsch zu sein. Die Hinweise auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Berater und den Schutzanspruch aus Artikel 14 Abs. 1 GG, mit denen sich die Bundesregierung beispielsweise weigert, dem Deutschen Bundestag die Namen der Berater der Bundesregierung bekannt zu geben, sind nicht haltbar. Dies ist der Fraktion der CDU/CSU von renommierten Verfassungsrechtlern bestätigt worden.

Es gibt keinen Grund, dem Deutschen Bundestag die Namen der Vertragspartner nicht mitzuteilen. Ein Schutzbedürfnis für die Auftragnehmer der Bundesregierung besteht insbesondere dann nicht, wenn es sich – wovon überwiegend auszugehen ist – um juristische Personen handelt. Der Deutsche Bundestag hat ein verfassungsrechtlich geschütztes Interesse daran, zu erfahren, wen die Bundesregierung vertraglich zu ihrer Beratung verpflichtet und aus Haushaltsmitteln bezahlt.

Hinzu kommt, dass nach geltendem Vergaberecht bei Aufträgen über Dienstleistungen ab einem Auftragsvolumen von 130 000 Euro Bundesministerien die Namen der jeweiligen Auftragnehmer öffentlich bekannt geben müssen (nachgeordnete Behörden ab einem Auftragsvolumen von 200 000 Euro). Die Weigerung der Bundesregierung, die Auftragnehmer dieser Aufträge dem Deutschen Bundestag mitzuteilen, verletzt nicht nur die Informationsrechte des Parlaments, sondern ist auch angesichts einer schon erfolgten öffentlichen Bekanntmachung völlig unverständlich.

Die Ablehnung der Bundesregierung, die Namen der von ihr beauftragten externen Berater mitzuteilen, nährt den Verdacht, dass sich die Bundesregierung in einigen Fällen nicht an das Vergaberecht gehalten hat, ihren Veröffentlichungspflichten nicht nachgekommen ist oder eine Verquickung mit einzelnen Beraterfirmen besteht.

Außerdem hat die Bundesregierung die in der Kleinen Anfrage gestellten Fragen bewusst restriktiv ausgelegt. So wurden beispielsweise erteilte Aufträge für Redemanuskripte nicht als Beraterverträge eingestuft. Die Bundesregierung nährt damit den Verdacht, relevante Informationen zurückhalten zu wollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen38

1

Wer sind die Auftraggeber und Auftragnehmer für die im Fünfjahreszeitraum von 1999 bis einschließlich 2003 getätigten Ausgaben für Berater, Gutachten und Expertenkommissionen in Höhe von 168,8 Mio. Euro? Was waren die jeweiligen Themen und Fragestellungen und wie hoch war das jeweilige Auftragsvolumen?

2

Welche Aufträge für Berater, Gutachten und Expertenkommissionen wurden von der Bundesregierung von Oktober bis Dezember 1998 vergeben? Was waren die jeweiligen Themen und Fragestellungen und wie hoch war das jeweilige Auftragsvolumen? Wer sind die konkreten Auftraggeber und Auftragnehmer?

3

Wie hoch ist die Gesamtsumme der Ausgaben für Berater, Gutachten und Expertenkommissionen seit dem Regierungswechsel 1998 (Oktober 1998 bis Dezember 2003)?

4

Welche Aufträge über Vergaben an externe Berater und für Gutachten und Expertenkommissionen wurden europaweit ausgeschrieben und wann wurden sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht?

5

Wer wurde bei der jeweiligen Veröffentlichung als Auftragnehmer genannt?

6

Gibt es Verträge über Beratungsleistungen, die europaweit ausgeschrieben, aber nicht im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden? Wenn ja, um welche Aufträge handelt es sich dabei und warum wurde auf die Veröffentlichung verzichtet?

7

Wie erklärt die Bundesregierung die Differenz zwischen der Summe der in der Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU aufgeführten einzelnen Berateraufträge und dem in der Antwort zu Frage 1 genannten Betrag von 168,8 Mio. Euro? Welche einzelnen Berateraufträge aus der Antwort zu Frage 5 sind in dem Betrag von 168,8 Mio. Euro nicht enthalten und warum nicht?

8

Welche zehn Beraterfirmen haben – zum einen gegliedert nach der Zahl der Aufträge, zum anderen nach der Höhe des gesamten Auftragsvolumens – seit dem Amtsantritt von Bundeskanzler Gerhard Schröder 1998 die Bundesregierung am umfangreichsten beraten? Falls die Auswertung in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich erscheint, wann ist die Bundesregierung dann in der Lage, dem Deutschen Bundestag diese Auskunft zu geben?

9

Ist der Bundesregierung bekannt, welches Dokument oder welche Dokumente der Zeitung „Der TAGESSPIEGEL“ vorlag, nach dem die Bundesregierung seit Oktober 1998 fast 190 Mio. Euro für Beratungsleistungen ausgegeben hat (vgl. DER TAGESSPIEGEL vom 4. Januar 2004)? Falls ja, wie erklärt die Bundesregierung die Differenz zu der entsprechenden Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU?

10

Existiert innerhalb der Bundesregierung ein entsprechendes Schriftstück, das die Kosten für externe Beratung auf die vom „TAGESSPIEGEL“ genannte Summe von fast 190 Mio. Euro erklärt?

11

Haben oberste Bundesbehörden oder Bundesoberbehörden sowie bundesunmittelbare Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts, die zur Deckung ihres Bedarfes Bundeszuschüsse erhalten, seit 1998 Werkverträge über Beratungsleistungen abgeschlossen mit einem Auftragsvolumen ab 50 000 Euro? Wenn ja, wer waren die Auftraggeber, was war Inhalt des Auftrags, wie hoch war das jeweilige Auftragsvolumen und wer waren die jeweiligen Auftragnehmer?

12

Haben oberste Bundesbehörden oder Bundesoberbehörden sowie bundesunmittelbare Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts, die zur Deckung ihres Bedarfes Bundeszuschüsse erhalten, seit 1998 Aufträge zur Erstellung von Redemanuskripten an Externe vergeben? Wenn ja, wer waren die Auftraggeber, was war Inhalt des Auftrags, wie hoch war das jeweilige Auftragsvolumen, wer waren die jeweiligen Auftragnehmer und warum konnte der jeweilige Auftrag nicht von Mitarbeitern der jeweiligen Behörden übernommen werden? Wenn nein, wurden vorübergehend zu diesem Zweck Aushilfskräfte eingestellt und wie wurden diese Personen vergütet (tariflich, bei außertariflich: in welcher Höhe)?

13

Haben oberste Bundesbehörden oder Bundesoberbehörden sowie bundesunmittelbare Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts, die zur Deckung ihres Bedarfes Bundeszuschüsse erhalten, seit 1998 Aufträge zur Medienberatung an Externe vergeben? Wenn ja, wer waren die Auftraggeber, was war Inhalt des Auftrags, wie hoch war das jeweilige Auftragsvolumen, wer waren die jeweiligen Auftragnehmer und warum konnte die Medienberatung nicht von Mitarbeitern der jeweiligen Behörden geleistet werden? Wenn nein, wurden vorübergehend zu diesem Zweck Aushilfskräfte eingestellt und wie wurden diese Personen vergütet (tariflich, bei außertariflich: in welcher Höhe)?

14

Haben oberste Bundesbehörden oder Bundesoberbehörden sowie bundesunmittelbare Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts, die zur Deckung ihres Bedarfes Bundeszuschüsse erhalten, seit 1998 Aufträge zur Presseauswertung an Externe vergeben? Wenn ja, wer waren die Auftraggeber, was war Inhalt des Auftrags, wie hoch war das jeweilige Auftragsvolumen, wer waren die jeweiligen Auftragnehmer und warum konnte die Aufgabe nicht von Mitarbeitern der jeweiligen Behörden geleistet werden? Wenn nein, wurden vorübergehend zu diesem Zweck Aushilfskräfte eingestellt und wie wurden diese Personen vergütet (tariflich, bei außertariflich: in welcher Höhe)?

15

Haben oberste Bundesbehörden oder Bundesoberbehörden sowie bundesunmittelbare Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts, die zur Deckung ihres Bedarfes Bundeszuschüsse erhalten, seit 1998 Aufträge zur Vermittlung von öffentlichen Auftritten in Rundfunk und Fernsehen an Externe vergeben? Wenn ja, wer waren die Auftraggeber, was war Inhalt des Auftrags, wie hoch war das jeweilige Auftragsvolumen, wer waren die jeweiligen Auftragnehmer und warum konnte diese Aufgabe nicht von Mitarbeitern der jeweiligen Behörden geleistet werden? Wenn nein, wurden vorübergehend zu diesem Zweck Aushilfskräfte eingestellt und wie wurden diese Personen vergütet (tariflich, bei außertariflich: in welcher Höhe)?

16

Welche Beraterverträge hat die Bundesregierung (aufgegliedert nach den jeweiligen Bundesministerien, Bundeskanzleramt und Presse- und Informationsamt/BPA) mit dem ehemaligen Regierungssprecher und Staatssekretär der Hessischen Landesregierung unter dem damaligen Ministerpräsidenten Hans Eichel, Klaus-Peter Schmidt-Deguelle, seit 1999 geschlossen, was war jeweils Inhalt des Auftrags, wie hoch war das jeweilige Auftragsvolumen und warum konnte die jeweilige Aufgabe nicht von Mitarbeitern der jeweiligen Behörden geleistet werden?

17

Trifft es zu, dass Berater der Bundesregierung gleichzeitig Beraterverträge mit Medienfirmen haben? Und wenn ja, welche?

18

Haben oberste Bundesbehörden oder Bundesoberbehörden sowie bundesunmittelbare Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts, die zur Deckung ihres Bedarfes Bundeszuschüsse erhalten, seit 1998 Aufträge zur Kontaktvermittlung oder -aufnahme mit Persönlichkeiten oder Organisationen aus den Bereichen Kunst, Kultur, Sport, Wissenschaft oder anderen gesellschaftlichen Bereichen an Externe vergeben (Medien)? Wenn ja, wer waren die Auftraggeber, was war Inhalt des Auftrags, wer waren die jeweiligen Auftragnehmer und warum konnte diese Aufgabe nicht von Mitarbeitern der jeweiligen Behörden geleistet werden? Wenn nein, wurden vorübergehend zu diesem Zweck Aushilfskräfte eingestellt und wie wurden diese Personen vergütet (tariflich, bei außertariflich: in welcher Höhe)?

19

Haben oberste Bundesbehörden oder Bundesoberbehörden sowie bundesunmittelbare Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts, die zur Deckung ihres Bedarfes Bundeszuschüsse erhalten, seit 1998 Aufträge zur Analyse von öffentlichen Auftritten von Mitgliedern oder Vertretern der Bundesregierung an Externe vergeben? Wenn ja, wer waren die Auftraggeber, was war Inhalt des Auftrags, wer waren die jeweiligen Auftragnehmer und warum konnte diese Aufgabe nicht von Mitarbeitern der jeweiligen Behörden geleistet werden? Wenn nein, wurden vorübergehend zu diesem Zweck Aushilfskräfte eingestellt und wie wurden diese Personen vergütet (tariflich, bei außertariflich: in welcher Höhe)?

20

Haben oberste Bundesbehörden oder Bundesoberbehörden sowie bundesunmittelbare Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts, die zur Deckung ihres Bedarfes Bundeszuschüsse erhalten, seit 1998 Aufträge zur politischen Strategieberatung an Externe vergeben? Wenn ja, wer waren die Auftraggeber, was war Inhalt des Auftrags, wer waren die jeweiligen Auftragnehmer und warum konnte diese Aufgabe nicht von Mitarbeitern der jeweiligen Behörden geleistet werden? Wenn nein, wurden vorübergehend zu diesem Zweck Aushilfskräfte eingestellt und wie wurden diese Personen vergütet (tariflich, bei außertariflich: in welcher Höhe)?

21

Hat die Bundesregierung andere Aufträge an externe Berater zur Auswertung von Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben vergeben? Wenn ja, wer war Auftraggeber, wer war Auftragnehmer, was war Inhalt des Auftrags und wie hoch war das jeweilige Auftragsvolumen? Wenn nein, wurden vorübergehend zu diesem Zweck Aushilfskräfte eingestellt und wie wurden diese Personen vergütet (tariflich, bei außertariflich: in welcher Höhe)?

22

Warum konnte das Eisenbahnbundesamt eine Bewertung der Dienstposten nicht selber vornehmen und hat dafür zwei Berateraufträge mit einem Auftragsvolumen von 200 000 Euro vergeben (Bundestagsdrucksache 15/2458, S. 21)?

23

Warum hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) einen Vertrag über die Evaluation der Rauchersprechstunde abgeschlossen (Bundestagsdrucksache 15/2458, S. 10)? Was war das Ergebnis der Beauftragung? Welche Konsequenzen wurden gezogen?

24

Ist es richtig, dass im Zusammenhang mit der Beratung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) bei der Erstellung des Monitoring-Berichts über Erfahrungen mit dem Netzzugang auf dem Strom- und Gasmarkt eine Anhörung von Verbänden und Unternehmen von den Beratern durchgeführt wurde? Wenn ja, wer waren die Berater und warum wurde diese Aufgabe nicht durch Mitarbeiter des BMWA erledigt?

25

Welche Gutachten haben oberste und obere Bundesbehörden in den letzten fünf Jahren zu Fragen der Energiepolitik an wen, zu welchen Kosten und mit welchem Inhalt vergeben?

26

Welches Auftragsvolumen hatte der vom BMWA vergebene Auftrag zur Auswertung der Stellungnahmen zum Entwurf des neuen Telekommunikationsgesetzes?

27

An wen wurde der Auftrag vergeben?

28

Warum konnte die Auswertung nicht durch Mitarbeiter des BMWA erfolgen?

29

Welche Aufträge für Beratungsleistungen in welcher Höhe und für welche Leistungen einschließlich externer Unterstützungsleistungen für konkrete Einzelvorhaben wurden bisher von der Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb (GEBB) und deren Tochterunternehmen vergeben?

30

Welche Aufträge für Beratungsleistungen in welcher Höhe und für welche Leistungen wurden seit 1998 von der Bundesagentur für Arbeit (vormals: Bundesanstalt für Arbeit) an welche Auftragnehmer vergeben?

31

War der Bundesregierung bekannt, dass die Kosten des Virtuellen Arbeitsmarktes auf deutlich über 100 Mio. Euro steigen würden? Wenn nein, auf welche Art und Weise stellt sie im Rahmen der Rechtsaufsicht den sparsamen und wirtschaftlichen Umgang mit Beitragsmitteln sicher?

32

Wird die Bundesregierung im Rahmen der Rechtsaufsicht nach Bekanntwerden der aktuellen Kostenentwicklung beim Virtuellen Arbeitsmarkt tätig werden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welcher Art und Weise?

33

Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Kostenentwicklung dem Virtuellen Arbeitsmarkt insgesamt?

34

Hat das zuständige BMGS nach Unterrichtung über Verstöße gegen das Vergaberecht bei der Erteilung von Beratungsaufträgen von mehreren Millionen Euro im Rahmen der Rechtsaufsicht Maßnahmen gegen den AOK-Bundesverband eingeleitet, und wenn nein, warum nicht?

35

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung als Aufsichtsbehörde über die Beauftragung externer Berater durch gesetzliche Krankenkassen oder ihre Verbände im Fünfjahreszeitraum von 1999 bis einschließlich 2003? Wer waren die Auftragnehmer, was waren die jeweiligen Themen und Fragestellungen, und wie hoch war das jeweilige Auftragsvolumen?

36

Ist der Bundesregierung die Aufsichtsbeschwerde eines Verwaltungsratsmitglieds des AOK-Bundesverbandes bekannt, in der das BMGS nach Angaben der Fernsehsendung „Fakt“ vom 16. Februar 2004 über die Vergabe von Beratungsaufträgen ohne öffentliche Ausschreibung informiert wurde? Wie bewertet die Bundesregierung diese Aufsichtsbeschwerde und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

37

Kann die Bundesregierung Berichte der Fernsehsendung „Fakt“ vom 16. Februar 2004 bestätigen, nach denen der AOK-Bundesverband Beraterverträge mit einem Auftragsvolumen in zweistelliger Millionenhöhe ohne öffentliche Ausschreibung vergeben haben soll? Auf welche Weise und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung als Aufsichtsbehörde diese Berichte überprüft?

38

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Krankenkassen und ihre Verbände als Körperschaften des öffentlichen Rechts dem öffentlichen Vergaberecht unterstehen, wenn sie Aufträge für Berater und Gutachten vergeben? Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

Berlin, den 2. März 2004

Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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