Praxis der Grundbildungsförderung durch die Bundesregierung
der Abgeordneten Markus Löning, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Marita Sehn, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Weltweit erhalten derzeit mehr als 110 Millionen Kinder keine Grundbildung, weitere 150 Millionen verlassen die Grundschule ohne Abschluss. Rund 880 Millionen Erwachsene sind Analphabeten. Die Bundesregierung hat mehrfach bekräftigt, dass sie die international vereinbarte Zielsetzung unterstützt, bis zum Jahr 2015 Grundbildung für alle zu verwirklichen und die Zahl der Analphabeten weltweit zu halbieren. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung die Verdopplung ihrer Mittel für die Förderung der Grundbildung bis zum Jahr 2007 zugesagt. Ein beträchtlicher Teil dieser Mittel fließt an die Europäische Union und an multilaterale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen.
Von der Nichtregierungsorganisation Oxfam hat die Bundesregierung am 19. November 2003 lediglich eine ausreichende Leistung bei der Grundbildungsförderung bescheinigt bekommen. Von Bundeskanzler Gerhard Schröder wurde gefordert, er müsse „der Grundbildung insgesamt mehr Zeit und mehr Entwicklungshilfe widmen“ (DER TAGESSPIEGEL vom 19. November 2003).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
In welcher Höhe sind im Jahr 2003 Mittel für die Grundbildungsförderung an die Europäische Union, an Entwicklungsbanken bzw. an multilaterale Organisationen (einschließlich Entwicklungsbanken) abgeflossen – aufgeschlüsselt nach Organisationen?
Welchen Einfluss hat die Bundesregierung auf die Verwendung dieser Mittel?
Welche Höhe hat die sog. Thematische Reserve des Haushaltsjahres 2004 der Bundesregierung bzw. des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), und in welcher Höhe sind dort Mittel für die Grundbildung vorgesehen?
Welchen Stellenwert hat die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen (NRO) bei der Förderung von Grundbildung in den Entwicklungsländern?
Wie schätzt die Bundesregierung diese Zusammenarbeit ein?
In welcher Höhe flossen Mittel des BMZ im Jahr 2002 bzw. 2003 für die Grundbildungsförderung an NRO bzw. Kirchen – aufgeschlüsselt nach Organisationen und Haushaltsjahren?
In welcher Höhe plant das BMZ für das Haushaltsjahr 2004 die Vergabe von Fördermitteln an NRO bzw. Kirchen für die Grundbildungsförderung – aufgeschlüsselt nach NRO?
Wie erfolgt die Auswahl der NRO, die Fördermittel erhalten?
Welche Kriterien müssen NRO erfüllen, wenn sie mit Mitteln der Bundesregierung gefördert werden wollen?
Sind die von der Bundesregierung an NRO vergebenen Fördermittel projektbezogene Mittel?
In welcher Form kontrolliert die Bundesregierung den zweckgerichteten Einsatz ihrer Fördermittel?
Wie wird die Durchführung von Projekten durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und durch die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) vor Ort koordiniert?
Gibt es Fälle projektbezogener Zusammenarbeit zwischen NRO und den in Frage 12 aufgeführten Durchführungsorganisationen?
Wenn ja, wie sieht diese Zusammenarbeit konkret aus?
Wenn ja, wie wird diese Zusammenarbeit koordiniert?
Betrachtet die Bundesregierung nationale Bildungssysteme in den Entwicklungsländern zusammen mit den Qualifikationsanforderungen der Wirtschaft?
Wenn ja, mit welchen Maßgaben?
Wenn ja, in welcher Form erfolgt eine Zusammenarbeit mit der Wirtschaft?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Inwiefern werden Projekte der Bundesregierung bzw. der von ihr geförderten Institutionen und Organisationen vor dem Ende ihrer Laufzeit in die bestehenden Strukturen des Partnerlandes integriert?
Findet seitens der Bundesregierung eine Kooperation mit staatlichen Schulsystemen in Entwicklungsländern, z. B. bei der Qualitätssicherung, statt?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Unterstützt die Bundesregierung private Bildungseinrichtungen in den Entwicklungsländern?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung bei der Zusammenarbeit mit privaten Bildungsträgern in Entwicklungsländern gemacht?
Welchen Beitrag leisten private Bildungseinrichtungen in den Entwicklungsländern aus Sicht der Bundesregierung bei der Erhöhung des Bildungsniveaus insbesondere unter der armen Bevölkerung?
Wie schätzt die Bundesregierung die These ein, dass private Bildungseinrichtungen in den Entwicklungsländern aufgrund höherer Effizienz und besserer Qualität im Allgemeinen ein höheres Bildungsniveau erzielen als staatliche Bildungseinrichtungen?