Verwaltungsaufwand für die Administration von Wehrpflichtigen, Wehr-, Zivildienst- und Ersatzdienstleistenden
der Abgeordneten Birgit Homburger, Günther Friedrich Nolting, Helga Daub, Daniel Bahr (Münster), Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Markus Löning, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In jedem Jahr werden alle männlichen deutschen Staatsbürger wehrpflichtig, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Dies sind zurzeit pro Jahr etwa 400 000.
Zur Ableistung des Wehrdienstes herangezogen werden können 18- bis 22-Jährige, d. h. beispielsweise, dass im Jahr 2004 Männer aus den Jahrgängen 1982 bis 1986 zur Bundeswehr einberufen werden oder aber Wehrersatzdienst leisten könnten.
Seit einigen Jahren werden aus den zur Verfügung stehenden Jahrgängen kaum mehr als ein Drittel der Wehrpflichtigen zur Bundeswehr einberufen.
Zusätzlich steigt die Anzahl derjenigen, die trotz Tauglichkeit keinerlei Dienst – weder Wehrdienst, Zivildienst oder Ersatzdienst – ableisten. Diese gravierende Gerechtigkeitslücke wird auch durch zahlreiche Gerichtsurteile bestätigt.
Die Bundeswehrverwaltung, mit derzeit noch mehr als 100 000 Mitarbeitern sowie Teile der militärischen Strukturen, beschäftigt sich in erheblichem Umfang mit der Administration und Durchführung der Allgemeinen Wehrpflicht.
Ebenfalls erhebliche Teile von Truppe und Verwaltung sind gebunden, um ein Wehrersatzwesen und eine Reservistenorganisation aufrechtzuerhalten, die aus einer Zeit stammt, in der es als sicherheitspolitisch notwendig galt, der Bundeswehr eine Aufwuchsfähigkeit von ca. 500 000 auf mehrere Millionen Soldaten zu erhalten.
Die sicherheitspolitische Notwendigkeit dieser Aufwuchsfähigkeit wird von den meisten Fachleuten wie Bündnispartnern heute nicht mehr gesehen, weil die Vorwarnzeiten bei einer entstehenden konventionellen Bedrohung heute deutlich länger sind. Die Aufrechterhaltung von Verwaltungsstrukturen wie Wehrersatzwesen, Kreiswehrersatzämtern, Reservistenorganisation u. Ä., die vielfach noch die Strukturen von vor 1990 abbilden, scheint angesichts ständig rückläufiger Zahlen bei der Umfangstärke der Bundeswehr und der darin enthaltenen Anteile an Wehrpflichtigen ausgesprochen anachronistisch.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie hat sich der jährliche Umfang der zur Ableistung des Grundwehrdienstes heranstehenden wehrpflichtigen Männer seit 1998 entwickelt?
Wie hoch ist seit 1998 der prozentuale Anteil der aus der Gruppe der im jeweiligen Jahr zur Ableistung des Grundwehrdienstes heranstehenden Männer gewesen, die tatsächlich Wehrdienst geleistet haben?
Wie hoch ist seit 1998 der prozentuale Anteil der aus der Gruppe der im jeweiligen Jahr zur Ableistung des Grundwehrdienstes heranstehenden Männer gewesen, die Zivildienst geleistet haben?
Wie hoch ist seit 1998 der prozentuale Anteil der aus der Gruppe der im jeweiligen Jahr zur Ableistung des Grundwehrdienstes heranstehenden Männer gewesen, die einen Ersatzdienst geleistet haben?
Wie hoch ist seit 1998 der prozentuale Anteil der aus der Gruppe der im jeweiligen Jahr zur Ableistung des Grundwehrdienstes heranstehenden Männer gewesen, die aus gesundheitlichen Gründen (Ausmusterung) keinerlei Dienst zu leisten brauchten?
Wie hoch ist seit 1998 der prozentuale Anteil der aus der Gruppe der im jeweiligen Jahr zur Ableistung des Grundwehrdienstes heranstehenden Männer gewesen, die zwar tauglich waren, aber trotzdem zu keinem Dienst herangezogen wurden?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Personalumfang der Verwaltung, die sich mit der Erfassung der Wehrpflichtigen befasst?
Wie hoch ist der Personalumfang der Verwaltung, die sich mit der Musterung befasst? Hat sich hier seit 1998 eine quantitative Veränderung ergeben?
Wie hoch ist der Personalumfang der Verwaltung, die sich mit der Einberufung befasst? Hat sich hier seit 1998 eine quantitative Veränderung ergeben?
Sofern die Anzahl der seit 1998 in jedem Jahr aus dem verfügbaren Personalangebot einzuberufenden Wehrpflichtigen sich verringert hat, inwieweit hat dieses Auswirkungen auf den Personalumfang bei Kreiswehrersatzämtern usw. gehabt?
Welchen Umfang hat das Personal, das in Bundeswehr und Bundeswehrverwaltung ausschließlich oder überwiegend mit der Administration der Wehrpflicht befasst ist?
Welchen Umfang hat das Personal, das in Bundeswehr und Bundeswehrverwaltung ausschließlich oder überwiegend mit der Administration ehemals wehrpflichtiger Reservisten befasst ist?
Welche Kosten entstehen schätzungsweise pro Jahr betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich aufgrund von Durchführung und Administration der Wehrpflicht?
Wie viel Personal der Bundeswehr ist pro Jahr mit der Ausbildung von Wehrdienstleistenden beschäftigt?
Kann die Bundesregierung eine Einschätzung darüber abgeben, welcher Vollzugsaufwand und welche Kosten entstünden, wenn der von einigen politischen und gesellschaftlichen Kreisen geforderte Pflichtdienst bzw. ein soziales Pflichtjahr auch für junge Frauen eingeführt werden würde?
Wie viele Einberufungsbescheide sind im Jahr 2003 und 2004 ergangen, in Zahlen aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Kreiswehrersatzämtern und den jeweiligen Einberufungsterminen?
Wie viele Einsprüche gegen diese Einberufungsbescheide gab es, in Zahlen aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Kreiswehrersatzämtern und den jeweiligen Einberufungsterminen?
Welche Art von Einsprüchen gegen diese Einberufungsbescheide gab es, in Art und Zahlen aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Kreiswehrersatzämtern und den jeweiligen Einberufungsterminen?
Wie viele Einsprüche und welche Art von Einsprüchen gegen diese Einberufungsbescheide hatten vor ordentlichen Gerichten Erfolg, in Art und Zahlen aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Kreiswehrersatzämtern und den jeweiligen Einberufungsterminen?
Wie viele Einsprüche und welche Art von Einsprüchen gegen diese Einberufungsbescheide hatten vor dem Kreiswehrersatzamt Erfolg, in Art und Zahlen aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Kreiswehrersatzämtern und den jeweiligen Einberufungsterminen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Chance ein, Einspruch gegen einen Einberufungsbescheid unter Berufung auf die Wehrungerechtigkeit zu legen, zum einen vor dem Kreiswehrersatzamt, zum anderen vor ordentlichen Gerichten?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass unterschiedliche Gerichte zu unterschiedlichen Urteilen zur Frage der Rechtmäßigkeit der Einberufung unter Berufung auf die Wehrungerechtigkeit kommen zum einen im Hinblick auf die Rechtsunsicherheit und zum anderen im Hinblick auf die Zukunft der Wehrpflicht?