Ermäßigter Umsatzsteuersatz
der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Andreas Pinkwart, Carl-Ludwig Thiele, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Birgit Homburger, Michael Kauch, Gudrun Kopp, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Eberhard Otto (Godern), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Günter Rexrodt, Dr. Rainer Stinner, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In den letzten Jahren wird zunehmend über die ermäßigten Umsatzsteuersätze diskutiert. Eine wichtige Rolle bei dieser Diskussion spielt das Argument der Wettbewerbsverzerrung durch bzw. ohne einen ermäßigten Steuersatz auf bestimmte Waren und Dienstleistungen. Auch wurde in der EU ein ermäßigter Steuersatz für bestimmte arbeitsintensive Dienstleistungen befristet eingeführt, um die Entstehung von Arbeitsplätzen zu fördern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie begründet die Bundesregierung die Existenz von ermäßigten Umsatzsteuersätzen?
Sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf beim Katalog der ermäßigt besteuerten Waren und Dienstleistungen?
Wie begründet die Bundesregierung ggf. diesen Änderungsbedarf?
Wie beurteilt die Bundesregierung die in der EU angestrebte Harmonisierung der ermäßigten Steuersätze?
Gibt es Mitgliedstaaten in der EU, die einen Nullsatz als ermäßigten Steuersatz anwenden?
Welche Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte hat der ermäßigte Umsatzsteuersatz für die in § 12 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes genannten Lieferungen und sonstigen Leistungen?
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung keine Initiative ergriffen, um die befristete Steuerermäßigung bei arbeitsintensiven Dienstleistungen auch in Deutschland zu ermöglichen?
Wie begründet die Bundesregierung, dass Humanarzneimittel mit dem Normalsatz, Medikamente für Tiere dagegen mit dem ermäßigten Steuersatz belastet werden?
Welche Mitgliedstaaten besteuern Humanarzneimittel ebenfalls mit dem Normalsatz?
Wie werden Umsätze mit Medikamenten in Frankreich besteuert?
Hält die Bundesregierung im Hinblick auf die Steuersätze die Unterscheidung zwischen der Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle einerseits und die Lieferung von Lebensmitteln andererseits für praktikabel?
Mit welchem Steuersatz werden Restaurantdienstleistungen in den zum 1. Mai 2004 in die EU eingetretenen Mitgliedstaaten belastet?
Warum wird die Beherbergung in Hotels und die Vermietung von Ferienwohnungen und Campingplätzen mit dem Normalsatz von 16 % belastet, obwohl Anhang H der 6. EG-Richtlinie den ermäßigten Steuersatz für diese Leistungen zulässt?
Mit welchem Steuersatz werden diese Umsätze in den anderen Mitgliedstaaten belastet?
Sieht die Bundesregierung Wettbewerbsverzerrungen in der unterschiedlichen Belastung in verschiedenen Mitgliedstaaten?
Wenn ja, wie will die Bundesregierung solchen Wettbewerbsverzerrungen begegnen?
Plant die Bundesregierung, in die bis zum Jahr 2020 vereinbarte Steuerbefreiung für Erdgas auch Flüssiggas einzubeziehen?