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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Auswirkungen des Antiterrorpaktes auf die deutsche Entwicklungspolitik (G-SIG: 15011084)

Verwendung von Einnahmen aus dem Antiterrorpaket für den Epl 23 unter dem Aspekt Terrorbekämpfung und Terrorprävention, Maßnahmen, neue Schwerpunkte in der Entwicklungszusammenarbeit, Einsatz von Friedensfachkräften, Hilfe der Bundeswehr für zivile Helfer, Schaffung eines "Klimas der Sicherheit"

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

19.07.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/352230. 06. 2004

Auswirkungen des Antiterrorpaketes auf die deutsche Entwicklungspolitik

der Abgeordneten Markus Löning, Ulrich Heinrich, Harald Leibrecht, Dr. Werner Hoyer, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Dr. Werner Hoyer, Jürgen Koppelin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Als Reaktion auf die Ereignisse des 11. September 2001 hat die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen mit dem Ziel der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der Erhöhung der inneren und äußeren Sicherheit ergriffen.

Zur Finanzierung der Terrorbekämpfung wurden die Tabaksteuer und die Versicherungssteuer erhöht. Laut Bundestagsdrucksache 14/7332 sollten dadurch Steuermehreinnahmen im Jahr 2002 in Höhe von 1 500 Mio. Euro, im Jahr 2003 von 1 625 Mio. Euro, im Jahr 2004 von 2 060 Mio. Euro und im Jahr 2005 von 2 125 Mio. Euro erzielt werden. Die FDP-Fraktion hat diese Erhöhungen abgelehnt, um eine weitere Belastung von Verbrauchern und Wirtschaft zu verhindern und damit das Wirtschaftswachstum weiter zu bremsen.

Zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten von Maßnahmen und Steuererhöhungen sind auf dem Feld der inneren Sicherheit vielfältige Maßnahmen in Angriff genommen worden, (Bundestagsdrucksache 15/3142).

In der Entwicklungspolitik setzte die Diskussion um die Ursachen des Terrorismus ein. Bereits im Oktober 2001 wurden in einem vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) veröffentlichten Dialogpapier Staatszerfall, ungelöste Regionalkonflikte und das nicht immer sensible Auftreten der USA als Ursachen des internationalen Terrorismus ausgemacht. Als Konsequenz aus den Anschlägen sollte die Entwicklungspolitik einen eigenen Beitrag zur Terrorismusprävention leisten.

Knapp drei Jahre später ist es an der Zeit, eine erste Zwischenbilanz zu ziehen und zu fragen, ob die Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) helfen können bei Konfliktprävention und Austrocknung der Ursachen des Terrorismus.

Aus den Mitteln des Antiterrorpaketes wurden dem BMZ für das Jahr 2002 Ausgabemittel in Höhe von 102,258 Mio. Euro und für die Absicherung mehrjährig laufender Vorhaben eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 40 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Ein Bericht über die Verwendung durch das Ressort ist dem Haushaltsausschuss aber letztmalig im Februar 2003 zur Verfügung gestellt worden.

Neben dem finanziellen Blickwinkel stellt sich die Frage nach dem Verhältnis von entwicklungspolitischen und militärischen Ansätzen.

Entwicklungszusammenarbeit findet zunehmend im Umfeld militärischer Einsätze statt. Die Zahl der im Ausland eingesetzten deutschen Soldaten übertrifft die Zahl der weltweit tätigen deutschen Entwicklungshelfer.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen35

1

In welcher Höhe wurden für das Jahr 2005 Einnahmen aus dem Antiterrorpaket für den Einzelplan 23 eingeplant?

2

Wie hoch ist diese Zahl im Vergleich zu den tatsächlich aus dem Antiterrorpaket eingenommenen und in den Einzelplan 23 eingestellten Mitteln im Haushaltsjahr 2003 und den voraussichtlich tatsächlich eingenommenen Mittel für das laufende Jahr?

3

Auf welche Einzeltitel des Einzelplans 23 verteilen sich die Mittel aus dem Antiterrorpaket seit 2002 und mit welchem Ziel?

4

Inwieweit sind die Ziele bisher nachweislich erreicht worden?

5

Welche Veränderungen in der Verteilung auf die Einzeltitel und Verwendung der Mittel hat es seit 2002 unter dem Aspekt Terrorbekämpfung und Terrorprävention gegeben?

6

In welchem Umfang werden Mittel aus dem Einzelplan 23 durch andere Ressorts ganz oder teilweise bewirtschaftet?

7

Welche Mittel aus dem Antiterrorpaket im Einzelplan 23 werden von anderen Ressorts bewirtschaftet und mit welcher Begründung?

8

Welche Projekte und Durchführungsorganisation, die aus Mitteln des Antiterrorpaketes finanziert werden, sind von der globalen Minderausgabe betroffen?

9

Sind aus dem Antiterrorpaket Maßnahmen finanziert worden, die bereits vor dem Antiterrorpaket geplant waren?

10

In welcher Höhe werden Mittel aus dem Antiterrorpaket des Einzelplans 23 im Inland verwendet?

11

Wer ist innerhalb der Bundesregierung zuständig für die Koordination sämtlicher Maßnahmen, die durch das Antiterrorpaket finanziert werden?

12

Welche Ausgaben aus Mitteln des Antiterrorpaketes sind anrechenbar auf die Official Development Assistance (ODA)-Quote?

13

Welche neuen Schwerpunkte haben sich durch den Kampf gegen den Terror in der Entwicklungszusammenarbeit ergeben?

14

Wie hoch sind die hierfür angesetzten Mittel?

15

Welche anderen Projekte und Politikbereiche wurden aufgrund der neuen Schwerpunktsetzung heruntergefahren?

16

Welche dieser neuen Schwerpunkte waren bisher besonders erfolgreich bei der Austrocknung der Grundlagen des Terrorismus?

17

Welche Maßnahmen haben bisher nicht die gewünschte Wirkung bei der Bekämpfung des Terrorismus erzielt?

18

Hat sich nach Ansicht der Bundesregierung die Rolle der Entwicklungspolitik vor dem Hintergrund zunehmender militärischer Interventionen verändert?

19

Welche aktuellen Maßnahmen des BMZ zielen darauf ab, in den Partnerländern die internen Rahmenbedingungen so zu verbessern, dass militärische Interventionen nicht notwendig werden?

20

Wo sind diese Maßnahmen konkret im Einzelplan 23 zu finden, aufgeschlüsselt nach Titel, Höhe der Mittel, Partnerland und Art der Maßnahme?

21

Wie rechtfertigt die Bundesregierung den Mitteleinsatz von 58 Mio. Euro seit 1999 für die Entsendung von 167 Friedensfachkräften vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in ihrem Aktionsplan „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ vom 12. Mai 2004 den Zivilen Friedensdienst (ZFD) als „wichtigstes friedenspolitische Instrument zur Förderung von Friedenspotenzialen der Zivilgesellschaft“ bezeichnet hat?

22

Welche Friedenspotenziale wurden, aufgeschlüsselt nach Zeitraum und Region, durch die entsandten Experten gefördert?

23

Wo wurden gewaltsame Auseinandersetzungen durch den Einsatz von Friedensfachkräften bisher verhindert?

24

Werden aus Mitteln des Einzelplans 23, die das BMZ selbst bewirtschaftet, Maßnahmen finanziert, die von Soldaten durchgeführt werden?

25

Wenn ja, in welchem Umfang, aufgeschlüsselt nach Projekten und Höhe der verwendeten Mittel?

26

Wer hat bei der Durchführung dieser Projekte die Federführung?

27

Gibt es bei der ressortübergreifenden Zusammenarbeit Probleme, weil erhebliche Teile des Ministeriums und damit entwicklungspolitisches Fachwissen in Bonn sitzen?

28

Werden Mitarbeiter des BMZ oder zivile Entwicklungshelfer durch die Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS) oder die Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) geschult oder ausgebildet?

29

Wie steht die Bundesregierung zu der NRO-Initiative „call for security“, die zivilen Helfern im Notfall militärischen Schutz bieten oder sie aus Bedrohungssituationen befreien soll?

30

Wäre die Bundeswehr, z. B. in Afghanistan, in der Lage, solch einen Schutz zu liefern?

31

Wenn ja, bestünde aus Sicht der Bundesregierung nicht die Gefahr, dass sich zivile Helfer dann stärker Gefahren aussetzen, da sie im Zweifelsfall auf die Hilfe der Bundeswehr setzen?

32

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass sich zivile Helfer generell stärker an den Sicherheitsempfehlungen und Verhaltensmaßregeln der Bundeswehr halten sollten, wenn beide im selben Land tätig sind?

33

Widerspräche solch eine enge Zusammenarbeit nicht der Vorstellung der Bundesregierung von der strikten Trennung militärischer und ziviler Arbeit?

34

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die Schaffung eines „Klimas der Sicherheit“ entwicklungsfördernd ist?

35

Wenn ja, vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass auch der militärische Teil entsprechender Maßnahmen auf die ODA-Quote anrechenbar sein sollte?

Berlin, den 24. Juni 2004

Markus Löning Ulrich Heinrich Harald Leibrecht Dr. Werner Hoyer Daniel Bahr (Münster) Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Helga Daub Jörg van Essen Otto Fricke Rainer Funke Hans-Michael Goldmann Dr. Christel Happach-Kasan Christoph Hartmann (Homburg) Dr. Werner Hoyer Jürgen Koppelin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Eberhard Otto (Godern) Detlef Parr Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Hermann Otto Solms Dr. Max Stadler Dr. Rainer Stinner Carl-Ludwig Thiele Jürgen Türk Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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