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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Mehrwertsteuersatz für bildende Kunst (G-SIG: 15010902)

Richtlinienentwurf des Rates betr. einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für bildende Kunst, Höhe der Mehrwertsteuersätze in der EU und der Schweiz, Auswirkungen einer reduzierten Mehrwertsteuer auf den Kunstmarkt

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

21.04.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/287431. 03. 2004

Mehrwertsteuersatz für bildende Kunst

der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Dirk Niebel, Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Für Lieferung, Einfuhr, Erwerb und Vermietung von Kunstgegenständen gilt gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Umsatzsteuergesetz ein Umsatzsteuersatz von 7 %. Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben in ihrem Koalitionsvertrag vom 16. Oktober 2002 die Beibehaltung dieses reduzierten Mehrwertsteuersatzes im Kulturbereich als eines ihrer Anliegen definiert.

Am 23. Juli 2003 hat die Europäische Kommission eine Richtlinie des Rates (2003/0169 (CNS)) zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG in Bezug auf den Anwendungsbereich der ermäßigten Mehrwertsteuersätze vorgelegt. Im „Verzeichnis der Lieferungen von Gegenständen und der Dienstleistungen, auf die ermäßigte Mehrwertsteuersätze angewandt werden können“ (Anhang H), sind Dienstleistungen von bildenden Künstlern jedoch nicht aufgeführt. Ziel dieser Maßnahme ist eine langfristig angestrebte Harmonisierung der Rechtsvorschriften und Beschränkung der Ausnahmeregelungen auf den Anhang H, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten abzubauen. Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der Europäischen Union (ECOFIN-Rat) hat am 10. Februar 2004 die Frage der ermäßigten Mehrwertsteuersätze thematisiert und seine Vorbereitungsgremien angewiesen, diese Frage zur Vorbereitung nächster Ratssitzungen eingehender zu prüfen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Hat die Bundesregierung in der Sitzung des ECOFIN-Rates am 10. Februar 2004 die in der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU und FDP „Wirtschaftliche und soziale Entwicklung der künstlerischen Berufe und des Kunstbetriebs in Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 15/2275 (neu)) dargelegte Position der Bundesregierung zur reduzierten Mehrwertsteuer auf bildende Kunst eingebracht?

2

Welche Argumente hat die Bundesregierung angeführt gegen die im Richtlinienentwurf 2003/0169 (CNS) vom 16. Juli 2003 dargelegte Absicht der EU-Kommission, künftig keine nationale Option für eine reduzierte Mehrwertsteuer auf bildende Kunst zuzulassen?

3

Welche Haltung wird die Bundesregierung zukünftig im ECOFIN-Rat einnehmen?

4

Plant die Bundesregierung eine gemeinsame Initiative mit anderen EU-Mitgliedsländern wie Frankreich, Holland und Belgien, die eine reduzierte Mehrwertsteuerabgabe für bildende Kunst bereits anwenden und erhalten bzw. einführen wollen?

5

Welche darüber hinausgehenden Initiativen wird die Bundesregierung in Europa ergreifen, um den Mehrwertsteuersatz für Kunst und andere kulturelle Güter zu bewahren?

6

Hat Bundeskanzler Gerhard Schröder im Gespräch mit Präsident Jacques Chirac über die Einführung einer reduzierten Mehrwertsteuer für CDs in Frankreich auch den Erhalt der Mehrwertsteuer für bildende Kunst in Deutschland zur Sprache gebracht?

7

Widerspricht die von der Bundesregierung betonte indirekte Fördertätigkeit durch ermäßigte Steuersätze dem in der Richtlinie 77/388/EWG enthaltenen Gebot der Neutralität der Mehrwertsteuer?

8

Wie hoch sind die Mehrwertsteuersätze für bildende Kunst in den ab dem 1. Mai zur EU gehörenden Staaten?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die Wettbewerbsverzerrungen, die aus den unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen innerhalb der EU resultieren?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die in der Richtlinie enthaltene unterschiedliche Behandlung von Kunstgegenständen (keine ermäßigte Mehrwertsteuer) und Büchern (ermäßigte Mehrwertsteuer)?

11

Teilt die Bundesregierung die Auffassung in der Begründung des Entwurfs der Richtlinie 2003/0169 (CNS), wo die Effektivität reduzierter Mehrwertsteuersätze angezweifelt wird?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die Funktion der reduzierten Mehrwertsteuer, den Zugang zu kulturellen Gütern zu erleichtern?

13

Mit welchen Umsatzsteuermehreinnahmen rechnet die Bundesregierung bei Wegfall des reduzierten Mehrwertsteuersatzes?

14

Rechnet die Bundesregierung bei Wegfall der reduzierten Mehrwertsteuer mit einem sich ändernden Kaufverhalten und muss die Schätzung der Steuermehreinnahmen dahin gehend korrigiert werden?

15

Mit welchen weiteren Auswirkungen rechnet die Bundesregierung bei Durchsetzung der Abschaffung der Mehrwertsteuer hinsichtlich des Marktes für bildende Kunst?

16

Welche Konsequenzen erwartet die Bundesregierung hinsichtlich der Einkommenssituation der Künstler?

Berlin, den 31. März 2004

Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Horst Friedrich (Bayreuth) Rainer Funke Hans-Michael Goldmann Dr. Christel Happach-Kasan Christoph Hartmann (Homburg) Klaus Haupt Dr. Werner Hoyer Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Ina Lenke Dirk Niebel Eberhard Otto (Godern) Detlef Parr Cornelia Pieper Dr. Hermann Otto Solms Dr. Max Stadler Jürgen Türk Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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