Antragsbegründung zum Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Dr. Barbara Höll, Katrin Kunert, Dr. Kirsten Tackmann, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In der Arbeitsgemeinschaft Dresden und Vogtlandkreis wurde ein „Zusatzblatt zum Antrag auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld – Antragsbegründung“ bei Erst-Anträgen dem Antragsteller zum Ausfüllen vorgelegt. Abgefragt werden Name und Vorname des Antragstellers, eine Begründung für den Antrag auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld sowie Angaben, wie der Antragsteller (und seine im Haushalt lebenden Angehörigen) während der vergangenen Monate vor der Antragstellung den Lebensunterhalt sichergestellt hat. Die Antragsbegründung muss vom Antragsteller unterzeichnet und mit einem Datum versehen werden.
Auf dem Zusatzblatt befindet sich eine Rubrik „Vermerk der antragsnehmenden Stelle“, mit dem die Plausibilität der vom Antragsteller gemachten Angaben bewertet wird. Bei bezweifelter Plausibilität ist „die weitere Vorgehensweise mit der Teamleitung abzustimmen“.
Die der Fraktion DIE LINKE. vorliegenden Zusatzblätter tragen keine Formblattnummer und sind unterschiedlich gestaltet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Ist der Bundesregierung dieses Zusatzblatt zur Antragstellung bekannt?
Beruht dieses Zusatzblatt auf einer Dienstanweisung oder Verwaltungsvorschrift der Bundesagentur für Arbeit?
Wenn ja, welcher (bitte der Antwort beifügen)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Rechtskonformität der Dienstanweisung bzw. Verwaltungsvorschrift, sollte eine solche vorliegen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Rechtskonformität des Zusatzblattes zum Antrag?
Wie gedenkt die Bundesregierung im Fall der verneinten Rechtskonformitäten gegen die Dienstanweisung bzw. Verwaltungsvorschrift und gegen die Anwendung des Zusatzblattes vorzugehen?