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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Abschreibungsbedingungen für Systemsoftware (G-SIG: 15011542)

Geplante 10-jährige Abschreibungsfrist für Systemsoftware, Auswirkungen auf die Investitionsbereitschaft der Unternehmen, Verwaltungskosten

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

30.03.2005

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/506209. 03. 2005

Abschreibungsbedingungen für Systemsoftware

der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Rainer Stinner, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Nach Presseberichten plant die Finanzverwaltung von Bund und Ländern, die Nutzungsdauer von Systemsoftware auf 10 Jahre festzulegen. Die Bremer Finanzverwaltung hat bereits im Jahr 2004 einen entsprechenden Erlass herausgegeben (Finanzbehörde Bremen v. 13. September 2004 – S 2172 – 5968 – 110). Hinzu kommt, dass künftig auch die Kosten z. B. für die Installation und Anwenderschulung sowie die Arbeit betriebseigener Administratoren an der Implementierung des neuen Systems aktiviert und abgeschrieben werden müssen.

Eine 10-jährige Abschreibungsfrist stellt aus Sicht der FDP ein erhebliches Investitionshindernis dar. Es steht zu befürchten, dass sich die Investitionen zukünftig an der gesetzlich vorgegebenen Abschreibungsfrist orientieren und damit die Investitionsbereitschaft der Unternehmen erheblich gebremst wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Auf welchen Erfahrungen, Umfragen oder Studien basiert die Entscheidung der Finanzverwaltung, künftig eine Abschreibungsfrist von 10 Jahren für Systemsoftware einzuführen?

2

Auf welchen Umfang beziffert die Bundesregierung die jährlichen Investitionen von deutschen Unternehmen in Systemsoftware?

3

Wie viele Arbeitskräfte sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Programmierung und dem Vertrieb von Systemsoftware in Deutschland beschäftigt, und wie hat sich die Anzahl der Arbeitsplätze in diesem Bereich seit Beginn der 14. Legislaturperiode verändert?

4

Wie wird sich die Verlängerung des Abschreibungszeitraumes nach Ansicht der Bundesregierung auf das Investitionsverhalten der Wirtschaft auswirken, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?

5

Welche Gründe haben die Finanzverwaltung dazu veranlasst, von der bisherigen Praxis einer zeitgleichen Abschreibung von Systemsoftware und Hardware abzurücken?

6

Wie lange nutzt die Bundesverwaltung Software und Hardware?

7

Wie hoch sind die jährlichen Aufwendungen der Bundesregierung für Anschaffung und Betreuung von Systemsoftware?

8

Inwieweit vereinfachen bzw. verkomplizieren die neuen Abschreibungsregeln für Systemsoftware den Verwaltungsaufwand auf Seiten der Unternehmen?

9

Auf welche Summe belaufen sich nach Ansicht der Bundesregierung die Verwaltungskosten für die Unternehmen durch die neuen Regelungen zur Abschreibung von Systemsoftware?

10

Kann die Bundesregierung die finanziellen Auswirkungen der Veränderung der Abschreibungsbedingungen für Systemsoftware beziffern?

11

Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlasst, künftig auch die im Zusammenhang mit der Anschaffung von Systemsoftware entstehenden Kosten, wie z. B. Kosten für die EDV-Beratung, die Installation und Anwenderschulungen in den neuen Abschreibungszeitraum von 10 Jahren einzubeziehen?

12

Hält die Bundesregierung es unter dem Aspekt des Bürokratieabbaus für sinnvoll, die durch die Arbeit betriebseigener Administratoren anfallenden Personalkosten bis zur erstmaligen Anwendungsreife eines neuen Softwaresystems in das Abschreibungsvolumen einzubeziehen?

13

Welche Gründe haben die Bundesregierung dazu veranlasst, von der bisherigen Möglichkeit der sofortigen Abschreibung der, im Zusammenhang mit der Anschaffung von Systemsoftware entstehenden, Kosten abzurücken?

14

Erwartet die Bundesregierung höhere Verwaltungskosten für die Unternehmen durch die Änderung der Abschreibungsbedingungen für Systemsoftware?

15

Falls ja, hält die Bundesregierung angesichts hoher Arbeitslosigkeit eine Mehrbelastung von Unternehmen für vertretbar?

Berlin, den 9. März 2005

Dr. Volker Wissing Dr. Hermann Otto Solms Carl-Ludwig Thiele Daniel Bahr (Münster) Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Helga Daub Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Rainer Funke Hans-Michael Goldmann Dr. Christel Happach-Kasan Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Dr. Heinrich L. Kolb Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Eberhard Otto (Godern) Detlef Parr Cornelia Pieper Dr. Rainer Stinner Jürgen Türk Dr. Claudia Winterstein Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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