Bewältigung der Konversionslasten ehemaliger Kasernen und Übungsplätze der Bundeswehr
der Abgeordneten Dr. Werner Hoyer, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Dr. Karl Addicks, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Umsetzung des Ressortkonzepts des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) vom 2. November 2004 hat die Schließung von 105 Bundeswehrstandorten bis zum Jahre 2010 zur Folge. Die davon betroffenen Kommunen und Länder haben erhebliche volkswirtschaftliche Konsequenzen und tief greifende arbeitsmarkt- und strukturpolitische Einschnitte zu verkraften, da sich in den Standortgemeinden spezielle, auf die Bundeswehr ausgerichtete Wirtschaftsstrukturen entwickelt haben. Deshalb bedarf es einer gezielten regionalökonomischen Anpassung.
Bislang sind keine oder nicht hinreichende Nach- bzw. Umnutzungskonzepte der zu schließenden Liegenschaften der Bundeswehr vorhanden. Ein Großteil der zu schließenden Standorte ist mit Altlasten kontaminiert. Das Ausmaß ist oftmals noch völlig unklar, und wenn es im Einzelfall detailliert erforscht ist, sind häufig die anfallenden Kosten nur schwer zu kalkulieren. Es ist im Interesse von Bund, Ländern und Kommunen, die zu schließenden Liegenschaften so schnell wie möglich einer Anschlussnutzung zuzuführen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Gibt es Überlegungen, bestehende Fachförderprogramme, wie beispielsweise die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstrukturen“, die Ziel-2-Gebietsförderung der EU-Strukturfonds oder die EAP-Regionalprogramme für die Bewältigung der Konversionslasten auszuweiten bzw. zu intensivieren?
Durch welche Maßnahmen soll realisiert werden, dass die Liegenschaften vorrangig in die Verfügungsgewalt der Standortgemeinden überführt werden, damit diese in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bundesbehörden Um- und Nachnutzungskonzepte entwickeln können?
Ist eine Änderung des § 63 Abs. 3 Bundeshaushaltsordnung (BHO) möglich, die den Anforderungen des EU-Beihilferechts genügt und eine Veräußerung der Liegenschaften unter dem Verkehrswert ermöglicht?
Besteht über die 1993 erhöhte Zuweisung des Umsatzsteueranteils um 2 % hinaus eine Verantwortlichkeit des Bundes als Verursacher der Altlasten trotz der föderalen Zuständigkeit der Länder und Kommunen für die Bewältigung von Altlasten, etwa auf Grund einer Treuepflicht des Bundes gegenüber den Bundesländern und Kommunen?
Welche Erwägungen sprechen gegen die Einrichtung von Härtefallfonds, um die einschneidenden wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Standortschließungen für die Länder und Kommunen im Rahmen gezielter Konversionshilfen abzumildern und diese Fonds aus dem Erlös von Grundstücksverkäufen zu speisen?
Welche Verfahren, die über das geplante Erörterungsgespräch des BMVg mit den von den Standortreduzierungen bzw. -schließungen betroffenen Kommunen hinausgehen, sollen gewährleisten, dass Verfahren zur Freigabe von Liegenschaften durch die Bundesvermögensverwaltung beschleunigt, vereinfacht sowie hierfür die personellen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden?
Ist es geplant, bei der Entwicklung von Konversionsprogrammen verstärkt mit dem Bonn International Center for Conversion (BICC) zu kooperieren?
Wann ist mit der Unterrichtung der von den Standortreduzierungen bzw. -schließungen betroffenen Landes- und Kommunalbehörden über den konkreten Zeitplan (Feinkonzept) der einzelnen Maßnahmen zu rechnen?
In welchem Umfang wird sich der Bund an den im Vorfeld verkaufsnotwendigen Kosten der Untersuchung von Altlasten beteiligen?
Wie haben sich seit der Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder um 2 % im Jahre 1993 bis heute die Kosten der Länder für die Folgen des Truppenabbaus entwickelt?
Gibt es Schätzungen für die Konversionslasten, die mit der Umsetzung des aktuellen Ressortkonzepts des BMVg verbunden sind?
Ist eine Anpassung der „Arbeitshilfe zu den rechtlichen, planerischen und finanziellen Aspekten der Konversion militärischer Liegenschaften“ an die neue Situation geplant?
In welchem Umfang und anhand welcher Kriterien plant der Bund sich finanziell an Machbarkeitsstudien oder Nutzungskonzepten bis hin zur Bauleitplanung zu beteiligen?
Nach welchen Kriterien werden die Liegenschaften ermittelt, die durch die Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb (GEBB) verwertet werden sollen?
Steht schon fest, um welche Liegenschaften es sich handeln wird?