Pläne zur Erhebung der Mehrwertsteuer auf Vereinsbeiträge
der Abgeordneten Ina Lenke, Klaus Haupt, Detlef Parr, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Gisela Piltz, Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mehreren Presseberichten zufolge soll es Planungen geben, Mitgliedsbeiträge an Vereine zukünftig der Umsatzsteuer zu unterwerfen (siehe Bild-Zeitung vom 12. März 2005).
Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 15. März 2005 eine Pressemitteilung von Finanzminister Jochen Dieckmann (SPD) herausgegeben, in der es heißt: „Der Europäische Gerichtshof hat 2003 grundsätzlich entschieden, dass Mitgliedsbeiträge an Vereine grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig sind. In Deutschland sind Vereinsbeiträge derzeit nicht umsatzsteuerpflichtig. Grundsätzlich ist Deutschland verpflichtet das Umsatzsteuerrecht nunmehr an die EU-rechtlichen Vorgaben anzupassen, dies betrifft auch die Umsatzsteuerpflicht der Vereinsbeiträge.“
In dieser Pressemitteilung wird angeführt, dass Bund und alle Länder derzeit eine Lösung erarbeiten, die den Vorgaben der Richter des EuGH gerecht wird.
Finanzminister Jochen Diekmann behauptet, in dieser Arbeitsgruppe sei bereits entschieden worden, dass
- Fördervereine grundsätzlich nicht betroffen sind,
- Sportvereine von der Umsatzsteuerpflicht befreit sein werden,
- weitere Vereine – soweit es machbar ist – ebenfalls umsatzsteuerbefreit bleiben.
Im „Kölner Stadt-Anzeiger“ vom 30. März 2005 wurde berichtet, dass ein Sprecher des Düsseldorfer Finanzministeriums geäußert hat: „Lediglich Vereine, die nicht einem sportlichen oder gemeinnützigen Zweck dienen und mehr als 17 000 Euro an jährlichen Mitgliedsbeiträgen kassieren, könnten nach dem derzeitigen Sachstand unter die Steuerpflicht fallen. Dies könne möglicherweise ein Golfclub sein, der von seinen Mitgliedern einen hohen Jahresbeitrag und eine Aufnahmegebühr verlange.“
Im Gegensatz zu den Ausführungen des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen schreibt der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Karl Diller, am 5. April 2005 an den Abgeordneten Carl-Ludwig Thiele, bezüglich der Sportvereine: „Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Nach bisheriger Erkenntnis werden sich aber insbesondere bei der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Leistungen eines Sportvereins an seine Mitglieder, die Sport ausüben, im wirtschaftlichen Ergebnis keine Änderungen ergeben.“
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium der Finanzen, Dr. Barbara Hendricks, gab wiederum abweichend in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 13. April 2005 auf Nachfrage der Abgeordneten Ina Lenke bekannt: „Ich kann sicherlich sagen, dass Sportvereine – in ihnen üben die Bürgerinnen und Bürger einfach nur Sport aus – davon nicht betroffen sein werden. Nur das kann ich schon jetzt sagen.“
Die Äußerungen aus den Finanzministerien sind derart widersprüchlich, dass für die Vereine eine klare Linie nicht zu erkennen ist und die Verunsicherung weiter anhält.
Die Liberalen setzen sich seit jeher konsequent für die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und der Vereinskultur ein. Eine Mehrwertsteuerbelastung von Vereinsbeiträgen ist mit liberalen Grundsätzen nicht zu vereinbaren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Wann wurde die Bund-Länder-Arbeitgruppe eingesetzt und zu welchen Ergebnissen kam diese?
Ist es zutreffend, dass in diesen Gesprächen bereits entschieden wurde, dass Fördervereine grundsätzlich nicht betroffen sind und Sportvereine von der Umsatzsteuerpflicht grundsätzlich befreit sind?
Wie definiert die Bundesregierung bzw. die Bund-Länder-Arbeitsgruppe den Begriff des Sportvereins; zählen z. B. auch Angelsportvereine, Jagdsportvereine, Schützenvereine, Schachsportvereine etc. zu den Sportvereinen?
Sind die Verlautbarungen des Finanzministeriums des Landes NRW zutreffend, dass nur Vereine mit Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen von über 17 000 Euro betroffen sind?
Wenn nein, um welchen Betrag handelt es sich?
Aus welchen Bestandteilen setzt sich angesichts der Tatsache, dass das Finanzministerium des Landes NRW auch Aufnahmegebühren in den Betrag gemäß Frage 4 einrechnet, dieser zusammen?
Warum ist die steuerliche Freigrenze bei 17 000 Euro (bzw. Betrag gemäß Frage 4) festgelegt worden?
Wird der Betrag gemäß Frage 4 in Bezug zur Mitgliedsstärke des Vereins gesetzt?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf Tennis- und Golfclubs, die in der Regel Aufnahmegebühren erheben?
In welcher Form ist Deutschland verpflichtet, das so genannte Golfclub-Urteil des Europäischen Gerichtshofes umzusetzen?
Wie ist zu erklären, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe eine Möglichkeit sieht, Sportvereine von der Mehrwertsteuerpflicht zu befreien, während anscheinend andere Vereinsbeiträge der Besteuerung unterzogen werden sollen, obwohl das Urteil sich auf einen Sportverein (Golfclub) bezieht?
Gilt die Mehrwertsteuerbefreiung auch für Dachverbände von Sportvereinen?
Welche Konsequenzen werden sich hieraus für die Vereine ergeben?
Sollen über die heutige Rechtslage hinaus auch weitere Vereinsaktivitäten mit Mehrwertsteuer belastet werden?
Wenn ja, welche?
Sind Vereine, deren Mitgliedsbeiträge der Mehrwertsteuer unterworfen werden, vorsteuerabzugsberechtigt?
Welche neuen Aufgaben kommen auf den Vorstand und besonders auf die Schatzmeister der Vereine zu?
Welche Konsequenzen erwartet die Bundesregierung für das bürgerschaftliche Engagement und die Vereinskultur, wenn Vereinsbeiträge mit Mehrwertsteuer belastet werden?
Welche Auswirkung wird nach Ansicht der Bundesregierung eine zwangsweise Erhöhung der Vereinsbeiträge besonders auf das gewünschte Engagement von Jugendlichen haben?
Sollen der Mehrwertsteuer auch Mitgliedsbeiträge von gemeinnützigen Vereinen unterliegen?
Welche Vereine sollen von der Mehrwertsteuer befreit werden?
Wird die Mehrwertsteuerpflicht Musikvereine und Spielmannszüge, also Vereine, die Unterricht erteilen, treffen?
Was passiert, wenn aufgrund der Besteuerung die Mitgliedsbeiträge gesenkt und das freiwillige Spendenaufkommen erhöht wird?
Soll bei der Belastung mit Mehrwertsteuer zwischen „aktiven“ und „passiven“ Vereinsmitgliedern unterschieden werden, wie das Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Diller vermuten lässt?
Was ist im gleichen Schreiben mit „wirtschaftlichen Ergebnis“ gemeint?
Welche Einnahmeverluste erwartet die Bundesregierung bei den Vereinen aufgrund von Vereinsaustritten von verärgerten Bürgern, besonders der „Passiven Mitglieder“, die i. d. R. Fördercharakter besitzen?
Ist geplant, auch Beiträge zu Berufsverbänden (Lobbyverbänden) einer Mehrwertssteuerpflicht zu unterwerfen, und wenn ja, in welcher Form und unter welchen Bedingungen?
Ist bei einer Erhebung der Mehrwertsteuer auf Vereinsbeiträge mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent oder mit dem vollen Steuersatz von 16 Prozent zu rechnen?