Der Umgang mit dem Instrument Praktikum im Rahmen von Hartz IV
der Abgeordneten Kornelia Möller, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, Werner Dreibus, Diana Golze, Dr. Barbara Höll, Katja Kipping, Katrin Kunert, Dr. Gesine Lötzsch, Frank Spieth, Dr. Axel Troost, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Träger der Leistungen nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) haben die Aufgabe, erwerbstätige Hilfsbedürftige umfassend mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit zu unterstützen. Die Leistungsart der Durchführung eines betrieblichen Praktikums soll dazu dienen, die betriebliche Eingliederung von Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern zu fördern.
Offenbar werden aber Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger unter Androhung der Leistungskürzung gezwungen, unentgeltlich Praktika zu absolvieren, bei denen es den Anschein hat, dass sie von vornherein nicht dazu angelegt sind, die Eingliederung in den Betrieb zu ermöglichen. Nach Recherchen von REPORT MAINZ wurde festgestellt, dass Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) im Rahmen von Praktika zu kostenloser Arbeit gezwungen werden (http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=2478130/lw30hp/index.html). Bezieherinnen und Bezieher von ALG II müssten unter Androhung einer Kürzung ihrer Bezüge oft sogar monatelang auf regulären Arbeitsplätzen arbeiten ohne dafür zusätzlich entlohnt zu werden. Das berichtet das ARD-Politikmagazin in seiner Sendung am Montag, dem 27. August 2007. Praktikantinnen und Praktikanten wurden zum Beispiel neun Monate als Autoputzer, sechs Monate als Lagerarbeiter oder vier Monate als Gärtner beschäftigt. Ein „Praktikant“, der monatelang als Busfahrer unentgeltlich eingesetzt wurde, wurde – nachdem das Praktikum arbeitgeberseitig beendet wurde – auch noch mit einer 30-Prozent-Kürzung seiner SGB-II-Leistung sanktioniert. In einem Urteil des Sozialgerichts Aachen vom März dieses Jahres (AZ: S 9 AS 32/07 ER) hieß es: „Unentgeltliche Arbeit ist nicht zumutbar“. Das Busunternehmen, in dem ein Praktikant auf ALG-II-Basis vier Monate gearbeitet hatte, sei durch insgesamt 7 Praktikanten um 28 Busfahrer-Monatsgehälter entlastet worden. Der Sozialrichter Michael-Wolf Dellen sagte im Interview mit REPORT MAINZ: „Ein regulärer Arbeitsplatz fiel dadurch weg.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie sehen konkret die gesetzlichen Grundlagen für den Bereich des Leistungsbezuges von ALG II aus, Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger ein Praktikum absolvieren zu lassen? Unter welchen Bedingungen und für welchen Zeitraum ist eine solche Vermittlung zulässig?
Wie viele Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II befinden sich derzeit in einem Praktikum (Stand August 2007)?
Bitte nach Dauer des Praktikums, Bundesländern und Männern und Frauen getrennt angeben.
Welche Unterschiede lassen sich bei der Praxis von Argen und Optionskommunen feststellen?
Auf welcher Basis erfolgt die Vergütung für die Praktika, und in welcher Spanne liegt die dafür ausgereichte Mehraufwandsentschädigung?
bitte diese Angaben ebenfalls nach Dauer des Praktikums, Bundesländern und Männern und Frauen getrennt angeben
Besteht eine in der Praxis zweckgebundene Unterscheidung in der Dauer der Praktika und sind der Bundesregierung Unternehmungen bekannt, die Praktikantinnen und Praktikanten länger als 12 Wochen beschäftigen?
Haben Unternehmen, die Praktikantinnen und Praktikanten von den örtlichen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende zugewiesen bekommen haben, finanzielle Unterstützungen etwa in Form von Eingliederungszuschüssen von Seiten des Grundsicherungsträgers erhalten?
In welche Branchen werden Praktikantinnen und Praktikanten vor allem vermittelt?
Wurden und werden auch Praktikantinnen und Praktikanten in Zeitarbeitsfirmen vermittelt?
Wie viele Arbeitsplätze wurden durch die Schaffung von Praktika abgebaut
Für den Fall, dass dazu keine Angaben gemacht werden können, wird Auskunft darüber erbeten, welche Kontrollmechanismen die Bundesregierung errichtet hat und zu errichten plant, um den Abbau regulärer Arbeitsplätze zu verhindern bzw. welche Sanktionen vorgesehen sind, wenn dennoch reguläre Arbeitsplätze abgebaut wurden
Wie bewertet die Bundesregierung die im Report Mainz dargestellte Vorgehensweise zur Vermittlung von ALG-II-Bezieherinnen und -Beziehern in Praktika?
Welche Maßnahmen plant sie, um eine solche Praxis durch die Leistungsträger zu verhindern?
Welche rechtlichen Sanktionsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung gegenüber Unternehmen, die die Form eines Praktikums zur unentgeltlichen Ausbeutung von Arbeitskräften missbrauchen?
Falls es keine Sanktionsmöglichkeiten gibt, wann gedenkt die Bundesregierung eine derartige Regelung einzuführen?
Wie viele Sanktionen wurden bisher verhangen?
Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass das fehlende Unrechtsbewusstsein durch die regierungsoffizielle Rhetorik des „Forderns und Förderns“ verstärkt bzw. zumindest nicht bekämpft wird?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Sozialgerichts Aachen, dass unentgeltliche Arbeit nicht zumutbar ist?
Welche Konsequenzen plant sie aus diesem Urteil zu ziehen?
Wird künftig im Zusammenhang mit der Vergabe von Praktika auf die Sanktionsandrohung verzichtet?