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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Pflegeversicherung - investive Kosten für Bewohner von Pflegeheimen (G-SIG: 14010072)

Belastung von Pflegeheimbewohnern durch investive Kosten gem. § 82 Sozialgesetzbuch XI nach Abschaffung des Krankenhausnotopfers, Finanzierungsalternativen, Verbesserung der Infrastruktur von Pflegeeinrichtungen in den neuen Bundesländern

Fraktion

PDS

Datum

05.01.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache14/22115. 12. 98

Pflegeversicherung – investive Kosten für Bewohner von Pflegeheimen

der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Heidemarie Lüth und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Mit dem Gesetz über die Pflegeversicherung ist die Verantwortung der Länder für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden Versorgungsstruktur auf dem Gebiet der ambulanten, teilstationären und stationären Betreuung erneut festgeschrieben (§ 9 SGB XI). Diese Verantwortung wird in § 82 SGB XI insofern eingeschränkt, als Betreiber von Heimen in solchen Fällen, in denen die Landesmittel für investive Zwecke nicht ausreichen, berechtigt sind, sogenannte investive Kosten von den Heimbewohnern zusätzlich zu den Kosten für deren Unterbringung zu fordern.

In der Praxis machen die Betreiber von Pflegeheimen von dieser Möglichkeit regen Gebrauch. Immer öfter wird die im Gesetz formulierte Ausnahme zur Regel. Zusätzliche Tagessätze von 10 bis 15 DM sind keine Seltenheit mehr; in Einzelfällen werden sogar Tagessätze von 40 bis 50 DM gefordert. Die Festlegung dieser Tagessätze erfolgt unter Ausschluß der Heimbewohner. Viele von ihnen fallen durch diese Belastung wieder in die Sozialhilfe zurück. Indirekt werden dadurch Sozialhilfeleistungen zu einem Finanzierungsinstrument für die Betreiber von Pflegeheimen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Welche kurzfristigen Maßnahmen will die Bundesregierung dagegen unternehmen, daß angesichts der Abschaffung des „Krankenhausnotopfers“ die Bewohner von Pflegeheimen in einem bisher nicht beschränkten Umfang und ohne Rücksicht auf ihre ohnehin oftmals komplizierte soziale Situation zusätzlich mit investiven Kosten belastet werden?

2

Welche gesetzlichen Regelungen beabsichtigt die Bundesregierung, um künftig eine Finanzierung investiver Kosten für Pflegeheime sicherzustellen, ohne daß weitere zusätzliche Belastungen durch die Heimbewohner getragen werden müssen?

3

Wie gedenkt die Bundesregierung zukünftig den Auftrag des § 52 des Pflege-Versicherungsgesetzes umzusetzen, der eine wesentliche Verbesserung der Infrastruktur für die Pflegeeinrichtungen in den neuen Bundesländern vorsieht?

Bonn, den 10. Dezember 1998

Dr. Ilja Seifert Heidemarie Lüth Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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