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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Ahndung von Verstößen gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf Bundesbaustellen (G-SIG: 14010074)

Einhaltung der Tariftreue-Erklärung von Unternehmen auf Bundesbaustellen in Berlin seit 1997, Sanktionen bei Verstößen, Gegenmaßnahmen

Fraktion

PDS

Datum

07.01.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache14/22315. 12. 98

Ahndung von Verstößen gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf Bundesbaustellen

der Abgeordneten Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Berlin gilt als größte Baustelle Europas. Trotz gesetzlicher Regelungen kommt es offensichtlich immer wieder zu Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Selbst auf Baustellen des Bundes werden nach letzten Informationen aus der Baukommission die gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Löhnen nach Tarif nicht eingehalten.

Ein Erlaß des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vom 7. Februar 1997 forderte von den Unternehmen auf Bundesbaustellen die Tariftreue-Erklärung. Die Bundesbaudirektion wurde bereits mit Schreiben vom 7. Februar 1997 angewiesen, in alle neu abzuschließenden Verträge die Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit aufzunehmen. Dies sollte für alle Auftragnehmer und Subunternehmen gelten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wann und wie oft sind diese Festlegungen geprüft worden?

2

Wie viele Verstöße gegen die entsprechenden Regelungen sind auf Bundesbaustellen in den Jahren 1997 und 1998 festgestellt worden?

3

Wie viele Strafverfahren und Bußgeldverfahren sind daraufhin eingeleitet worden?

4

Welche Strafen bzw. Sanktionen gegen rechtsuntreue Arbeitgeber und Unternehmen sind dabei verhängt worden?

Wie hoch waren die Bußgelder bzw. Strafen, die dabei verhängt wurden?

5

Auf wie viele Einzelfälle verteilen sich jeweils die Verwarnungsgelder und Geldbußen?

6

In wie vielen Fällen wurde die maximal mögliche Strafsumme von 500 000 DM verhängt, wie oft ist die Strafsumme von über 100 000 DM erreicht bzw. überschritten worden?

7

Was unternimmt die Bundesregierung, um ab sofort und in Zukunft Verstöße gegen die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften auf den Baustellen des Bundes auszuschließen?

Bonn, den 10. Dezember 1998

Christine Ostrowski Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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