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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Zu Steuermindereinnahmen durch Wohneigentums-Förderung und Förderung des Mietwohnungsbaus (G-SIG: 14010079)

Steuermindereinnahmen gem. §§ 7,10e,10i und 34f Einkommensteuergesetz, § 9 Eigenheimzulagengesetz und §§ 3,4,7 und 8 Fördergebietsgesetz

Fraktion

PDS

Datum

03.02.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/28815. 01. 99

Zu Steuermindereinnahmen durch Wohneigentums-Förderung und Förderung des Mietwohnungsbaus

der Abgeordneten Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen2

1

Wie hoch waren die Mindereinnahmen für den Bundeshaushalt 1997 aufgrund der steuerlichen Förderung selbstgenutzten Wohneigentums, aufgeschlüsselt nach Zulagen bzw. steuerlichen Mindereinnahmen nach

a) § 10e Einkommensteuergesetz (EStG; Förderung selbstgenutzten Wohneigentums),

b) § 10e Abs. 6a EStG (Schuldzinsenabzug für neugebautes selbstgenutztes Wohneigentum),

c) § 34f EStG (Steuerbegünstigungen für Steuerpflichtige mit Kindern für selbstgenutztes Wohneigentum),

d) § 9 Abs. 2 Eigenheimzulagengesetz (EigZulG), differenziert nach Neubauten, Ausbauten und Erweiterungen, Erwerb von Altbauten, Erwerb von Genossenschaftsanteilen an einer Wohnungsgenossenschaft,

e) § 9 Abs. 3 EigZulG (Ökozulage),

f) § 9 Abs. 5 EigZulG (Kinderzulage),

g) § 10i EStG (Vorkostenabzug),

h) § 7 Fördergebietsgesetz (FördG; Abzug von Sonderausgaben bei selbstgenutztem Wohneigentum im Beitrittsgebiet)?

2

Wie hoch waren die Mindereinnahmen für den Bundeshaushalt im Jahr 1997 aufgrund der steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus

a) nach den §§ 3, 4 und 8 Abs. 1 Fördergebietsgesetz (FördG; Sonderabschreibungen von neuen Wohn- und Geschäftshäusern im Beitrittsgebiet),

b) nach § 3 Satz 1 und 2 Nr. 3, § 8 Abs. 1a FördG (Sonderabschreibungen auf Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden im Beitrittsgebiet),

c) nach § 7 Abs. 5 Einkommensteuergesetz (EStG); degressive Abschreibung bei Mietwohnungsneubauten bzw. der Anschaffungs- und Herstellungskosten,

d) aufgrund von linearen Abschreibungen,

e) aufgrund von ausgeglichenen Verlusten aus Vermietung und Verpachtung?

Bonn, den 7. Januar 1999

Christine Ostrowski Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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