Zu Steuermindereinnahmen durch Wohneigentums-Förderung und Förderung des Mietwohnungsbaus
der Abgeordneten Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Wie hoch waren die Mindereinnahmen für den Bundeshaushalt 1997 aufgrund der steuerlichen Förderung selbstgenutzten Wohneigentums, aufgeschlüsselt nach Zulagen bzw. steuerlichen Mindereinnahmen nach
a) § 10e Einkommensteuergesetz (EStG; Förderung selbstgenutzten Wohneigentums),
b) § 10e Abs. 6a EStG (Schuldzinsenabzug für neugebautes selbstgenutztes Wohneigentum),
c) § 34f EStG (Steuerbegünstigungen für Steuerpflichtige mit Kindern für selbstgenutztes Wohneigentum),
d) § 9 Abs. 2 Eigenheimzulagengesetz (EigZulG), differenziert nach Neubauten, Ausbauten und Erweiterungen, Erwerb von Altbauten, Erwerb von Genossenschaftsanteilen an einer Wohnungsgenossenschaft,
e) § 9 Abs. 3 EigZulG (Ökozulage),
f) § 9 Abs. 5 EigZulG (Kinderzulage),
g) § 10i EStG (Vorkostenabzug),
h) § 7 Fördergebietsgesetz (FördG; Abzug von Sonderausgaben bei selbstgenutztem Wohneigentum im Beitrittsgebiet)?
Wie hoch waren die Mindereinnahmen für den Bundeshaushalt im Jahr 1997 aufgrund der steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus
a) nach den §§ 3, 4 und 8 Abs. 1 Fördergebietsgesetz (FördG; Sonderabschreibungen von neuen Wohn- und Geschäftshäusern im Beitrittsgebiet),
b) nach § 3 Satz 1 und 2 Nr. 3, § 8 Abs. 1a FördG (Sonderabschreibungen auf Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden im Beitrittsgebiet),
c) nach § 7 Abs. 5 Einkommensteuergesetz (EStG); degressive Abschreibung bei Mietwohnungsneubauten bzw. der Anschaffungs- und Herstellungskosten,
d) aufgrund von linearen Abschreibungen,
e) aufgrund von ausgeglichenen Verlusten aus Vermietung und Verpachtung?