Einbeziehung der Türkei in den EU-Erweiterungsprozeß
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Auf dem G8-Gipfel vom 18. bis 20. Juni 1999 in Köln hat Bundeskanzler Gerhard Schröder nach einer Meldung der Tageszeitung „Neues Deutschland“ vom 21. Juni 1999 gefordert, daß die Türkei künftig mehr „gleichberechtigt“ in den EU-Erweiterungsprozeß einbezogen werden müsse.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Hat der Bundeskanzler an die Aufnahme der Türkei in den EU-Erweiterungsprozeß Bedingungen gestellt?
Wenn ja, welche?
Gab es im Vorfeld der o. g. Forderung Gespräche bzw. Briefwechsel der Bundesregierung mit türkischen Stellen?
Wenn ja,
– wann,
– mit wem,
– wie lautet der Inhalt dieses Austausches?
Setzt die Bundesregierung für die Aufnahme der Türkei in die EU die Lösung des Kurdenkonflikts voraus?
Wenn ja, wie soll eine solche Lösung aussehen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß eine Aufnahme der Türkei in den EU-Erweiterungsprozeß aufgrund der anhaltenden Situation der Menschenrechtsverletzungen und dem Krieg in Kurdistan in der gegenwärtigen Lage zu rechtfertigen ist?
Wenn ja, warum?
Wird die Forderung des Bundeskanzlers von anderen EU-Staaten geteilt?
Wenn nein, welche EU-Staaten haben sich gegen diese Forderung ausgesprochen?
Gibt es seitens der Bundesregierung konkrete Vorstellungen, wann bzw. bis wann eine solche Aufnahme der Türkei in die EU erfolgen soll?